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   BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13   

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https://dejure.org/2014,25139
BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13 (https://dejure.org/2014,25139)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13 (https://dejure.org/2014,25139)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13 (https://dejure.org/2014,25139)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 202a StPO; § 212 StPO; § 243 Abs. 4 Satz 1 StGB; § 337 Abs. 1 StPO
    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Mitteilung über Vorgespräche; Negativmitteilung; Negativattest; objektiv willkürliche Gesetzesauslegung; Beruhensfrage)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung stattgefunden haben, ist zu Beginn der Hauptverhandlung erforderlich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 78 Abs 2 Halbs 1 OWiG, § 202a StPO, § 212 StPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verständigung im Strafprozess - § 243 Abs 4 S 1 StPO statuiert auch "Negativmitteilungspflicht" - hier: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch unvertretbare fachgerichtliche Auslegung der Mitteilungspflichten gem § 243 Abs ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verständigung im Strafprozess - § 243 Abs 4 S 1 StPO statuiert auch "Negativmitteilungspflicht" - hier: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch unvertretbare fachgerichtliche Auslegung der Mitteilungspflichten gem § 243 Abs ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassene Mitteilung über Vorgespräche zwischen den Verfahrensbeteiligten in öffentlicher Sitzung; Verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung stattgefunden haben, ist zu Beginn der Hauptverhandlung erforderlich

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das Imperium schlägt zurück, oder: Quo vadis Verständigung?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Spielregeln für den Deal

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hier wurde nicht gedealt!

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Deal im Strafverfahren - Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung stattgefunden haben, ist zu Beginn der Hauptverhandlung erforderlich

  • strafakte.de (Kurzinformation)

    An der Negativmitteilung führt kein Weg vorbei

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Weitere Einschränkungen beim Deal - Pflicht zur Negativmitteilung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verständigungsvorschriften der Strafprozessordnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGH-Entscheidungen sind willkürlich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Formale Voraussetzungen für Deals im Strafverfahren geklärt

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Mitteilungspflichten zu Beginn der Hauptverhandlung

  • juraexamen.info (Entscheidungsbesprechung)

    Deal im Strafprozess

  • HRR Strafrecht PDF, S. 48 (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Perspektiven der Verfahrensrüge (RA Gerhard Strate; HRRS-Gedächtnisgabe für Gunter Widmaier, S. 39-50)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 592
  • StV 2014, 713
  • StV 2015, 1 (Ls.)
  • JR 2015, 145
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13
    Gegenteiliges ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 (BVerfGE 133, 168 ff.).

    Zwar führe das Bundesverfassungsgericht - ohne auf den entgegenstehenden Wortlaut des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO einzugehen - aus, wenn zweifelsfrei feststehe, dass überhaupt keine Verständigungsgespräche stattgefunden haben, könne ausnahmsweise (lediglich) ein Beruhen des Urteils auf dem Unterbleiben einer Mitteilung nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ausgeschlossen werden (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

    Gleichzeitig betone das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass die Mitteilungspflicht nur dann eingreife, wenn bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit und die Umstände einer Verständigung im Raum gestanden hätten (BVerfGE 133, 168 ).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht den Begriff "Negativmitteilung" verwendet habe, beziehe sich dieser nur auf gescheiterte Gespräche (BVerfGE 133, 168 unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10).

    Die von ihm für seine Auffassung herangezogene Passage im Urteil vom 19. März 2013 (BVerfGE 133, 168 ) betreffe den Kontext "des Inhalts möglicher Erörterungen des Gerichts".

    Zur Gesetzesauslegung hat das Bundesverfassungsgericht Folgendes ausgeführt (BVerfGE 133, 168 ):.

    Sie verstößt in unvertretbarer und damit objektiv willkürlicher Weise gegen den eindeutigen objektivierten Willen des Gesetzgebers, wie er auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 (BVerfGE 133, 168 ff.) herausgearbeitet wurde.

    d) Sinn und Zweck des dem Verständigungsgesetz zugrunde liegenden Regelungskonzepts, das die Schaffung umfassender Transparenz in Bezug auf Verständigungen im Strafprozess vorsieht (vgl. BVerfGE 133, 168 ), sprechen ebenfalls für eine Negativmitteilungspflicht.

    e) Auch der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts legt die Vorschrift des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO dahingehend aus, dass sie eine Negativmitteilungspflicht beinhaltet (vgl. BVerfGE 133, 168 ):.

    Soweit das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, dass Gespräche, die ausschließlich der Organisation sowie der verfahrenstechnischen Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung dienen, nicht der Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 StPO unterliegen (vgl. BVerfGE 133, 168 ), ist damit nach dem Kontext der Gründe (vgl. insb. a.a.O., Rn. 83) die Pflicht zur (Positiv-)Mitteilung des wesentlichen Inhalts von Gesprächen gemeint (vgl. § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO: "und wenn ja, deren wesentlichen Inhalt").

    Die Annahme, im vorliegenden Fall sei trotz Fehlens einer Mitteilung nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO jedenfalls ein Beruhen des erstinstanzlichen Urteils auf einer Verletzung des Gesetzes (§ 337 Abs. 1 StPO) auszuschließen, weil zweifelsfrei feststehe, dass es keinerlei Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung gegeben habe (vgl. BVerfGE 133, 168 ), kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil eine Aufklärung der entsprechenden Verfahrenstatsachen nicht stattgefunden hat.

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 287/10

    Gespräche mit Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13
    Soweit das Bundesverfassungsgericht den Begriff "Negativmitteilung" verwendet habe, beziehe sich dieser nur auf gescheiterte Gespräche (BVerfGE 133, 168 unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10).

    Kommt eine Verständigung nicht zustande und fehlt es an der gebotenen Negativmitteilung nach § 243 Absatz 4 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10 -, wistra 2011, S. 72 f. = StV 2011, S. 72 f.) oder dem vorgeschriebenen Negativattest nach § 273 Absatz 1a Satz 3 StPO, wird nach Sinn und Zweck des gesetzlichen Schutzkonzepts ein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen § 257c StPO grundsätzlich ebenfalls nicht auszuschließen sein (...), sofern nicht ausnahmsweise zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2011 - 32 Ss 87/11 -, juris, Rn. 11, 13).

    Zwar ging es in dem zunächst in Bezug genommenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10 - tatsächlich um die Pflicht zur Mitteilung gescheiterter Verständigungsgespräche.

  • OLG Celle, 30.08.2011 - 32 Ss 87/11

    Zweck der Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 S. 1 StPO über die Möglichkeit der

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13
    Kommt eine Verständigung nicht zustande und fehlt es an der gebotenen Negativmitteilung nach § 243 Absatz 4 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10 -, wistra 2011, S. 72 f. = StV 2011, S. 72 f.) oder dem vorgeschriebenen Negativattest nach § 273 Absatz 1a Satz 3 StPO, wird nach Sinn und Zweck des gesetzlichen Schutzkonzepts ein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen § 257c StPO grundsätzlich ebenfalls nicht auszuschließen sein (...), sofern nicht ausnahmsweise zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2011 - 32 Ss 87/11 -, juris, Rn. 11, 13).

    Der nachfolgende Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 30. August 2011 - 32 Ss 87/11 - zeigt jedoch deutlich, dass der Senat gerade auch diejenigen Fälle gemeint hat, bei denen eine Mitteilung darüber unterblieben ist, dass keine Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben.

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13
    Unter Umständen wird erst im Zusammenhang mit Sinn und Zweck des Gesetzes oder anderen Auslegungsgesichtspunkten die im Wortlaut ausgedrückte, vom Gesetzgeber verfolgte Regelungskonzeption deutlich, der sich der Richter nicht entgegenstellen darf (vgl. BVerfGE 122, 248 - abw. M.).

    Anderenfalls wäre es für den Gesetzgeber angesichts der Schwierigkeit, textlich Eindeutigkeit herzustellen, nahezu unmöglich, sein Regelungsanliegen gegenüber der Rechtsprechung über einen längeren Zeitraum durchzusetzen (vgl. BVerfGE 122, 248 - abw. M.).

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13
    Durch Beschluss vom 22. August 2013 verwarf der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision des Beschwerdeführers nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet und verwies "ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts" zur Zulässigkeit der Rüge, es sei gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO verstoßen worden, und zum Anwendungsbereich dieser Verfahrensvorschrift auf ein Urteil des 2. Strafsenats vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13 -.

    Der vom Bundesverfassungsgericht hier verwendete Begriff der "Negativmitteilung" bezieht sich - entgegen der Annahme des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13 - nicht nur auf die Mitteilung über gescheiterte Verständigungsgespräche, sondern umfasst auch die Mitteilung darüber, dass es keine Verständigungsgespräche gegeben hat.

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13
    Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 11, 126 ; 105, 135 ; stRspr).

    Unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen (vgl. BVerfGE 11, 126 ; 105, 135 ).

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13
    Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 11, 126 ; 105, 135 ; stRspr).

    Unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen (vgl. BVerfGE 11, 126 ; 105, 135 ).

  • BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die im Revisionsverfahren erhobene Rüge

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13
    Ebenso hätte, einem Vorschlag des Generalbundesanwalts in der Stellungnahme zur vorliegenden Verfassungsbeschwerde folgend, verlangt werden können, dass die Revisionsbegründung mitteilt, über welche Kenntnisse und Hinweise bezüglich etwaiger Verständigungsgespräche der Revisionsverteidiger und der Angeklagte - gegebenenfalls nach zumutbarer Einholung entsprechender Auskünfte beim Instanzverteidiger (vgl. BVerfGK 6, 235 ) - verfügen.
  • BGH, 03.09.2013 - 1 StR 237/13

    Mitteilungspflicht über die Erörterung einer Verständigung (keine Vorschrift zur

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13
    Denkbar wäre es gewesen, keine über den - bereits im Fehlen jeglicher Mitteilung liegenden - Verstoß gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO hinausreichenden Anforderungen an die Darstellung des Verfahrensablaufs zu stellen und im Freibeweisverfahren aufzuklären, ob Gespräche stattgefunden haben, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (so im Ergebnis BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13 -, juris, Rn. 4 ff.).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13
    Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 11, 126 ; 105, 135 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

  • BGH, 22.08.2013 - 5 StR 310/13

    Rüge der Nichtgewährung der Anwesenheit eines Verteidigers im Vernehmungszimmer

  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 20 NE 20.2907

    Eilantrag gegen nächtliche Ausgangsbeschränkung in Hotspots abgelehnt

    Unter Umständen wird erst im Zusammenhang mit Sinn und Zweck des Gesetzes oder anderen Auslegungsgesichtspunkten die im Wortlaut ausgedrückte, vom Gesetzgeber verfolgte Regelungskonzeption deutlich, der sich der Richter nicht entgegenstellen darf (vgl. BVerfG, B.v. 26.8.2014 - 2 BvR 2172/13 - EuGRZ 2014, 646 - juris Rn. 16).
  • BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21

    Suspendierter Homburger Oberbürgermeister

    Denn auch nach dem Vortrag der Revision (insbesondere auch zu dem ausführlich dokumentierten und in der Hauptverhandlung mitgeteilten Erörterungstermin am 9. November 2020) kann der Senat ausschließen, dass es Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung gegeben hat (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592, 594; BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115; vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 mwN).
  • BGH, 25.11.2014 - 2 StR 171/14

    Pflicht zur Mitteilung über vorherige Verständigungsgespräche (Negativmitteilung;

    Die Rüge ist bereits unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht vorgetragen hat, ob überhaupt Erörterungen im Sinne des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO stattgefunden haben und welchen Inhalt diese gegebenenfalls hatten (Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, BGHSt 58, 315, 318; BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13, NStZ 2014, 419; Allgayer NStZ 2014, 530; offengelassen von BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, NStZ 2013, 724; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115; vgl. dazu auch BVerfG NStZ 2014, 592, 594).

    a) Zwar erfordert § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO grundsätzlich die so genannte Negativmitteilung auch dann, wenn keine auf eine Verständigung hinzielenden Gespräche stattgefunden haben (BVerfG NStZ 2014, 592, 593 f.; anders noch Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, BGHSt 58, 315 ff.).

    Dies ist dann auszuschließen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung gegeben hat (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG NStZ 2014, 592, 594; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541; Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, BGH NStZ 2013, 724; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115).

    b) Vor diesem Hintergrund muss die Revisionsbegründung mitteilen, über welche Kenntnisse und Hinweise bezüglich etwaiger Verständigungsgespräche der Revisionsverteidiger und der Angeklagte - gegebenenfalls nach zumutbarer Einholung entsprechender Auskünfte beim Instanzverteidiger - verfügen (BVerfG NStZ 2014, 592, 594), weil nur so das Revisionsgericht die Beruhensfrage prüfen kann.

  • BGH, 26.10.2016 - 1 StR 172/16

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Das gesetzliche Schutzkonzept der §§ 243 Abs. 4, 273 Abs. 1a, 257c StPO darf hierbei jedoch nicht unterlaufen werden, so dass das Beruhen des Urteils auf einem Verstoß nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, wenn eine Beeinträchtigung dieses Schutzkonzepts nicht droht (BVerfG aaO, BVerfGE 133, 168, 223, Rn. 97; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592, 594).
  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794

    Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern: Verstoß von Betriebsschließungen gegen

    Unter Umständen wird erst im Zusammenhang mit Sinn und Zweck des Gesetzes oder anderen Auslegungsgesichtspunkten die im Wortlaut ausgedrückte, vom Gesetzgeber verfolgte Regelungskonzeption deutlich, der sich der Richter nicht entgegenstellen darf (vgl. BVerfG, B.v. 26.8.2014 - 2 BvR 2172/13 - juris).
  • BGH, 15.01.2015 - 1 StR 315/14

    Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anlass; Umfang; Beruhen des

    Das gesetzliche Schutzkonzept der §§ 243 Abs. 4, 273 Abs. 1a, 257c StPO darf hierbei jedoch nicht unterlaufen werden, so dass das Beruhen des Urteils auf einem Verstoß nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, wenn eine Beeinträchtigung dieses Schutzkonzepts nicht droht (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 97; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592, 594).
  • BGH, 27.01.2015 - 5 StR 310/13

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Mitteilung über Vorgespräche;

    Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde des Angeklagten aufgehoben, weil sie diesen in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt habe (BVerfG NStZ 2014, 592).

    Dies ist aber auszuschließen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung gegeben hat (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG NStZ 2014, 592, 594).

  • BSG, 04.12.2014 - B 5 RE 4/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - nicht erwerbsmäßig tätige

    Ausgangspunkt der Auslegung ist der Wortlaut der Vorschrift (BVerfGE 133, 168, 205; BVerfG Kammerbeschluss vom 26.8.2014 - 2 BvR 2172/13 - Juris RdNr 16) .
  • BGH, 18.07.2016 - 1 StR 315/15

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Das gesetzliche Schutzkonzept der §§ 243 Abs. 4, 273 Abs. 1a, 257c StPO darf hierbei jedoch nicht unterlaufen werden, so dass das Beruhen des Urteils auf einem Verstoß nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, wenn eine Beeinträchtigung dieses Schutzkonzepts nicht droht (BVerfG aaO, BVerfGE 133, 168, 223, Rn. 97; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592, 594).
  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14

    Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die

    Denn der Beschwerdeführer, der insoweit unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 2014 (2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592) offensichtlich das Fehlen einer sog. Negativmitteilung rügt, teilt nicht mit, ob und ggfs. mit welchem Inhalt Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO tatsächlich stattgefunden haben (zum - verfassungsrechtlich unbedenklichen, vgl. BVerfG aaO S. 594 - Vortragserfordernis insoweit: BGH, Beschlüsse vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NStZ 2015, 176 und vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13, NStZ 2014, 419; vgl. demgegenüber auch BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NJW 2015, 1260 und vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 520/14).
  • BGH, 08.01.2015 - 2 StR 123/14

    Mangelndes Beruhen auf einem mangelnden Negativattest; Verständigung (Begriff der

  • KG, 26.10.2015 - 161 Ss 205/15

    Verfahrensrüge fehlender Negativmitteilung

  • KG, 26.05.2015 - 161 Ss 87/15

    Strafmaßbeschränkung bei massenhaft begangenen Delikten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 10 Sa 2139/15

    Anrechnung von Prämien und Zulagen - Taxifahrer

  • BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (Anregung des

  • VGH Bayern, 07.12.2020 - 8 CS 20.1973

    Wasserrechtliche Plangenehmigung für Nassauskiesung

  • OVG Sachsen, 27.04.2023 - 3 C 8/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Ausgangsbeschränkung; Begründungspflicht;

  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 2 RVs 47/15

    Verständigung, informelle, Zulässigkeit

  • BGH, 23.07.2015 - 1 StR 149/15

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilung; Beruhen)

  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 335/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Beruhen des Urteils auf

  • OLG Hamburg, 27.11.2015 - 1 Rev 32/15

    Erörterungen vor Beginn der Hauptverhandlung über Möglichkeiten einer

  • VGH Bayern, 04.02.2021 - 20 CS 21.109

    Schließung eines Gebrauchtwagenhandels aufgrund der Corona-Pandemie

  • OLG Dresden, 10.03.2016 - 2 OLG 26 Ss 762/15

    Fehlende Mitteilung über auf eine Verständigung abzielende Vorgespräche

  • OLG Naumburg, 08.12.2015 - 12 W 74/15

    Gerichtsvollziehergebühr für den Versuch einer gütlichen Einigung: Ausnahme in

  • VGH Bayern, 30.11.2021 - 8 ZB 21.1285

    Ausgleichspflicht des Bundes für Aufwendungen zur Erhaltung und zum Betrieb

  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 8-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines

  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 520/14

    Mangelndes Beruhen auf der Gesetzesverletzung bei ausgebliebener

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 4 B 17.17

    Berechnung der Höhe des Kindererziehungszuschlags bei Ruhestandsbeamten

  • VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 9 E 21.216

    Elektrofachgeschäft kein unverzichtbares Ladengeschäft nach der bayerischen

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