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   BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17   

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https://dejure.org/2018,23487
BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17 (https://dejure.org/2018,23487)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2018 - 5 StR 580/17 (https://dejure.org/2018,23487)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 5 StR 580/17 (https://dejure.org/2018,23487)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 211 StGB
    Ausnutzungsbewusstsein beim Heimtückemord (bedeutungsmäßige Erfassung der die Heimtücke begründenden Umstände; objektives Bild des Tatgeschehens); niedrige Beweggründe; verminderte Schuldfähigkeit bei wahnhaften Störungen (direkte Beziehung von Tatmotiv und Tathandlung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 21 StGB, § 63 StGB, § 20 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 400 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Täters bei Begehung der Taten infolge einer wahnhaften Störung i.R.d. Prüfung der Annahme der verminderten Schuldfähigkeit; Beweiswürdigung hinsichtlich des Ausnutzungsbewusstseins i.R.d. heimtückischen Tatbegehung

  • rewis.io

    Keine verminderte Schuldfähigkeit allein aufgrund Diagnose einer wahnhaften Störung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Täters bei Begehung der Taten infolge einer wahnhaften Störung i.R.d. Prüfung der Annahme der verminderten Schuldfähigkeit; Beweiswürdigung hinsichtlich des Ausnutzungsbewusstseins i.R.d. heimtückischen Tatbegehung

  • datenbank.nwb.de

    Keine verminderte Schuldfähigkeit allein aufgrund Diagnose einer wahnhaften Störung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahme verminderter Schuldfähigkeit bei einer wahnhaften Störung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 26
  • NStZ-RR 2018, 345
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners;

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17
    Die Revisionsbegründung der Nebenklägerin lässt - trotz des irreführenden (Haupt-)Antrags dahin, das angefochtene Urteil "im Rechtsfolgenausspruch" aufzuheben - insbesondere aufgrund der Sachausführungen eindeutig erkennen, dass mit der Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Mordes anstelle des für Tat 1 erfolgten Schuldspruchs wegen versuchten Totschlags ein im Rahmen der durch § 400 Abs. 1 StPO beschränkten Rechtsmittelbefugnis der Nebenklage statthaftes Rechtsmittelziel verfolgt wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 1 StR 351/17 mwN).

    a) Ausgerichtet an den Maßstäben der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 1 StR 351/17 mwN) hat das Landgericht die festgestellten handlungsleitenden Tötungsmotive des Angeklagten bei der Begehung von Tat 1 - nämlich "Ausländerhass" sowie "Wut und Verärgerung über seine Wohnsituation" - in objektiver Hinsicht rechtsfehlerfrei als niedrig bewertet.

  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17
    Für das Vorliegen von Ausnutzungsbewusstsein genügt es, wenn der Täter die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ-RR 2018, 45, 47 mwN).

    Mit der von Beginn an auf ein heimtückisches Vorgehen abzielenden Tatplanung des Angeklagten und dem Umstand, dass er sodann entsprechend dieser Planung gegen die Nebenklägerin vorging, hätte sich das Landgericht auseinandersetzen müssen (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ-RR 2018, 45 Rn. 15 aE; vom 7. Juni 2017 - 2 StR 474/16, NStZ 2018, 93, 94 f.).

  • BGH, 11.11.2015 - 5 StR 259/15

    Rechtsfehlerbehaftete Schuldfähigkeitsprüfung (Beeinträchtigung oder Aufhebung

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17
    Unabhängig von der Frage, unter welchen Umständen Ausländerhass als wahnhafte Störung gewertet oder zu einer solchen beitragen kann, sind weder die lediglich schlaglichthaft angeführte "negative Einstellung" des Angeklagten zu "Ausländern" noch die Gesichtspunkte, dass der Angeklagte in seiner polizeilichen Beschuldigtenvernehmung einen verwirrten Eindruck gemacht, sich verärgert über die Nebenklägerin Ha. gezeigt und die Verantwortung für seine Lebenssituation auf andere abgeschoben habe (UA S. 20) - selbst in der Zusammenschau - geeignet, die Diagnose einer wahnhaften Störung, der für die Beurteilung der Schuldfähigkeit Bedeutung zukommt, zu belegen (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. November 2015 - 5 StR 259/15).
  • BGH, 16.03.2017 - 4 StR 11/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17
    Erforderlich ist insoweit insbesondere stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17; Beschluss vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17).
  • BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17

    Recht des letzten Wortes (keine Einschränkung durch nachfolgende

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17
    Erforderlich ist insoweit insbesondere stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17; Beschluss vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17).
  • BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12

    Rechtsfehlerhafte Nichterörterung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten trotz

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17
    Wahnhafte Störungen können sich zwar bei akuten psychotischen Phasen erheblich auf die Schuldfähigkeit - insbesondere das Einsichtsvermögen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 534/13; vom 16. Mai 2012 - 3 StR 33/12) - auswirken; standen Tatmotiv und -handlung aber nicht in einer direkten Beziehung zum Wahnthema, ist allein aus der Diagnose einer wahnhaften Störung regelmäßig noch keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit herzuleiten (BGH, Urteil vom 25. Februar 2015 - 2 StR 495/13).
  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 5/13

    Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit: Beweiswürdigung zum

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17
    Das Ausnutzungsbewusstsein kann bereits dem objektiven Bild des Geschehens entnommen werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter auf der Hand liegt (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 2 StR 5/13, NStZ 2013, 709, 710).
  • BGH, 19.12.2013 - 2 StR 534/13

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil)

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17
    Wahnhafte Störungen können sich zwar bei akuten psychotischen Phasen erheblich auf die Schuldfähigkeit - insbesondere das Einsichtsvermögen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 534/13; vom 16. Mai 2012 - 3 StR 33/12) - auswirken; standen Tatmotiv und -handlung aber nicht in einer direkten Beziehung zum Wahnthema, ist allein aus der Diagnose einer wahnhaften Störung regelmäßig noch keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit herzuleiten (BGH, Urteil vom 25. Februar 2015 - 2 StR 495/13).
  • BGH, 25.02.2015 - 2 StR 495/13

    Schuldunfähigkeit (Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt durch

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17
    Wahnhafte Störungen können sich zwar bei akuten psychotischen Phasen erheblich auf die Schuldfähigkeit - insbesondere das Einsichtsvermögen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 534/13; vom 16. Mai 2012 - 3 StR 33/12) - auswirken; standen Tatmotiv und -handlung aber nicht in einer direkten Beziehung zum Wahnthema, ist allein aus der Diagnose einer wahnhaften Störung regelmäßig noch keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit herzuleiten (BGH, Urteil vom 25. Februar 2015 - 2 StR 495/13).
  • BGH, 07.06.2017 - 2 StR 474/16

    Mord (Verdeckungsabsicht: Entfallen bei vollständiger Aufklärung der Tat, in

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17
    Mit der von Beginn an auf ein heimtückisches Vorgehen abzielenden Tatplanung des Angeklagten und dem Umstand, dass er sodann entsprechend dieser Planung gegen die Nebenklägerin vorging, hätte sich das Landgericht auseinandersetzen müssen (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ-RR 2018, 45 Rn. 15 aE; vom 7. Juni 2017 - 2 StR 474/16, NStZ 2018, 93, 94 f.).
  • BGH, 12.04.2018 - 4 StR 336/17

    Rechtsmittelbegründung (Anforderungen); Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig

  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20

    Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken;

    Das gilt in objektiv klaren Fällen selbst dann, wenn der Täter die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26, 27 mwN; vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19).
  • BGH, 18.01.2024 - 4 StR 253/23

    Schudspruch wegen Mordes aus Heimtücke; Fehlender tragfähiger Beleg des für das

    Das Ausnutzungsbewusstsein kann im Einzelfall bereits aus dem objektiven Bild des Tatgeschehens abgeleitet werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter auf der Hand liegt (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19 Rn. 14; Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 24).
  • BGH, 12.08.2021 - 1 StR 242/21

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer wahnhaften Störung (Voraussetzung für

    Wahnhafte Störungen können sich zwar bei akuten psychotischen Phasen erheblich auf die Schuldfähigkeit - insbesondere das Einsichtsvermögen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 10; Beschlüsse vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 534/13 Rn. 5 und vom 16. Mai 2012 - 3 StR 33/12 Rn. 5) - auswirken.

    Allein aus der Diagnose einer wahnhaften Störung ist aber regelmäßig noch keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit herzuleiten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 62/16 Rn. 11), wenn Tatmotiv und -handlung nicht in einer direkten Beziehung zum Wahnthema stehen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 10 und vom 25. Februar 2015 - 2 StR 495/13 Rn. 10).

    Erforderlich ist insoweit insbesondere stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 11 und vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17 Rn. 21; Beschluss vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 Rn. 9).

  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 466/19

    Mord (Ausnutzungsbewusstsein bei Heimtücke; Ableitung aus dem objektiven

    Das Ausnutzungsbewusstsein kann im Einzelfall bereits aus dem objektiven Bild des Geschehens abgeleitet werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter zur Tatzeit auf der Hand liegt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26).
  • BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (andere seelische Abartigkeit: Voraussetzungen und

    Das Ausnutzungsbewusstsein kann im Einzelfall bereits aus dem objektiven Bild des Geschehens abgeleitet werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter zur Tatzeit auf der Hand liegt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 ? 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26, 27).
  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung

    Erforderlich ist insoweit insbesondere eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 11 und vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17 Rn. 21; Beschluss vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 Rn. 9).
  • BGH, 11.05.2022 - 2 StR 445/21

    Mord (heimtückespezifisches Ausnutzungsbewusstsein: Vorliegen, Ableitung aus dem

    Das Ausnutzungsbewusstsein kann im Einzelfall bereits aus dem objektiven Bild des Geschehens abgeleitet werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter zur Tatzeit auf der Hand liegt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26, 27).
  • BGH, 09.10.2019 - 5 StR 299/19

    Ausnutzungsbewusstsein bei der Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit;

    Das Ausnutzungsbewusstsein kann im Einzelfall bereits aus dem objektiven Bild des Geschehens abgeleitet werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter zur Tatzeit auf der Hand liegt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Das Ausnutzungsbewusstsein kann bereits dem objektiven Bild des Geschehens entnommen werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter auf der Hand liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 30.07.2013, Az. 2 StR 5/13; Urteil vom 15.11.2017, Az. 5 StR 338/17; Beschluss vom 16.05.2018, Az. 1 StR 123/18; Urteil vom 04.07.2018, Az. 5 StR 580/17; Beschluss vom 16.08.2018, Az. 1 StR 370/18; Urteil vom 11.05.2022, Az. 2 StR 445/21).
  • BGH, 21.07.2021 - 4 StR 53/21

    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein, affektive Durchbrüche, heftige

    Das Ausnutzungsbewusstsein kann im Einzelfall bereits aus dem objektiven Bild des Tatgeschehens abgeleitet werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter auf der Hand liegt (vgl. BGH, Urteile vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19, Rn. 14; vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26, 27; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 2 StR 5/13, NStZ 2013, 709, 710).
  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

  • BGH, 20.04.2022 - 6 StR 126/22

    Annahme des Ausnutzungsbewusstseins im Rahmen der Prüfung des Heimtückemerkmals

  • LG Gießen, 19.01.2023 - 8 Ns 405 Js 16528/19

    Die wahnhafte Störung im Sinne des ICD-10 F 22.0 ist unter dem Begriff der

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