Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.04.2013

Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2013 - 5 StR 606/12   

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https://dejure.org/2013,405
BGH, 08.01.2013 - 5 StR 606/12 (https://dejure.org/2013,405)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2013 - 5 StR 606/12 (https://dejure.org/2013,405)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 5 StR 606/12 (https://dejure.org/2013,405)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 261 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung zwischen Beihilfe und Mittäterschaft bei Durchführung von Einkaufs- und Einfuhrfahrten auf Veranlassung eines allein im Umsatzgeschäft tätigen Hintermannes

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Mittäterschaft oder Beihilfe nach den allgemeinen Grundsätzen über die Abgrenzung zwischen den Beteiligungsformen

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung zwischen Beihilfe und Mittäterschaft bei Durchführung von Einkaufs- und Einfuhrfahrten auf Veranlassung eines allein im Umsatzgeschäft tätigen Hintermannes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Bewertung der Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Mittäterschaft oder Beihilfe nach den allgemeinen Grundsätzen über die Abgrenzung zwischen den Beteiligungformen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der ewige Streit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Mittäterschaft oder Beihilfe des Kuriers

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Mittäterschaft eines Drogenkuriers - Ein Drogenkurier ist nicht automatisch Mittäter bezüglich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 549
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 08.01.2013 - 5 StR 606/12
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531).
  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterstellung eines Kuriers:

    Die Abgrenzung zwischen täterschaftlichen Handlungen und Beihilfehandlungen hat nach allgemeinen Regeln zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 5 StR 606/12, NStZ 2013, 549; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219).
  • BGH, 24.04.2014 - 5 StR 123/14

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit bzw, der Einfuhr

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft in dem Sinne sein, dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 5 StR 606/12, NStZ 2013, 549, und Urteil vom 10. April 2013 - 2 StR 604/12).

    Ausgehend hiervon ist sowohl ein eigenes Interesse des Angeklagten am Schicksal des Gesamtgeschäfts als auch die Annahme einer gleichberechtigt verabredeten, arbeitsteiligen Durchführung des Umsatzgeschäfts hinreichend belegt, so dass die Annahme von Mittäterschaft auch in Ansehung des Umstands gerechtfertigt ist, dass sich die konkreten Tathandlungen des Angeklagten lediglich auf den Transport des Rauschgifts bezogen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2014 - 3 StR 375/13 - und vom 24. April 2013 - 5 StR 135/13, NStZ 2013, 549).

  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 640/18

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe: erforderliche Gesamtbetrachtung);

    Diese hat nach allgemeinen Regeln im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 5 StR 606/12, NStZ 2013, 549; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221), wobei wesentliche Anhaltspunkte für die Täterschaft dabei der Grad des Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft und der Wille dazu sind (BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209, 210).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 297/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Die Abgrenzung zwischen täterschaftlichen und Beihilfehandlungen hat dabei nach allgemeinen Regeln zu erfolgen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013, 5 StR 606/12; Urteil vom 28. Februar 2007, 2 StR 516/06).
  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 104/20

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (wertende Gesamtbetrachtung)

    a) Nach ständiger Rechtsprechung hat eine Abgrenzung zwischen täterschaftlichen Handlungen und Beihilfehandlungen nach allgemeinen Regeln im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18 Rn. 5 und vom 8. Januar 2013 - 5 StR 606/12 Rn. 3; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219 Rn. 6 ff.), wobei wesentliche Anhaltspunkte für die Täterschaft dabei der Grad des Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft und der Wille dazu sind (BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15 Rn. 4).
  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 604/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft in dem Sinne sein, dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 77; Beschlüsse vom 19. Januar 2012 - 2 StR 590/11, NStZ 2012, 517 und vom 8. Januar 2013 - 5 StR 606/12).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.2013 - 5 StR 135/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12220
BGH, 24.04.2013 - 5 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,12220)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2013 - 5 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,12220)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2013 - 5 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,12220)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG
    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelstrafrecht bei Kurieren (sog. "Läufer"; i.d.R. keine Täterschaft bei auf Transport und Übergabe des Rauschgiftes und Entgegennahme des Geldes beschränkter Tätigkeit); erforderlicher Umfang der Einnahmequelle bei ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei Tätigkeit als sog. Läufer

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines Kuriers als Mittäter eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei Tätigkeit als sog. Läufer

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GVG § 25 Nr. 2
    Einordnung eines Kuriers als Mittäter eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Täterschaft oder Beihilfe des Drogenkuriers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 549
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.1992 - 2 StR 563/92

    Gewinnerzielungsabsichten beim Handeln mit Betäubungsmitteln als

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 5 StR 135/13
    Jedoch muss die fortlaufende Einnahmequelle, die sich der Täter verschaffen will, von einigem Umfang sein (BGH, Beschluss vom 25. November 1992 - 2 StR 563/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 gewerbsmäßig 5 mwN).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 5 StR 135/13
    Maßgeblich ist für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe dabei, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäftes zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, und vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, BGHR BtMG § 29 Beihilfe 6).
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 5 StR 135/13
    Maßgeblich ist für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe dabei, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäftes zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, und vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, BGHR BtMG § 29 Beihilfe 6).
  • BGH, 30.10.2008 - 5 StR 345/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertung von Kuriertätigkeiten;

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 5 StR 135/13
    Maßgeblich ist für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe dabei, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäftes zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, und vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 5 StR 345/08, BGHR BtMG § 29 Beihilfe 6).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Dabei ist es ausreichend, wenn der Täter den inkriminierten Gegenstand zur Deckung eigener Bedürfnisse einsetzt und eigene Aufwendungen erspart (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2017 - 1 StR 72/17, NStZ-RR 2018, 50, 52 mwN; Beschluss vom 24. April 2013 - 5 StR 135/13, NStZ 2013, 549, 550 mwN; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juni 2002 ? 1 Ss 185/02, NStZ 2003, 40, 41).
  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 72/17

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (bestimmungsgemäßer

    Es genügen auch geldwerte Vermögensvorteile oder die Einsparung von Aufwendungen (BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - 5 StR 135/13, NStZ 2013, 549, 550).
  • BGH, 18.12.2019 - 1 StR 570/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erfordernis der Eigennützigkeit:

    Denn er bestimmte nach Verhandlungen mit seinen beiden Abnehmern selbständig den Umfang der Verkaufsmenge; dies geht weit über eine bloße weisungsgebundene Transporttätigkeit hinaus, bezieht sich vielmehr auf das ganze Umsatzgeschäft und macht den Angeklagten zum Zwischenhändler (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2019 - 4 StR 22/19 Rn. 5; vom 29. Januar 2019 - 4 StR 589/18 Rn. 4; vom 3. Juli 2014 - 4 StR 240/14 Rn. 4; vom 24. April 2013 - 5 StR 135/13 Rn. 5 und vom 22. August 2012 - 4 StR 272/12 Rn. 3).
  • LG München I, 24.06.2020 - 9 JKLs 367 Js 224603/18

    Angeklagte, Asylantrag, Erkrankung, Hauptverhandlung, Anklageschrift,

    Wer im Rahmen eines organisierten Rauschmittelhandels im Wesentlichen die Aufgaben eines "Läufers" übernimmt, nämlich den Transport und die Übergabe des Rauschgifts sowie die Entgegennahme des Geldes, ist regelmäßig nur Gehilfe (BGH, Beschluss vom 24.04.2013 - 5 StR 135/13, NStZ 2013, 549; 550).
  • BGH, 24.04.2014 - 5 StR 123/14

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit bzw, der Einfuhr

    Ausgehend hiervon ist sowohl ein eigenes Interesse des Angeklagten am Schicksal des Gesamtgeschäfts als auch die Annahme einer gleichberechtigt verabredeten, arbeitsteiligen Durchführung des Umsatzgeschäfts hinreichend belegt, so dass die Annahme von Mittäterschaft auch in Ansehung des Umstands gerechtfertigt ist, dass sich die konkreten Tathandlungen des Angeklagten lediglich auf den Transport des Rauschgifts bezogen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2014 - 3 StR 375/13 - und vom 24. April 2013 - 5 StR 135/13, NStZ 2013, 549).
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