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   BGH, 09.12.2015 - 2 StR 261/15   

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https://dejure.org/2015,43369
BGH, 09.12.2015 - 2 StR 261/15 (https://dejure.org/2015,43369)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2015 - 2 StR 261/15 (https://dejure.org/2015,43369)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 2 StR 261/15 (https://dejure.org/2015,43369)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB
    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind: subjektiver Tatbestand, Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind von handlungsleitender Bedeutung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 176 Abs 4 Nr 1 StGB
    Sexueller Missbrauch eines Kindes: Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Kind

  • IWW

    § 267 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 47 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verneinung eines tateinheitlich zur Vergewaltigung verwirklichten sexuellen Missbrauchs von Kindern; Anforderungen an die Erfüllung des subjektiven Tatbestands des sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch eines Kindes: Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Kind

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der Revision als unbegründet mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StGB § 176 Abs. 4 Nr. 1 ; StGB § 184g Nr. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verneinung eines tateinheitlich zur Vergewaltigung verwirklichten sexuellen Missbrauchs von Kindern; Anforderungen an die Erfüllung des subjektiven Tatbestands des sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sexueller Missbrauch vor Kindern - das Kind muss "in das sexuelle Geschehen einbezogen sein"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergewaltigung der Mutter - vor den Augen des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 467
  • StV 2017, 40
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04

    Sexueller Missbrauch eines Kindes bei der Vornahme von sexuellen Handlungen vor

    Auszug aus BGH, 09.12.2015 - 2 StR 261/15
    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Ausdehnung der Strafbarkeit zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof die Regelung der § 176 Abs. 4 Nr. 1, § 184g Nr. 2 StGB aber insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus erforderlich ist, dass der Täter das Kind so in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; Senatsbeschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278).
  • BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen

    Auszug aus BGH, 09.12.2015 - 2 StR 261/15
    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Ausdehnung der Strafbarkeit zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof die Regelung der § 176 Abs. 4 Nr. 1, § 184g Nr. 2 StGB aber insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus erforderlich ist, dass der Täter das Kind so in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; Senatsbeschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278).
  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 370/12

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Auszug aus BGH, 09.12.2015 - 2 StR 261/15
    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Ausdehnung der Strafbarkeit zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof die Regelung der § 176 Abs. 4 Nr. 1, § 184g Nr. 2 StGB aber insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus erforderlich ist, dass der Täter das Kind so in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; Senatsbeschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278).
  • BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Auszug aus BGH, 09.12.2015 - 2 StR 261/15
    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Ausdehnung der Strafbarkeit zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof die Regelung der § 176 Abs. 4 Nr. 1, § 184g Nr. 2 StGB aber insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus erforderlich ist, dass der Täter das Kind so in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; Senatsbeschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278).
  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Erforderlich soll vielmehr sein, "dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind von Bedeutung ist' (BGH, Urteile vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vom 12. Mai 2011 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; vom 9. Dezember 2015 2 StR 261/15, NStZ 2016, 467; Beschluss vom 21. November 2013 2 StR 459/13, juris Rn. 4).

    Der Senat hält daran fest, dass eine derartige Einschränkung des Tatbestands unter Rückgriff auf subjektive Kriterien in bestimmten Situationen (z.B. bei sexuellen Handlungen von Eltern in Anwesenheit des Kindes bei beengten Wohnverhältnissen) geboten sein mag, dass es indes zweifelhaft erscheint, ob dem auch für eine Konstellation zu folgen wäre, in der das Kind - wie hier - Zeuge einer Vergewaltigung der Mutter wird (Senatsbeschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278; anders jedoch BGH, Urteile vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 4 5 376, 381; vom 9. Dezember 2015 - 2 StR 261/15, NStZ 2016, 467 f.).

  • BGH, 17.01.2023 - 4 StR 216/22

    Schwerer sexuelle Missbrauch von Kindern (sexuelle Handlungen vor einem Kind);

    Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist, es ihm hierauf also ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 2 StR 261/15 Rn. 5; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 79/14, BGHSt 60, 44 Rn. 19; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10 Rn. 4; Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 378 ff.; offen BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 3 StR 427/18 Rn. 5 f.; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12 Rn. 4).
  • LG Schwerin, 18.03.2021 - 33 KLs 15/20
    Allerdings ergibt sich weder aus der Einlassung des Angeklagten noch aus der Aussage der Zeugin, dass die Manipulation des Angeklagten an seinem Glied von handlungsleitender Bedeutung war, d. h., dass er J. S. so in das sexuelle Geschehen einbeziehen wollte, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind ein entscheidender Faktor war (BGH, Beschluss v. 18.12.2018, 3 StR 427/18; BGH, Urteil v. 09.12.2015, 2 StR 261/15; BGH, Urteil v. 14.12.2004, 4 StR 255/04, jeweils n. juris).
  • BGH, 03.03.2020 - 3 StR 634/19

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zur verhängten

    Ausnahmsweise gefährdet dies den Bestand des Urteils jedoch nicht, da angesichts der Vorstrafen des Angeklagten, der weiteren gegen ihn verhängten Einzelstrafen sowie der Schilderung seiner Persönlichkeit anzunehmen ist, dass das Schwurgericht Freiheitsstrafen als unerlässlich zur Einwirkung auf ihn angesehen hat und das Urteil deshalb nicht auf dem Darstellungsmangel beruht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 1987 - 4 StR 234/87, juris Rn. 5; Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 2 StR 261/15, juris; KK-Kuckein/Bartel, StPO, 8. Aufl., § 267 Rn. 32).
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