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   BGH, 12.02.2015 - 2 StR 109/14   

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BGH, 12.02.2015 - 2 StR 109/14 (https://dejure.org/2015,6316)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2015 - 2 StR 109/14 (https://dejure.org/2015,6316)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 2 StR 109/14 (https://dejure.org/2015,6316)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BtMG; § 263 StGB; § 25 Abs. 1 StGB; § 46 StGB; § 154 StPO
    Unerlaubte Abgabe verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel aus einer Apotheke (Rohypnolabgabe; strafschärfende Verwertung eingestellter Taten; Tatprovokation); Abrechnungsbetrug (Täuschung gegenüber der Krankenkasse; Irrtum in Fällen von Massenabrechnungen: Begriff und ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 7 BtMG, § 263 Abs 1 StGB
    Strafbarkeit eines Apothekers wegen Betruges und unerlaubter Abgabe verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel: Täuschungshandlung durch Abrechnung gefälschter oder angekaufter Rezepte ohne Arzneimittelabgabe gegenüber den Krankenkassen; Abgabe von Rohypnol ohne ...

  • IWW

    § 29 Abs. 1 Nr. 7 BtMG, § 154 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BtMG, § 263 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Abgabe verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel beim Betrieb einer Apotheke

  • rewis.io

    Strafbarkeit eines Apothekers wegen Betruges und unerlaubter Abgabe verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel: Täuschungshandlung durch Abrechnung gefälschter oder angekaufter Rezepte ohne Arzneimittelabgabe gegenüber den Krankenkassen; Abgabe von Rohypnol ohne ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 7
    Unerlaubte Abgabe verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel beim Betrieb einer Apotheke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Betrug des Apothekers durch gefälschte Rechnungen gegenüber Krankenkasse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flummies für gesetzlich krankenversicherte Apothekenkunden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bei monatlichen falschen Sammelabrechnungen eines Apothekers liegt jeweils eine Täuschungshandlung vor

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnungsbetrug und Normativierung des Betrugstatbestandes (Prof. Dr. Michael Kubiciel; HRRS 2015, 382-386)

  • fau.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Betrug im standardisierten Abrechnungsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2202
  • NStZ 2015, 341
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 2 StR 109/14
    Weil es um das grundsätzliche Mitbewusstsein der Geltendmachung eines tatsächlich bestehenden sozialrechtlichen Erstattungsanspruchs ging, bedurfte es weder einer Individualisierung des jeweils handelnden Mitarbeiters der Krankenkassen noch der Feststellung seiner individuellen Vorstellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 405/13

    Abrechnungsbetrug bei Zytostatika-Lösungen (Eignung zur Irreführung als

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 2 StR 109/14
    Ein Apotheker, der am Abrechnungssystem der Krankenkassen teilnimmt, erklärt bei den Abrechnungen stillschweigend, dass er bestehende sozialrechtliche Erstattungsansprüche für tatsächlich durchgeführte Apothekengeschäfte geltend macht (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2012 - 1 StR 534/11, Rn. 46; Urteil vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13, Rn. 11).
  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08

    Betrugsverfahren wegen der Abrechnung überhöhter Straßenreinigungsentgelte

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 2 StR 109/14
    Welchen Erklärungswert eine konkludent abgegebene Äußerung besitzt, beurteilt sich nach dem Empfängerhorizont und der Verkehrsanschauung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NJW 2009, 2900, 2901).
  • BGH, 09.12.2014 - 2 StR 381/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 2 StR 109/14
    Das Landgericht hat hinsichtlich der weiteren Taten zwar das Verfahren nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, aber Art und Umfang der dabei erfolgten Abgabe von Rohypnol an Personen aus der Drogenszene in ausreichendem Maße festgestellt (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/14, Rn. 23).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 2 StR 109/14
    Daher setzt ein Irrtum auch nicht voraus, dass tatsächlich eine Überprüfung der Abrechnungen im Einzelfall durchgeführt wurde (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95, 100).
  • BGH, 04.09.2012 - 1 StR 534/11

    BGH hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 2 StR 109/14
    Ein Apotheker, der am Abrechnungssystem der Krankenkassen teilnimmt, erklärt bei den Abrechnungen stillschweigend, dass er bestehende sozialrechtliche Erstattungsansprüche für tatsächlich durchgeführte Apothekengeschäfte geltend macht (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2012 - 1 StR 534/11, Rn. 46; Urteil vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13, Rn. 11).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu

    Auszug aus BGH, 12.02.2015 - 2 StR 109/14
    Sie besteht in der Vorspiegelung falscher oder in der Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13).
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    Es genügt daher die stillschweigende Annahme, die ihm vorliegende Abrechnung sei insgesamt "in Ordnung' (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 StR 109/14, NStZ 2015, 341; vgl. auch Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95, 100 zur privatärztlichen Abrechnung).

    Gemessen daran begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, dass sich das Landgericht aufgrund der Angaben des Zeugen K. über die allgemeinen Abrechnungs- und Prüfvorgänge innerhalb der KVH von einem sachgedanklichen Mitbewusstsein der Sachbearbeiter überzeugt hat, welches das Vorliegen der Abrechnungsvoraussetzungen der MVZ GOB GmbH einschloss (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 14; vgl. zum Schluss aus Indizien BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 StR 109/14, aaO mwN).

    aa) Ein Apotheker, der am Abrechnungssystem der Krankenkassen teilnimmt, erklärt bei den Abrechnungen stillschweigend, dass er bestehende sozialrechtliche Erstattungsansprüche unter Einhaltung der abrechnungsrechtlichen Maßgaben geltend macht (vgl. BGH, Urteile vom 4. September 2012 - 1 StR 534/11, BGHSt 57, 312, 324; vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 38; vom 12. Februar 2015 - 2 StR 109/14, NStZ 2015, 341).

  • LG Essen, 06.07.2018 - 56 KLs 11/17

    Medizinskandal Alte Apotheke Bottrop

    Ein Apotheker, der am Abrechnungssystem der Krankenkassen teilnimmt, erklärt bei den Abrechnungen stillschweigend, dass er bestehende sozialrechtliche Erstattungsansprüche für tatsächlich durchgeführte Apothekengeschäfte geltend macht (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2015, Az.: 2 StR 109/14 m.w.N.).

    Sie ändert nichts am Erklärungswert der an die Kostenträger weitergereichten Abrechnungen (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2015, Az.: 2 StR 109/14).

    Daher setzt ein Irrtum auch nicht voraus, dass tatsächlich eine Überprüfung der Abrechnungen im Einzelfall durchgeführt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2015, Az.: 2 StR 109/14 m.w.N.).

    Weil es um das grundsätzliche Mitbewusstsein der Geltendmachung eines tatsächlich bestehenden sozialrechtlichen Erstattungsanspruchs ging, bedurfte es weder einer Individualisierung des jeweils handelnden Mitarbeiters der Krankenkassen und Kostenträger noch der Feststellung seiner individuellen Vorstellungen (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.2015, Az.: 2 StR 109/14 m.w.N.).

  • BGH, 16.08.2016 - 4 StR 163/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes gegenüber der Krankenkasse

    Es begrenzt die Leistungspflicht der Krankenkassen und das Leistungsrecht der Leistungserbringer (BGH, Großer Senat, Beschluss vom 29. März 2012 - GSSt 2/11, BGHSt 57, 202, 216 mwN, juris Rn. 42) und ist Grundlage für das notwendigerweise auch auf Vertrauen gestützte Abrechnungssystem (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 StR 109/14, NStZ 2015, 341, 342, juris Rn. 22, für das Abrechnungssystem der Apotheker; ferner Leimenstoll, Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes?, 2012, Rn. 320).
  • BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17

    Konkludente Täuschung gegenüber den Krankenkassen bei ärztlichen Verordnungen

    (3) Wie die Strafkammer im Einzelnen rechtsfehlerfrei ausgeführt hat, haben die zuständigen Mitarbeiter der Krankenkassen aufgrund der Täuschungshandlungen des Angeklagten S. irrtumsbedingt (vgl. zum Maßstab der Irrtumsprüfung BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 StR 109/14, NStZ 2015, 341) die geltend gemachten Rechnungsbeträge an die P. GmbH ausgezahlt.
  • BGH, 14.07.2016 - 4 StR 362/15

    Betrug (Täuschung: Adressat von Geboten im Zwangsvollstreckungsverfahren: keine

    In solchen Fällen bedarf es auch nicht stets der Feststellung der tatsächlichen individuellen Vorstellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14, NStZ 2014, 98, 100; Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 StR 109/14, NStZ 2015, 341, 342).

    Vielmehr kann das Tatgericht bereits aus den Indizien des äußeren Ablaufs darauf schließen, dass der Betreffende aufgrund seines normativ geprägten Vorstellungsbildes - wie alle in seiner Situation - ein entsprechendes "sachgedankliches Mitbewusstsein' hatte und daher irrte (BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 StR 109/14, aaO).

  • LG Hamburg, 11.03.2019 - 618 KLs 2/17

    Betrug bei Betreibung eines MVZ durch Nichtberechtigte

    Durch die gegenüber der TK oder KVH eingereichten Verordnungen bzw. Quartalsabrechnungen wurde durch die jeweiligen erklärenden Mitarbeiter als gutgläubige Werkzeuge (soweit die Quartalsabrechnung nicht eigenhändig vom Angeklagten Dr. F. unterzeichnet wurde) unter Berücksichtigung der Anschauungen des einschlägigen Verkehrskreises konkludent erklärt, dass die dort enthaltenen Vergütungsansprüche auch tatsächlich bestehen und die insoweit maßgeblichen Rechtsvorschriften eingehalten worden seien (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24.07.2017 - 5 StR 46/17, juris Rn. 44 f; BGH, Urteil vom 25.01.2012 - 1 StR 45/11, juris Rn. 44; BGH, Urteil vom 10.03.1993 - 3 StR 461/92, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 27.04.2004 - 1 StR 165/03, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 12.02.2015 - 2 StR 109/14, juris Rn. 17 f.).

    Da die für die Abrechnung zuständigen Mitarbeiter der TK und KVH in Form eines sachgedanklichen Mitbewusstseins davon ausgingen, dass die Abrechnungen rechtmäßig erfolgt sind (und somit "alles in Ordnung" war, vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.02.2015 - 2 StR 109/14, juris Rn. 22; BGH, Urteil vom 25.01.2012 - 1 StR 45/11, juris Rn. 69 ff.), lag auch ein täuschungsbedingter Irrtum der zuständigen Mitarbeiter vor.

  • BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22

    BGH hebt Verurteilung wegen Betruges bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests

    Nimmt auch das neue Tatgericht eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Betruges an, wird es zudem einen Irrtum der zuständigen Mitarbeiter der Abrechnungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung nicht nur festzustellen, sondern auch mit beweiswürdigenden Erwägungen zu unterlegen haben (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 16; Beschluss vom 14. Juli 2016 - 4 StR 362/15 Rn. 27; Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 StR 109/14 Rn. 22 f.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22

    Abrechnungsbetrug eines Apothekers durch die abgesprochene Zuweisung von

    Es genügt insoweit die Annahme und das sachgedankliche Mitbewusstsein, mit der Abrechnung sei insgesamt alles in Ordnung (BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 StR 109/14, juris Rn. 21).
  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Vor diesem Hintergrund - das äußere Geschehen lässt sichere Rückschlüsse zu, dass alle Krankenkassenmitarbeiter irrtümlich von dem normativ geprägten Vorstellungsbild ausgingen, der Auszahlschein enthalte den Krankengeldantrag eines arbeitsunfähig erkrankten Versicherten und die entsprechende ärztliche Bestätigung; die (stichprobenhaften) Vernehmungen von Zeugen haben die Richtigkeit des Rückschlusses bestätigt - bedurfte es der Individualisierung des jeweils handelnden Mitarbeiters und seiner individuellen Vorstellungen in Bezug auf jede einzelne Überweisung nicht (vgl. BGH 4 StR 88/17 - zitiert nach HRRS 2018 Nr. 287 Rn. 12ff.; BGH 2 StR 169/15 - zitiert nach HRRS 2017 Nr. 645 Rn. 23ff.; BGH 1 StR 314/14, NStZ 2015, 98ff; BGH 2 StR 109/14 - zitiert nach juris, dort Rn. 20 [23]; BGH 1 StR 263/12 - zitiert nach juris, dort Rn. 16ff.; BGH 5 StR 394/08 - zitiert nach juris - dort Rn. 15).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
    Daher setzt ein Irrtum auch nicht voraus, dass tatsächlich eine Überprüfung der Abrechnungen im Einzelfall durchgeführt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2015 - 2 StR 109/14, in: juris; BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, in: juris).
  • LG Köln, 14.07.2020 - 109 KLs 9/12

    Betrug, Apotheker, Arzt, Krankenkasse

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