Rechtsprechung
BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 24 StGB
Reichweite des fehlgeschlagenen Versuchs und erforderliche Feststellungen bei der Flucht des Opfers - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 24 StGB, § 211 StGB, § 267 StPO
Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Voraussetzungen eines fehlgeschlagenen Versuchs; Anforderungen an die Urteilsfeststellungen für die Annahme eines fehlgeschlagenen bzw. beendeten Versuchs - Wolters Kluwer
Strafbefreiender Rücktritt vom heimtückischen Mordversuch i.R.d. Prüfung des Vorstellungsbildes des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung
- rewis.io
Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Voraussetzungen eines fehlgeschlagenen Versuchs; Anforderungen an die Urteilsfeststellungen für die Annahme eines fehlgeschlagenen bzw. beendeten Versuchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 Abs. 1; StGB § 24 Abs. 2
Strafbefreiender Rücktritt vom heimtückischen Mordversuch i.R.d. Prüfung des Vorstellungsbildes des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorstellungsbild des Täters von zu strafbefreiendem Rücktritt führenden Umständen muss aus Feststellungen des Tatsachengerichts hervorgehen
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Versuch fehlgeschlagen…
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wann liegt ein (strafbarer) fehlgeschlagener Versuch vor?
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Vorstellungsbild des Täters von zu strafbefreiendem Rücktritt führenden Umständen muss aus Feststellungen des Tatsachengerichts hervorgehen
Verfahrensgang
- LG München I, 12.09.2013 - 12 Ks 127 Js 197710/12
- BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 396
- NStZ-RR 2014, 201
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12
Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt: …
Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13
Wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156 mit zahlreichen weiteren Nachweisen), so dass ein Rücktritt vom Versuch nach allen Varianten des § 24 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB ausscheidet. - BGH, 29.09.2011 - 3 StR 298/11
Totschlag; Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; freiwilliges Aufgeben; korrigierter …
Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13
Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlichrechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12; BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03; BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273). - BGH, 11.02.2003 - 4 StR 8/03
Tötungsvorsatz (individuelle Prüfung; gefährliche Handlungen); Rücktritt vom …
Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13
Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlichrechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12; BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03; BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).
- BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12
Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen …
Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13
Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlichrechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12; BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03; BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273). - BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des …
Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13
Denn anders als in der vom Landgericht für seine Rechtsauffassung zitierten Entscheidung (BGH, Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92, NStZ 1993, 39 f.) war das Opfer nicht unbemerkt vom Angeklagten geflohen. - BGH, 13.11.2012 - 3 StR 411/12
Unzureichende Feststellungen zum möglichen strafbefreienden Rücktritt vom …
Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13
Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlichrechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12; BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03; BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).
- BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14
Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des …
Erst im Zusammenhang mit dem passiven Verhalten des Angeklagten in der Gaststätte hält das Landgericht dafür, "dass der Angeklagte in diesem Moment erkannt hat, dass sein Vorhaben gescheitert ist, den Tod (des Nebenklägers) herbeizuführen und ihn diese Erkenntnis niederdrückt" (UA 35); das vermag jedoch die erforderlichen Feststellungen zu einem zeitlich vorgelagerten Zeitpunkt nicht zu ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ-RR 2014, 201, 202). - BGH, 07.03.2018 - 2 StR 353/17
Rücktritt (Rücktrittshorizont: Definition, Anforderungen an die Feststellungen; …
Erkennt der Täter, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte oder glaubt er subjektiv, dass er sein Ziel im unmittelbaren Handlungsfortgang nicht mehr erreichen kann, so liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ-RR 2014, 201 f.; Beschluss vom 27. Februar 2013 - 4 StR 13/13, NStZ-RR 2013, 275). - BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18
Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: erforderliche Feststellungen zum …
Soweit sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen lässt, kann das Urteil einer sachlichrechtlichen Überprüfung nicht standhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17, NStZ-RR 2018, 10; vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, JuS 2017, 550 [richtig: JA 2017, 550 - d. Red.] ; vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).
- BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15
Totschlag (Eventualvorsatz: äußerst gefährliche Gewalthandlungen als Indiz, …
Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt vom Versuch hinsichtlich eines Einzelakts nur ausgeschlossen, wenn dieser Teilakt bereits als fehlgeschlagener Versuch zu werten ist (BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96, BGHSt 44, 91, 94; Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, 253; Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628; Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; Beschluss vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14; Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331). - BGH, 13.08.2015 - 4 StR 99/15
Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont: Anforderungen an die Darlegung im …
Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; zur revisionsgerichtlichen Überprüfung ferner: BGH, Beschlüsse vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ-RR 2014, 201, 202; vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105, 106; vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14 jeweils mwN). - BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch: Voraussetzungen, …
Wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396 sowie BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156 mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BGH, 27.04.2021 - 2 StR 12/21
Totschlag; Versuch (beendeter Versuch: Vorliegen bei gedanklicher Indifferenz des …
Können keine eindeutigen Feststellungen getroffen werden, ist der Zweifelsgrundsatz anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704; Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396 mwN). - BGH, 03.03.2021 - 4 StR 514/20
Rücktritt (Unerlässlichkeit von tatgerichtlichen Feststellungen zum …
Lässt sich jedoch den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, stellt dies einen durchgreifenden sachlich-rechtlichen Mangel dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2020 - 4 StR 596/19; vom 7. März 2018 ? 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169; vom 23. August 2017 ? 5 StR 303/17; vom 23. November 2016 ? 4 StR 471/16, JuS 2017, 696; vom 11. März 2014 ? 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 ? 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 ? 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 ? 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273). - BGH, 31.07.2018 - 4 StR 282/18
Rücktritt (Darstellung des Rücktrittshorizontes in den Urteilsfeststellungen)
Soweit sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen lässt, kann das Urteil einer sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht standhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169; vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17, NStZ-RR 2018, 10; vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, JuS 2017, 550; vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273). - LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18
Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt, …
Wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (BGH, Beschluss vom 11.03.2014, 1 StR 735/13). - BGH, 04.08.2015 - 1 StR 329/15
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch: Rücktrittshorizont des Täters, …
- BGH, 24.03.2020 - 4 StR 596/19
Versuch; Rücktritt (Urteilsfeststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten)
- LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs 22/20
- BGH, 28.05.2018 - 1 StR 169/18
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch: Voraussetzungen)
- BGH, 27.03.2018 - 4 StR 593/17
Rücktritt (Rücktrittshorizont: fehlgeschlagener Versuch, beendeter und …
- KG, 25.01.2019 - 161 Ss 163/18
Anforderungen an Bewährungsprognose und Reststrafenaussetzung
- OLG Stuttgart, 17.05.2021 - 1 Rv 26 Ss 334/21
Differenzierung zwischen Verteidigererklärung und Einlassung des Angeklagten
- VG München, 18.10.2016 - M 4 K 15.1547
Rechtmäßige Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
- KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18
Rechtsprechung
BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Unzulässige Strafschärfung infolge des Verteidigungsverhaltens (Strafzumessung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 2 StGB
Strafzumessung: Bewertung des Leugnens der Tatbeteiligung sowie des Fehlens von Mitgefühl und Schuldeinsicht - Wolters Kluwer
Wertung des Bestreitens der Tatbeteiligung oder Tatveranlassung zum Nachteil eines Täters i.R.d. Strafzumessung
- rewis.io
Strafzumessung: Bewertung des Leugnens der Tatbeteiligung sowie des Fehlens von Mitgefühl und Schuldeinsicht
- ra.de
- rechtsportal.de
JGG § 10 Abs. 1 S. 3 Nr. 7; StGB § 46a Nr. 1
Wertung des Bestreitens der Tatbeteiligung oder Tatveranlassung zum Nachteil eines Täters i.R.d. Strafzumessung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Uneinsichtig = Strafschärfung?
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Bestreiten darf dem Angeklagten nicht zum Nachteil gereichen…
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Mangelnde Einsicht = schärfere Strafe?
- haerlein.de (Kurzinformation)
Dass ein Angeklagter die Begehung einer ihm vorgeworfenen Tat bestritten und keine Schuldeinsicht gezeigt hat, darf im Falle seiner Verurteilung nicht straferschwerend gewertet werden
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 03.05.2013 - 404 Js 138869/12
- BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 396
- NStZ-RR 2014, 205
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.09.1988 - 2 StR 124/88
Umfang der Würdigung des Verhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung bei …
Auszug aus BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13
Zum Nachteil eines bestreitenden Angeklagten darf bspw. nicht verwertet werden, dass er kein Mitgefühl und keine Schuldeinsicht gezeigt hat (BGH, Beschluss vom 16. September 1988 - 2 StR 124/88, StV 1989, 199) oder nach Rechtskraft eines Schuldspruchs auch noch weiterhin die Tat leugnet (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12). - BGH, 15.05.2012 - 3 StR 121/12
Betrug zum Nachteil einer Versicherung (Bestreiten der Tat in einem …
Auszug aus BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13
Zum Nachteil eines bestreitenden Angeklagten darf bspw. nicht verwertet werden, dass er kein Mitgefühl und keine Schuldeinsicht gezeigt hat (BGH, Beschluss vom 16. September 1988 - 2 StR 124/88, StV 1989, 199) oder nach Rechtskraft eines Schuldspruchs auch noch weiterhin die Tat leugnet (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12). - BGH, 04.11.1993 - 1 StR 655/93
Straferschwerende Berücksichtigung eines Verteidigungsvorbringens
Auszug aus BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13
Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn ein Angeklagter bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen lässt (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125). - BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86
Bestreiten - Tat - Strafschärfung
Auszug aus BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13
Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn ein Angeklagter bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen lässt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125).
- BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14
Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden …
Soweit die Strafkammer den bestimmenden Einfluss des Angeklagten V. auf die Mitangeklagten daneben aus dessen Verhalten in der Hauptverhandlung gefolgert hat, lassen die pauschal gehaltenen Ausführungen besorgen, dass sie zulässiges Verteidigungsverhalten strafschärfend berücksichtigt hat (…vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397). - BGH, 09.05.2017 - 1 StR 626/16
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Unbelehrbarkeit eines …
Das lässt eine zu Unrecht erfolgte strafschärfende Berücksichtigung von (noch) zulässigem Verteidigungsverhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 199/07; vom 4. August 2010 - 3 StR 192/10; vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373, 374 und vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397) besorgen.Grundsätzlich darf als Nachtatverhalten nicht zu Lasten eines Angeklagten gewertet werden, dass er - selbst nach Rechtskraft des Schuldspruchs - die Tatbegehung weiterhin leugnet (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397 mwN).
Zulässiges Verteidigungsverhalten darf aber lediglich dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn es im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen lässt (st. Rspr.; siehe nur BGH aaO NStZ 2014, 396, 397).
- BGH, 10.01.2017 - 4 StR 521/16
Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten)
Dass die die Tat bestreitende Angeklagte keine Reue und Unrechtseinsicht zeigte, durfte nicht zu ihrem Nachteil gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15; vom 8. Januar 2015 - 3 StR 543/14; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397). - BGH, 28.07.2021 - 6 StR 324/21
Strafschärfende Berücksichtigung von Uneinsichtigkeit und mangelnder Reue des …
Denn das Landgericht hat sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der Festsetzung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe in unzulässiger Weise zu Ungunsten des die Taten teilweise bestreitenden Angeklagten berücksichtigt, er habe sich "uneinsichtig" gezeigt und "keine Reue" erkennen lassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 4 StR 521/16, NStZ-RR 2017, 71; vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/16; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, StraFo 2014, 394). - BGH, 08.01.2015 - 3 StR 543/14
Fehlende Auseinandersetzung mit der möglicherweise eingeschränkten oder …
Für den Fall, dass er erneut zur Annahme von (eingeschränkter) Schuldfähigkeit gelangt, macht der Senat darauf aufmerksam, dass die Strafrahmenbestimmung bei § 223 StGB im angegriffenen Urteil (UA S. 16 und 17) ebenso rechtsfehlerhaft ist wie die strafschärfende Würdigung fehlender Reue (UA S. 18) bei einer die Taten bestreitenden Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397).