Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.01.2018

Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2018 - 1 StR 437/17   

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https://dejure.org/2018,3635
BGH, 10.01.2018 - 1 StR 437/17 (https://dejure.org/2018,3635)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2018 - 1 StR 437/17 (https://dejure.org/2018,3635)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 1 StR 437/17 (https://dejure.org/2018,3635)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 74 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 24 StPO; § 25 Abs. 2 Satz 1 StPO
    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit (Zeitpunkt des Ablehnungsgesuchs: keine Anwendbarkeit des Unverzüglichkeitsgebots; Entscheidung über das Ablehnungsgesuch: erforderliche Darstellungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 S 1 StPO, § 74 Abs 1 S 1 StPO
    Ablehnung eines Sachverständigen im Strafverfahren: Anwendbarkeit des Unverzüglichkeitsgebots

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Verspätung der Ablehnung eines Sachverständigen im Straf- bzw. Bußgeldverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen; Beruhen des Rechtsfolgenausspruchs auf der fehlerhaften Ablehnung des Befangenheitsgesuches

  • Anwaltsblatt

    § 74 StPO
    Wenn der Sachverständige während der Sitzung nur Augen für sein Handy hat...

  • rewis.io

    Ablehnung eines Sachverständigen im Strafverfahren: Anwendbarkeit des Unverzüglichkeitsgebots

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 25 Abs. 2 S. 1; StPO § 74
    Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen; Beruhen des Rechtsfolgenausspruchs auf der fehlerhaften Ablehnung des Befangenheitsgesuches

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablehnung eines Sachverständigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ablehnung eines Sachverständigen - und das Unverzüglichkeitsgebot

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 74 StPO
    Wenn der Sachverständige während der Sitzung nur Augen für sein Handy hat...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unverzüglichkeitsgebot gilt nicht für Ablehnung von Sachverständigen

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 74 StPO
    Wenn der Sachverständige während der Sitzung nur Augen für sein Handy hat...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1030
  • NStZ 2018, 487
  • StV 2019, 156
  • AnwBl 2018, 302
  • AnwBl Online 2018, 448
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 531/16

    Besorgnis der Befangenheit (revisionsrechtlicher Prüfungsumfang; Bindung an

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 1 StR 437/17
    Das Ablehnungsgesuch und der diesen Antrag zurückweisende Beschluss sind vorgetragen (vgl. zu den hierauf beschränkten Vortragserfordernissen BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16).

    Aus diesem Grunde muss das Tatgericht in seinem Beschluss darlegen, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00, NStZ-RR 2002, 66; Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, StV 2011, 728, 731 Rn. 24 mwN; vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6 und vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16).

  • BGH, 22.07.2014 - 3 StR 302/14

    Rechtsfehlerhaft abgelehnter Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 1 StR 437/17
    Aus diesem Grunde muss das Tatgericht in seinem Beschluss darlegen, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00, NStZ-RR 2002, 66; Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, StV 2011, 728, 731 Rn. 24 mwN; vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6 und vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16).

    Die gemäß § 34 StPO erforderliche Begründung des Beschlusses muss im Übrigen so ausführlich sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob das Tatgericht die anzuwendenden Rechtsbegriffe verkannt hat; daneben muss sie die Verfahrensbeteiligten in die Lage versetzen, ihr weiteres Prozessverhalten darauf einzurichten (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 74 Rn. 17 und 21 mwN).

  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 1 StR 437/17
    Aus diesem Grunde muss das Tatgericht in seinem Beschluss darlegen, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00, NStZ-RR 2002, 66; Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, StV 2011, 728, 731 Rn. 24 mwN; vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6 und vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16).
  • RG, 24.06.1913 - IV 501/13

    1. Hat das erkennende Gericht die in der Hauptverhandlung für die Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 1 StR 437/17
    Dies ergibt sich schon daraus, dass § 74 Abs. 1 Satz 1 StPO nur hinsichtlich der Gründe auf die Ablehnung eines Richters verweist, nicht aber hinsichtlich der für das Verfahren geltenden Vorschriften (RG, Urteil vom 24. Juni 1913 - IV 501/13, RGSt 47, 239, 240; MünchKomm-Trück, StPO, § 74 Rn. 17), mithin auch nicht für den Ablehnungszeitpunkt (KMR-Neubeck, StPO, 68. EL, § 74 Rn. 2).
  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 1 StR 437/17
    Aus diesem Grunde muss das Tatgericht in seinem Beschluss darlegen, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00, NStZ-RR 2002, 66; Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, StV 2011, 728, 731 Rn. 24 mwN; vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6 und vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16).
  • BGH, 23.03.1994 - 2 StR 67/94

    Sachverständiger - Gutachten - Unwahrheit - Behauptung - Arzt - Rücksprache -

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 1 StR 437/17
    Aus diesem Grunde muss das Tatgericht in seinem Beschluss darlegen, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00, NStZ-RR 2002, 66; Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, StV 2011, 728, 731 Rn. 24 mwN; vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6 und vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16).
  • BGH, 10.05.2001 - 1 StR 410/00

    Unzulässiger Ablehnungsgesuch; Befangenheitsantrag; Völlig ungeeignete, fehlende

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 1 StR 437/17
    Aus diesem Grunde muss das Tatgericht in seinem Beschluss darlegen, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00, NStZ-RR 2002, 66; Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, StV 2011, 728, 731 Rn. 24 mwN; vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6 und vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16).
  • OLG Bamberg, 18.10.2018 - 2 Ss OWi 1419/18

    Kein Unverzüglichkeitsgebot bei Sachverständigenablehnung

    Für das Ablehnungsverfahren wegen Besorgnis der Befangenheit findet das sog. Unverzüglichkeitsgebot des § 25 II 1 StPO keine Anwendung (st.Rspr.; u.a. Anschl. an BGH, Beschluss vom 10.01.2018 - 1StR 437/17 = NJW 2018, 1030 = StraFo 2018, 148 = NStZ 2018, 487).

    Anders als bei der Richterablehnung findet nämlich das Unverzüglichkeitsgebot des § 25 II Nr. 2 StPO für die Ablehnung eines Sachverständigen keine Anwendung (BGH, Beschluss vom 10.01.2018 - 1StR 437/17 = NJW 2018, 1030 = StraFo 2018, 148 = NStZ 2018, 487; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt StPO 61. Aufl. § 74 Rn. 12; KK/Senge StPO 7. Aufl. § 74 Rn. 7; LR/Krause StPO 27. Aufl. § 74 Rn. 22; SK/Rogall StPO 5. Aufl. § 74 Rn. 55).

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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2018 - 1 StR 564/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6043
BGH, 24.01.2018 - 1 StR 564/17 (https://dejure.org/2018,6043)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2018 - 1 StR 564/17 (https://dejure.org/2018,6043)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17 (https://dejure.org/2018,6043)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 273 Abs. 1a Satz 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 257c StPO

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung der gerichtlichen Mitteilungspflicht; Schuldspruch wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung

  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Mitteilungspflicht bei der Nennung von Strafober- und -untergrenzen durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Gesprächs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 243 Abs. 4 S. 2
    Rüge der Verletzung der gerichtlichen Mitteilungspflicht; Schuldspruch wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung

  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Mitteilungspflicht bei der Nennung von Strafober- und -untergrenzen durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Gesprächs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gespräch während Unterbrechung der Hauptverhandlung ist mitteilungspflichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsgespräche in der Hauptverhandlungspause

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 487
  • StV 2019, 378
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.05.2017 - 2 StR 576/15

    Pflicht zur Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - 1 StR 564/17
    Dies ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe liegt (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 216 f. Rn. 85; BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221, 222 Rn. 12 und vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15, NStZ 2018, 49; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15, NStZ 2016, 422, 424 zur "synallagmatischen Verknüpfung').

    Angesichts dessen kommt es nicht darauf an, ob - wie von der Revision behauptet, in der dienstlichen Stellungnahme und der Gegenerklärung aber in Abrede gestellt - ein Geständnis des Angeklagten hinsichtlich der Tat 1 mit der Verfahrenseinstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO bezüglich der Tat 2 verknüpft worden ist, was wegen, aber auch lediglich wegen der Koppelung der Einstellung einer Tat mit einem Eingestehen einer weiteren Tat ebenfalls die Mitteilungspflicht ausgelöst hätte (BGH, Urteil vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15, NStZ 2018, 49, 50; siehe aber auch Bittmann NStZ 2018, 50, 51).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - 1 StR 564/17
    Dies ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe liegt (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 216 f. Rn. 85; BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221, 222 Rn. 12 und vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15, NStZ 2018, 49; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15, NStZ 2016, 422, 424 zur "synallagmatischen Verknüpfung').

