Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.04.2016

Rechtsprechung
   BGH, 23.03.2016 - 2 StR 121/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11893
BGH, 23.03.2016 - 2 StR 121/15 (https://dejure.org/2016,11893)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2016 - 2 StR 121/15 (https://dejure.org/2016,11893)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2016 - 2 StR 121/15 (https://dejure.org/2016,11893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,11893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 202a StPO, § 212 StPO, § 243 Abs 4 S 2 StPO, § 257c Abs 2 S 1 StPO, § 273 Abs 1a S 2 StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Dokumentationspflicht bei Erörterungen zur Schuldfähigkeit eines Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung

  • IWW

    § 13 Abs. 2, § ... 21 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 213 StGB, § 243 Abs. 4 Satz 2, § 273 Abs. 1a StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO, § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO, § 243 Abs. 4, § 338 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Beachtung eines Rechtsgesprächs zwischen den Mitgliedern der Schwurgerichtskammer sowie dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Dokumentationspflicht bei Erörterungen zur Schuldfähigkeit eines Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Beachtung eines Rechtsgesprächs zwischen den Mitgliedern der Schwurgerichtskammer sowie dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger

  • rechtsportal.de

    StPO § 243 Abs. 4 S. 1; StPO § 273 Abs. 1a
    Gerichtliche Beachtung eines Rechtsgesprächs zwischen den Mitgliedern der Schwurgerichtskammer sowie dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger

  • datenbank.nwb.de

    Verständigung im Strafverfahren: Dokumentationspflicht bei Erörterungen zur Schuldfähigkeit eines Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gespräche im Beratungszimmer, oder: Wenn die StK die Verfahrensbeteiligten "mitnehmen"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsgespräche - und die gebotene Transparenz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtskräftiger Schuldspruch - und die im Raum stehende Schuldunfähigkeit

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 688
  • NStZ-RR 2016, 347
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.12.2014 - 2 StR 381/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - 2 StR 121/15
    Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung dürfen kein informelles und unkontrollierbares Verfahren eröffnen (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 255).

    Dies gilt selbst dann, wenn eine Verständigung nicht zustande kommt (BVerfG aaO, BVerfGE 133, 168, 223; Senat aaO, BGHSt 59, 252, 259).

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - 2 StR 121/15
    Dies ist bei einer Verletzung der § 243 Abs. 4, § 273 Abs. 1a StPO, auch mit Blick auf die besondere Bedeutung dieser Vorschriften für die Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung, regelmäßig der Fall (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NJW 2015, 1235, 1236 f. und 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172, 173; SSW/Franke, StPO § 243 Rn. 32).

    Gründe für die Annahme eines Ausnahmefalls liegen hier - auch mit Blick auf die Bedeutung des konkreten Verfahrensfehlers (vgl. BVerfG aaO, NJW 2015, 1235, 1237) - nicht vor.

  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15

    Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - 2 StR 121/15
    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von demjenigen, den der 5. Strafsenat in seinem Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 (StV 2016, 87, 88 f. mit Anm. Kudlich) entschieden hat.
  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - 2 StR 121/15
    Dies ist bei einer Verletzung der § 243 Abs. 4, § 273 Abs. 1a StPO, auch mit Blick auf die besondere Bedeutung dieser Vorschriften für die Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung, regelmäßig der Fall (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NJW 2015, 1235, 1236 f. und 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172, 173; SSW/Franke, StPO § 243 Rn. 32).
  • BGH, 06.12.2012 - 2 StR 170/12

    Strafmilderung bei Totschlag durch Unterlassen (minder schwerer Fall des

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - 2 StR 121/15
    Nachdem dieses Urteil durch Beschluss des Senats vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 170/12 (NStZ 2013, 340 f.) im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen wurde, hat das Landgericht die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - 2 StR 121/15
    Zwar entfällt in einem Fall, in dem sich nach Rechtskraft des Schuldspruchs aufgrund weiterer Beweiserhebungen neue Anhaltspunkte für die Schuldunfähigkeit eines Angeklagten zur Tatzeit ergeben, nach der bisherigen Rechtsprechung - entgegen einer in der Literatur verbreiteten Auffassung (vgl. LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 353 Rn. 31; SK/Frisch, StPO, 4. Aufl., Vor §§ 296 ff. Rn. 296 mwN) - nicht die Bindung des neuen Tatgerichts an den rechtskräftigen Schuldspruch und die zugehörigen Feststellungen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1955 - 4 StR 68/55, BGHSt 7, 283, 287).
  • BGH, 05.06.2014 - 2 StR 381/13

    Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei Gesprächen, die auf eine

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - 2 StR 121/15
    Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung dürfen kein informelles und unkontrollierbares Verfahren eröffnen (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 255).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - 2 StR 121/15
    Dies gilt selbst dann, wenn eine Verständigung nicht zustande kommt (BVerfG aaO, BVerfGE 133, 168, 223; Senat aaO, BGHSt 59, 252, 259).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 521/97

    Zulässigkeit der Beweiserhebung bezüglich der Schuldunfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 23.03.2016 - 2 StR 121/15
    Jedoch kann die Feststellung von Schuldunfähigkeit nach Teilrechtskraft des Schuldspruchs jedenfalls zur Folge haben, dass das erkennende Gericht nur noch die Mindeststrafe verhängen kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1958 - 5 StR 377/58, GA 1959, 305, 306; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 28. Aufl., § 53 Rn. 19; a.A. BGH, Anfragebeschluss vom 12. Februar 1998 - 4 StR 521/97, StraFo 1998, 163, 164).
  • BGH, 12.10.2016 - 2 StR 367/16

    Verständigung (zulässiger Inhalt: keine Absprachen über den Schuldspruch durch

    Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die besondere Bedeutung der verletzten Vorschriften für die Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung (BVerfG, aaO; Senat, Urteil vom 23. März 2016 - 2 StR 121/15, NStZ 2016, 688).
  • BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21

    Wiedereinsetzung trotz anderweitig bereits form- und fristgerecht begründeter

    Es liegt auch kein Fall vor, in dem das Tatgericht "die Verfahrensbeteiligten auf dem Weg der weiteren Entscheidungsfindung im Hinblick auf verfahrensbezogene Maßnahmen sowie ihr Prozessverhalten (vgl. § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO) "mitnehmen" wollte" (vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Urteil vom 23. März 2016 - 2 StR 121/15, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Hinweis 6), denn es ging - wie dargelegt - gerade nicht darum, mit den Verfahrensbeteiligten über ihr Prozessverhalten zu sprechen.
  • OLG Jena, 31.01.2017 - 1 Ws 147/16

    Wiederaufnahme in Strafsachen: Wiederaufnahmeantrag neben dem noch nicht

    Bereits mit Urteil vom 23.03.2016 (Az. 2 StR 121/15) hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 20.11.2014 auf eine von der Angeklagten erhobene Verfahrensrüge mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts Erfurt zurückverwiesen; das Landgericht habe die gesetzlichen Regelungen über Transparenz (§ 243 Abs. 4 S. 2 StPO) und Dokumentation (§ 273 Abs. 1a StPO) nicht beachtet, weil der Vorsitzende nach einem außerhalb der Hauptverhandlung geführten Rechtsgespräch zur Frage der Behandlung einer von der Sachverständigen in den Raum gestellten Möglichkeit der Schuldunfähigkeit der Angeklagten bei der Fortsetzung der Hauptverhandlung keinen Hinweis auf den Gegenstand und den Verlauf des Rechtsgesprächs erteilt habe und auch keine insoweit gebotene Protokollierung stattgefunden habe.

    Diese Formulierungen lassen keinen Zweifel daran, dass die Frage einer eventuell vorliegenden Schuldunfähigkeit nach (erneuter) Zurückverweisung der Sache bereits im Ausgangsverfahren vom Landgericht zu prüfen, aufzuklären und einer rechtlichen Bewertung zuzuführen war bzw. sein wird, weil sie als Ergebnis einer - trotz bereits eingetretener Teilrechtskraft hinsichtlich des Schuldspruchs - zulässigen Beweiserhebung im Raum stand/steht (vgl. dazu Pfister in der Anmerkung zum Urteil des BGH vom 23.03.2016 in vorliegender Sache, NStZ 2016, 688; BGHSt 44, 119).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2016 - 5 StR 71/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11915
BGH, 20.04.2016 - 5 StR 71/16 (https://dejure.org/2016,11915)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2016 - 5 StR 71/16 (https://dejure.org/2016,11915)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2016 - 5 StR 71/16 (https://dejure.org/2016,11915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,11915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 229 Abs 1 StPO, § 229 Abs 3 S 2 StPO, § 336 S 2 Alt 1 StPO
    Unterbrechung der Hauptverhandlung: Überprüfungsmaßstab hinsichtlich der Wirksamkeit eines Hemmungsbeschlusses

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 229 Abs. 1 StPO, § 229 Abs. 3 StPO, § 229 Abs. 3 Satz 2, § 336 Satz 2 Alt. 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer rechtsfehlerhaften Verfahrensfortsetzung unter Überschreitung der dreiwöchigen Unterbrechungsfrist

  • rewis.io

    Unterbrechung der Hauptverhandlung: Überprüfungsmaßstab hinsichtlich der Wirksamkeit eines Hemmungsbeschlusses

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Unterbrechung der Hauptverhandlung: Überprüfungsmaßstab hinsichtlich der Wirksamkeit eines Hemmungsbeschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Nachweis einer rechtsfehlerhaften Verfahrensfortsetzung unter Überschreitung der dreiwöchigen Unterbrechungsfrist

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 229 Abs. 1 ; StPO § 229 Abs. 3
    Nachweis einer rechtsfehlerhaften Verfahrensfortsetzung unter Überschreitung der dreiwöchigen Unterbrechungsfrist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 688
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.08.2015 - 5 StR 276/15

    Entbindung des Schöffen von der Dienstleistung an bestimmten Sitzungstagen wegen

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 5 StR 71/16
    Im Blick auf § 229 Abs. 3 Satz 2, § 336 Satz 2 Alt. 1 StPO kommt insoweit eine Richtigkeitsprüfung über den Willkürmaßstab hinaus nicht in Betracht; sie ist auch verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. zur Entbindung vom Schöffenamt (§ 54 Abs. 1 GVG) BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, StV 2015, 754 mwN; zudem LR-StPO/Becker, 26. Aufl., § 229 Rn. 43; MüKo-StPO/Arnoldi, 2016, § 229 Rn. 26; KK-StPO/Gmel, 7. Aufl., § 229 Rn. 15; Graf/Gorf, StPO, 2. Aufl., § 229 Rn. 16).
  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 431/20

    Für coronabedingte Hemmung der Frist für Hauptverhandlungsunterbrechung reicht

    Aufgrund dieser Unanfechtbarkeit kommt mit Blick auf § 336 Satz 2 Alt. 1 StPO eine Richtigkeitsprüfung über den Willkürmaßstab hinaus nicht in Betracht; sie ist auch verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. zur Parallelvorschrift des § 229 Abs. 3 Satz 2 StPO: BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 5 StR 71/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht