Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30808
BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12 (https://dejure.org/2012,30808)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2012 - 1 StR 389/12 (https://dejure.org/2012,30808)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12 (https://dejure.org/2012,30808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,30808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 72 StPO; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 4 StPO
    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie; Schilderung der Bewertung durch den Sachverständigen im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO, § 20 StGB, § 21 StGB
    Revisionsrügen im Strafverfahren: Auswirkung von Schizophrenie auf die Schuldfähigkeit; Widerspruch zwischen Urteilsinhalt und Verlauf der Hauptverhandlung; Unterschiede zwischen einem vorbereitenden und dem in der Hauptverhandlung erstatteten Gutachten

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Verfahrensrügen bzgl. der Unterschiede zwischen einem vorbereitenden und dem in der Hauptverhandlung erstatteten Gutachten i.R.e. Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung

  • rewis.io

    Revisionsrügen im Strafverfahren: Auswirkung von Schizophrenie auf die Schuldfähigkeit; Widerspruch zwischen Urteilsinhalt und Verlauf der Hauptverhandlung; Unterschiede zwischen einem vorbereitenden und dem in der Hauptverhandlung erstatteten Gutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Anforderungen an Verfahrensrügen bzgl. der Unterschiede zwischen einem vorbereitenden und dem in der Hauptverhandlung erstatteten Gutachten i.R.e. Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-bielefeld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Rekonstruktionsverbot, bedingte Verfahrensrüge, Alternativrüge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 98
  • NStZ-RR 2013, 163
  • NStZ-RR 2013, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind behauptete Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten oder dem Verlauf der Hauptverhandlung, wenn sie sich nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; 2008, 55).

    Eine Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme durch das Revisionsgericht widerspricht - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat - der Ordnung des Revisionsverfahrens (vgl. BGH NStZ 1992, 506, 507; 1997, 296; 2008, 55).

  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12
    Dieses kann aber nicht Urteilsgrundlage sein, sondern allein das in der Hauptverhandlung erstattete Gutachten (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11

    Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12
    Dem steht aber bereits entgegen, dass nur für den Fall der Erfolglosigkeit anderen Vorbringens, also hilfsweise angebrachte Verfahrensrügen, nicht zulässig sind (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11 mwN).
  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12
    Ihre Bewertung, die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei nur erheblich eingeschränkt gewesen, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Schizophrenie für sich genommen nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten Aufhebung der Schuldfähigkeit führt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12; BGH NStZ-RR 2008, 39).
  • BGH, 24.10.2006 - 1 StR 503/06

    Darlegungsanforderungen an die Verfahrensrüge bei der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12
    Eine entsprechende Bewertung durch den Verteidiger kann jedoch den Vortrag konkreter, ohne Bezugnahme auf den Akteninhalt aus sich heraus verständlicher Tatsachen, die zu diesem Ergebnis führen sollen, nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 503/06 mwN).
  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12
    a) Sind in ihrer Bedeutung klar erkennbare neue Erkenntnisse angefallen (etwa wenn sich für die Beurteilung seines innerpsychischen Zustands wichtige Angaben des Angeklagten als falsch erwiesen haben (vgl. z.B. BGH, Urteile vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 und 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04)), bedürfte eine hierauf beruhende Änderung der Auffassung des Sachverständigen keiner besonderen Erklärung.
  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07

    Gerügte Behinderung der Verteidigung bei der Auseinandersetzung mit einem

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12
    Für dessen Würdigung kann es jedoch bedeutsam sein, wenn der Sachverständige im Laufe des Verfahrens seine Meinung geändert hat (BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07).
  • BGH, 05.12.1995 - 1 StR 580/95

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Beweismöglichkeiten -

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12
    b) Beruhte die Änderung auf für die übrigen Verfahrensbeteiligten weniger offenkundigen Erkenntnissen (etwa wenn der Sachverständige wegen Unterschieden des Aussageverhaltens in der Hauptverhandlung und bei der Exploration die Glaubwürdigkeit des Zeugen nunmehr anders einschätzt (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995 - 1 StR 580/95)), müssten sich allein daraus - ebenfalls - noch keine Bedenken gegen das in der Hauptverhandlung erstattete Gutachten ergeben.
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind behauptete Widersprüche zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten oder dem Verlauf der Hauptverhandlung, wenn sie sich nicht aus den Urteilsgründen selbst ergeben, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 17, 351; BGH NStZ 1992, 506 f.; 1995, 27, 29; 1997, 294; 2008, 55).
  • BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04

    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein und Affekt); Urteilsgründe (Beschränkung

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12
    a) Sind in ihrer Bedeutung klar erkennbare neue Erkenntnisse angefallen (etwa wenn sich für die Beurteilung seines innerpsychischen Zustands wichtige Angaben des Angeklagten als falsch erwiesen haben (vgl. z.B. BGH, Urteile vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 und 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04)), bedürfte eine hierauf beruhende Änderung der Auffassung des Sachverständigen keiner besonderen Erklärung.
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93

    Steuerbehörde - Vergnügungssteuer - Pauschalbesteuerung - Unerlaubte

  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 412/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteilsgründe)

  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 605/96

    Aufhebung eines Strafausspruchs in der Revision - Zeitlich begrenzte

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Erforderlich ist auf der Ebene der Darlegungsanforderungen stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten bzw. Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 11; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 und vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem

    Der Revisionsführer hat daher regelmäßig jedenfalls den wesentlichen Kern des ursprünglichen Gutachtens vorzutragen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98, 99 mwN) und kann sich nicht - wie hier - darauf beschränken, die abweichende Passage zu zitieren.
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Hierauf kann allein unter Hinweis auf die allgemeine Diagnose nicht verzichtet werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368, 369; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98; vom 2. Oktober 2007, aaO), denn deren Feststellung ist insbesondere auch bei bipolaren Störungen, bei denen eine große Bandbreite von Ausprägungen und Schweregraden besteht, für die Frage der Schuldfähigkeit nicht ausreichend aussagekräftig.
  • BGH, 19.02.2014 - 5 StR 626/13

    Strafzumessung beim versuchten Mord (keine Strafrahmenverschiebung trotz

    aa) Die Beanstandung genügt schon nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil nicht bestimmt vorgetragen ist, dass die Sachverständige im Rahmen der - allein entscheidenden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12 Rn. 13 mwN, NStZ 2013, 98) - Erstattung ihres Gutachtens in der Hauptverhandlung etwa durchgeführte Untersuchungen solcher Art nicht dargelegt und im Einzelnen erörtert hat.

    Eine Erörterungspflicht käme auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa dann in Betracht, wenn die Ergebnisse einer nachgelagerten Untersuchung bislang getroffenen zentralen Befunden widersprächen, nicht aber dann, wenn sie diese, etwa auch nur in einem untergeordneten Punkt, bestätigen würden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12 Rn. 13 ff. mwN, aaO, sowie BGH, Urteile vom 20. November 1952 - 5 StR 733/52 - und vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 116).

    Denn durch den Vortrag der Revision ist schon eine Abweichung des vorbereitenden von dem in der Hauptverhandlung erstatteten Gutachten nicht bewiesen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12 Rn. 18, aaO).

  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 617/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose;

    a) Es fehlt bereits an einer hinreichend konkreten Darstellung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Anlasstat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ-RR 2017, 86, 87 und vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2013, 98 f.).
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung eines

    Erforderlich ist nämlich auf der Ebene der Darlegungsanforderungen stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 ? 4 StR 78/16 Rn. 11; vom 17. Juni 2014 ? 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 und vom 23. August 2012 ? 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Dies gilt auch in Fällen einer Psychose aus dem Formenkreis der Schizophrenie; denn die Diagnose einer solchen Erkrankung führt für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98; Beschluss vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14).
  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 106/23

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem

    Die Diagnose einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis allein genügt nicht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17 Rn. 21; Beschlüsse vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12 Rn. 7; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 11; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18 Rn. 6; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 140/19 Rn. 14 und vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23 Rn. 5).
  • BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17

    Recht des letzten Wortes (keine Einschränkung durch nachfolgende

  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 171/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkungen der Diagnose

  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 351/16

    Unzureichende Begründung der (verminderten) Schuldfähigkeit bei

  • BGH, 17.07.2018 - 4 StR 145/18

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Entscheidung durch das

  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 637/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 14.06.2016 - 1 StR 239/16

    Schuldfähigkeit (Verlust der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit durch eine

  • BGH, 04.03.2021 - 2 StR 431/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (nur ausnahmsweise Überantwortung in das

  • BGH, 07.04.2020 - 4 StR 48/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegungsanforderungen an

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 278/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 06.09.2017 - 1 StR 307/17

    Schuldunfähigkeit (Anschluss des Gerichts an ein Sachverständigengutachten:

  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 405/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs); Grundsatz der

  • BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen

  • BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 16.02.2016 - 4 StR 526/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht