Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.11.2013

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13   

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https://dejure.org/2014,5385
BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13 (https://dejure.org/2014,5385)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2014 - 4 StR 544/13 (https://dejure.org/2014,5385)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13 (https://dejure.org/2014,5385)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 253 Abs. 1 StGB; § 255 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Schwere räuberische Erpressung (Verknüpfung von Nötigungsmittel und vermögensschädigender Handlung des Opfers: Finalität, Ausnutzen einer ohne Wegnahmevorsatz erfolgten Nötigungshandlung; Begriff der Drohung: Ausnutzen der Angst des Opfers); Verwenden eines gefährlichen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 253 StGB, § 255 StGB
    Schwere räuberische Erpressung: Erfordernis der finalen Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und vermögensschädigender Handlung

  • Wolters Kluwer

    Finale Verknüpfung zwischen dem Nötigungsmittel und der von dem Opfer vorzunehmenden vermögensschädigenden Handlung i.R.e. schweren räuberischen Erpressung

  • rewis.io

    Schwere räuberische Erpressung: Erfordernis der finalen Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und vermögensschädigender Handlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 253; StGB § 255
    Finale Verknüpfung zwischen dem Nötigungsmittel und der von dem Opfer vorzunehmenden vermögensschädigenden Handlung i.R.e. schweren räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei schweren Raubdelikten muss Werkzeug als Nötigungsmittel zur Wegnahme benutzt werden

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Drohung und Finalzusammenhang bei Raub und räuberischer Erpressung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 269
  • NStZ-RR 2015, 35
  • NStZ-RR 2015, 36
  • StV 2014, 545
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 400/12

    Finale Verknüpfung zwischen Nötigung und vermögensschädigendem Opferverhalten bei

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13
    aa) Diese erfordert eine finale Verknüpfung zwischen dem Nötigungsmittel und der von dem Opfer vorzunehmenden vermögensschädigenden Handlung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12 (juris Rn. 4), und vom 5. November 2013 - 2 StR 388/13 (juris Rn. 11), jeweils mwN).

    Das bloße Ausnutzen einer vorangegangenen Nötigung reicht indes nicht aus, wenn nicht die Nötigungslage bei Hinzutreten der Bereicherungsabsicht wenigstens aktualisiert aufrechterhalten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12 (juris Rn. 5), mwN).

  • BGH, 26.11.2013 - 3 StR 261/13

    Raub und schwerer Raub: Erforderlichkeit von final auf die Wegnahme gerichteter

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13
    Das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers mag sich als das Ausnutzen einer hilflosen Lage darstellen, die vom Gesetzgeber indes ausschließlich in § 177 Abs. 1 StGB neben Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einem selbstständigen tatbestandlichen Nötigungsmittel erhoben wurde (BGH, Beschluss vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13 (juris Rn. 3), mwN).
  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 422/12

    Schwerer Raub (finale Verknüpfung; Erforderlichkeit gesonderter Feststellungen

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13
    Nach der Konzeption der Raubdelikte ist ein Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB aber nur dann zu bejahen, wenn der Täter zur Wegnahme der fremden beweglichen Sache die Waffe oder das gefährliche Werkzeug als Mittel entweder der Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für deren Leib oder Leben gebraucht (BGH, Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 190/10, NStZ 2011, 211, 212), er es also als Nötigungsmittel zur Herbeiführung der Wegnahme benutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, NStZ-RR 2013, 210; vgl. zur Abgrenzung zwischen Verwenden und offenen Mitführen zudem: BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 97/12, StraFo 2012, 329).
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 97/12

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13
    Nach der Konzeption der Raubdelikte ist ein Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB aber nur dann zu bejahen, wenn der Täter zur Wegnahme der fremden beweglichen Sache die Waffe oder das gefährliche Werkzeug als Mittel entweder der Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für deren Leib oder Leben gebraucht (BGH, Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 190/10, NStZ 2011, 211, 212), er es also als Nötigungsmittel zur Herbeiführung der Wegnahme benutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, NStZ-RR 2013, 210; vgl. zur Abgrenzung zwischen Verwenden und offenen Mitführen zudem: BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 97/12, StraFo 2012, 329).
  • BGH, 31.07.2012 - 3 StR 232/12

    Finale Verknüpfung bei Raub und räuberischer Erpressung; mangelnde Einsichts- und

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13
    Nicht anders als beim Raub genügt es daher nicht, wenn der Einsatz des Nötigungsmittels nicht zum Zwecke der - hier erfolgten - Herausgabe des Geldes vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss, dem Opfer eine Handlung abzunötigen, erst nach der Gewaltanwendung oder Drohung fasst (vgl. Beschluss vom 31. Juli 2012 - 3 StR 232/12, NStZ-RR 2012, 342).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 190/10

    Besonders schwerer Raub (Verwenden eines neutralen Gegenstandes in gefährlicher

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13
    Nach der Konzeption der Raubdelikte ist ein Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB aber nur dann zu bejahen, wenn der Täter zur Wegnahme der fremden beweglichen Sache die Waffe oder das gefährliche Werkzeug als Mittel entweder der Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für deren Leib oder Leben gebraucht (BGH, Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 190/10, NStZ 2011, 211, 212), er es also als Nötigungsmittel zur Herbeiführung der Wegnahme benutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, NStZ-RR 2013, 210; vgl. zur Abgrenzung zwischen Verwenden und offenen Mitführen zudem: BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 97/12, StraFo 2012, 329).
  • BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13

    Gemeinschaftliche räuberische Erpressung: Voraussetzungen für einen

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13
    aa) Diese erfordert eine finale Verknüpfung zwischen dem Nötigungsmittel und der von dem Opfer vorzunehmenden vermögensschädigenden Handlung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12 (juris Rn. 4), und vom 5. November 2013 - 2 StR 388/13 (juris Rn. 11), jeweils mwN).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13
    Die Aufhebung auch des Freispruchs ist im Hinblick auf § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13 (juris Rn. 8)).
  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und

    Auch das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers vor Fortführung bislang nicht auf die Ermöglichung der Wegnahme von Sachen gerichteter Gewalthandlungen reicht - ohne aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung - nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; Beschlüsse vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269 und vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 156, 157).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 174/16

    Fortwirkende Gewalt und räuberischer Erpressung (Unterlassung; Finalität;

    Das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers mag sich als das Ausnutzen einer hilflosen Lage darstellen, die vom Gesetzgeber indes ausschließlich in § 177 Abs. 1 StGB neben Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einem selbständigen tatbestandlichen Nötigungsmittel erhoben worden ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2012 - 3 StR 232/12, juris Rn. 4; vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12, juris Rn. 5; vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110; vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, StV 2014, 545, 546).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

    Bei dieser Sachlage scheidet eine (vollendete) besonders schwere räuberische Erpressung gemäß §§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bereits deshalb aus, weil der Angeklagte das gefährliche Werkzeug nicht einsetzte, um den Willen des später Geschädigten zu brechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2020 - 3 StR 5/20 Rn. 4 und vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23
    Zwar war der Geschädigte aufgrund des vorherigen körperlichen Übergriffs noch verängstigt; das bloße Ausnutzen der vorangegangenen Nötigung reicht aber mangels einer aktualisierten Drohung erneuter Gewaltanwendung durch den Angeklagten für den Finalzusammenhang nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; Beschluss vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269).
  • BGH, 10.04.2018 - 4 StR 108/18

    Finalzusammenhang zwischen der Drohung mit oder dem Einsatz von Gewalt und der

    Auch das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers vor Fortführung bislang nicht auf die Ermöglichung der Wegnahme von Sachen gerichteter Gewalthandlungen reicht - ohne aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung - nicht aus (BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; Beschluss vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, jew. mwN).
  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 432/20

