Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 18.06.2012

Rechtsprechung
   BGH, 05.07.2012 - 5 StR 252/12   

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https://dejure.org/2012,20417
BGH, 05.07.2012 - 5 StR 252/12 (https://dejure.org/2012,20417)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2012 - 5 StR 252/12 (https://dejure.org/2012,20417)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 5 StR 252/12 (https://dejure.org/2012,20417)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 3 BtMG, § 31 Nr 1 BtMG
    Betäubungsmitteldelikt: Vertypte Milderungsgründe bei der Strafrahmenwahl

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts zur Überprüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls nach § 30a Abs. 3 BtMG unter Heranziehung des vertypten Milderungsgrundes i.R.d. Strafzumessung

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Vertypte Milderungsgründe bei der Strafrahmenwahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 3; StPO § 349 Abs. 4
    Verpflichtung des Gerichts zur Überprüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls nach § 30a Abs. 3 BtMG unter Heranziehung des vertypten Milderungsgrundes i.R.d. Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    § 30a Abs. 3 BtMG muss auch unter Heranziehen des § 31 Nr. 1 BtMG geprüft werden - Die Sicherstellung von Drogen ist ein bestimmender Strafmilderungsgrund

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Bestimmung des Strafrahmens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 50
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 05.07.2012 - 5 StR 252/12
    Erst wenn es auch nach dieser erneuten Abwägung weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272, und vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12).

    Dies ist ein bestimmender Strafmilderungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12 mwN), der im angegriffenen Urteil sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung unerwähnt geblieben ist.

  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11

    Zusammentreffen mehrerer vertypter Strafmilderungsgründe (minder schwerer Fall)

    Auszug aus BGH, 05.07.2012 - 5 StR 252/12
    Erst wenn es auch nach dieser erneuten Abwägung weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272, und vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16

    Strafzumessung (ausnahmsweise Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft;

    Schließlich hat auch die Sicherstellung der Betäubungsmittel zu Recht zugunsten des Angeklagten Berücksichtigung gefunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12, NStZ 2013, 50, und vom 25. Februar 2016 - 3 StR 513/15).
  • BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13

    Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe

    Der Senat hebt die zum Strafausspruch getroffenen Feststellungen insgesamt auf, um dem neuen Tatrichter eine umfassende Prüfung der Voraussetzungen des § 31 BtMG und der sich daraus ggf. für die Strafrahmenwahl bei seinem Vorliegen ergebenden Konsequenzen (die von BGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12, NStZ 2013, 50 zu § 30a BtMG vorgegebene Prüfungsreihenfolge gilt auch bei § 30 BtMG) zu ermöglichen.
  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Dies stellt angesichts des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit einen bestimmenden Strafmilderungsgrund dar, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; BGH, NStZ-RR 2012, 153, 154; BGH, NStZ 2013, 50; BGH, Urt. v. 22.05.2014 - 4 StR 514/13; BGH, Beschl. v. 30.09.2014 - 2 StR 286/14; BGH, Beschl. v. 09.11.2016 - 2 StR 133/16; BGH, Beschl. v. 08.02.2017 - 3 StR 483/16).
  • BGH, 28.10.2015 - 5 StR 422/15

    Unterbringungsanordnung (Erfolgsaussicht; fehlende Darlegung konkreter Umstände

    Erst wenn es auch nach dieser Abwägung keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12 und vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12, NStZ-RR 2013, 168).
  • BGH, 02.03.2016 - 5 StR 61/16

    Prüfung eines minder schweren Falles (hier: beim schweren Raub) bei Vorliegen von

    Erst wenn es auch nach dieser Abwägung keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12; vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12 und vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 422/15; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12, NStZ-RR 2013, 168; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 930).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 298/18

    Berichtigung des Schuldspruchs durch das Revisionsgericht

    Denn das Landgericht hat bei der Strafzumessung im Fall 17 bedacht, dass es sich lediglich um einen versuchten schweren Bandendiebstahl handelte und den gemäß §§ 23, 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 244a Abs. 1 StGB zugrunde gelegt (UA S. 27, 31, 33), nachdem es - nach einer Gesamtwürdigung aller strafzumessungsrelevanten Umstände unter Einbeziehung des vertypten Strafmilderungsgrundes (UA S. 28, 32, 34) - einen minder schweren Fall i.S.d. § 244a Abs. 2 StGB abgelehnt hatte (vgl. auch BGH NStZ 2013, 50).
  • AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15

    Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen

    Dies ist ein bestimmender Strafmilderungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; BGH, NStZ-RR 2012, 153, 154; BGH, NStZ 2013, 50; BGH, Beschl. v. 24.10.2012 - 4 StR 377/12; BGH, Urt. v. 22.05.2014 - 4 StR 514/13; BGH, Beschl. v. 30.09.2014 - 2 StR 286/14).
  • AG Rudolstadt, 19.11.2018 - 790 Js 24932/18

    Konkurrenzen bei Beihilfe: Behandlung mehrerer Beihilfehandlungen zu ein und

    Strafmildernd wirkte weiter, daß das für den Absatz bestimmte Rauschgift sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen werden konnte, so daß es nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen konnte (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; BGH, NStZ-RR 2012, 153, 154; BGH, NStZ 2013, 50; BGH, StraFo 2017, 117).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 Ss 154/12   

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https://dejure.org/2012,18379
OLG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 Ss 154/12 (https://dejure.org/2012,18379)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.06.2012 - 2 Ss 154/12 (https://dejure.org/2012,18379)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Juni 2012 - 2 Ss 154/12 (https://dejure.org/2012,18379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    BtmG, Nitrazepam, nicht geringe Menge

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besitz einer nicht geringen Menge von bei Erwerb noch nicht in der Positivliste enthaltenen Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Besitz einer nicht geringen Menge von bei Erwerb noch nicht in der Positivliste enthaltenen Betäubungsmitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bei Besitzerlangung erlaubt, erst später verboten - strafbar oder nicht?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wann liegt eine nicht geringe Menge von Nitrazepam vor - für "Btm-Verteidiger” wichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die neue Droge

Besprechungen u.ä.

  • ozsr.de PDF, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)

    Besitz nicht geringer Mengen bei zwischenzeitlich wechselnder Rechtslage (Aufnahme eines Stoes in die Anlagen)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 50
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 Ss 154/12
    Er besteht darin, den Stoff aufgrund seiner Gefahren für die menschliche Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen und der mit dem Stoff verbundenen Risiken, davon abhängig zu werden, einem Erlaubnisvorbehalt zu unterstellen (vgl. BGHSt 42, 1 ff.).
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