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   BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18   

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BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18 (https://dejure.org/2019,11762)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2019 - 4 StR 578/18 (https://dejure.org/2019,11762)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 4 StR 578/18 (https://dejure.org/2019,11762)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 66 Abs. 3 StGB, § 66a Abs. 2 StGB, § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 66a Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 66a Abs. 2 Nr. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung; Notwendige Unterscheidung zwischen Hang und Gefährlichkeitsprognose bei einem Sexualstraftäter

  • rewis.io

    Anordnung der Sicherungsverwahrung: Tatgerichtliche Feststellung der Hangtäterschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung; Notwendige Unterscheidung zwischen Hang und Gefährlichkeitsprognose bei einem Sexualstraftäter

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Sicherungsverwahrung: Tatgerichtliche Feststellung der Hangtäterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Staufener Missbrauchsfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - Hangtäterschaft und Gefahrenprognose

  • lto.de (Kurzinformation)

    LG muss noch einmal über Sicherungsverwahrung entscheiden: BGH hebt Urteile im Stauferner Missbrauchsfall auf

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Staufener Missbrauchsfall

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 346
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18
    Ein Hang liegt bei demjenigen vor, der dauerhaft zur Begehung von Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2018 - 4 StR 192/18; vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f. mwN).

    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung wertend festzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18 und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteile vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, StraFo 2017, 246 und vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272, 273).

    (2) Demgegenüber ist im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einzuschätzen, ob sich der Täter in Zukunft trotz Vorliegen eines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18
    Ein Hang liegt bei demjenigen vor, der dauerhaft zur Begehung von Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2018 - 4 StR 192/18; vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f. mwN).

    Der Hang ist dabei nur ein - wenngleich wesentliches - Kriterium, das auf eine Gefährlichkeit des Angeklagten hindeutet und als prognostisch ungünstiger Gesichtspunkt in die Gefährlichkeitsprognose einzustellen ist (vgl. BGH, aaO, BGHSt 50, 188, 196).

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel;

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18
    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung wertend festzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18 und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteile vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, StraFo 2017, 246 und vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272, 273).

    bb) Das Tatgericht hat in eigener Verantwortung zunächst das Vorliegen oder die Wahrscheinlichkeit eines Hangs unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und der Anlasstaten maßgeblichen Umstände vergangenheitsbezogen festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2017 - 4 StR 245/17, BGHR StGB § 66a Abs. 1 Nr. 3 nF Voraussetzungen 1 und vom 25. März 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272).

  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 300/18

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten;

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18
    Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Maßregelanordnung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Entscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen - ausnahmsweise - ausschlösse (vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306 mwN; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337, 338).
  • BGH, 09.01.2019 - 5 StR 476/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18
    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung wertend festzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18 und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteile vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, StraFo 2017, 246 und vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272, 273).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17

    Revisionsbegründung (Beschränkung der Revision auf Nichtanordnung der

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18
    Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Maßregelanordnung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Entscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen - ausnahmsweise - ausschlösse (vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306 mwN; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337, 338).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18
    Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Maßregelanordnung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Entscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen - ausnahmsweise - ausschlösse (vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306 mwN; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337, 338).
  • BGH, 25.09.2018 - 4 StR 192/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (strafschärfende Berücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18
    Ein Hang liegt bei demjenigen vor, der dauerhaft zur Begehung von Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2018 - 4 StR 192/18; vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f. mwN).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss);

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18
    (2) Demgegenüber ist im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einzuschätzen, ob sich der Täter in Zukunft trotz Vorliegen eines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).
  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18
    bb) Das Tatgericht hat in eigener Verantwortung zunächst das Vorliegen oder die Wahrscheinlichkeit eines Hangs unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und der Anlasstaten maßgeblichen Umstände vergangenheitsbezogen festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2017 - 4 StR 245/17, BGHR StGB § 66a Abs. 1 Nr. 3 nF Voraussetzungen 1 und vom 25. März 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272).
  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Begriff des "Hangtäters";

  • BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16

    Sicherungsverwahrung (Unerheblichkeit der Ursache für die Annahme eines Hanges;

  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 202/18

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20

    Lübcke-Prozess: Lebenslang für Haupt-, Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung wertend festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - 4 StR 578/18 -, Rn. 15 - 17, juris, m. w. N.).
  • LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20

    Urteil im Missbrauchskomplex Münster: Neun Jahre Haft

    Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (vgl. nur BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 578/18 -, juris, m.w.N.).