    Räuberische Erpressung (Finalität: konkludente Drohung und bloßes Ausnutzen

    Erforderlich hierfür ist vielmehr, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch ein bestimmtes Verhalten genügend erkennbar macht; es reicht nicht aus, wenn das Opfer nur erwartet, der Täter werde es an Leib oder Leben schädigen (zum Ganzen vgl. Senat, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 465/18, NStZ 2019, 674, 675; BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270; vom 20. September 2016 ? 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93 jeweils mwN).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 298/21

    Raub (finale Verknüpfung von Nötigungsmittel und Wegnahme)

    Zwar hatte der Nebenkläger weiterhin Angst vor dem Angeklagten; das bloße Ausnutzen der vorangegangenen Nötigung reicht aber mangels einer aktualisierten Drohung erneuter Gewaltanwendung durch den Angeklagten für den Finalzusammenhang nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; Beschluss vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269).
  • BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17

    Erpresserischer Menschenraub (Absicht, die Sorge um das Wohl des Opfers zu einer

    a) Eine räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 StGB setzt in objektiver Hinsicht unter anderem einen finalen Zusammenhang zwischen dem Nötigungsmittel und der von dem Opfer vorzunehmenden vermögensschädigenden Handlung voraus (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 385/11, NStZ-RR 2012, 173, 175; Beschlüsse vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269; vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508).
  • BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Daher vermag nicht jede einfache Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB eine Unterbringung nach § 63 StGB rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 5 StR 256/10, NStZ-RR 2011, 12, 13; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 544/13; vgl. auch BT-Drucks. 18/7244, S. 18).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 465/18

    Räuberische Erpressung (Finalzusammenhang zwischen Nötigungsmittel und

    Erforderlich hierfür ist vielmehr, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch ein bestimmtes Verhalten genügend erkennbar macht, mithin die Nötigungslage durch ein im Urteil gesondert festzustellendes Verhalten aktualisiert aufrecht erhält (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93 und vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270 mit Anm. Krehl).
  • BGH, 21.12.2022 - 4 StR 379/22

    Räuberische Erpressung (finaler Zusammenhang: Ausnutzen der Fortwirkung der

  • BGH, 08.06.2017 - 4 StR 607/16

    Erpresserischer Menschenraub (Absicht, die Sorge um das Wohl des Opfers zu einer

  • BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Voraussetzungen nach der

  • BGH, 18.06.2015 - 4 StR 136/15

    Raub (Zeitpunkt des Wegnahmevorsatzes)

  • KG, 16.08.2023 - 3 Ws 38/23

    Bedrohung(en) als Anlasstat(en) für eine einstweilige Unterbringung nach § 63

  • LG Bochum, 24.02.2021 - 12 KLs 7/19
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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41863
BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13 (https://dejure.org/2013,41863)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2013 - 3 StR 301/13 (https://dejure.org/2013,41863)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13 (https://dejure.org/2013,41863)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 52 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 226 Abs 1 StGB
    Konkurrenzen: Gefährliche Körperverletzung in gemeinschaftlicher Begehung und schwere Körperverletzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tateinheit der gefährlichen Körperverletzung in der Qualifikationsform der gemeinschaftlichen Begehung mit einem anderen Beteiligten mit der schweren Körperverletzung

  • rewis.io

    Konkurrenzen: Gefährliche Körperverletzung in gemeinschaftlicher Begehung und schwere Körperverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Tateinheit der gefährlichen Körperverletzung in der Qualifikationsform der gemeinschaftlichen Begehung mit einem anderen Beteiligten mit der schweren Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tateinheit zwischen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tritt gegen den Kopf bei gemeinsamen Tatplan für Misshandlung durch Schläge und Tritte kein Exzess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 645
  • NStZ 2014, 269
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04

    Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat);

    Auszug aus BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13
    Eine ins Einzelne gehende Vorstellung des Angeklagten von den möglichen Tathandlungen des Mitangeklagten war dabei nicht erforderlich; vielmehr gelten alle diejenigen Handlungen des Mitangeklagten als vom gemeinsamen Tatplan umfasst, mit denen nach den Umständen des Einzelfalls gerechnet werden musste (BGH, Urteile vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, juris Rn. 101).
  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 408/08

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); schwere

    Auszug aus BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13
    Dieses besteht - über die schweren Folgen der Körperverletzung hinausgehend - in der besonders verwerflichen Art der Tatbegehung mit der Folge eingeschränkter Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 387; MüKo-StGB/Hardtung, 2. Aufl., § 224 Rn. 31; Schönke/Schröder/Stree/Sternberg-Lieben, 28. Aufl., § 224 Rn. 2, 11; zum Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu § 226 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13
    Dieses besteht - über die schweren Folgen der Körperverletzung hinausgehend - in der besonders verwerflichen Art der Tatbegehung mit der Folge eingeschränkter Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 387; MüKo-StGB/Hardtung, 2. Aufl., § 224 Rn. 31; Schönke/Schröder/Stree/Sternberg-Lieben, 28. Aufl., § 224 Rn. 2, 11; zum Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu § 226 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Auszug aus BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13
    Eine ins Einzelne gehende Vorstellung des Angeklagten von den möglichen Tathandlungen des Mitangeklagten war dabei nicht erforderlich; vielmehr gelten alle diejenigen Handlungen des Mitangeklagten als vom gemeinsamen Tatplan umfasst, mit denen nach den Umständen des Einzelfalls gerechnet werden musste (BGH, Urteile vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, juris Rn. 101).
  • BGH, 14.03.2017 - 4 StR 646/16

    Strafverfahren: Strafschärfende Berücksichtigung der Tatausführung bei Annahme

    Ob zwischen einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB und einer vollendeten schweren Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 1 StGB Gesetzeskonkurrenz besteht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 195 mwN) oder mit Blick auf überzeugende Stimmen im Schrifttum (vgl. etwa MüKo-StGB/Hardtung, 2. Aufl., § 224 Rn. 52; SSW-Momsen/Momsen-Pflanz, StGB, 3. Aufl., § 224 Rn. 40; NK/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 224 Rn. 42; Schönke/Schröder/Stree/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 224 Rn. 16) und entsprechend der neueren Rechtsprechung zum Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 StGB zu § 226 Abs. 1 StGB (siehe BGH, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13, NStZ 2014, 269 [zu Nr. 4] und vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23, 24 [zu Nr. 5]) insoweit Tateinheit anzunehmen ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BGH, 09.02.2021 - 3 StR 382/20

    Frage der Verdrängung einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung von einer

    Der Senat neigt zu der Ansicht, dass eine (vollendete) gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht von einer (vollendeten) schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängt wird (so aber BGH, Urteil vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297, 298; ferner BGH, Urteil vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 195 mwN), sondern dass auch insoweit - entsprechend dem Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 4 und 5 StGB zu § 226 Abs. 1 StGB (s. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23, 24; vom 17. Juni 2009 - 1 StR 241/09, juris; vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13, NStZ 2014, 269) - Tateinheit (§ 52 StGB) besteht (ähnlich BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 173 mit Hinweis auf "überzeugende Stimmen im Schrifttum").
  • BGH, 02.05.2023 - 3 StR 65/23

    Verurteilung wegen Säureangriffs auf einen Manager eines

    Da die Tatmodalitäten der Verwendung von Gift und des gemeinschaftlichen Handelns weder notwendiger- noch typischerweise bei einer schweren Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 1 Nr. 3 Variante 1 StGB verwirklicht werden, ist gegen die Annahme von Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) zwischen der (absichtlichen) schweren Körperverletzung und der gefährlichen Körperverletzung hier rechtlich nichts zu erinnern (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13, NJW 2014, 645 Rn. 3; LK/Grünewald, StGB, 12. Aufl., § 226 Rn. 40; s. auch BGH, Beschlüsse vom 14. März 2017 - 4 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 173; vom 9. Februar 2021 - 3 StR 382/20, NStZ-RR 2021, 138; vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23 Rn. 4).
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