Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.07.2013 - 32 Ss 91/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25380
OLG Celle, 11.07.2013 - 32 Ss 91/13 (https://dejure.org/2013,25380)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.07.2013 - 32 Ss 91/13 (https://dejure.org/2013,25380)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 32 Ss 91/13 (https://dejure.org/2013,25380)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Widerspruch, Beweisverwertung, Nachholung, Zulässigkeit

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StPO § 257; StPO § 344
    Ausübung des Widerspruchs gegen eine Beweisverwertung; Verspäteter Widerspruch führt zu Präklusion; Irrtum über die freiwillige Herausgabe eines Gegenstands führt nicht zu einem Verwertungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die zeitliche Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots im Hinblick auf eine mögliche Präklusion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257; StPO § 344
    Ausübung des Widerspruchs gegen eine Beweisverwertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Gebe nie dein Handy einem Polizeibeamten, denn du weißt nicht, wer dich anruft…

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisverwertung und der Irrtum über die Freiwilligkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 118
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 3 Ss 359/09

    Blutprobe Richtervorbehalt Widerspruch Verwertung

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2013 - 32 Ss 91/13
    Vielmehr ist das Widerspruchsrecht dann präkludiert mit der Folge, dass ein Widerspruch unwirksam und damit unbeachtlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2009, 32 Ss 188/09; ebenso OLG Stuttgart NStZ 1997, 405; OLG Hamburg NJW 2008, 2597; OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2009, 3 Ss 359/09, veröffentlicht unter juris; a. A. Gössel in LR-StPO, 26. Auflage, Einl. Abschn. L Rn. 32).
  • OLG Stuttgart, 04.03.1997 - 4 Ss 1/97

    Zeitpunkt der Belehrungspflicht bei Polizeikontrolle - kein Verwertungsverbot bei

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2013 - 32 Ss 91/13
    Vielmehr ist das Widerspruchsrecht dann präkludiert mit der Folge, dass ein Widerspruch unwirksam und damit unbeachtlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2009, 32 Ss 188/09; ebenso OLG Stuttgart NStZ 1997, 405; OLG Hamburg NJW 2008, 2597; OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2009, 3 Ss 359/09, veröffentlicht unter juris; a. A. Gössel in LR-StPO, 26. Auflage, Einl. Abschn. L Rn. 32).
  • BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05

    Widerspruchslösung: Bindung an den unterlassenen oder verspäteten Widerspruch bei

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2013 - 32 Ss 91/13
    Es handelt sich insoweit um ein prozessuales Gestaltungsrecht, das ein Angeklagter in dem Zeitpunkt geltend machen muss, in dem es ihm erstmals möglich ist (vgl. vor allem BGHSt 50, 272; OLG Hamburg NJW 2008, 2597).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2013 - 32 Ss 91/13
    Die Freiheit von Irrtum fällt nicht unter den Anwendungsbereich des nemo-tenetur-Grundsatzes (BGHSt 42, 139 Rn. 42, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2013 - 32 Ss 91/13
    Einen Widerspruch hat der Angeklagte spätestens zu dem in § 257 Abs. 2 StPO genannten Zeitpunkt nach der Einführung des Beweises in der Hauptverhandlung direkt im Anschluss zu formulieren (vgl. statt vieler BGHSt 38, 214 Rn. 26, zitiert nach juris).
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