Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.03.2013

Rechtsprechung
   BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13   

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https://dejure.org/2013,13066
BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13 (https://dejure.org/2013,13066)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2013 - 4 StR 169/13 (https://dejure.org/2013,13066)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 4 StR 169/13 (https://dejure.org/2013,13066)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 64 StGB
    Strafzumessung (polizeiliche Überwachung der Tat als Strafmilderungsgrund; Angabe von Strafmilderungsgründen im Urteil); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 46 Abs 1 StGB, § 64 StGB, § 267 Abs 3 S 1 Halbs 2 StPO
    Betäubungsmittelhandel: Polizeiliche Observierung des Drogentransports und vollständige Sicherstellung der Drogen als Strafmilderungsgrund; Prüfung der Unterbringung eines Kokainsüchtigen in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer

    Prüfen eines minder schweren Falls i.R.d. Strafzumessung bei Überwachung durch die Polizei und Sicherstellung der Betäubungsmittel

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Polizeiliche Observierung des Drogentransports und vollständige Sicherstellung der Drogen als Strafmilderungsgrund; Prüfung der Unterbringung eines Kokainsüchtigen in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 3 S. 1 Hs. 2
    Prüfen eines minder schweren Falls i.R.d. Strafzumessung bei Überwachung durch die Polizei und Sicherstellung der Betäubungsmittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Strafzumessung: In BtM-Verfahren sollte man die "Standards” kennen

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Strafzumessung: In BtM-Verfahren sollte man die "Standards” kennen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 327
  • NStZ 2013, 662
  • NStZ-RR 2013, 249
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    c) Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04

    Lückenhafte Strafzumessung (hinreichende Erörterung einer engmaschigen

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    Mit der Überwachung des Drogentransports und der Telekommunikation durch die Polizei sowie der vollständigen Sicherstellung der Betäubungsmittel sind jedoch wesentliche Strafmilderungsgründe unerwähnt geblieben, deren Berücksichtigung sich aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 561/08; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, Rn. 16; vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 965 ff. mwN).
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 561/08

    Strafzumessung beim Betäubungsmittelhandel (wesentliche Strafmilderung bei

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    Mit der Überwachung des Drogentransports und der Telekommunikation durch die Polizei sowie der vollständigen Sicherstellung der Betäubungsmittel sind jedoch wesentliche Strafmilderungsgründe unerwähnt geblieben, deren Berücksichtigung sich aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 561/08; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, Rn. 16; vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 965 ff. mwN).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Strafzumessung (Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    Mit der Überwachung des Drogentransports und der Telekommunikation durch die Polizei sowie der vollständigen Sicherstellung der Betäubungsmittel sind jedoch wesentliche Strafmilderungsgründe unerwähnt geblieben, deren Berücksichtigung sich aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 561/08; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, Rn. 16; vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 965 ff. mwN).
  • BGH, 07.02.2012 - 4 StR 653/11

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Erörterungsmangel

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    Mit der Überwachung des Drogentransports und der Telekommunikation durch die Polizei sowie der vollständigen Sicherstellung der Betäubungsmittel sind jedoch wesentliche Strafmilderungsgründe unerwähnt geblieben, deren Berücksichtigung sich aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 561/08; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, Rn. 16; vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 965 ff. mwN).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 173/12

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Nachholung der Anordnung)

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    Denn die getroffenen Feststellungen legen nahe, dass der Angeklagte einen Hang zum übermäßigen Betäubungsmittelkonsum hat, die abgeurteilten Taten jedenfalls auch auf seinen Hang zurückgehen und die Gefahr besteht, dass er infolge des Hanges weitere erhebliche rechtswidrige Taten begeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 173/12; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12; vom 12. September 2012 - 4 StR 294/12).
  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12

    Begriff des Hanges und des symptomatischen Zusammenhangs bei Cannabisabhängigkeit

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    Denn die getroffenen Feststellungen legen nahe, dass der Angeklagte einen Hang zum übermäßigen Betäubungsmittelkonsum hat, die abgeurteilten Taten jedenfalls auch auf seinen Hang zurückgehen und die Gefahr besteht, dass er infolge des Hanges weitere erhebliche rechtswidrige Taten begeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 173/12; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12; vom 12. September 2012 - 4 StR 294/12).
  • BGH, 12.09.2012 - 4 StR 294/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt (Erörterungsmangel)

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13
    Denn die getroffenen Feststellungen legen nahe, dass der Angeklagte einen Hang zum übermäßigen Betäubungsmittelkonsum hat, die abgeurteilten Taten jedenfalls auch auf seinen Hang zurückgehen und die Gefahr besteht, dass er infolge des Hanges weitere erhebliche rechtswidrige Taten begeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 173/12; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12; vom 12. September 2012 - 4 StR 294/12).
  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20

    Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in

    Bei diesem Gesichtspunkt handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der bei der Strafbemessung zu beachten ist (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 ? 3 StR 483/16, StraFo 2017, 117 mwN) und der demzufolge gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 ? 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19).
  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 188/23

    Revision hinsichtlich des Maßregelausspruchs und des Strafausspruchs bei der

    Dies setzt aber voraus, dass diese Maßnahme so beschaffen war, dass sie einem In-Verkehr-Gelangen der Betäubungsmittel bereits vor deren späterer Sicherstellung wirksam entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22 Rn. 25; Urteil vom 22. Juni 2022 - 5 StR 9/22 Rn. 14; Urteil vom 6. Januar 2022 - 5 StR 2/21 Rn. 15; Urteil vom 28. September 2022 - 2 StR 127/22 Rn. 21; Beschluss vom 19. August 2020 - 2 StR 257/20, NStZ 2021, 54, 55; Urteil vom 20. August 2019 - 1 StR 209/19, NStZ 2020, 231; Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18 Rn. 8; Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim schweren Raub (erhöhte Vorwerfbarkeit

    Zwar ist insbesondere für Betäubungsmittelstraftaten anerkannt, dass eine Observation mit anschließender Sicherstellung der Drogen wegen der dann geringeren Gefährlichkeit der Tat einen bestimmenden Zumessungsgrund zum Vorteil des Angeklagten darstellen kann (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09 Rn. 16; jeweils mwN).
  • OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13

    Betrug durch den zahlungsunfähigen, meistbietenden Ersteigerer einer Immobilie im

    Ergänzende Feststellungen, die den bisher getroffenen nicht widersprechen, sind möglich (vgl. BGH, Beschl. v. 05.06.2013 - 4 StR 169/13, juris).
  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19

    Urteilsgründe (Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der

    Bei diesem Gesichtspunkt handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 StR 483/16, StraFo 2017, 117 mwN) und der demzufolge gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Erwerb zum

    Dabei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2016 - 2 StR 133/16, juris Rn. 3; vom 30. September 2014 - 2 StR 286/14, juris Rn. 2; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14, juris Rn. 2 mwN) und der gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 8. Februar 2017 - 3 StR 483/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 514/13

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (Sicherstellung der Betäubungsmittel

    Grundsätzlich stellt es einen gewichtigen und deshalb erörterungsbedürftigen Strafmilderungsgrund dar, wenn die Betäubungsmittel sichergestellt werden und es deshalb nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen kann (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13 Rn. 8, NStZ 2013, 662, und vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11 Rn. 6, NStZ-RR 2012, 153, 154 jeweils mwN).
  • BGH, 19.08.2020 - 2 StR 257/20

    Urteilsgründe; Grundsätze der Strafzumessung (Sicherstellung der zum

    Hätte eine so engmaschige Überwachung stattgefunden, dass eine tatsächliche Gefährdung durch das Rauschgift ausgeschlossen war, wäre dies neben der (späteren) Sicherstellung des Rauschgiftes ein bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt, der im Rahmen der Strafzumessung zu erörtern wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694).
  • BGH, 27.06.2017 - 3 StR 142/17

    Nicht-in-den-Verkehr-Gelangen von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten

    Hierbei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2017 - 3 StR 483/16, StraFo 2017, 117; vom 9. November 2016 - 2 StR 133/16, juris Rn. 3; vom 30. September 2014 - 2 StR 286/14, juris Rn. 2; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14, juris Rn. 2 mwN) und der gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO in den Gründen des Strafurteils angeführt werden muss (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 271/20

    Einstellung des Verfahrens hinsichtlich Verurteilung wegen unerlaubten Erwerbs

    a) Der Senat entnimmt dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe, dass die Strafkammer dem Angeklagten A. bei der Strafzumessung im Fall II. 1 der Urteilsgründe auch gutgebracht hat, dass die mit Unterstützung des Angeklagten von dem anderweitig verfolgten Al. der Vertrauensperson der Polizei verkauften Betäubungsmittel sichergestellt wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17 Rn. 5; Beschluss vom 5. Juni 2013 ? 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 16.11.2022 - 3 StR 364/22

    Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender

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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2013 - 1 StR 35/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6648
BGH, 05.03.2013 - 1 StR 35/13 (https://dejure.org/2013,6648)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2013 - 1 StR 35/13 (https://dejure.org/2013,6648)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2013 - 1 StR 35/13 (https://dejure.org/2013,6648)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 4 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB
    Bewaffnete unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Spezialität des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit mit ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG, § 30a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Konkurrenzen bei Betäubungsmitteldelikten: Zusammentreffen von unerlaubter Einfuhr mit unerlaubtem Handeltreiben

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens neben einer Verurteilung wegen bewaffneter unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Konkurrenzen bei Betäubungsmitteldelikten: Zusammentreffen von unerlaubter Einfuhr mit unerlaubtem Handeltreiben

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Verurteilung wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens neben einer Verurteilung wegen bewaffneter unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 662
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 1 StR 35/13
    Denn der Tatbestand der Einfuhr von Betäubungsmitteln, wenn er sich - wie hier - als unselbständiger Teilakt des unerlaubten Handeltreibens darstellt, geht in diesem Tatbestand als Teil des Gesamtgeschehens auf (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 29 f.).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 1 StR 35/13
    Denn die Einfuhr in nicht geringer Menge gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG stellt sich gegenüber der Begehungsweise nach § 29a Abs. 1 BtMG im Hinblick auf die höhere Mindeststrafdrohung als das schwerere Verbrechen dar (BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, NStZ 1994, 290).
  • BGH, 17.08.1999 - 1 StR 222/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden des Verteidigers

    Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 1 StR 35/13
    Die Einfuhr in nicht geringer Menge ist unselbständiger Teilakt des bewaffneten Handeltreibens, denn als Qualifikationstatbestand geht § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG dem allgemeineren Tatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG vor (BGH, Beschluss vom 17. August 1999 - 1 StR 222/99, NStZ-RR 2000, 91).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 1 StR 35/13
    Dies folgt schon aus dem Wortlaut des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG: "wer ... ohne Handel zu treiben, einführt ..." (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02).
  • BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 1 StR 35/13
    Dies führt zur Annahme von Tateinheit zwischen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Täter oder Gehilfe (BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, NStZ 2007, 338; vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; Beschluss vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06, NStZ-RR 2006, 277).
  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe);

    Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 1 StR 35/13
    Dies führt zur Annahme von Tateinheit zwischen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Täter oder Gehilfe (BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, NStZ 2007, 338; vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; Beschluss vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06, NStZ-RR 2006, 277).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 1 StR 35/13
    Dies führt zur Annahme von Tateinheit zwischen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Täter oder Gehilfe (BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, NStZ 2007, 338; vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; Beschluss vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06, NStZ-RR 2006, 277).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide

    wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen, jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, hält revisionsgerichtlicher Überprüfung stand (vgl. zur konkurrenzrechtlichen Beurteilung BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, NStZ 2007, 338 und vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06, NStZ-RR 2006, 277 und vom 5. März 2013 - 1 StR 35/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 38/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Dies folgt schon aus dem Wortlaut des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG: "wer ... ohne Handel zu treiben, einführt ...' (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02; Beschluss vom 5. März 2013 - 1 StR 35/13, NStZ 2013, 662, 663).

    Die Einfuhr in nicht geringer Menge ist regelmäßig lediglich unselbständiger Teilakt des bewaffneten Handeltreibens, denn als Qualifikationstatbestand geht § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG dem allgemeineren Tatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG vor (BGH, Beschlüsse vom 17. August 1999 - 1 StR 222/99, NStZ-RR 2000, 91 und vom 5. März 2013 - 1 StR 35/13, NStZ 2013, 662, 663).

  • BGH, 12.07.2022 - 6 StR 237/22

    Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Anderenfalls ist die Einfuhr in nicht geringer Menge unselbständiger Teilakt des bewaffneten Handeltreibens (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2002 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679; Beschlüsse vom 24. April 2003 - 3 StR 369/01; vom 5. März 2013 - 1 StR 35/13, NStZ 2013, 662).
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