Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13997
BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18 (https://dejure.org/2018,13997)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2018 - 5 StR 108/18 (https://dejure.org/2018,13997)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 5 StR 108/18 (https://dejure.org/2018,13997)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,13997) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 336 StPO; § 54 GVG; § 22 StGB; § 30 Abs. 2 StGB; § 244a StGB
    Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl (unmittelbares Ansetzen durch Klingeln an der Wohnungstür des potenziellen Opfers; wesentliche Zwischenakte); Verabredung zum Verbrechen; Verhinderung eines Schöffen wegen Erholungsurlaub (Unzumutbarkeit der Dienstleistung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen schweren Bandendiebstahls und der Verabredung eines schweren Bandendiebstahls; Überprüfung der Entbindung von Schöffen am Maßstab der Willkür

  • rewis.io

    Besetzungsrüge im Strafverfahren: Entbindung eines Schöffen wegen Urlaubs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen schweren Bandendiebstahls und der Verabredung eines schweren Bandendiebstahls; Überprüfung der Entbindung von Schöffen am Maßstab der Willkür

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entbindung eines Schöffen: Auch Schöffen dürfen Urlaub machen

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unmittelbares Ansetzen

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schöffe hat Urlaub

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entbindung von Schöffen - und ihre Überprüfung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bandendiebstahl - und der Beginn des Versuchs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung des Tatfahrzeugs - und die Strafzumessung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Entbindung eines Schöffen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 22, 25, 30, 243, 244, 244 a StGB
    Kein Versuchsbeginn bei Klingeln an der Wohnungstür

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 616
  • StV 2018, 799 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 05.08.2015 - 5 StR 276/15

    Entbindung des Schöffen von der Dienstleistung an bestimmten Sitzungstagen wegen

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18
    a) Der Bundesgerichtshof überprüft die Entbindung von Schöffen lediglich am Maßstab der Willkür (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714; näher Arnoldi, NStZ 2015, 714; 2017, 492).

    Die Unterbrechung eines auf längere Dauer angelegten Erholungsurlaubs zum Zweck der Teilnahme an einer Hauptverhandlung kann vor diesem Hintergrund Schöffen in aller Regel nicht zugemutet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15 aaO).

    Bei der antragsgemäßen Entbindung eines Schöffen aufgrund eines von diesem angezeigten Urlaubs liegt deshalb Willkür in aller Regel fern (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714; Urteil vom 5. Januar 1982 - 5 StR 426/81).

    Zur Erfüllung der Anforderungen aus § 54 Abs. 3 Satz 2 GVG genügt es bei einer Befreiung wegen Erholungsurlaubs, die Gründe für die Entbindung stichwortartig zu dokumentieren (BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714).

  • BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76
    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18
    Macht der Schöffe einen derartigen Verhinderungsgrund geltend, darf der Vorsitzende sich mit seiner Erklärung begnügen, wenn er sie für glaubhaft und weitere Nachforschungen für überflüssig hält (vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, NJW 1977, 443; vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, NStZ 1982, 476; vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, NStZ 2017, 491, 492).

    Nur ausnahmsweise können Rückfragen und Nachforschungen geboten sein, etwa wenn der Schöffe wegen längeren Urlaubs im Geschäftsjahr bereits von der Dienstleistung befreit worden war oder wenn ein Anhaltspunkt dafür besteht, dass der Schöffe sich der Teilnahme an der Hauptverhandlung zu entziehen versucht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, NJW 1977, 443).

    Die Verschiebung eines länger geplanten Erholungsurlaubs ist für den Schöffen in aller Regel unzumutbar (vgl. LR/Gittermann, 26. Aufl., § 54 GVG Rn. 6; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76 aaO), dahingehende Fragen des Vorsitzenden sind mithin regelmäßig entbehrlich.

  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 342/15

    Absolute Revisionsgründe (vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Recht auf den

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18
    Macht der Schöffe einen derartigen Verhinderungsgrund geltend, darf der Vorsitzende sich mit seiner Erklärung begnügen, wenn er sie für glaubhaft und weitere Nachforschungen für überflüssig hält (vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, NJW 1977, 443; vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, NStZ 1982, 476; vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, NStZ 2017, 491, 492).

    c) Das von der Revision ins Feld geführte Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 2016 (2 StR 342/15, NStZ 2017, 491) steht der Entscheidung des Senats nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 GVG entgegen.

  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18
    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen; der Täter muss subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschreiten und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzen, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 202 f.; vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, BGHSt 28, 162, 163; Beschluss vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01, NStZ 2001, 415, 416 mwN).

    (2) Entsprechendes gilt für Tat 2. In Bezug auf den Diebstahl von Gegenständen aus der Wohnung des ausgewählten Tatopfers hätten die Angeklagten diese noch aufsuchen und öffnen müssen (vgl. zum Versuchsbeginn bei der Beschaffung von (Nach-)Schlüsseln z.B. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, aaO, S. 163 f.; Beschluss vom 24. Mai 1991 - 5 StR 4/91, BGHR StGB § 22 Ansetzen 14).

  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 48/01

    Unmittelbares Ansetzen (Weiterer Willensentschluß); Versuchter Diebstahl

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18
    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen; der Täter muss subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschreiten und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzen, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 202 f.; vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, BGHSt 28, 162, 163; Beschluss vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01, NStZ 2001, 415, 416 mwN).

    Damit sollte ihr Tun noch nicht unmittelbar in Wegnahmehandlungen einmünden (vgl. schon RG JW 1926, 2753; siehe auch BGH, Urteil vom 6. Oktober 1977 - 4 StR 404/77; Beschluss vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01, aaO, jeweils mwN).

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18
    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen; der Täter muss subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschreiten und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzen, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 202 f.; vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, BGHSt 28, 162, 163; Beschluss vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01, NStZ 2001, 415, 416 mwN).

    Soweit sich die Strafkammer für ihren gegenteiligen Standpunkt auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stützt, in denen bereits das Klingeln an der Tür als Versuchsbeginn angesehen wurde (vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, aaO, S. 203 f.; vom 11. Juli 1984 - 2 StR 249/84, NStZ 1984, 506 mwN), sind diese auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 484/16

    Fehlende Berücksichtigung der Einziehung eines Kraftfahrzeugs bei der

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18
    Wird dem Täter ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so kann dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11; vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 484/16).
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18
    Sinn und Zweck des Erholungsurlaubs ist es, dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zum einen von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und zum anderen über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (vgl. BAG NJW 2012, 3529).
  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18
    Eine über den Willkürmaßstab hinausgehende Richtigkeitsprüfung kommt angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 336 Abs. 1 Satz 2 StPO i.V.m. § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG nicht in Betracht und ist auch verfassungsrechtlich nicht erforderlich (eingehend BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75, 79 f. mwN).
  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18
    Wird dem Täter ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so kann dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11; vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 484/16).
  • BGH, 04.02.2015 - 2 StR 76/14

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung (Voraussetzungen: Recht auf den

  • BGH, 03.09.1957 - 5 StR 299/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 470/11

    Einziehung (Nebenstrafe); Strafzumessung (Einziehung; bestimmender Gesichtspunkt)

  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

  • BGH, 11.07.1984 - 2 StR 249/84

    Versuch - Raub - Unmittelbares Ansetzen - Klingeln

  • BGH, 24.05.1991 - 5 StR 4/91

    Diebstahl nach der "Tankdeckelmethode" - Zeitpunkt des Unmittelbaren Ansetzens

  • BGH, 05.01.1982 - 5 StR 426/81

    Kein Strafklageverbrauch bei fortgesetztem Betrug nach Neugründung der für die

  • BGH, 06.10.1977 - 4 StR 404/77

    Verurteilung wegen Diebstahl - Betreten eines Juweliergeschäfts zwecks Wegnahme

  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

  • BGH, 21.06.1978 - 3 StR 81/78

    Strafbarkeit wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Voraussetzungen

  • LG Essen, 06.07.2018 - 56 KLs 11/17

    Medizinskandal Alte Apotheke Bottrop

    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen; der Täter muss subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreiten und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzen, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 08.05.2018, Az.: 5 StR 108/18 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.2018 - 1 StR 159/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Die Anordnung einer Einziehung von Tatmitteln gemäß § 74 Abs. 1 StGB n.F. hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 108/18, Rn. 22 mwN zu § 74 StGB n.F.; Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 325/16, Rn. 10 noch zu § 74 StGB a.F.).
  • BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20

    Über die Verurteilung im Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit "Künstlichen

    Während der auf anberaumte Sitzungstage fallende und mit Ortsabwesenheit einhergehende Erholungsurlaub eines Schöffen ein Umstand ist, der in der Regel zur Unzumutbarkeit der Dienstleistung führt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 108/18, NStZ 2018, 616), rechtfertigen berufliche Gründe nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 4. Februar 2015 ? 2 StR 76/14, NStZ 2015, 350, 351 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2023 - 2 Rv 34 Ss 589/22

    Beginn der Strafantragsfrist bei Beleidigungen in sozialen Netzwerken

    Hierbei stellt der mit Ortsabwesenheit einhergehende Erholungsurlaub eines Schöffen in der Regel einen Umstand dar, der zur Unzumutbarkeit der Dienstleistung führt (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 08.05.2018 - 5 StR 108/18 -, NStZ 2018, 616).
  • OLG Hamm, 17.03.2020 - 2 Ws 36/20

    Entbindung vom Schöffenamt wegen beruflicher Verhinderung

    Eine Richtigkeitsprüfung kommt danach über den Willkürmaßstab hinaus nicht in Betracht und ist auch verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2013, 3 StR 162/13; Urteil vom 05.08.2015, 5 StR 276/15, Urteil vom 08.05.2018, 5 StR 108/18 u.a., jeweils zitiert nach juris).

    Hiergegen spricht bereits das in Strafsachen allgemein und in Haftsachen besonders geltende Beschleunigungsgebot (vgl. BGH, Beschluss vom 08.05.2018, 5 StR 108/18 in Bezug auf eine Haftsache, zitiert nach juris).

  • KG, 27.04.2020 - 4 Ws 29/20

    Gesetzlicher Richter im Strafverfahren: Entbindung eines Schöffen aufgrund des

    Bei der antragsgemäßen Entbindung aufgrund eines von dem Schöffen angezeigten Erholungsurlaubs liegt Willkür in aller Regel fern (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15 -, juris Rn. 5; KG, Beschluss vom 9. März 2020 â?? 1 Ws 19/20 -), denn während berufliche Gründe nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen rechtfertigen können, ist der auf bereits anberaumte Sitzungstage fallende und mit Ortsabwesenheit einhergehende Erholungsurlaub eines Schöffen ein Umstand, der regelmäßig zur Unzumutbarkeit der Dienstleistung führt (vgl. BGH NStZ 2018, 616).

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Entscheidung des 2. Strafsenats als "besondere Anwendung" der zu § 54 GVG entwickelten Rechtsgrundsätze auf einen Einzelfall bewertet (vgl. BGH NStZ 2018, 616, 617) und erlegt dem Tatrichter hiervon abweichend bei der Entbindung eines Schöffen aufgrund angezeigten Erholungsurlaubs nur ausnahmsweise eine Nachforschungspflicht auf, so etwa dann, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich der Schöffe der Teilnahme an der Verhandlung mutwillig zu entziehen versucht (vgl. BGH aaO).

  • OLG Hamm, 12.05.2022 - 5 Ws 114/22

    Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Rüge der Gerichtsbesetzung nach § 222b Abs.

    Hierbei stellt Erholungsurlaub eines Schöffen in der Regel einen Umstand dar, der zur Unzumutbarkeit der Dienstleistung führt (vgl. BGH, Beschluss vom 8.5.2018 - 5 StR 108/18 - beck online).

    lm Falle von Erholungsurlaub eines Schöffen liegt die Annahme von Willkür ohnehin fern (vgl. BGH, Beschluss vom 8.5.2018 - 5 StR 108/18 - beck online).

  • OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 114/22

    Besetzungseinwand, Begründungsanforderungen, Schöffe, Erholungsurlaub, Willkür,

    Hierbei stellt Erholungsurlaub eines Schöffen in der Regel einen Umstand dar, der zur Unzumutbarkeit der Dienstleistung führt (vgl. BGH, Beschluss vom 8.5.2018 - 5 StR 108/18 - beck online).

    lm Falle von Erholungsurlaub eines Schöffen liegt die Annahme von Willkür ohnehin fern (vgl. BGH, Beschluss vom 8.5.2018 - 5 StR 108/18 - beck online).

  • BGH, 04.03.2020 - 5 StR 20/20

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (Anlasten des Fehlens eines

    b) Zudem hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass die - hier rechtsfehlerfrei - auf § 74 Abs. 1 StGB gestützte Einziehung des als Tatmittel genutzten Pkw des Angeklagten den Charakter einer Nebenstrafe hat (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 108/18, NStZ 2018, 616).
  • BGH, 02.04.2019 - 5 StR 121/19

    Verabredung zum Verbrechen des schweren Bandendiebstahls (Grenze des

    Danach hatten sich die Angeklagten Ka. zwar an die Rückseite des Gebäudes begeben, um in dieses einzusteigen, zur Umsetzung dieses Vorhabens aber noch nichts unternommen und damit noch nicht die Grenze zum Versuch überschritten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86, 87; vom 8. Mai 2018 - 5 StR 108/18, NStZ 2018, 616, 617 f.), als sie durch einen Zeugen angesprochen und so zur Flucht veranlasst wurden.
  • OLG Frankfurt, 13.07.2021 - 3 Ws 416/21

    Ablehnung einer Terminsverlegung im Strafverfahren

  • OLG Zweibrücken, 07.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 29/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

  • KG, 11.07.2018 - 161 Ss 106/18

    Diebstahl mit Waffen - Voraussetzungen

  • KG, 11.07.2018 - 5 Ss 46/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht