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   BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15   

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https://dejure.org/2015,43664
BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15 (https://dejure.org/2015,43664)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2015 - 4 StR 262/15 (https://dejure.org/2015,43664)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15 (https://dejure.org/2015,43664)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 53 Abs. 1 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Totschlag (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Voraussetzungen; Verhältnis mehrerer Tötungshandlungen gegenüber mehreren Personen: Tatmehrheit); Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB
    Rücktritt vom versuchten Totschlag: Fehlgeschlagener Versuch; Unterscheidung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch; Konkurrenzen bei einem Angriff auf mehrere Personen

  • IWW

    §§ 69, 69a StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 211 StGB, § 52 StGB, § 212 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Versuch des Totschlags zum Nachteil eines Geschädigten hinsichtlich Strafbefreiung; Abgrenzung des fehlgeschlagenen Versuchs vom beendeten oder unbeendeten Versuch

  • rewis.io

    Rücktritt vom versuchten Totschlag: Fehlgeschlagener Versuch; Unterscheidung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch; Konkurrenzen bei einem Angriff auf mehrere Personen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt vom Versuch des Totschlags zum Nachteil eines Geschädigten hinsichtlich Strafbefreiung; Abgrenzung des fehlgeschlagenen Versuchs vom beendeten oder unbeendeten Versuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlschlag - oder Rücktritt vom Versuch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Totschlag - und der besonders schwere Fall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tateinheit bei mehreren Schüssen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt vom qualifizierten Tötungsversuch nach Vollendungstat an anderem Opfer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 207
  • NStZ-RR 2016, 73
  • StV 2017, 538
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen;

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
    Erkennt der Täter zu diesem Zeitpunkt oder hat er eine entsprechende subjektive Vorstellung dahin, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399).

    Ob - anderenfalls - der strafbefreiende Rücktritt allein schon durch das Unterlassen weiterer Tathandlungen (unbeendeter Versuch) oder durch Verhinderung der Tatvollendung (beendeter Versuch) erreicht werden kann, bestimmt sich ebenfalls allein nach der subjektiven Sicht des Täters nach Abschluss seiner letzten Ausführungshandlung, also danach, ob er nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält oder sich - namentlich nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellung über die Folgen seines Handelns macht (BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 133/15; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 24 Rn. 15, 15a mwN).

  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
    Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu beeinträchtigen, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284 mwN).

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 aaO; vgl. auch Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82).

  • BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall -

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
    Es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82, NJW 1982, 2264, 2265; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 403/80, NStZ 1981, 258, 259).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
    Erkennt der Täter zu diesem Zeitpunkt oder hat er eine entsprechende subjektive Vorstellung dahin, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 133/15

    Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch:

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
    Ob - anderenfalls - der strafbefreiende Rücktritt allein schon durch das Unterlassen weiterer Tathandlungen (unbeendeter Versuch) oder durch Verhinderung der Tatvollendung (beendeter Versuch) erreicht werden kann, bestimmt sich ebenfalls allein nach der subjektiven Sicht des Täters nach Abschluss seiner letzten Ausführungshandlung, also danach, ob er nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält oder sich - namentlich nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellung über die Folgen seines Handelns macht (BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 133/15; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 24 Rn. 15, 15a mwN).
  • BGH, 03.12.1980 - 3 StR 403/80

    Mord - Niedrige Beweggründe - Verwerflichkeit der Tat - Tatmotive - Totschlag -

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
    Es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82, NJW 1982, 2264, 2265; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 403/80, NStZ 1981, 258, 259).
  • BGH, 24.10.2000 - 5 StR 323/00

    Tat im prozessualen Sinne; Tatmehrheit; Natürliche Handlungseinheit bei

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 aaO; vgl. auch Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15
    Diese Einschränkung gilt indes nicht für Umstände, die sich auf das Tatgeschehen insgesamt beziehen und den Unrechts- und Schuldgehalt auch des vollendeten Delikts charakterisieren (BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 45 f. mwN).
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff willkürlich und gekünstelt erschiene (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, NStZ 2016, 594, 595; BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 59/18, juris Rn. 6; Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14, juris Rn. 48; Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82).
  • OLG Naumburg, 21.12.2020 - 1 St 1/20

    Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter

    Die Annahme von Tateinheit auch bei höchstpersönlichen Rechtsgütern ist ausnahmsweise dann geboten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene, etwa deshalb, weil der Täter mehrere Opfer zeitgleich und wechselseitig angreift (BGH NStZ 2016, 207).

    Macht sich hingegen der Täter - namentlich nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist ein beendeter Versuch anzunehmen (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015, 4 StR 262/15, Rn. 10; BGH, Beschluss vom 27. August 2019, 4 StR 330/19, Rn. 4; beides zitiert nach juris).

  • BGH, 10.01.2023 - AK 49/22

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe: Reichsbürgerideologie; Heimtücke:

    Gleiches gilt für die konkurrenzrechtliche Bewertung des versuchten Mordes zum Nachteil der 14 polizeilichen Einsatzbeamten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284 Rn. 8; Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82), da es für die Haftfrage hierauf nicht ankommt, zumal das Konkurrenzverhältnis den Unrechts- und Schuldgehalt regelmäßig nicht berührt (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2019 - 3 StR 130/19, juris Rn. 9 mwN; vom 3. November 2021 - 3 StR 231/21, juris Rn. 18; vgl. zur Haftfrage: BGH, Beschluss vom 6. September 2022 - AK 27/22, juris Rn. 25).
  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 391/15

    Tatmehrheit (grundsätzlich Tatmehrheit bei aufeinanderfolgenden Angriffen auf

    Greift daher der Täter einzelne Menschen - wie hier - nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu beeinträchtigen, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15; Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284, 286 mwN).
  • LG Bochum, 06.08.2018 - 7 Ks 9/17
    Handlungen, die sich nacheinander gegen höchstpersönliche Rechtsgüter mehrerer Personen richten, können grundsätzlich weder durch ihre Aufeinanderfolge noch durch einen einheitlichen Plan oder Vorsatz zu einer natürlichen Handlungseinheit und damit einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden (BGH 3 StR 87/09; 4 StR 262/15).

    Ausnahmen davon im Sinne des Vorliegens einer Tateinheit kommen nur in Betracht, wenn die Aufspaltung des Tatgeschehens in Einzelhandlungen wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen, situativen und räumlichen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden ohne jegliche zeitliche Zäsur oder bei einem gegen eine aus Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff, willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH 4 StR 262/15; 3 StR 87/09; 1 StR 548/01; 5 StR 323/00; 4 StR 354/00).

  • BGH, 14.10.2021 - 4 StR 95/21

    Totschlag (besonders schwerer Fall: Vorliegen, bloße Nähe der kennzeichnenden

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82; vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81, NStZ 1982, 114, 115; Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 47/18, NStZ-RR 2018, 313, 314; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; vom 20. Januar 2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205, 206) und das Minus, welches sich im Zurückbleiben des Tötungsdelikts hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein Plus an Verwerflichkeit auszugleichen vermögen (vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 Rn. 5; vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 Rn. 35, jeweils unter Verweis auf Bruns, JR 1979, 28, 29 f.).
  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 260/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch)

    Erkennt der Täter zu diesem Zeitpunkt oder hat er eine entsprechende subjektive Vorstellung dahin, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399; Beschlüsse vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14, NStZ 2015, 26, 27).
  • BGH, 18.12.2018 - 4 StR 493/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Rücktrittshorizont)

    Kann die Tat nach der Vorstellung des Täters mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln nicht mehr ausgeführt werden und nur noch mit zeitlicher Verzögerung nach dem Ingangsetzen einer neuen Kausalkette vollendet werden, liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15 - und Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04 -, juris; BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 -, juris).
  • BGH, 07.07.2020 - 5 StR 233/20

    Freiwilliger Rücktritt bei Einwirkung eines Dritten auf den Zurücktretenden

    Es kann daher dahinstehen, ob die - angesichts der örtlichen Veränderung zwischen den jeweils gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen gerichteten Angriffe - rechtlich bedenkliche Annahme von Tateinheit den Angeklagten hier ausnahmsweise beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208).
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