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   BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16   

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https://dejure.org/2017,22566
BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16 (https://dejure.org/2017,22566)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2017 - 4 StR 415/16 (https://dejure.org/2017,22566)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - 4 StR 415/16 (https://dejure.org/2017,22566)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 56 Abs. 2, Abs. 3 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO, § 46 StGB
    Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Umstände bei einer Freiheitsstrafe von über 12 Monaten: Darstellung im Urteil; Verwehrung der Bewährung zur Verteidigung der Rechtsordnung: Voraussetzungen; revisionsrechtliche Kontrolle); Strafzumessung (revisionsrechtliche ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 2 StGB, § 56 Abs 3 StGB, § 222 StGB, § 29 Abs 1 StVO
    Strafverurteilung von Rasern wegen fahrlässiger Tötung: Voraussetzungen einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • verkehrslexikon.de

    Unzureichende Begründung für Bewährungsstrafen bei verbotenen Straßenrennen mit tödlichem Ausgang

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Bewährung nach Fahrzeugrennen mit Todesfolge nur unter engen Voraussetzungen

  • IWW

    §§ 69, ... 69a StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 41 StVO, § 222 StGB, § 29 Abs. 1 StVO, § 3 Abs. 1 StVO, § 4 StVO, § 56 Abs. 1 StGB, § 56 Abs. 2 StGB, § 56 Abs. 3 StGB, § 344 Abs. 1 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO, § 23 Abs. 3 StGB, § 56 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessungsentscheidung des Tatgerichts (hier: Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung); Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung bei Widersprüchlichkeit von Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung; Anforderungen ...

  • rewis.io

    Strafverurteilung von Rasern wegen fahrlässiger Tötung: Voraussetzungen einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessungsentscheidung des Tatgerichts (hier: Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung); Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung bei Widersprüchlichkeit von Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung; Anforderungen ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafverurteilung von Rasern wegen fahrlässiger Tötung: Voraussetzungen einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Kölner-Raser-Fall": Zur Strafaussetzung zur Bewährung bei Rasern

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Bewährung nach Fahrzeugrennen mit Tötung in Köln?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation)

    Bewährungsentscheidung im 2. Kölner "Raser-Fall" aufgehoben

  • faz.net (Pressemeldung, 06.07.2017)

    Gefängnisstrafe? BGH hebt Bewährung für Kölner Autoraser auf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung bei Autorennen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fahrlässige Tötung einer Radfahrerin: Strafaussetzung für Kölner Raser aufgehoben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    BGH entscheidet im Fall der Kölner Autoraserei mit Todesfolge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Bewährung nach Fahrzeugrennen mit Tötung in Köln?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Bewährung nach Fahrzeugrennen mit Tötung in Köln?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kölner Raserfall - Bewährungsstrafen für Autoraser aufgehoben

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Illegale Autorennen: BGH hebt Bewährungsurteil auf

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Revisionen der Staatsanwaltschaft im 2. Kölner "Raser-Fall"

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.04.2016)

    Getötete Radfahrerin: Staatsanwaltschaft ficht Urteil gegen Raser an

  • rundschau-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.06.2017)

    Tödlicher Raserunfall am Auenweg: Milde Strafen für Kölner Raser beschäftigen den BGH

  • rp-online.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.06.2017)

    Schärfere Strafen nach tödlichem Raser-Unfall in Köln?

Besprechungen u.ä. (4)

  • zjs-online.com PDF (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Kraftfahrzeugrennen vor deutschen Gerichten - Was man aus und mit den Raserfällen des BGH lernen kann (Johannes Gründel; ZJS 2019, 211-220)

  • archive.is (Pressekommentar, 06.07.2017)

    Keine Bewährung für Kölner Raser: Ein juristisches Ausrufezeichen

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzanmerkung und Diskussion)

    Die Verteidigung der Rechtsordnung

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 06.07.2017)

    Illegale Autorennen: BGH sendet starke Botschaft an die Raser-Szene

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3011
  • NStZ 2018, 29
  • StV 2018, 411
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16
    Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert und von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen werden könnte (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 46; Beschluss vom 21. Januar 1971 - 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 66, jew. zu § 23 Abs. 3 StGB aF).

