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   BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11   

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https://dejure.org/2012,4299
BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11 (https://dejure.org/2012,4299)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2012 - 1 StR 349/11 (https://dejure.org/2012,4299)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11 (https://dejure.org/2012,4299)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 257c Abs. 4 Satz 3 StPO; § 273 Abs. 1a StPO; § 339 StGB
    Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer informellen Absprache ("Deal") beruhen sollen (Transparenzgebot; beschränkte Reichweite des gesetzlichen Verwertungsverbots); Beweiswürdigung nach möglichen Absprachen mit Zeugen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 4 S 1 StPO, § 257c Abs 4 S 2 StPO, § 257c Abs 4 S 3 StPO
    Beurteilung der Aussagen von Tatbeteiligten nach einer Verfahrensverständigung: Verwertbarkeit der Aussagen im Verfahren gegen andere Tatbeteiligte

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit von Geständnissen bei Vorausgehen einer "informellen" Absprache; Prozessordnungsgemäße Einführung einer "informellen" Absprache in die Hauptverhandlung

  • rewis.io

    Beurteilung der Aussagen von Tatbeteiligten nach einer Verfahrensverständigung: Verwertbarkeit der Aussagen im Verfahren gegen andere Tatbeteiligte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4; StPO § 257c Abs. 4 S. 3
    Verwertbarkeit von Geständnissen bei Vorausgehen einer "informellen" Absprache; Prozessordnungsgemäße Einführung einer "informellen" Absprache in die Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    StPO § 243 Abs. 4 ; StPO § 257c Abs. 4 S. 3
    Verwertbarkeit von Geständnissen bei Vorausgehen einer "informellen" Absprache; Prozessordnungsgemäße Einführung einer "informellen" Absprache in die Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 353
  • StV 2012, 649
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11
    a) Im Ergebnis trägt die Revision zugleich vor (zur Einheitlichkeit einer Revisionsbegründung vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05), die Zeugenaussagen hätten nicht beachtet werden dürfen und intensiver als geschehen gewürdigt werden müssen.

    Erforderlich ist jedoch die Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05 mwN).

    Eine inhaltliche Überprüfung des "Hilfsantrags" (zur Beweiswürdigung) hingegen wäre auch dann nicht möglich, da nur hilfsweise erhobene Verfahrensrügen nicht zulässig sind (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 1 StR 147/06; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05 mwN).

  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11
    Dies gilt sowohl dann, wenn es zu einer Verständigung in Gesprächen mit dem Gericht gekommen war (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11; BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f. mwN), als auch dann, wenn - wie nach der dienstlichen Erklärung des damaligen Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen B. und E. - "Verständigungsgespräche" im Wesentlichen zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung geführt worden waren (in vergleichbarem Sinne BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 Rn. 14).

    Im Hinblick auf die dienstliche Äußerung des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung gegen B. und E. (vgl. oben A. I.) bemerkt der Senat: Gespräche über eine mögliche Abkürzung der Hauptverhandlung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, in die das Gericht nicht einbezogen ist, kommen, so auch die Erfahrung des Senats, in der forensischen Praxis vor (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 Rn. 10).

  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11
    Dies gilt sowohl dann, wenn es zu einer Verständigung in Gesprächen mit dem Gericht gekommen war (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11; BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f. mwN), als auch dann, wenn - wie nach der dienstlichen Erklärung des damaligen Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen B. und E. - "Verständigungsgespräche" im Wesentlichen zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung geführt worden waren (in vergleichbarem Sinne BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 Rn. 14).

    Jedenfalls erfordert die Behauptung, die danach gebotene Beweiswürdigung sei unterblieben, eine Verfahrensrüge, wenn das auf die Sachrüge hin allein zu überprüfende Urteil den in Rede stehenden Hintergrund der Zeugenaussage nicht erhellt (BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 79, 81).

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11

    Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11
    Dies gilt sowohl dann, wenn es zu einer Verständigung in Gesprächen mit dem Gericht gekommen war (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11; BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f. mwN), als auch dann, wenn - wie nach der dienstlichen Erklärung des damaligen Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen B. und E. - "Verständigungsgespräche" im Wesentlichen zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung geführt worden waren (in vergleichbarem Sinne BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 Rn. 14).

    Selbst wenn nämlich der Vorsitzende sogar in der Hauptverhandlung eine dem Revisionsvorbringen entsprechende Erklärung über den Verlauf des früheren Verfahrens abgegeben hätte, wäre sie nicht in entsprechender Anwendung von § 243 Abs. 4 StPO prozessordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11).

  • BGH, 22.03.2002 - 4 StR 485/01

    Dienstliche Erklärung über Wahrnehmungen, eines erkennenden Richters aus einer

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11
    Diese sehen dienstliche Erklärungen des Richters über seine Erkenntnisse aus anderen Verfahren als Beweismittel nicht vor (BGH, Urteil vom 22. März 2002 - 4 StR 485/01, BGHSt 47, 270, 274 mwN).
  • BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11

    Verständigung über den Schuldspruch (Qualifikation bei bandenmäßigem Handeln;

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11
    Gemeint sind also nur Konstellationen, in denen sich das Gericht von der Verständigung lösen will (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - 1 StR 60/11; BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, StV 2011, 76, 77).
  • BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11

    Kein Verwertungsverbot hinsichtlich des Geständnisses des Angeklagten nach

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11
    Gemeint sind also nur Konstellationen, in denen sich das Gericht von der Verständigung lösen will (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - 1 StR 60/11; BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, StV 2011, 76, 77).
  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11
    Schon deshalb ist für die Annahme kein Raum, die Verletzung entsprechender Belehrungspflichten gegenüber diesen Zeugen könne (entgegen seit BGH , Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213 gefestigter Rechtsprechung; w. N. b. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 55 Rn. 17) hier auch von den Angeklagten gerügt werden, da aus übergeordneten Gründen auch deren Rechtskreis verletzt sei.
  • BGH, 27.07.2006 - 1 StR 147/06

    Darlegungspflichten bei der Verfahrensrüge (schlüssige Behauptung einer

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11
    Eine inhaltliche Überprüfung des "Hilfsantrags" (zur Beweiswürdigung) hingegen wäre auch dann nicht möglich, da nur hilfsweise erhobene Verfahrensrügen nicht zulässig sind (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 1 StR 147/06; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05 mwN).
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 205/10

    Informelle Absprache und formelle Verständigung (nicht eingehaltene informelle

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11
    a) Dabei kommt es hier nicht darauf an, ob § 257c StPO überhaupt bei "informellen" Absprachen anwendbar ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10 Rn. 14).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10

    Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Das Verlangen nach umfassender Transparenz des Verständigungsgeschehens kennzeichnet die gesetzliche Regelung insgesamt (ebenso BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11 -, NStZ 2012, S. 347 , und Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11 -, StV 2012, S. 649 ).
  • BGH, 17.02.2021 - 5 StR 484/20

    Wegfall der Bindungswirkung einer Verständigung und Unverwertbarkeit des

    Denn dieses greift aufgrund des Wortlauts ("in diesen Fällen') und der systematischen Stellung nur ein, wenn sich das Gericht aus einem der in § 257c Abs. 4 Sätze 1 und 2 StPO genannten Gründe von der Verständigung gelöst hat (BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 1; vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11, NJW 2011, 1526, 1527; vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11, NStZ 2013, 353, 355 mwN; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2012, 255; KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 32; MüKoStPO/Jahn/Kudlich, § 257c Rn. 160, 172; HK-StPO/Temming, 6. Aufl., § 257c Rn. 37; Beck-OKStPO/Eschelbach, § 257c Rn. 31.2, 37; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 257c Rn. 28; SK-StPO/Velten, 5. Aufl., § 257c Rn. 48; HK-GS/König/Harrendorf, 4. Aufl., § 257c Rn. 26; Niemöller in: Niemöller/Schlothauer/Weider, Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren, Teil B § 257c Rn. 147; Sauer/Münkel, Absprachen im Strafprozess, 2. Aufl., Rn. 267, 269; Altvater, StraFo 2014, 221, 222; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 2; Wenske, NStZ 2015, 137, 141; vgl. auch LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 257c Rn. 78).
  • BGH, 21.06.2019 - KRB 10/18

    Überprüfung der Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das

    Hierfür bestand auch deshalb Veranlassung, weil sich das Oberlandesgericht - was für sich betrachtet schon rechtlich bedenklich sein könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11, NStZ 2013, 353, 355; MüKoStPO/Miebach, 1. Aufl., § 261 Rn. 241 f. mwN) - mit der Aussagemotivation der Zeugen, die wegen der Teilnahme an den Sitzungen des Verkaufsleiterausschusses selbst tatbeteiligt waren, nicht befasst hat.
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Dem steht aber bereits entgegen, dass nur für den Fall der Erfolglosigkeit anderen Vorbringens, also hilfsweise angebrachte Verfahrensrügen, nicht zulässig sind (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11 mwN).
  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14

    Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die

    d) Zur Mitteilung von Gesprächen, die außerhalb der Hauptverhandlung ohne Beteiligung des Gerichts lediglich zwischen der Staatsanwaltschaft und einzelnen Verteidigern geführt worden sind, war der Vorsitzende hier nicht nach § 243 Abs. 4 StPO verpflichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232; vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11, NStZ 2013, 353 m. Anm. Kudlich).
  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

    Dazu hätte es im Rechtsbeschwerdeverfahren der Erhebung einer Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO) bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11, NStZ 2013, 353 Rn. 30 mwN), was jedoch nicht geschehen ist.
  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 17/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Durchführung einer Verständigung mit einem

    Um gleichwohl die Beweiswürdigung im Blick auf Verständigungen durch das Revisionsgericht zur Überprüfung zu stellen, war hier die Erhebung einer Verfahrensrüge erforderlich (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11; Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 79, 81).

    c) Es ist jedenfalls in der Regel geboten, in die Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage eines Tatbeteiligten eine vorangegangene oder im Raum stehende Verständigung in dem gegen ihn wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren - gleichgültig, ob es Teil des Verfahrens gegen den Angeklagten oder formal eigenständig ist - erkennbar einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11; Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11; Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f. mwN) und nachvollziehbar zu behandeln, ob der Tatbeteiligte im Blick auf die ihn betreffende Verständigung irrig glauben könnte, eine Falschaussage zu Lasten des Angeklagten sei für ihn besser als eine wahre Aussage zu dessen Gunsten (BGH aaO).

  • BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Änderung des zugrunde liegenden Sachverhalts;

    In der als Einheit zu wertenden Revisionsbegründung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11 mwN) ist zur Begründung der Sachrüge (u.a.) ausgeführt, es sei unzureichend gewürdigt, dass nur die Angaben des Angeklagten die Feststellung ermöglicht hätten, dass er der Schläger war.
  • OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13

    Revision in Strafsachen: Unwirksamkeit einer durch den Angeklagten erklärten

    Sie hat daher z. B. auch solche Gespräche über eine mögliche Abkürzung der Hauptverhandlung, in die das Gericht nicht einbezogen ist, aktenkundig zu dokumentieren und offenzulegen und durch die dadurch geschaffene Transparenz Missverständnissen vorzubeugen (BGH, NStZ 2013, 353 ff.).
  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 523/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Freibeweis; mangelndes Beruhen

    Es steht somit fest, dass es keine Gespräche unter Beteiligung der Strafkammer gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand, und dass die Strafkammer auch keine Kenntnis von dem Gespräch zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung erlangt hat (vgl. zur Offenlegung und Dokumentation BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11, NStZ 2013, 353 m. Anm. Kudlich; BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11, NStZ 2012, 347).
  • BGH, 27.02.2019 - 2 StR 558/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 146/13

    Anforderungen an die revisionsgerichtliche Rüge hinsichtlich eines gerichtlichen

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