    Dementsprechend ist mitteilungspflichtig jedes ausdrückliche oder konkludente Bemühen um eine Verständigung in Gesprächen, die von den Verfahrensbeteiligten insoweit als Vorbereitung einer Verständigung verstanden werden können (BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, NStZ 2015, 535, 536); im Zweifel wird eine Mitteilung zu erfolgen haben (BVerfG aaO BVerfGE 133, 168, 216 f. Rn. 85).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - 1 StR 564/17
    Dies ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe liegt (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 216 f. Rn. 85; BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221, 222 Rn. 12 und vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15, NStZ 2018, 49; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15, NStZ 2016, 422, 424 zur "synallagmatischen Verknüpfung').
  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 1422/15

    Verbot informeller Absprachen (Recht auf ein faires Verfahren; abschließender

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - 1 StR 564/17
    Dies ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe liegt (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 216 f. Rn. 85; BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221, 222 Rn. 12 und vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15, NStZ 2018, 49; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15, NStZ 2016, 422, 424 zur "synallagmatischen Verknüpfung').
  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16

    Beruhen des Strafausspruchs auf der unvollständigen Mitteilung

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - 1 StR 564/17
    Nach dem vom Senat aufgrund des Revisionsvortrags, der dienstlichen Stellungnahme des Vorsitzenden vom 19. September 2017 und der Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft zugrunde zu legenden Verfahrensablauf ist entgegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO nach Wiedereintritt in die Hauptverhandlung nicht über den wesentlichen Inhalt (dazu näher etwa BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364 mwN) des zuvor geführten Gesprächs unterrichtet worden.
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15

    Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - 1 StR 564/17
    Dementsprechend ist mitteilungspflichtig jedes ausdrückliche oder konkludente Bemühen um eine Verständigung in Gesprächen, die von den Verfahrensbeteiligten insoweit als Vorbereitung einer Verständigung verstanden werden können (BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, NStZ 2015, 535, 536); im Zweifel wird eine Mitteilung zu erfolgen haben (BVerfG aaO BVerfGE 133, 168, 216 f. Rn. 85).
  • BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22

    BGH hebt Verurteilung wegen Betruges bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests

    Für eine Mitteilungspflicht genügt daher jedes ausdrückliche oder konkludente Bemühen um eine Verständigung in Gesprächen, die von den Verfahrensbeteiligten insoweit als Vorbereitung einer Verständigung verstanden werden können; im Zweifel hat eine Mitteilung zu erfolgen (vgl. BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12; Beschluss vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 343/18

    Mitteilungspflicht über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

    Dies ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe liegt (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 216 f. Rn. 85; BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221, 222 Rn. 12 und vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15, NStZ 2018, 49; Beschluss vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17, NStZ 2018, 487, 488; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15, NStZ 2016, 422, 424 zur "synallagmatischen Verknüpfung').

    Dementsprechend ist mitteilungspflichtig jedes ausdrückliche oder konkludente Bemühen um eine Verständigung in Gesprächen, die von den Verfahrensbeteiligten insoweit als Vorbereitung einer Verständigung verstanden werden können (BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, NStZ 2015, 535, 536 und vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17, NStZ 2018, 487, 488); im Zweifel wird eine Mitteilung zu erfolgen haben (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., aaO).

  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

    Zudem kann die unstatthafte Protokollrüge nicht in eine Rüge der Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 StPO umgedeutet werden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17, NStZ 2018, 487, 488; Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 StR 153/16; NStZ 2017, 52, 53; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 143).
  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 2/19

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Davon ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand, also Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung nahe lag (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. Rn. 85; BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 12 und vom 3. Mai 2017 - 2 StR 576/15 Rn. 14 f.; Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 14 und vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17 Rn. 7; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15 Rn. 20 ff. zur "synallagmatischen Verknüpfung').
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 92/21

    Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Es genügt indes, wenn die Erörterungen von den Verfahrensbeteiligten als Vorbereitung einer Verständigung verstanden werden können; im Zweifel wird über das Gespräch zu berichten sein (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12 und vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17 Rn. 7; je mwN).
  • BGH, 29.08.2023 - 1 StR 211/23

    Gerichtliche Verletzung der Informationspflicht aus § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO ;

    Es genügt indes, wenn die Erörterungen von den Verfahrensbeteiligten als Vorbereitung einer Verständigung verstanden werden können; im Zweifel wird über das Gespräch zu berichten sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 343/18 Rn. 12; vom 24. Januar 2018 - 1 StR 564/17 Rn. 7 und vom 16. Juni 2021 - 1 StR 92/21 Rn. 11; jeweils mwN).
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