    Es handelt sich vielmehr um unterschiedliche Gesichtspunkte; die Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gebietet, ist deshalb unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 1971 - 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 69; Urteil vom 17. März 1994 - 4 StR 4/94, NStZ 1994, 336), wobei generalpräventiven Erwägungen Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 45 mit Nachw. aus der Gesetzgebungsgeschichte; abw. Groß in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 56 Rn. 42 mwN).

  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16
    Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert und von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen werden könnte (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 46; Beschluss vom 21. Januar 1971 - 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 66, jew. zu § 23 Abs. 3 StGB aF).

    Es handelt sich vielmehr um unterschiedliche Gesichtspunkte; die Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gebietet, ist deshalb unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 1971 - 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 69; Urteil vom 17. März 1994 - 4 StR 4/94, NStZ 1994, 336), wobei generalpräventiven Erwägungen Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 45 mit Nachw. aus der Gesetzgebungsgeschichte; abw. Groß in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 56 Rn. 42 mwN).

  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 47/17

    Strafzumessung (Annahme eines minderschweren Falls: revisionsrechtliche

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16
    Widersprechen sich Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung, ist unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV das Angriffsziel durch Auslegung zu ermitteln (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285, vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16 und vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17).

    Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts; das Revisionsgericht hat dessen, ganz maßgeblich auf dem in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck beruhende Wertungen bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676; vom 28. Mai 2008 - 2 StR 140/08, NStZ-RR 2008, 276; vom 16. April 2015 - 3 StR 605/14 und vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17).

  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 4/94

    Straßenverkehrsgefährdung - Bewilligung - Strafaussetzung zur Bewährung - Unfall

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16
    Es handelt sich vielmehr um unterschiedliche Gesichtspunkte; die Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gebietet, ist deshalb unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 1971 - 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 69; Urteil vom 17. März 1994 - 4 StR 4/94, NStZ 1994, 336), wobei generalpräventiven Erwägungen Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 45 mit Nachw. aus der Gesetzgebungsgeschichte; abw. Groß in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 56 Rn. 42 mwN).
  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96

    Teilnahme an einer politischen Protestaktion durch das Versperren einer Autobahn

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16
    Dies darf freilich einerseits nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen von der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung auszuschließen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 24. April 1997 - 4 StR 662/96, StV 1998, 260 (Ls), und vom 27. September 2012 - 4 StR 255/12, NStZ-RR 2013, 40, 41).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16
    Dies kann vielmehr nur nach Lage des Einzelfalls beurteilt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH - Großer Senat für Strafsachen -, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 f.).
  • BGH, 28.05.2008 - 2 StR 140/08

    Strafaussetzung und Maßregelaussetzung zur Bewährung (Beurteilungsspielraum des

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16
    Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts; das Revisionsgericht hat dessen, ganz maßgeblich auf dem in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck beruhende Wertungen bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676; vom 28. Mai 2008 - 2 StR 140/08, NStZ-RR 2008, 276; vom 16. April 2015 - 3 StR 605/14 und vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17).
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 95/01

    Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung; Sozialprognose

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16
    Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts; das Revisionsgericht hat dessen, ganz maßgeblich auf dem in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck beruhende Wertungen bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676; vom 28. Mai 2008 - 2 StR 140/08, NStZ-RR 2008, 276; vom 16. April 2015 - 3 StR 605/14 und vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2003 - 1 Ss 82/02

    Fahrlässige Tötung: Versagung der Strafaussetzung bei Verkehrsunfall

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16
    Dies verfehlt den aufgezeigten rechtlichen Maßstab und schöpft wesentliche Elemente des zuvor festgestellten Sachverhalts nicht aus: Insbesondere der Umstand, dass die Angeklagten die - zum Tod von S. führenden - Gefahren bewusst geschaffen haben, ist innerhalb von § 56 Abs. 3 StGB von maßgeblicher Bedeutung (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 246, 247 f. in Abgrenzung zu einer "bloßen' Überschätzung der eigenen Fähigkeiten; vgl. auch OLG Koblenz, Blutalkohol 15, 62).
  • BGH, 26.04.2007 - 4 StR 557/06

    Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe zur

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16
    Nicht anders als die Strafzumessung ist auch die Entscheidung, ob die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, grundsätzlich Sache des Tatrichters (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 26. April 2007 - 4 StR 557/06, NStZ-RR 2007, 232, 233, und vom 21. Februar 2001 - 1 StR 19 20 21 22 519/00, NStZ 2001, 366, 367).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07

    Strafaussetzung zur Bewährung - Merkmal der Verteidigung der Rechtsordnung

  • OLG Hamm, 26.08.2014 - 3 RVs 55/14

    Haftstrafe für Trunkenheitsfahrt mit fahrlässiger Tötung

  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)

  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem

  • BGH, 16.04.2015 - 3 StR 605/14

    Fehlgeschlagener Versuch bei der räuberischen Erpressung; Strafzumessung

  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 255/12

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (tatrichterlicher

  • BGH, 29.07.1988 - 2 StR 374/88

    Strafaussetzung zur Bewährung: Vorliegen einer Vielzahl mildernder Umstände

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 545/16

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Beschaffungsdelikten eines

  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als

  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 519/00

    Minder schwerer Fall der Vergewaltigung in der Ehe (Widerlegung des atypischen

  • LG Deggendorf, 22.11.2019 - 1 Ks 6 Js 5538/18

    Kein Erfordernis eines Siegers zur Einordnung eines Geschehensablaufs als

    In diesem Zusammenhang dürfen grundsätzlich nur solche Umstände herangezogen werden, die außerhalb der bei Festlegung eines bestimmten Strafrahmens vom Gesetzgeber bereits berücksichtigten allgemeinen Abschreckung liegen, beispielsweise wenn sich eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen lässt (zu Aspekt der Generalprävention für die Rechtslage vor Einführung des § 315d StGB: Landgericht Köln, Urteil vom 14.04.2016, Az. 117 KLs 19/15, nachfolgend BGH, Urteil vom 06.07.2017, Az. 4 StR 415/16).

    Da die Anordnung von Fahrerlaubnisentziehung und Sperrfrist für die Neuerteilung verschuldensunabhängig erfolgen und in Bezug auf keinen der beiden Angeklagten besondere Folgen erkennbar sind, welche die Angeklagten über die ohnehin mit der Anordnung der Maßregel verbundenen Unannehmlichkeiten hinaus besonders hart treffen würden, war für eine darüber hinausgehende, gesonderte Berücksichtigung der Maßregelanordnung als Strafzumessungsgrund kein Raum (zur Bedeutung der Maßregelanordnung im Rahmen der Strafzumessung zuletzt Landgericht Köln, Urteil vom 14.04.2016, Az. 117 KLs 19/15; nachfolgend BGH, Urteil vom 06.07.2017, Az. 4 StR 415/16).

    bb) Wenngleich dem Angeklagten S. sämtliche Taterfolge - Gesundheitsschädigung des Zeugen F.1 und der Zeugin H., Gefährdung und Beschädigung der Fahrzeuge Jeep und Pkw O., Tod des A.1 und schwere Gesundheitsschädigung des A.2 - zuzurechnen sind, ist zu seinen Gunsten in besonderer Weise strafmildernd zu berücksichtigen, dass er weder die Kollision mit dem Fahrzeug des Zeugen F.1 (Pkw D.) noch die nachfolgende Kollision mit dem Fahrzeug des Verstorbenen A.1 (Pkw O.) unmittelbar verursacht hat (zur strafmildernden Berücksichtigung des Aspekt der mittelbaren Verursachung: Landgericht Köln, Urteil vom 14.04.2016, Az. 117 KLs 19/15; nachfolgend BGH, Urteil vom 06.07.2017, Az. 4 StR 415/16).

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen

    Widersprechen sich Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung, ist unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV das Angriffsziel durch Auslegung zu ermitteln (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16; vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17, NStZ-RR 2017, 201 und vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, StRR 2017, Nr. 8, 18).

    Der Senat weist darauf hin, dass die durch das Tatgericht gewährte Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe gemäß § 56 Abs. 1 und 2 StGB sich bei isolierter Prüfung anhand der dafür geltenden Maßstäbe (dazu BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, Rn. 22 ff. mwN) als rechtsfehlerfrei erwiese.

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17

    YouTube-Raser "Alpi": Verurteilung (nur) wegen fahrlässiger Tötung

    Nach dem insoweit eingeschränkten Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NJW 2017, 3011 f.; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349) ist weder gegen die einzelnen vom Landgericht als strafzumessungsrelevant erachteten Gesichtspunkte etwas zu erinnern noch hat das Landgericht bestimmende Strafmilderungsgründe außer Betracht gelassen; so hat es insbesondere die fehlenden Vorstrafen des Angeklagten, sein Geständnis, das Mitverschulden des Geschädigten und die den Angeklagten selbst treffenden erheblichen Unfallfolgen in den Blick genommen.
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17

    Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine

    Widersprechen sich Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung, so ist unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV das Angriffsziel im Wege der Auslegung zu ermitteln (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17, NStZ-RR 2017, 201; BGH, Urteile vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16 und vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, StRR 2017, Nr. 8, 18).
  • BGH, 14.03.2018 - 2 StR 416/16

    Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig

    Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 46; Beschluss vom 21. Januar 1971 - 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 66, jew. zu § 23 Abs. 3 StGB aF; Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NStZ 2018, 29, 31).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab:

    Widersprechen sich Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung, ist unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV das Angriffsziel durch Auslegung zu ermitteln (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16; vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17, NStZ-RR 2017, 201 und vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NJW 2017, 3011).

    Die Voraussetzungen des Versagungsgrundes aus § 56 Abs. 3 StGB hat das Landgericht im Rahmen einer umfassenden Würdigung von Tat und Täter (BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, Rn. 29) beanstandungsfrei verneint.

  • LG Arnsberg, 20.01.2020 - 2 Ks 15/19

    Raser von Sundern zu Gefängnis verurteilt

    Da die Anordnung von Fahrerlaubnisentziehung und Sperre verschuldensunabhängig erfolgen und vorliegend keine besonderen Folgen (Berufsverlust o.ä.) erkennbar sind, die den Angeklagten über die ohnehin mit der Anordnung der Entziehung und Bemessung der Sperre verbundenen Unannehmlichkeiten hinaus besonders hart treffen, war für eine darüber hinausgehende, gesonderte Berücksichtigung der Maßregelanordnung als Strafzumessungsgrund kein Raum (vgl. LG Köln, Urteil vom 14.04.2016, Az.: 117 KLs 19/15, nachfolgend BGH, Urteil vom 06.07.2017, Az.: 4 StR 415/16).

    Da die Anordnung von Fahrerlaubnisentziehung und Sperre verschuldensunabhängig erfolgen und vorliegend keine besonderen Folgen (Berufsverlust o.ä.) erkennbar sind, die den Angeklagten über die ohnehin mit der Anordnung der Entziehung und Bemessung der Sperre verbundenen Unannehmlichkeiten hinaus besonders hart treffen, war für eine darüber hinausgehende, gesonderte Berücksichtigung der Maßregelanordnung als Strafzumessungsgrund kein Raum (vgl. LG Köln, Urteil vom 14.04.2016, Az.: 117 KLs 19/15, nachfolgend BGH, Urteil vom 06.07.2017, Az.: 4 StR 415/16).

    Soweit in ähnlich gelagerten Fällen, in denen ein Rennen zum Tod eines Menschen geführt hat, diese Frage bejaht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 06. Juli 2017 - 4 StR 415/16, juris), weicht der vorliegende Fall hiervon entscheidend ab.

  • LG Köln, 22.03.2018 - 103 KLs 13/17

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung: Kölner Raser müssen doch ins Gefängnis

    Auf die zu Ungunsten der Angeklagten eingelegten und auf den Strafausspruch beschränkten Revisionen der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.07.2017 (Az.: 4 StR 415/16) das Urteil des Landgerichts Köln vom 14.04.2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die gegen die Angeklagten erkannten Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt worden sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18

    Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis;

    Gerade die gesetzlich vorgegebene Verteidigung der Rechtsordnung kann eine nachhaltige Ahndung auch fahrlässigen Verschulden gebieten (vgl. BGH, Urteil vom 06. Juli 2017 - 4 StR 415/16 -, Rn. 29, NJW 2017, 3011).
  • BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23

    Verabredung zum Verbrechen der Brandstiftung; Aussetzung der Strafe zur Bewährung

    Auf die weiteren Beanstandungen der Revision zur positiven Legalprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB sowie zur Bejahung besonderer Umstände gemäß § 56 Abs. 2 StGB (zu den hier geltenden, nicht allein durch prognostische Gesichtspunkte begründbaren Anforderungen vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NJW 2017, 3011) kommt es daher nicht mehr an.

    Ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gebietet, ist deshalb unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden, wobei generalpräventiven Erwägungen Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NJW 2017, 3011).

  • LG Krefeld, 15.07.2019 - 22 KLs 14/18

    Fahrlässige Tötung: Heilpraktiker wegen tödlicher Krebstherapie verurteilt

  • BGH, 28.06.2018 - 1 StR 171/18

    Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs); Vergewaltigung

  • BGH, 05.05.2022 - 3 StR 412/21

    Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung bei Strafzumessung und

  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit);

  • OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22

    Prognose; Bedenken; Entschuldigung; Polizeibeamte; Widerstand; Häufung

  • BGH, 18.10.2017 - 2 StR 529/16

    Beschränkung von Rechtsmitteln (Widerspruch zwischen Revisionsantrag und

  • BayObLG, 05.07.2023 - 202 StRR 49/23

    Prüfungsanforderungen für das Vorliegen besonderer Umstände bei Aussetzung einer

  • BGH, 11.02.2021 - 6 StR 235/20

    Urteil des Landgerichts Schwerin im Prozess gegen einen Polizeibeamten des Landes

  • OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19

    Keine strafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung

  • LG Hagen, 11.06.2018 - 32 Ks 2/18

    Bewährungsstrafe für Messerangriff auf Bürgermeister von Altena - Tat nicht

  • LG Frankfurt/Main, 13.07.2022 - 21 Ks 11/21
  • OLG Brandenburg, 15.02.2023 - 1 OLG 53 Ss 119/22

    Berufungsbeschränkung, Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 12.05.2021 - 5 StR 120/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Einzel- und Gesamtstrafenzumessung;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2019 - L 2 BA 47/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 36/18
  • OLG Brandenburg, 20.02.2023 - 1 OLG 53 Ss 119/22

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 OLG 53 Ss 65/22

    Anforderungen an die Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung bei vielfachem,

  • BayObLG, 01.04.2022 - 202 StRR 35/22

    Voraussetzungen positiver Legalprognose trotz Bewährungsbruchs

  • LG Essen, 10.02.2020 - 65 KLs 10/20

    Betrug durch falsche Polizeibeamte

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