Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.12.2015

Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2016 - 3 StR 484/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6390
BGH, 08.03.2016 - 3 StR 484/15 (https://dejure.org/2016,6390)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2016 - 3 StR 484/15 (https://dejure.org/2016,6390)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2016 - 3 StR 484/15 (https://dejure.org/2016,6390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,6390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 260 StPO
    Schuldspruchänderung wegen eines offensichtlichen Versehens

  • HRR Strafrecht

    § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO
    Verlesung von Observationsberichten (Ermittlungshandlungen; Beschränkung auf Routinemaßnahmen)

  • lexetius.com

    StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrecht: Verlesung polizeilicher Observationsberichte

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Verlesung eines polizeilichen Observationsberichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizeiliche Observationsberichte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verlesen polizeilicher Observationsberichte in Hauptverhandlung möglich

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Observationsprotokoll-Fall

    §§ 250 Satz 2, 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO
    Unmittelbarkeitsgrundsatz, Observationsprotokoll, Aufklärungsgrundsatz

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verlesbarkeit von Observationsberichten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1601
  • NStZ 2016, 301
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 484/15
    Den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 15/1508 S. 26 f.) ist eine dahingehende Einschränkung gleichfalls nicht zu entnehmen.

    Dennoch stellen solche Berichte nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich Beispiele für verlesbare Ermittlungsvermerke i.S.d. § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO dar (BT-Drs. 15/1508 S. 26).

    Als Erwägung für die Verlesung von Protokollen und Erklärungen der Strafverfolgungsbehörden führen die Gesetzesmaterialien an, dass etwa ein Polizeibeamter 'in der Hauptverhandlung ohnehin in der Regel kaum mehr bekunden (könne) als das, was in dem Protokoll bereits schriftlich festgelegt' sei (BT-Drs. 15/1508 S. 26).

  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 61/11

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Schiebetermin, Kurztermin; Förderung des

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 484/15
    Hierfür spricht, dass sie hinsichtlich der Relevanz von Beobachtungsvorgängen vergleichbar sind mit Durchsuchungsberichten (vgl. hierzu BGH NStZ 2011, 532), bei denen es etwa auf die konkrete Lage eines Beweismittels in einer Wohnung oder das Verhalten der bei der Durchsuchung anwesenden Personen maßgeblich ankommen kann, oder Festnahmeberichten (vgl. hierzu BGHR StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5 Ermittlungsmaßnahmen 1), für die hinsichtlich der Beobachtung äußerer Umstände (Festnahmesituation; eventuelle Anhaltspunkte für Bewusstseinstrübungen der Festgenommenen o.ä.) Vergleichbares gilt.
  • OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13

    Rechtmäßigkeit der Verlesung des Vermerks eines Polizisten in der

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 484/15
    Diese Relativierung ('meist') zeigt, dass der Gesetzgeber auch außerhalb der Routine liegende Vorgänge vom Anwendungsbereich der Vorschrift nicht ausschließen wollte (vgl. auch OLG Celle StV 2013, 742).
  • LG Berlin, 19.02.2014 - 254 Js 33/13

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung von polizeilichen

    Auszug aus BGH, 08.03.2016 - 3 StR 484/15
    Der hiergegen von der Revision unter Berufung auf Teile des Schrifttums vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassung ist nicht zu folgen (vgl. im Einzelnen hierzu LG Berlin, StV 2015, 544 ff. m.w.N.):.
  • KG, 18.12.2017 - 161 Ss 104/17

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung schriftlicher Erklärungen der

    Doch ist damit keine inhaltliche Eingrenzung verbunden (vgl. BGH NStZ 2016, 301; OLG Celle NStZ 2014, 175).
  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 68/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Darauf, ob die erklärende Person die Erkenntnisse unmittelbar selbst gewonnen hat oder lediglich aufgrund fremder, namentlich durch mehrere Observationsbeamte zusammengetragener Erkenntnisse - gleichsam vom Hörensagen - berichtet, kommt es nicht an (vgl. allgemein zur Verlesung von Observationsberichten BGH, Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 484/15, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5 Ermittlungsmaßnahmen 3 Rn. 2; ablehnend SK-StPO/Velten, 5. Aufl., § 256 Rn. 33; Conen in Festschrift Eisenberg, 2019, S. 377, 381 ff.; s. im Übrigen zu Behördenerklärungen LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 256 Rn. 12; zum Zeugen vom Hörensagen etwa BGH, Urteil vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 383 f.).
  • OLG Stuttgart, 19.03.2021 - 2 Rb 25 Ss 240/21

    Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren,

    Unabhängig von der Zulässigkeit des Antrags sei ergänzend angemerkt, dass die Frage der Verlesbarkeit von Protokollen über Ermittlungshandlungen gem. § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO obergerichtlich ausreichend geklärt ist (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 08.03.2016, 3 StR 484/15).
  • AG Tübingen, 09.12.2020 - 16 OWi 14 Js 21187/20

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verlesung polizeilicher Beobachtungsbögen von

    So können nach der Rechtsprechung auch Observationsberichte (BGH, Beschluß vom 8. März 2016 - 3 StR 484/15 - NJW 2016, 1601), besondere Methoden der Spurensicherung (PHIDIAS- OLG Celle, Beschluß vom 15. Juli 2013 - 31 Ss 24/13 - NStZ 2014, 175), aber auch ein "Polizeibericht" (BGH, Beschluß vom 1. August 2018 - 5 StR 330/18 - Juris) oder ein "Tathergangsbericht" (BGH, Beschluß vom 13. April 2015 - 5 StR 110/15 - JR 2016, 261) verlesen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2015 - 3 StR 298/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46193
BGH, 08.12.2015 - 3 StR 298/15 (https://dejure.org/2015,46193)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2015 - 3 StR 298/15 (https://dejure.org/2015,46193)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 3 StR 298/15 (https://dejure.org/2015,46193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,46193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 StPO, § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Unglaubwürdigkeit eines zur Verweigerung berechtigten Zeugens wegen seines früheren Schweigens im Ermittlungsverfahren

  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Täterschaft durch den Nachweis von DNA-Spuren im Rahmen eines schweren Raubes und versuchten Betruges

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Unglaubwürdigkeit eines zur Verweigerung berechtigten Zeugens wegen seines früheren Schweigens im Ermittlungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Annahme einer Täterschaft durch den Nachweis von DNA-Spuren im Rahmen eines schweren Raubes und versuchten Betruges

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der späte Zeitpunkt einer entlastenden Aussage ist ohne Bedeutung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 301
  • StV 2016, 418
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 3 StR 298/15
    Die Strafkammer war zwar aus rechtlichen Gründen nicht gehindert, ihre Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten allein auf das Ergebnis der DNA-Untersuchung zu stützen (BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 215 f.).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 3 StR 298/15
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (zunächst) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09

    Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen;

    Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 3 StR 298/15
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (zunächst) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 22.05.2001 - 3 StR 130/01

    Unzulässige Erwägungen des Tatgerichts bezüglich der Zeugnisverweigerung von

    Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 3 StR 298/15
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (zunächst) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17

    Zulässige Berücksichtigung des Aussageverhaltens eines

    Diese Formulierung könnte darauf hindeuten, dass das Landgericht gegen den vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz verstoßen hat, wonach die Unglaubwürdigkeit eines zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Zeugen aus Rechtsgründen nicht daraus hergeleitet werden darf, dass dieser im Ermittlungsverfahren geschwiegen bzw. von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und sich erst in der Hauptverhandlung in einer den Angeklagten entlastenden Weise eingelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 298/15, NStZ 2016, 301 mwN).
  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21

    Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (einstweilen) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1986 - 4 StR 569/86, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 1; vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 288/15, juris Rn. 10; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 298/15, NStZ 2016, 301; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, NStZ-RR 2017, 316 f.; vom 5. Oktober 2017 - 3 StR 401/17, StV 2018, 786 f.).
  • BGH, 05.10.2017 - 3 StR 401/17

    Keine Begründung der Unglaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (zunächst) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 298/15, NStZ 2016, 301).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht