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   OLG Celle, 11.05.2020 - 5 StS 1/20   

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OLG Celle, 11.05.2020 - 5 StS 1/20 (https://dejure.org/2020,10938)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.05.2020 - 5 StS 1/20 (https://dejure.org/2020,10938)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - 5 StS 1/20 (https://dejure.org/2020,10938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Mehrere Pflichtverteidiger, Bestellungsvoraussetzungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erforderlichkeit für weiteren Pflichtverteidiger nur in Ausnahmefällen; Keine Rechtfertigung einer Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers bei Gefahr einer möglichen Erkrankung (hier: Corona)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2 ; StPO § 144 Abs. 1
    Beiordnung eines zweiten Verteidigers wegen voraussichtlich langer Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrenssichernder Pflichtverteidiger wegen langer Verfahrensdauer

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mehrere Pflichtverteidiger? - Bestellungsvoraussetzungen nach neuem Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 123
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 06.07.2016 - 2 Ws 176/16

    Strafverfahren: Voraussetzungen für die Bestellung eines zweiten

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2020 - 5 StS 1/20
    Ein solches unabweisbares Bedürfnis bei einer besonderen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage war ferner angenommen worden, wenn sich die Hauptverhandlung über einen längeren Zeitraum erstreckte und zu ihrer ordnungsgemäßen Durchführung sichergestellt werden musste, dass auch bei dem vorübergehenden Ausfall eines Verteidigers weiterverhandelt werden kann, oder der Verfahrensstoff so außergewöhnlich umfangreich schien, dass er nur bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger beherrscht werden konnte (vgl. etwa KG, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 2 Ws 176/16 - BeckRS 2016, 111377).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 1 Ws 27/03

    Beschwerde gegen Entscheidungen des Vorsitzenden über Bestellung und Abbestellung

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2020 - 5 StS 1/20
    Die Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers als Sicherungsverteidiger im Fall von außergewöhnlich langen Hauptverhandlungen beruhte jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung auf der Erfahrung, dass sich bei derart außergewöhnlich langen Hauptverhandlungen die Wahrscheinlichkeit erhöht, ein Verteidiger könnte durch Erkrankung für einen längeren Zeitraum als durch Unterbrechungen überbrückbar ausfallen (KG a.a.O.; OLG Brandenburg v. 19. März 2003 - 1 Ws 27/03, OLG-NL 200 3, 261).
  • BGH, 31.08.2020 - StB 23/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers

    Auf den Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrens kann es mithin nur ankommen, soweit diese Eigenschaften dazu führen, dass dessen zügige Durchführung ohne den (bzw. die beiden) weiteren Verteidiger gefährdet wäre (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 5 StS 1/20, StraFo 2020, 289 f.).

    Diese gerichtliche "Praxis', an der in der Literatur Zweifel geäußert worden waren, hat der Gesetzgeber im Blick gehabt (s. BT-Drucksache 19/13829 S. 49), als er das Institut des zusätzlichen Pflichtverteidigers kodifiziert hat (s. OLG Celle, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 5 StS 1/20, juris Rn. 15 (insoweit in StraFo 2020, 289 nicht abgedruckt)).

    In Fällen einer außergewöhnlich langen Hauptverhandlung beruhte die Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers als Sicherungsverteidiger nach bisheriger Rechtsprechung auf der Erfahrung, dass sich bei einer derartigen Dauer der Hauptverhandlung die Wahrscheinlichkeit erhöht, ein Verteidiger könnte durch Erkrankung für einen längeren Zeitraum als durch Unterbrechungen überbrückbar ausfallen (s. OLG Celle, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 5 StS 1/20, juris Rn. 18 mwN (insoweit in StraFo 2020, 289 nicht abgedruckt)).

  • BGH, 24.03.2022 - StB 5/22

    Sicherungsverteidigung: Ablehnung des Bestellung eines zweiten

    In Fällen einer absehbar außergewöhnlich langen Hauptverhandlung rechtfertigt sich die Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers als Sicherungsverteidiger aus der Erfahrung, dass sich bei einer derartigen Dauer der Hauptverhandlung die Wahrscheinlichkeit erhöht, ein Verteidiger könnte durch Erkrankung für einen längeren Zeitraum als durch Unterbrechungen nach § 229 StPO überbrückbar ausfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2020 - StB 23/20, BGHSt 65, 129 Rn. 23; OLG Celle, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 5 StS 1/20, juris Rn. 18 mwN; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 13. Januar 2020 - 2 Ws 3/20, StV 2021, 154, 155).

    Eine bloß abstrakt-theoretische Möglichkeit eines späteren Ausfalls des Pflichtverteidigers gibt - außer in Fällen voraussichtlich ganz besonders langer Hauptverhandlungen - regelmäßig keinen Anlass zur Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - StB 17/21, NJW 2021, 1894 Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 5 StS 1/20, NStZ 2021, 123 Rn. 12; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 13. Januar 2020 - 2 Ws 3/20, StV 2021, 154, 157; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 144 Rn. 4).

    e) Das vom Verteidiger des Angeklagten geltend gemachte allgemeine Risiko seiner Erkrankung am Corona-Virus begründet nicht die Notwendigkeit der Bestellung eines weiteren Verteidigers (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - StB 17/21, NJW 2021, 1894 Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 5 StS 1/20, NStZ 2021, 123 Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Mai 2020 - III-4 Ws 94/20, juris Rn. 2).

  • LG Saarbrücken, 05.11.2020 - 3 KLs 13/20

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Obhutsverhältnis zwischen Jugendlichen

    Mit Körperkontakt vorgenommene Handlungen sind sexuelle Handlungen, wenn diese bereits objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, die Sexualbezogenheit erkennen lassen (vgl. BGH Beschl. v. 7.4.2020 - 3 StR 44/20, BeckRS 2020, 10184, NJW-Spezial 2020, 442; Urt. v. 29.08.2018 - 5 StR 147/18, NStZ-RR 2018, 341; Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 184h Rn 3 mwN).

    Ein solcher Zusammenhang liegt nach dem äußeren Erscheinungsbild bei einem Berühren primärer Geschlechtsorgane regelmäßig nahe (vgl. BGH Beschl. v. 7.4.2020 - 3 StR 44/20, BeckRS 2020, 10184 mwN, NJW-Spezial 2020, 442).

  • OLG Bremen, 30.04.2021 - 1 Ws 24/21

    Eingeschränktes Prüfungsrecht des Beschwerdegerichtes bei Ablehnung weiteren

    Auf den Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrens kann es demnach nur ankommen, soweit diese Eigenschaften dazu führen, dass dessen zügige Durchführung ohne den weiteren Verteidiger gefährdet wäre (vgl. BGH, a. a. O.; OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2020 - 5 StS 1/20, juris Rn. 13).

    Die abstrakt-theoretische Möglichkeit einer späteren Verfahrensgefährdung durch das Ausbleiben eines Verteidigers reicht nicht aus, um schon von Anfang an einen weiteren Verteidiger zu bestellen; daran ist erst zu denken, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein Ausbleiben des Verteidigers hinzutreten (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2020 - 5 StS 1/20, juris Rn. 12, NStZ 2021, 123; Hanseatisches OLG in Hamburg, Beschluss vom 13.01.2020 - 2 Ws 3/20, juris Rn. 24).

  • BGH, 21.04.2021 - StB 17/21

    Coronapandemie erfordert nicht generell einen Sicherungsverteidiger in

    - Die lediglich abstrakte Gefahr einer Infektion mit dem Covid-19-Virus, die aktuell für die Bevölkerung insgesamt zum allgemeinen Lebensrisiko gehört (s. BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 3 ARs 14/20, NStZ-RR 2021, 22, 23), führt nicht dazu, dass die Entscheidung des Vorsitzenden des Oberlandesgerichtssenats, keinen dritten (Sicherungs-)Verteidiger zu bestellen, als unvertretbar zu bewerten wäre (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 5 StS 1/20, NStZ 2021, 123 Rn. 17; hierzu BGH, Beschluss vom 9. Juli 2020 - StB 21/20, juris Rn. 4).
  • LG Köln, 16.11.2021 - 111 Ks 6/21

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Handeln gegen Weisung, Zahlungsannahme

    Dabei kommt die Bestellung des Sicherungsverteidigers nur ausnahmsweise in Betracht (Vgl. KG, BeckRS 2018, 24184; 2013, 19711; so auch für die neue Rechtslage OLG Celle, BeckRS 2020, 8474 Rn. 15).

    Es genügt insoweit weder die bloße Möglichkeit, dass der Verteidiger während einer längeren Verhandlung erkranken könnte (vgl. OLG Celle, BeckRS 2020, 8474 Rn. 12 (17), OLG Hamm, BeckRS 2020, 9773), noch die Ermöglichung der Vertretung der Verteidiger untereinander (OLG Hamburg, BeckRS 2020, 538; KG, BeckRS 2018, 24184; OLG Hamm, NStZ 2011, 235, OLG Frankfurt a. M., StV 1995, 68), um einen zweiten Pflichtverteidiger zu bestellen.

  • BGH, 09.07.2020 - StB 21/20

    Unbegründetheit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf

    Die sofortige Beschwerde der Angeklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 11. Mai 2020 (5 StS 1/20) wird verworfen.
  • OLG Brandenburg, 21.10.2021 - 2 Ws 166/21

    Voraussetzungen der Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers

    Die abstrakt-theoretische Möglichkeit einer späteren Verfahrensgefährdung durch das Ausbleiben eines Verteidigers, auch unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie, rechtfertigt es nicht, von Anfang an einen weiteren Verteidiger zu bestellen; daran ist erst zu denken, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein Ausbleiben des Verteidigers hinzutreten (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2020 - 5 StS 1/20, juris Rn. 12).
  • LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22

    Pflichtverteidiger, weiterer Verteidiger, Bestellungsgründe, EncroChat

    Allein die abstrakt-theoretische Möglichkeit einer späteren Verfahrensgefährdung durch das Ausbleiben eines Verteidigers - auch unter Berücksichtigung der noch andauernden Corona-Pandemie - rechtfertigt es nicht, bereits im Ermittlungsverfahren einen weiteren Verteidiger zu bestellen; dies kommt erst in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein Ausbleiben des Verteidigers in der Hauptverhandlung hinzutreten (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2020 - 5 StS 1/20, juris Rn. 12).
  • OLG Celle, 21.12.2021 - 5 StS 1/21

    Sicherungsverteidiger, Entpflichtung, Urteil, Sicherung des Verfahrens

    Soweit der Gesetzgeber beispielhaft "Umfang oder Schwierigkeit" des Verfahrens anführt, hat er sich ersichtlich eines Regelbeispiels bedient und dabei einen der Hauptanwendungsfälle benannt, in welchem die Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers in Frage kommt (vgl. Senatsbeschluss v. 11. Mai 2020 - 5 StS 1/20, BeckRS 2020, 8474).
  • KG, 14.08.2023 - 3 Ws 40/23

    Überprüfung der Bestellung von zwei weiteren Pflichtverteidigern durch das

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