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   BGH, 15.10.2020 - 1 StR 336/20   

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BGH, 15.10.2020 - 1 StR 336/20 (https://dejure.org/2020,37338)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2020 - 1 StR 336/20 (https://dejure.org/2020,37338)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 336/20 (https://dejure.org/2020,37338)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Prüfen des Übereinstimmens von verkündeter und im schriftlichen Urteil niedergelegter Urteilsformel hinsichtlich Berichtigung des Schuldspruchs des angefochtenen Urteils; Gewerbsmäßiges vorsätzliches unerlaubtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im ...

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Amtswegige Prüfung des Übereinstimmens von verkündeter und im schriftlichen Urteil niedergelegter Urteilsformel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Prüfen des Übereinstimmens von verkündeter und im schriftlichen Urteil niedergelegter Urteilsformel hinsichtlich Berichtigung des Schuldspruchs des angefochtenen Urteils; Gewerbsmäßiges vorsätzliches unerlaubtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Divergenz zwischen verkündeter und schriftlicher Urteilsformel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 185
  • StV 2021, 798 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - 1 StR 336/20
    Der Senat hält - entgegen der vom 5. Strafsenat geäußerten Ansicht (Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 189/20 Rn. 5) - an seiner Auffassung fest (Urteil vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 632/18 Rn. 11-16), dass das Übereinstimmen von verkündeter und im schriftlichen Urteil niedergelegter Urteilsformel von Amts wegen zu prüfen ist.

    Bei Divergenz zwischen verkündeter Urteilsformel und dem - regelmäßig erst nach über einer Woche nach Verkündung - zu den Akten gebrachten schriftlichen Urteil ist erstere ausschlaggebend (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 632/18 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - 1 StR 336/20
    Dieses Verbot der Schlechterstellung bewirkt zugunsten des Angeklagten eine Teilrechtskraft der Bestrafungsgrenze; als (partielles) Verfahrenshindernis ist es von Amts wegen zu beachten (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16 Rn. 73; vom 3. April 2013 - 3 StR 60/13 Rn. 3 und vom 23. August 2000 - 2 StR 171/00 Rn. 7; Urteil vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 291/59, BGHSt 14, 5, 7).
  • BGH, 23.08.2000 - 2 StR 171/00

    Verbot der reformatio in peius (Verschlechterungsverbot)

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - 1 StR 336/20
    Dieses Verbot der Schlechterstellung bewirkt zugunsten des Angeklagten eine Teilrechtskraft der Bestrafungsgrenze; als (partielles) Verfahrenshindernis ist es von Amts wegen zu beachten (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16 Rn. 73; vom 3. April 2013 - 3 StR 60/13 Rn. 3 und vom 23. August 2000 - 2 StR 171/00 Rn. 7; Urteil vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 291/59, BGHSt 14, 5, 7).
  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - 1 StR 336/20
    Dieses Verbot der Schlechterstellung bewirkt zugunsten des Angeklagten eine Teilrechtskraft der Bestrafungsgrenze; als (partielles) Verfahrenshindernis ist es von Amts wegen zu beachten (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16 Rn. 73; vom 3. April 2013 - 3 StR 60/13 Rn. 3 und vom 23. August 2000 - 2 StR 171/00 Rn. 7; Urteil vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 291/59, BGHSt 14, 5, 7).
  • BGH, 03.04.2013 - 3 StR 60/13

    Verschlechterungsverbot (Verbot der Erhöhung einer Einzelstrafe nach

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - 1 StR 336/20
    Dieses Verbot der Schlechterstellung bewirkt zugunsten des Angeklagten eine Teilrechtskraft der Bestrafungsgrenze; als (partielles) Verfahrenshindernis ist es von Amts wegen zu beachten (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16 Rn. 73; vom 3. April 2013 - 3 StR 60/13 Rn. 3 und vom 23. August 2000 - 2 StR 171/00 Rn. 7; Urteil vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 291/59, BGHSt 14, 5, 7).
  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 189/20

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Auszug aus BGH, 15.10.2020 - 1 StR 336/20
    Der Senat hält - entgegen der vom 5. Strafsenat geäußerten Ansicht (Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 189/20 Rn. 5) - an seiner Auffassung fest (Urteil vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 632/18 Rn. 11-16), dass das Übereinstimmen von verkündeter und im schriftlichen Urteil niedergelegter Urteilsformel von Amts wegen zu prüfen ist.
  • BayObLG, 06.09.2023 - 203 StRR 342/23

    Unterbliebene Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis iRd

    Mit der - erstmaligen - Anordnung einer isolierten Sperrfrist hat das Landgericht gegen das in der Revision von Amts wegen zu prüfende (BGH, Beschluss vom 23. August 2000 - 2 StR 171/00 -, juris; Franke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 358 Rn. 23 m.w.N.) Verbot der Schlechterstellung (§ 331 Abs. 1 StPO) verstoßen und den Umfang der von Amts wegen zu beachtenden Teilrechtskraft (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 336/20-, juris Rn. 4 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 23. August 2000 - 2 StR 171/00 -, juris Rn. 7; Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 358 Rn. 22) nicht berücksichtigt.

    Für die Bestimmung des Umfangs der Bestrafungsgrenze ist die verkündete Urteilsformel maßgeblich (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 336/20-, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Auf die Streitfrage, ob in der Revision das Übereinstimmen von verkündeter und im schriftlichen Urteil niedergelegter Urteilsformel von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 336/20-, juris Rn. 3), kommt es hier nicht an.

    Um die Auswirkung der Rechtskraft bestimmen zu können, hat das Berufungsgericht den Verkündungsinhalt von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 336/20-, juris Rn. 4).

  • BGH, 19.05.2022 - 3 StR 322/21

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Verurteilung wegen Handeltreibens mit

    Unter der für den Senat nachvollziehbaren Prämisse, dass Testosteronenantat weder transdermal noch oral dargereicht wird, ist angesichts dessen, dass die Strafkammer im Fall II.3 angenommen hat, 1.701,3 Gramm Testosteronenanat überschritten die nicht geringe Menge um das 1.938-fache, noch hinreichend erkennbar, dass sie den Umrechnungsfaktor mit 0, 72 angesetzt hat (s. auch LG München I, Urteil vom 21. Februar 2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18, BeckRS 2020, 31978 Rn. 54; nachfolgend BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 336/20, NStZ 2021, 185; ferner Wußler in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 238. EL, AntiDopG § 2 Rn. 21).
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