Rechtsprechung
   BGH, 12.10.2016 - 2 StR 367/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43707
BGH, 12.10.2016 - 2 StR 367/16 (https://dejure.org/2016,43707)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2016 - 2 StR 367/16 (https://dejure.org/2016,43707)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16 (https://dejure.org/2016,43707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,43707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 257c Abs. 2 StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 337 StPO
    Verständigung (zulässiger Inhalt: keine Absprachen über den Schuldspruch durch Zusage des Einstellens wesentlicher Tatteile); Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung (Umfang der Mitteilung: Verlauf und Inhalt des Gesprächs; regelmäßiges ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154a StPO, § 243 Abs 4 S 2 StPO, § 257c Abs 2 S 3 StPO, § 257 Abs 5 StPO, § 337 StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Beruhen eines Verständigungsurteils auf Rechtsverstößen gegen die Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung und zur Information über die Verständigungsgespräche; Anforderungen an die Mitteilungspflicht des Vorsitzenden; Zulässigkeit von ...

  • IWW

    § 346 Abs. 2 StPO, § 346 Abs. 1 StPO, § 257c StPO, § 154a Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 257c Abs. 5 StPO, § 257 c StPO, § 154 a StPO, § 154a StPO

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des vorsitzenden Richters zur ausführlichen Information über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Beruhen eines Verständigungsurteils auf Rechtsverstößen gegen die Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung und zur Information über die Verständigungsgespräche; Anforderungen an die Mitteilungspflicht des Vorsitzenden; Zulässigkeit von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des vorsitzenden Richters zur ausführlichen Information über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

  • rechtsportal.de

    StPO § 257c
    Verpflichtung des vorsitzenden Richters zur ausführlichen Information über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

  • datenbank.nwb.de

    Verständigung im Strafverfahren: Beruhen eines Verständigungsurteils auf Rechtsverstößen gegen die Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung und zur Information über die Verständigungsgespräche; Anforderungen an die Mitteilungspflicht des Vorsitzenden; Zulässigkeit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Inhalt der Mitteilung über eine Verständigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Deal außerhalb der Hauptverhandlung - und die Mitteilungspflicht des Gerichts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 244
  • NStZ-RR 2017, 51
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.03.2016 - 2 StR 121/15

    Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung (Vorliegen

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - 2 StR 367/16
    Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die besondere Bedeutung der verletzten Vorschriften für die Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung (BVerfG, aaO; Senat, Urteil vom 23. März 2016 - 2 StR 121/15, NStZ 2016, 688).
  • BGH, 09.12.2014 - 2 StR 381/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - 2 StR 367/16
    Darauf, dass der Angeklagte - wie die Revision selbst vorträgt - von seinem Verteidiger über den Inhalt des Verständigungsgesprächs unterrichtet wurde, kommt es nicht an, weil eine solche von Verständnis und Wahrnehmung des Verteidigers beeinflusste Information die Unterrichtung durch das Gericht grundsätzlich nicht ersetzen kann (Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 314; vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 259).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - 2 StR 367/16
    Denn mitzuteilen ist bei einem solchen auf eine Verständigung außerhalb der Hauptverhandlung abzielenden Gespräch, wer an diesem beteiligt war, welche Standpunkte von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten wurden, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11, BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 1 StR 136/16, StRR 2016, Nr. 11, 8-9 mwN).
  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - 2 StR 367/16
    Bei solchen erheblichen Rechtsverstößen ist regelmäßig davon auszugehen, dass ein Verständigungsurteil darauf beruht (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170, 171 ff.).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - 2 StR 367/16
    Darauf, dass der Angeklagte - wie die Revision selbst vorträgt - von seinem Verteidiger über den Inhalt des Verständigungsgesprächs unterrichtet wurde, kommt es nicht an, weil eine solche von Verständnis und Wahrnehmung des Verteidigers beeinflusste Information die Unterrichtung durch das Gericht grundsätzlich nicht ersetzen kann (Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 314; vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 259).
  • BGH, 12.07.2016 - 1 StR 136/16

    Verständigung (staatsanwaltliche Zusagen zur Einstellung in anderen Verfahren:

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - 2 StR 367/16
    Denn mitzuteilen ist bei einem solchen auf eine Verständigung außerhalb der Hauptverhandlung abzielenden Gespräch, wer an diesem beteiligt war, welche Standpunkte von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten wurden, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11, BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 1 StR 136/16, StRR 2016, Nr. 11, 8-9 mwN).
  • BGH, 05.06.2014 - 2 StR 381/13

    Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei Gesprächen, die auf eine

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - 2 StR 367/16
    Darauf, dass der Angeklagte - wie die Revision selbst vorträgt - von seinem Verteidiger über den Inhalt des Verständigungsgesprächs unterrichtet wurde, kommt es nicht an, weil eine solche von Verständnis und Wahrnehmung des Verteidigers beeinflusste Information die Unterrichtung durch das Gericht grundsätzlich nicht ersetzen kann (Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 314; vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 259).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19

    Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung

    Denn ein Informationsdefizit eines Angeklagten kann regelmäßig nicht durch eine Unterrichtung durch den Verteidiger ausgeglichen werden (vgl. BVerfG, NJW 2020, 2461, 2464 Rn. 38; vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 259 Rn. 20; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16, NStZ 2017, 244, 245; BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 336/19, NStZ-RR 2020, 87).
  • BVerfG, 04.02.2020 - 2 BvR 900/19

    Absprachen im Strafverfahren (Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein

    Richterliche und nichtrichterliche Miteilungen sind nicht von identischer Qualität; der Strafprozessordnung liegt an verschiedenen Stellen die Wertung zugrunde, dass Authentizität, Vollständigkeit und Verständlichkeit einer Mitteilung oder Belehrung nur durch richterliches Handeln verbürgt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14 -, NStZ-RR 2015, S. 223 , Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16 -, NStZ 2017, S. 244 , Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16 -, NStZ 2017, S. 363 ).
  • BGH, 23.10.2018 - 2 StR 417/18

    Gang der Hauptverhandlung (Informationspflicht: Mittelung über Erörterungen,

    Die Pflicht zur Mitteilung der mit dem Ziel einer Verständigung über den Verfahrensausgang geführten Gespräche erstreckt sich deshalb auch auf die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten wurden und auf welche Resonanz diese bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, BVerfGE 133, 168, 215 f.; Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16, NStZ 2017, 244; Senatsurteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, BGHSt 60, 150, 152; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353).

    Diesen Anforderungen genügen die im vorliegenden Fall erfolgten Mitteilungen über während zweier Unterbrechungen der Hauptverhandlung mit dem Ziel einer Verständigung geführten Gespräche nicht, weil lediglich deren Ergebnisse mitgeteilt wurden (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16, NStZ 2017, 244; BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, Rn. 14, NStZ 2018, 363; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353).

    Diese von Verständnis und Wahrnehmung des Verteidigers beeinflusste Information vermag die erforderliche Unterrichtung durch das Gericht grundsätzlich nicht zu ersetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16, NStZ 2017, 244; Senatsurteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, Rn. 20, BGHSt 59, 252).'.

  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 526/19

    Mitteilungspflicht des Vorsitzenden (Umfang; Zielrichtungen; Unterscheidung

    Darauf, dass der Angeklagte - wie die Revision selbst vorträgt - von seinem Verteidiger über den Inhalt des Verständigungsgesprächs unterrichtet wurde, kommt es nicht an, weil eine solche von Verständnis und Wahrnehmung des Verteidigers beeinflusste Information die Unterrichtung durch das Gericht grundsätzlich nicht ersetzen kann (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19, juris Rn. 38; Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 314; vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 259; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16, NStZ 2017, 244, 245).

    Richterliche und nichtrichterliche Mitteilungen sind nicht von identischer Qualität; der Strafprozessordnung liegt an verschiedenen Stellen die Wertung zugrunde, dass Authentizität, Vollständigkeit und Verständlichkeit einer Mitteilung oder Belehrung nur durch richterliches Handeln verbürgt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, NStZ-RR 2015, 223, 224 f.; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16, NStZ 2017, 244, 245; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 365).

  • BGH, 06.10.2020 - 2 StR 262/20

    Gang der Hauptverhandlung (Erörterung des Verfahrensstands mit den

    Das Informationsdefizit des Angeklagten konnte hier - wie regelmäßig - auch nicht durch eine Unterrichtung durch den Verteidiger ausgeglichen werden, da richterliche und nichtrichterliche Mitteilungen nicht von identischer Qualität sind (vgl. BVerfG, NJW 2020, 2461, 2464 Rn. 38; vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16, NStZ 2017, 244; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, Rn. 20, BGHSt 59, 252; BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 336/19, NStZ-RR 2020, 87).
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 499/20

    Betrug (erforderliche Bezifferung des Vermögensschadens); Steuerhinterziehung;

    Nur wenn eine auf eine Verständigung abzielende Erörterung erwiesen wäre, könnte daran eine Beanstandung anknüpfen, der Vorsitzende habe den Inhalt oder die Umstände dieser Verständigungsbemühungen unzureichend dokumentiert (vgl. zu Erörterungen außerhalb der Hauptverhandlung: BGH, Urteile vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12 Rn. 8 ff., BGHSt 58, 310, 312 f. und vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19 Rn. 39, 41, 43, 45; Beschlüsse vom 16. September 2020 - 2 StR 459/19 Rn. 3, 7 ff.; vom 15. Juli 2020 - 2 StR 526/19 Rn. 10; vom 30. Juli 2019 - 5 StR 288/19 Rn. 7, BGHSt 64, 168, 169; vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16 Rn. 11; vom 18. Juli 2016 - 1 StR 315/15 Rn. 8, 15 und vom 5. August 2015 - 5 StR 255/15 Rn. 11, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 5).
  • BGH, 31.08.2021 - 2 StR 339/20

    Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten (Mitteilung des

    Darauf, dass dieser von seinem Verteidiger über Äußerungen unterrichtet wurde, kommt es nicht an, weil eine von Verständnis und Wahrnehmung des Verteidigers beeinflusste Information die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung durch das Gericht nicht ersetzen kann (vgl. BVerfG aaO, NJW 2020, 2461, 2463; Senat, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310, 314; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 259; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16, NStZ 2017, 244, 245).
  • BGH, 16.09.2020 - 2 StR 459/19

    Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten (Pflicht zur

    Die Pflicht zur Mitteilung der mit dem Ziel einer Verständigung über den Verfahrensausgang geführten Gespräche erstreckt sich auf die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten wurden und auf welche Resonanz diese bei den anderen Beteiligten gestoßen sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, BVerfGE 133, 168, 215 f.; Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16, NStZ 2017, 244; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601; Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 2 StR 417/18, StV 2019, 377 f.; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, BGHSt 60, 150, 152; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 470/14, NStZ 2015, 353).
  • OLG Hamburg, 19.12.2022 - 2 Rev 28/22

    Verletzung der Mitteilungspflicht des Gerichts nach § 243 Abs. 4 S. 1 StPO ;

    Darauf, dass dieser von seinem Verteidiger über Äußerungen unterrichtet wurde, kommt es nicht an, weil eine von Verständnis und Wahrnehmung des Verteidigers beeinflusste Information die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung durch das Gericht nicht ersetzen kann (vgl. BVerfG NJW 2020, 2461; BGHSt 58, 310; BGHSt 59, 252; BGH NStZ 2017, 244).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2020 - 53 Ss 152/19

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Die Pflicht zur Mitteilung der mit dem Ziel einer Verständigung über den Verfahrensausgang geführten Gespräche erstreckt sich auch auf die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten wurden und auf welche Resonanz diese bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen sind (vgl. grundlegend BVerfG, Urteil vom 19. März 2013, 2 BvR 2628/10, BVerfGE 133, 168, 215 f.; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018, 2 StR 417/18, StV 2019, 377 f.; BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016, 2 StR 367/16, NStZ 2017, 244; BGH, Urteil vom 5. Juni 2014, 2 StR 318/14, NStZ 2014, 601, jeweils m.w.N.).
  • KG, 25.04.2019 - 3 Ss 27/19

    Mitteilungspflicht von mit anderem Spruchkörper geführten Erörterungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht