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   BGH, 14.04.2020 - 5 StR 10/20   

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https://dejure.org/2020,11329
BGH, 14.04.2020 - 5 StR 10/20 (https://dejure.org/2020,11329)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2020 - 5 StR 10/20 (https://dejure.org/2020,11329)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2020 - 5 StR 10/20 (https://dejure.org/2020,11329)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 246 Abs. 1 StGB, § 265 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Diebstahls; Gewahrsam bei Mitnahme eines Mobiltelefons

  • rewis.io

    Diebstahl: Begriff des Gewahrsamsbruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 246 Abs. 1
    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Diebstahls; Gewahrsam bei Mitnahme eines Mobiltelefons

  • datenbank.nwb.de

    Diebstahl: Begriff des Gewahrsamsbruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Handy gefunden/geklaut?, Abgrenzung Diebstahl/Fundunterschlagung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Diebstahl oder Unterschlagung - oder: Das auf der Flucht verlorene Mobiltelefon

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vergessene Gegenstände | außerhalb einer Gewahrsamssphäre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 483
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 10/20
    Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann (BGHSt 16, 271, 273; BGH, Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 593/18, NStZ 2019, 613, 614) und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen.

    Zwar kann der Gewahrsam in gelockerter Form fortbestehen, etwa dann, wenn der Gewahrsamsinhaber durch eine Täuschung veranlasst scheinbar kurzfristig einen Gegenstand an den Täter übergibt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016 - 1 StR 402/16, BGHR StGB § 242 Abs. 1, Wegnahme 16; BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 5 StR 606/17, juris; BGH, Beschluss vom 13. November 2019 - 3 StR 342/19, juris) oder eine räumliche Entfernung vorliegt, wenn beispielsweise ein Landwirt Geräte auf dem Feld zurücklässt (BGHSt 16, 271, 273; vgl. auch Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 242 Rn. 26; SSW/Kudlich, StGB, 4. Aufl., § 242 Rn. 19).

  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 593/18

    Vollendete Wegnahme beim Diebstahl (Gewahrsam; Sachherrschaft; Anschauungen des

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 10/20
    Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann (BGHSt 16, 271, 273; BGH, Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 593/18, NStZ 2019, 613, 614) und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen.
  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 402/16

    Betrug (Abgrenzung zum Trickdiebstahl); Diebstahl (Trickdiebstahl;

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 10/20
    Zwar kann der Gewahrsam in gelockerter Form fortbestehen, etwa dann, wenn der Gewahrsamsinhaber durch eine Täuschung veranlasst scheinbar kurzfristig einen Gegenstand an den Täter übergibt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016 - 1 StR 402/16, BGHR StGB § 242 Abs. 1, Wegnahme 16; BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 5 StR 606/17, juris; BGH, Beschluss vom 13. November 2019 - 3 StR 342/19, juris) oder eine räumliche Entfernung vorliegt, wenn beispielsweise ein Landwirt Geräte auf dem Feld zurücklässt (BGHSt 16, 271, 273; vgl. auch Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 242 Rn. 26; SSW/Kudlich, StGB, 4. Aufl., § 242 Rn. 19).
  • BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 10/20
    Zwar kann der Gewahrsam in gelockerter Form fortbestehen, etwa dann, wenn der Gewahrsamsinhaber durch eine Täuschung veranlasst scheinbar kurzfristig einen Gegenstand an den Täter übergibt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016 - 1 StR 402/16, BGHR StGB § 242 Abs. 1, Wegnahme 16; BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 5 StR 606/17, juris; BGH, Beschluss vom 13. November 2019 - 3 StR 342/19, juris) oder eine räumliche Entfernung vorliegt, wenn beispielsweise ein Landwirt Geräte auf dem Feld zurücklässt (BGHSt 16, 271, 273; vgl. auch Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 242 Rn. 26; SSW/Kudlich, StGB, 4. Aufl., § 242 Rn. 19).
  • BGH, 09.01.2019 - 2 StR 288/18

    Diebstahl/Raub: Gewahrsamsbruch erforderlich

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 10/20
    Ob die tatsächliche Sachvorherrschaft vorliegt bzw. wer sie innehat, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und den Anschauungen des täglichen Lebens (BGH, Beschluss vom 9. Januar 2019 - 2 StR 288/18, juris Rn. 5; Beschluss vom 21. März 2019 - 3 StR 333/18, NStZ 2019, 726, 727).
  • BGH, 13.11.2019 - 3 StR 342/19

    Gewahrsam (Wegnahme; Raub; Diebstahl; Vollendung; kleine Gegenstände; Einstecken

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 10/20
    Zwar kann der Gewahrsam in gelockerter Form fortbestehen, etwa dann, wenn der Gewahrsamsinhaber durch eine Täuschung veranlasst scheinbar kurzfristig einen Gegenstand an den Täter übergibt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016 - 1 StR 402/16, BGHR StGB § 242 Abs. 1, Wegnahme 16; BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 5 StR 606/17, juris; BGH, Beschluss vom 13. November 2019 - 3 StR 342/19, juris) oder eine räumliche Entfernung vorliegt, wenn beispielsweise ein Landwirt Geräte auf dem Feld zurücklässt (BGHSt 16, 271, 273; vgl. auch Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 242 Rn. 26; SSW/Kudlich, StGB, 4. Aufl., § 242 Rn. 19).
  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 333/18

    Diebstahl (Wegnahme; Gewahrsam; Geldscheine im Ausgabefach eines Geldautomaten;

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 10/20
    Ob die tatsächliche Sachvorherrschaft vorliegt bzw. wer sie innehat, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und den Anschauungen des täglichen Lebens (BGH, Beschluss vom 9. Januar 2019 - 2 StR 288/18, juris Rn. 5; Beschluss vom 21. März 2019 - 3 StR 333/18, NStZ 2019, 726, 727).
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