    Während der Hang nach ständiger Rechtsprechung einen allein aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung wertend festgestellten rechtswidrigen Zustand bezeichnet, schätzt die Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür ein, ob sich der Täter in Zukunft trotz des Hangs erheblichen Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. nur BGH, 4. Senat, Urteil vom 09.05.2019, 4 StR 578/18, juris).

  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 502/19

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    Ein Hang liegt bei demjenigen vor, der dauerhaft zur Begehung von Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - 4 StR 578/18, NStZ 2020, 346 Rn. 15; Beschlüsse vom 25. September 2018 - 4 StR 192/18 Rn. 9 und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15 Rn. 21; Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f. mwN).

    Das Vorliegen eines solchen Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung wertend festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - 4 StR 578/18 Rn. 16; Beschlüsse vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18 Rn. 5 und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15 Rn. 22; Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16 Rn. 9; Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271, 272 und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272, 273).

  • OLG Naumburg, 21.12.2020 - 1 St 1/20

    Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter

    Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet (BGH, Urteil vom 9. Mai 2019, 4 StR 578/18, Rn. 15; zitiert nach juris).
  • LG Münster, 06.07.2021 - 1 KLs 14/20

    Missbrauchsprozess Münster: Hauptangeklagter zu 14 Jahren Haft verurteilt

    Ein Hang liegt bei demjenigen vor, der dauerhaft zur Begehung von Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (BGH Urteil vom 09.05.2019, Az.: 4 StR 578/18; Urteil vom 06.05.2021, Az.: 3 StR 350/20).
  • LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18

    Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt,

    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung wertend festzustellen (BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 578/18 m.w.N.).

    Der Hang ist dabei nur ein - wenngleich wesentliches - Kriterium, das auf eine Gefährlichkeit des Angeklagten hindeutet und als prognostisch ungünstiger Gesichtspunkt in die Gefährlichkeitsprognose einzustellen ist (BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 578/18).

  • BGH, 21.07.2020 - 1 StR 192/20

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

    Ein Hang liegt bei demjenigen vor, der dauerhaft zur Begehung von Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - 4 StR 578/18 Rn. 15; Beschlüsse vom 25. September 2018 - 4 StR 192/18 Rn. 9 und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16 Rn. 21, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f. mwN).

    Das Vorliegen eines solchen Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung wertend festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - 4 StR 578/18 Rn. 16; Beschlüsse vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18 Rn. 5 und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16 Rn. 22, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteile vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16 Rn. 9 und vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13 Rn. 3; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11 Rn. 6).

  • BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten:

    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 StR 108/20; Urteil vom 9. Mai 2019 ? 4 StR 578/18; Urteil vom 31. Juli 2019 ? 2 StR 132/19 Rn. 13; Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16).
  • LG Freiburg, 24.11.2020 - 16 KLs 160 Js 32949/17

    Missbrauchsfall Staufen: Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen spanischen

    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft Freiburg, die sich zuletzt nur noch gegen die Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung in jeder in Betracht kommenden Form richtete, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.05.2019 (4 StR 578/18) das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 6. August 2018 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung oder deren Vorbehalt abgesehen worden ist und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 28.07.2020 - 4 StR 108/20

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Begriff des Hangs; Erwägung

    Dabei hat es alle für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und der Anlasstaten maßgeblichen Umstände festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 ? 4 StR 578/18, NStZ 2020, 346, 347 mwN).
  • LG Münster, 28.06.2021 - 21 KLs 4/21
  • LG Münster, 06.05.2021 - 121 KLs 5/20
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