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   BGH, 15.09.2016 - 4 StR 351/16   

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https://dejure.org/2016,33823
BGH, 15.09.2016 - 4 StR 351/16 (https://dejure.org/2016,33823)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2016 - 4 StR 351/16 (https://dejure.org/2016,33823)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2016 - 4 StR 351/16 (https://dejure.org/2016,33823)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 177 StGB
    Strafverfahren wegen versuchter Vergewaltigung: Notwendige Gesamtwürdigung von Beweisanzeichen für die Täterschaft des Angeklagten im Urteil des Tatrichters

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Tatrichters zur Auseinandersetzung mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen versuchter Vergewaltigung: Notwendige Gesamtwürdigung von Beweisanzeichen für die Täterschaft des Angeklagten im Urteil des Tatrichters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Verpflichtung des Tatrichters zur Auseinandersetzung mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen versuchter Vergewaltigung: Notwendige Gesamtwürdigung von Beweisanzeichen für die Täterschaft des Angeklagten im Urteil des Tatrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 351/16
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Revisionsgericht die Beweisergebnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte; das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Überzeugungsbildung sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näherliegend gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 und vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 jeweils mwN).
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 351/16
    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99, NStZ-RR 2000, 45).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung:

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 351/16
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Revisionsgericht die Beweisergebnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte; das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Überzeugungsbildung sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näherliegend gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 und vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 jeweils mwN).
  • LG Saarbrücken, 12.11.2018 - 8 Qs 116/18

    Erfüllung der Wartepflicht bei Verkehrsunfallbeteiligtem

    Auch in der gebotenen Gesamtschau (vgl. etwa BGH, NStZ 2017, 104) der vorgenannten Beweisanzeichen ergibt sich zumindest keine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte derartige Mengen alkoholischer Getränke konsumiert hatte, dass diese eine (mindestens potenziell) zur alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit führende BAK zur Folge gehabt hätte.
  • LG Aachen, 28.08.2018 - 65 KLs 9/18
    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH Urt. v. 26.5.1999 - 3 StR 110/99, NStZ-RR 2000, 45; BGH, NStZ 2017, 104, beck-online).
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