Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 23.12.1983

Rechtsprechung
   BGH, 05.06.1984 - 1 StR 292/84   

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https://dejure.org/1984,1846
BGH, 05.06.1984 - 1 StR 292/84 (https://dejure.org/1984,1846)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1984 - 1 StR 292/84 (https://dejure.org/1984,1846)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1984 - 1 StR 292/84 (https://dejure.org/1984,1846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung des Vorliegens einer "nicht geringen Menge"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, § 30 Abs. 1 Nr. 4

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 460
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 213/84

    Beurteilung von 874 Gramm Haschisch als "nicht geringe Menge", wenn

    Auszug aus BGH, 05.06.1984 - 1 StR 292/84
    Falls eine solche Untersuchung nicht mehr möglich war, hätte die Strafkammer unter Berücksichtigung der anderen, hinreichend sicher festgestellten Tatumstände (wie etwa Preis und Herkunft des Rauschmittels, Beurteilung durch die Tatbeteiligten usw.) und des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben müssen, von welcher Mindestquälitat sie ausgegangen ist (BGH, Beschluß vom 19. April 1984 - 1 StR 213/84 -).
  • BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82

    Minder schwerer Fall der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 05.06.1984 - 1 StR 292/84
    Da bei Haschisch zur Erzielung eines Rauschzustands etwa 15 Milligramm Tetrahydrocannabinol (THC) erforderlich sind, hat der Bundesgerichtshof 9, 048 Gramm THC als nicht geringe Menge angesehen (NStZ 1983, 370), während er 6, 44 Gramm THC als Grenzfall gewertet hat (Strafverteidiger 1984, 26).
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Der Bundesgerichtshof hat schon verschiedentlich zum Ausdruck gebracht, daß das Betäubungsmittelgesetz keine zwei verschiedenen Begriffe der nicht geringen Menge enthält (StV 1984, 154, 155; vgl. auch NStZ 1984, 221;Beschlüsse vom 19. April 1984 - 1 StR 213/84 , vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84 - undvom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84; ebenso z.B. Körner NStZ 1984, 222, 223; Endriß StV 1984, 155).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei

    Stehen tatbestandliche Voraussetzungen - wie die "nicht geringe Menge" im Sinn von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht in Frage, hat das in der Regel keine Auswirkungen auf den Schuldspruch und kann u. U. ausnahmsweise auch der Strafausspruch Bestand behalten (vgl. z. B. BGH bei Schoreit, NStZ 1988, 351, 1990, 331 und 1991, 328; BGH NStZ 84, 460; NStZ 90, 395; NJW 1992, 380; NStZ 96, 498, StV 2000, 613; StV 2001, 461; BGH R BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8).
  • BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84

    Tatprovokation unter Ausnutzung einer plötzlich auftretenden Notlage;

    Das Landgericht hätte den Wirkstoffgehalt des Haschischs feststellen oder - falls dies nicht mehr möglich war - unter Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben müssen, von welchen Mindestmenge reinen Tetrahydrocannabinols es ausgegangen ist (vergleiche BGH, Beschluß vom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84 - BGH, Beschluß vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84 - BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 802/83 - und BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 15.06.1984 - 2 StR 286/84

    Zugrundelegung des Schuldumfangs bei Verurteilung des Angeklagten

    Solche wären hinsichtlich des sichergestellten Haschisch (UA S. 8, 12) möglich gewesen, bei den weiteren Teilmengen war jedenfalls die Feststellung eines Mindestgehalts angezeigt, wobei als Beurteilungskriterien etwa Preis und Herkunft der Rauschmittel, gegebenenfalls auch seine Beurteilung durch die Tatbeteiligten, hätten herangezogen werden können (BGH, Beschlüsse vom 8. März 1984 - 2 StR 76/84 - undvom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84 -).
  • OLG Köln, 17.12.1985 - Ss 628/85

    Ermittlungsbehörden; Strafmilderung; Aufklärungsbeitrag; Mittäterschaft;

    Danach gilt eine Menge von 6, 44 g THC als "Grenzfall" (BGH StV 1984, 26 ), Mengen von über 7, 5 g sind nicht mehr "gering" (vgl. BGH NStZ 1985, 273 ; BGHSt 33, 8 = MDR 1984, 954 ; BGH NStZ 1983, 370 ; 84, 460).
  • BGH, 10.05.1985 - 2 StR 191/85

    Anforderungen an die Konkretisierung der richterlichen Feststellungen in der

    Ist - wie hier - eine Untersuchung des Rauschgifts nicht möglich, muß der Tatrichter unter Berücksichtigung der anderen, hinreichend sicher festgestellten Tatumstände (wie etwa Preis und Herkunft des Rauschmittels, Beurteilung durch die Tatbeteiligten oder Konsumenten etc.) und des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben, von welcher Mindestqualität er ausgegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 19. April 1984 - 1 StR 213/84 -, vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84 - und vom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84 -).
  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 591/84

    Maßgeblichkeit des Anteils des reinen Wirkstoffes des Rauschmittels bei der

    Da sich jedoch auch Rauschgift von wesentlich geringerer Qualität, z.B. mit einem THC-Gehalt von 0, 14 Promille (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83 = Strafverteidiger 1984, 26), im Handel befindet, stellt 1 kg Haschisch möglicherweise keine 'nicht geringe Menge' dar (BGH, Beschluß vom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84).
  • OLG Frankfurt, 29.11.1985 - 1 Ss 475/85

    Cannabis-Harz; Anteil des THC; Verletzung des Zweifelsgrundsatzes;

    Da sich aber auch Haschisch mit einem THC-Wert von 0, 5 % im Handel befindet (BGH NStZ 1984, 460 ) ist auch auszuschließen, daß der von dem Gericht errechnete Anteil dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis entspricht.
  • BayObLG, 11.01.1985 - RReg. 4 St 305/84

    Minder schwerer Fall; Haschisch; THC; Geringe Menge; Betäubungsmittel; Unerlaubte

    Auch die Bestimmung des Schuldumfangs der Tat erfordert es, daß entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Betäubungsmittels getroffen werden oder von der für den Angeklagten günstigsten Qualität ausgegangen wird, die nach den Umständen in Frage kommt (BGH NStZ 84, 460 und 556; StV 1984, 471 ; 1982, 225) Schmidt MDR 1984, 10).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.12.1983 - 1 Ss 368 - 369/83, 1 Ss 368/83, 1 Ss 369/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3567
OLG Köln, 23.12.1983 - 1 Ss 368 - 369/83, 1 Ss 368/83, 1 Ss 369/83 (https://dejure.org/1983,3567)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.12.1983 - 1 Ss 368 - 369/83, 1 Ss 368/83, 1 Ss 369/83 (https://dejure.org/1983,3567)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Dezember 1983 - 1 Ss 368 - 369/83, 1 Ss 368/83, 1 Ss 369/83 (https://dejure.org/1983,3567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG); Beeinflussung der Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses durch die Eltern; Eltern als "Arbeitgeber"; Erbringung einer der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern ähnlichen Dienstleistung durch das Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2842 (Ls.)
  • MDR 1984, 964
  • NStZ 1984, 460
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 04.08.2021 - 201 ObOWi 735/21

    Verstoß gegen JArbSchG durch kommerzielles Konzert mit vierjährigem Kind

    Auch die Eltern des Kindes können, wenn diese Voraussetzungen in ihrer Person vorliegen, Arbeitgeber nach § 58 JArbSchG sein (OLG Köln NStZ 1984, 460).
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