Rechtsprechung
   KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19 - 122 Ss 90/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,25291
KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19 - 122 Ss 90/19 (https://dejure.org/2019,25291)
KG, Entscheidung vom 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19 - 122 Ss 90/19 (https://dejure.org/2019,25291)
KG, Entscheidung vom 09. August 2019 - 3 Ws (B) 205/19 - 122 Ss 90/19 (https://dejure.org/2019,25291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,25291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Einspruch, Beschränkung, Absprache, Wirksamkeit der Beschränkung, KG

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 67 Abs 2 OWiG, § 71 Abs 1 OWiG, § 75 OWiG, § 79 Abs 3 S 1 OWiG, § 257c StPO
    Wirksamkeit einer Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid

  • beck-blog

    Fahrverbotsanordnung - dann muss aber der Einspruch auf die Rechtsfolge muss beschränkt werden

  • IWW

    OWiG §§ 67 Abs. 2, 71 Abs. 1, 75, 79 Abs. 3; StPO § 257c
    OWiG, StPO

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Einspruchsbeschränkung nach unzutreffendem gerichtlichen Hinweis auf Absprache mit Staatsanwaltschaft unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer Verständigung im Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einspruch: Die "abgesprochene” Einspruchsbeschränkung und deren Wirksamkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 428
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Auszug aus KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19
    Auch wenn die Beschränkungserklärung als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1999 - 5 StR 714/98 -, juris), sind gleichwohl in der Rechtsprechung Ausnahmen anerkannt.

    So können die besonderen Umstände der Art und Weise des Zustandekommens der Rechtsmittelbeschränkung ihre Unwirksamkeit nach sich ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1999 a.a.O.).

    Dies betrifft insbesondere Konstellationen, in denen sich das Gericht zum Erreichen der Beschränkung unlauterer Mittel bedient oder in denen die Betroffene durch unrichtige oder fehlende amtliche Auskünfte in die Irre geführt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2012 - (3) 121 Ss 34/12 (28/12) -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 OLG 121 Ss 70/18; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 146; für Rechtsmittelrücknahme: OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 307; für Rechtsmittelverzicht: BGH, Urteil vom 21. April 1999 a.a.O.).

  • BGH, 25.07.2017 - 5 StR 176/17

    Fälschliche Annahme einer tatsächlich nicht bestehenden Bindung an eine von der

    Auszug aus KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19
    Die unter Missachtung der gesetzlichen Vorgaben zustande gekommene Absprache entfaltet daher keine Bindungswirkung gemäß § 257c Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 StPO (vgl. BGH NStZ 2018, 232 m.w.N.).

    Die unter Missachtung der gesetzlichen Vorgaben zustande gekommene Abrede, entfaltet jedoch keine Bindungswirkung gemäß § 257c Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 StPO (vgl. BGH NStZ 2018, 232 m.w.N.) und begründet keinen Vertrauenstatbestand (vgl. BGH NStZ 2011, 107; Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 StR 274/11 -, juris; Moldenhauer/Wenske in KK-StPO 8. Aufl., § 257c Rn. 44 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06

    Zum Absehen vom Fahrverbot bei einem Gastwirt und zum Augenblicksversagen bei

    Auszug aus KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19
    Seine Entscheidung unterliegt hinsichtlich der Voraussetzungen eines Ausnahme- oder Regelfalles indessen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht (OLG Hamm NZV 2007, 153; OLG Bamberg Beschluss vom 2. Januar 2018 - 3 Ss OWi 1704/17).
  • KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot als Regelfolge wegen abstrakter

    Auszug aus KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19
    Wegen des Wegfalls des Erfolgs- oder Handlungsunwerts kann ein Absehen von der Anordnung eines Fahrverbots nur dann erfolgen, wenn entweder besondere Ausnahmeumstände in der Tat (z.B. atypischer Rotlichtverstoß wegen Ausschlusses einer Gefahrenlage) oder in der Persönlichkeit der Betroffenen (z.B. Augenblicksversagen beim Rotlichtverstoß) offensichtlich gegeben sind und deshalb erkennbar nicht der von § 4 BKatV erfasste Normalfall vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss OWi 592/10

    Zu den Voraussetzungen des Absehens von einem Fahrverbot bei Rotlichtverstoß

    Auszug aus KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19
    Liegen besondere, einen groben Pflichtverstoß ausschließende Umstände nicht vor, ist das Fahrverbot unter Berücksichtigung seiner Bedeutung als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme zwingend zu verhängen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. August 2010 - 2 Ss-OWi 592/10 -, juris).
  • KG, 20.06.2019 - 3 Ws (B) 208/19

    Leichte Fahrlässigkeit bei völligem Übersehen der Ampel

    Auszug aus KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19
    Ein Absehen von der Anordnung eines Fahrverbotes kommt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht; namentlich, wenn der Sachverhalt zugunsten der Betroffenen so erheblich von dem Regelfall abweicht, an den der Gesetzgeber gedacht hat, dass er als Ausnahme zu werten ist, so dass auf ihn die Regelbeispieltechnik des Bußgeldkataloges nicht mehr zutrifft, oder wenn die Maßnahme für die Betroffene eine außergewöhnliche Härte darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juni 2019 - 3 Ws (B) 208/19).
  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

    Auszug aus KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19
    Denn in diesem Falle erwachsen die Feststellungen des Bußgeldbescheids zu der Dauer der Rotlichtphase im Rahmen eines Verstoßes gegen ein rotes Wechsellichtzeichen als doppelrelevante Tatsachen in Rechtskraft und sind damit für das weitere Verfahren - und somit auch im Hinblick auf die Frage, ob die Voraussetzungen eines Regelfahrverbotes vorliegen - bindend (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2017 - 3 Ws (B) 31/17 -, juris).
  • KG, 29.08.2016 - 3 Ws (B) 410/16

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen vom Fahrverbot aus

    Auszug aus KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19
    Der Umstand, dass durch ein Verhalten der Betroffenen das Verfahren abgekürzt wird, stellt indessen keinen Umstand dar, der die Durchbrechung der Indizwirkung zur Folge hat (vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2016 - 3 Ws (B) 410/16 - juris).
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 205/10

    Informelle Absprache und formelle Verständigung (nicht eingehaltene informelle

    Auszug aus KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19
    Die unter Missachtung der gesetzlichen Vorgaben zustande gekommene Abrede, entfaltet jedoch keine Bindungswirkung gemäß § 257c Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 StPO (vgl. BGH NStZ 2018, 232 m.w.N.) und begründet keinen Vertrauenstatbestand (vgl. BGH NStZ 2011, 107; Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 StR 274/11 -, juris; Moldenhauer/Wenske in KK-StPO 8. Aufl., § 257c Rn. 44 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2011 - 1 StR 274/11

    Informelle, verfahrensverkürzende Verständigung; Beweiswürdigung bei der

    Auszug aus KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19
    Die unter Missachtung der gesetzlichen Vorgaben zustande gekommene Abrede, entfaltet jedoch keine Bindungswirkung gemäß § 257c Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 StPO (vgl. BGH NStZ 2018, 232 m.w.N.) und begründet keinen Vertrauenstatbestand (vgl. BGH NStZ 2011, 107; Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 StR 274/11 -, juris; Moldenhauer/Wenske in KK-StPO 8. Aufl., § 257c Rn. 44 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.12.2008 - 2 Ss OWi 245/08

    Anforderungen an die Begründung eines gerichtlichen Urteils zwecks Nachprüfung

  • OLG Bamberg, 02.01.2018 - 3 Ss OWi 1704/17

    Absehen vom Fahrverbot wegen verkehrspsychologischer Schulung

  • OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14

    Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen

  • KG, 23.04.2012 - 121 Ss 34/12

    Verständigung im Strafverfahren: Bildung einer Gesamtgeldstrafe aus Geld- und

  • OLG Jena, 06.12.2018 - 1 OLG 121 Ss 70/18

    Aufhebung eines Berufungsurteils in Strafsachen: Einsatz unlauterer Mittel durch

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

  • OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit des auf gescheiterten Verständigungsgesprächen

  • OLG Braunschweig, 02.02.2016 - 1 Ss 69/15

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung wegen unterbliebener Belehrung gemäß §

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

  • KG, 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die

  • OLG Düsseldorf, 08.05.1996 - 2 Ws 150/96
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des

  • OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16

    Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende

  • OLG Stuttgart, 11.07.1995 - 5 Ss 150/95
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 10/17

    Rechtsbeschwerde eines Nebenbetroffenen gegen ein Urteil des 4. Kartellsenats des

  • KG, 28.02.2007 - 3 Ws (B) 92/07

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

  • KG, 17.08.2022 - 3 Ss 44/22

    Sperrfrist unterhalb der Mindestdauer von drei Monaten

    Davon abweichende Stellungnahmen oder Erklärungen in der Hauptverhandlung sind unbeachtlich, weil die Erklärung als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar ist und nachträglich nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1999 - 5 StR 714/98 - juris; Senat, Beschluss vom 9. August 2019 - 3 Ws (B) 205/19 -, juris).
  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 33/22

    1. Wird gerügt, das Gericht habe unter Verstoß gegen § 187 Abs. 1 Satz 1 GVG ohne

    Die auf die Sachrüge durch das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen vorzunehmende Prüfung (vgl. Senat NStZ 2020, 428; Beschlüsse vom 6. Juli 2021 - 3 Ws (B) 154/21 - und 26. August 2020 - 3 Ws (B) 163/20 -, juris) hat durchgreifenden Bedenken weder an der Existenz der Erklärung der Einspruchsbeschränkung, noch an deren Wirksamkeit ergeben.
  • BayObLG, 06.08.2020 - 202 ObOWi 982/20

    Bußgeldverfahren - Wirksamkeit einer Einspruchsbeschränkung von Amts wegen auf

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat wegen der weiteren Begründung auf die erschöpfenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer vorgenannter Antragsschrift Bezug (zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch aus der neueren Rspr. neben den genannten u.a. OLG Bamberg, Beschl. v. 30.10.2017 - 3 Ss OWi 1206/17 = VM 2018, Nr. 7 = ZfSch 2018, 114 = OLGSt OWiG § 67 Nr. 4; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.10.2018 - 2 RBs 195/18 bei juris; BayObLG, Beschl. v. 26.09.2019 - 202 ObOWi 1929/19 = ZfSch 2020, 112; OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.02.2017 - 53 Ss-OWi 56/17 und 20.04.2020 - 53 Ss-OWi 180/20 jeweils bei juris KG, Beschl. v. 09.08.2019 - 3 Ws [B] 205/19 = VRS 137 [2019], 70 = NStZ 2020, 428 = OLGSt StPO § 257c Nr. 11 und 26.06.2019 - 122 Ss 98/19 = DV 2019, 192).
  • KG, 17.08.2022 - 161 Ss 129/22

    Sperrfrist unterhalb der Mindestdauer von drei Monaten

    Davon abweichende Stellungnahmen oder Erklärungen in der Hauptverhandlung sind unbeachtlich, weil die Erklärung als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar ist und nachträglich nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1999 - 5 StR 714/98 - juris; Senat, Beschluss vom 9. August 2019 - 3 Ws (B) 205/19 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht