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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1997 - 5 StR 127/97   

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https://dejure.org/1997,2408
BGH, 15.05.1997 - 5 StR 127/97 (https://dejure.org/1997,2408)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1997 - 5 StR 127/97 (https://dejure.org/1997,2408)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 5 StR 127/97 (https://dejure.org/1997,2408)
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§§ 212, 22, 13, § 24 StGB, Rücktritt vom Unterlassungsdelikt

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch bei Unmöglichkeit der Verhinderung der Tatvollendung - Vorliegen des beendeten Versuch eines Begehungsdelikts - Vorliegen eines Versuchs des Unterlassungstäters - Rücktrittsvoraussetzungen beim Versuch des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13, § 24, § 212

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 485
  • NStZ 1998, 507 (Ls.)
  • StV 1998, 369
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 5 StR 127/97
    Dies muß aus der Gleichwertigkeit beider Rechtsfiguren folgen: Ein beendeter Versuch des Begehungsdelikts liegt dann vor, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (BGHSt 39, 221, 227).
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 588/15

    Versuch (Eintritt eines nicht zurechenbaren Erfolgs; Anforderungen an die

    Der Rücktritt des Unterlassenstäters ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach den Grundsätzen des beendeten Versuchs beim Begehungsdelikt gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB zu beurteilen, da den Täter von der ersten Rettungsmöglichkeit an eine Pflicht zum Handeln trifft (BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 5 StR 127/97, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 11; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730, 1732; vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, 253 und vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147, 149).
  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht der Versuch des Unterlassungsdelikts insoweit dem beendeten Versuch des Begehungsdelikts gleich (BGH NStZ 1997, 485; NJW 2000, 1730); die Anforderungen an die Rücktrittsleistung des Alleintäters bestimmen sich daher nach § 24 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz oder nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB (Küper ZStW 112 (2000), 1, 42; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99

    BGH bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern

    Das erweist sich aber als unschädlich, weil die Rücktrittsvoraussetzungen beim Versuch des Unterlassungsdelikts entgegen der zitierten Ansicht dieselben sind wie beim beendeten Versuch des Begehungsdeliktes (so schon mit näherer Begründung BGH StV 1998, 369).
  • BGH, 24.05.2011 - 5 StR 565/10

    Tod eines unterernährten Babys muss erneut aufgeklärt werden

    a) Selbst wenn das nunmehr entscheidende Tatgericht zur Frage der Todesverursachung, zum Tötungsvorsatz und zum Vorstellungsbild der Angeklagten im Zeitpunkt der objektiv sinnlosen Rettungsbemühungen zu denselben Feststellungen wie das angefochtene Urteil gelangen sollte, kann ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht angenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 5 StR 127/97, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 11; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730, vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, und vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147, 149).

    Überdies ist in Bedacht zu nehmen, dass der Versuch - anders als bei dem dem Urteil des Senats vom 15. Mai 1997 (aaO) zugrunde liegenden Sachverhalt - vorliegend nicht untauglich, sondern bereits über zwei Wochen hinaus in vollendungstauglicher Weise fortentwickelt war, als L. M. nach der Bewertung des Landgerichts nicht ausschließbar an einem von ihrem überaus schlechten körperlichen Zustand unbeeinflussten "plötzlichen Kindstod" verstarb.

  • BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02

    Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt (beendeter

    Der Rücktritt des Unterlassenstäters ist nach den Grundsätzen des beendeten Versuchs beim Begehungsdelikt gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB zu beurteilen (vgl. BGH StV 1998, 369; NJW 2000, 1730, 1732).
  • BGH, 04.12.2002 - XII ZB 164/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH steht der Versuch des Unterlassungsdelikts insoweit dem beendeten Versuch des Begehungsdelikts gleich (BGH NStZ 1997, 485; NJW 2000, 1730); die Anforderungen an die Rücktrittsleistung des Alleintäters bestimmen sich daher nach § 24 I Satz 1, 2. Halbsatz oder nach § 24 I Satz 2 StGB (Küper ZStW 112 [2000], 1, 42; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdnr. 14 m.w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97   

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https://dejure.org/1997,1598
BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97 (https://dejure.org/1997,1598)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1997 - 1 StR 17/97 (https://dejure.org/1997,1598)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 1 StR 17/97 (https://dejure.org/1997,1598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der durch die Revision der Nebenklägerin dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen bei erfolglosem Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit von Prozesskostenhilfe bei Unzulässigkeit des Rechtsmittels

  • rechtsportal.de

    StGB § 20, § 21

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 485
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97
    Um das in § 20 StGB aufgeführte biologische Merkmal zu erfüllen, muß die seelische Abartigkeit jedoch so gravierend sein, daß sie in ihrer belastenden Wirkung für den Betroffenen - und damit auch im Hinblick auf seine Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten - das Gewicht krankhafter seelischer Störungen i.S.d. §§ 20, 21 StGB - ausgenommen die leichteren (BGHSt 34, 22, 28) - erreicht (BGHSt 37, 397, 401; st. Rspr.; Lenckner aaO. Rdn. 22 m.w.Nachw.).

    Das wird dann der Fall sein, wenn die normabweichenden Symptome in der Persönlichkeit des Angeklagten führend geworden sind (vgl. Rasch StV 1991, 126, 131, Jähnke aaO. Rdn. 8 a.E., der - zu § 20 Rdn. 68 - wie auch BGHSt 37, 397, 402 eine Reihe von Umständen aufführt, die für die Beurteilung von Bedeutung sein können).

  • BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90

    Versagung der Anwendung von § 21 StGB (Strafgesetzbuch) wegen fehlender

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97
    Davon werden solche schwere Veränderungen der Persönlichkeit erfaßt, die nicht pathologisch bedingt sind, also im medizinischen Sinne keine Krankheit darstellen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 9, 14; st. Rspr.).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97
    b) Dem Landgericht war zudem nicht bewußt, daß die Prüfung der Erheblichkeit einer Beeinträchtigung im Sinne des § 21 StGB als Rechtsfrage (BGHSt 8, 113, 124; Jähnke in LK 11. Aufl. § 21 Rdn. 8 m.w.Nachw.) ausschließlich vom Tatrichter in eigener Verantwortung beantwortet werden muß (BGH, Urt. vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95 zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97
    b) Dem Landgericht war zudem nicht bewußt, daß die Prüfung der Erheblichkeit einer Beeinträchtigung im Sinne des § 21 StGB als Rechtsfrage (BGHSt 8, 113, 124; Jähnke in LK 11. Aufl. § 21 Rdn. 8 m.w.Nachw.) ausschließlich vom Tatrichter in eigener Verantwortung beantwortet werden muß (BGH, Urt. vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95 zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88

    Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97
    Davon werden solche schwere Veränderungen der Persönlichkeit erfaßt, die nicht pathologisch bedingt sind, also im medizinischen Sinne keine Krankheit darstellen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 9, 14; st. Rspr.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97
    Um das in § 20 StGB aufgeführte biologische Merkmal zu erfüllen, muß die seelische Abartigkeit jedoch so gravierend sein, daß sie in ihrer belastenden Wirkung für den Betroffenen - und damit auch im Hinblick auf seine Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten - das Gewicht krankhafter seelischer Störungen i.S.d. §§ 20, 21 StGB - ausgenommen die leichteren (BGHSt 34, 22, 28) - erreicht (BGHSt 37, 397, 401; st. Rspr.; Lenckner aaO. Rdn. 22 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95

    Schuldfähigkeit - Ausschluß - Schwere seelische Abartigkeit - Begründung durch

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97
    Zwar liegt es grundsätzlich nahe (BGHR aaO. seelische Abartigkeit 20), daß eine schwere seelische Abartigkeit auch zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führt - ein Abweichen hiervon müßte vom Tatrichter begründet werden (BGH NStZ 1996, 380 ).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Sie müssen deshalb festgestellt und in den Urteilsgründen in für das Revisionsgericht nachprüfbarer Weise dargelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1960 - 2 StR 640/59, BGHSt 14, 114, 116; vom 21. September 1982 - 1 StR 489/82, NJW 1983, 350; und vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, NStZ 1997, 485, 486; Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 383/09, NStZ-RR 2010, 73, 74).
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des

    Wird aber eine schwere andere seelische Abartigkeit als Eingangsmerkmal im Sinne von § 20 StGB bejaht, so liegt wegen der damit festgestellten Schwere der Abartigkeit auch eine erhebliche Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens nahe (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 43 sowie Beschlüsse vom 16. Mai 1991 - 4 StR 204/91, BGHR StGB Seelische Abartigkeit 20 und vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 31).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Der Tatrichter wird in einer Gesamtbetrachtung die Persönlichkeit des Angeklagten und dessen Entwicklung bewerten, wobei auch Vorgeschichte, unmittelbarer Anlaß und Ausführung der Tat sowie das Verhalten danach von Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 397, 401 f.; BGH NStZ 1997, 485; BGH, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 10, 20, 23, 36; BGH NStZ 1996, 380; BGH StraFo 2001, 249; BGH StV 2002, 17, 18; vgl. in diesem Sinne auch Venzlaff und Pfäfflin in Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung aaO S. 270 f.; Saß in Saß/Herpertz, Persönlichkeitsstörungen S. 177, 180).
  • BGH, 07.08.2001 - 1 StR 470/00

    Gesetzeseinheit zwischen Diebstahl und Sachbeschädigung; Untypische Begleittat;

    Ob eine entsprechende Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit erheblich ist, ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (BGH NStZ 1997, 485; NStZ 2001, 83).
  • BGH, 21.11.2017 - 2 StR 375/17

    Schuldunfähigkeit (erforderliche zweistufige Prüfung in Bezug auf die konkrete

    Die Beurteilung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit kann daher - von offenkundigen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, NStZ 1997, 485, 486) - nicht abstrakt, sondern nur in Bezug auf eine bestimmte Tat erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728, 729; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 54).
  • BGH, 13.08.2002 - 3 StR 204/02

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (deliktsspezifischer Gefahrzusammenhang;

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Persönlichkeitsstörung solche Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störung, was aufgrund einer Ganzheitsbetrachtung von Täter und Tat zu prüfen ist (BGHSt 37, 397, 401 f.; BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 31).
  • BGH, 30.03.2017 - 4 StR 463/16

    Schuldunfähigkeit (Voraussetzungen: Beurteilung nur auf konkrete Tat, kein

    Die Beurteilung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten kann daher - von offenkundigen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, NStZ 1997, 485, 486) - nicht abstrakt, sondern nur in Bezug auf eine bestimmte Tat erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728, 729; Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 54; vom 21. Dezember 2006 - 3 StR 436/06, NStZ-RR 2007, 105, 106; vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97 aaO; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 20 Rn. 20a mwN; Perron/Weißer in Schönke/ Schröder, StGB, 29. Aufl., § 20 Rn. 31 mwN).
  • LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07

    Sexueller Missbrauch: Anfassen des primären Geschlechtsorgans außerhalb der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt aus dem Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit regelmäßig, dass die Verminderung der Steuerungsfähigkeit erheblich im Sinne von § 21 StGB ist (BGH NStZ 1996, 380; 1997, 485; BGHR, § 21, seelische Abartigkeit 10, 20).
  • BGH, 01.06.2017 - 2 StR 57/17

    Schuldunfähigkeit (Feststellung einer psychischen Störung); verminderte

    Die Beurteilung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit kann daher - von offenkundigen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, NStZ 1997, 485, 486) - nicht abstrakt, sondern nur in Bezug auf eine bestimmte Tat erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728, 729; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 54).
  • BGH, 13.11.2003 - 3 StR 359/03

    Kognitionspflicht hinsichtlich der angeklagten Tat (Bezeichnung; Identität;

    Da die Strafkammer nicht mitteilt, aus welchen Gründen sie sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt und sich dessen Ausführungen zu eigen macht, besteht außerdem die Besorgnis, der Strafkammer könnte nicht bewußt gewesen sein, daß die Erheblichkeit der Beeinträchtigung eine Rechtsfrage ist, die ausschließlich vom Tatrichter in eigener Verantwortung beantwortet werden muß (vgl. BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ 1997, 485, 486; Tröndle/Fischer, aaO § 21 Rdn. 4 m. w. N.).
  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00

    Unzutreffende Bejahung der verminderten Schuldfähigkeit bei langjährigem

  • BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98

    Revision aufgrund Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit

  • BGH, 25.03.2015 - 2 StR 409/14

    Eingeschränkte Schuldunfähigkeit (Ausschluss der Einsichts- oder

  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Feststellung

  • BGH, 26.03.2019 - 1 StR 684/18

    Schuldunfähigkeit (zweistufige Prüfung: erforderliche Darstellung im Urteil;

  • BGH, 16.08.2000 - 2 StR 219/00

    Annahme von verminderter Schuldfähigkeit; Borderline; Schwere andere seelische

  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 80/23

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit: Anschluss an

  • BGH, 06.12.2022 - 4 StR 412/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anlasstat: Beweiswürdigung,

  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 114/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Prüfungsmaßstab; spezifisch

  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 160/99

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 26.07.2000 - 2 StR 278/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 21.11.2013 - 2 StR 463/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unzureichende

  • BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03

    Besondere Erörterungspflicht beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit

  • BGH, 07.04.2010 - 4 StR 644/09

    Rechtsfehlerhafter Ausschluss einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit

  • BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01

    Mord; verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; schwere andere seelische

  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97

    Strafzumessungserwägungen bei der Gesamtstrafenbildung - Annahme erheblich

  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Rechtsbegriff;

  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ss 182/00

    Schwere seelische Abartigkeit, Feststellungen im Urteil, lückenhafte

  • BGH, 23.11.1999 - 4 StR 486/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Zustand; Einschränkung der

  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 434/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (allgemeine

  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00

    Feststellungsvoraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 19.11.1999 - 2 StR 521/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 07.05.2008 - 5 StR 167/08

    Ausschluss einer verminderten Schuldfähigkeit wegen einer schweren

  • BGH, 21.10.1998 - 3 StR 416/98

    Gründe für eine verminderte Schuldfähigkeit; Fehlende emotionale Zuwendung in der

  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 452/99

    Vorsatz bei schwerer Brandstiftung; Zueignungsabsicht; Unterbringung in einem

  • AG Obernburg, 24.02.2009 - XVII 269/08

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen der Betreuerbestellung mit Übertragung des

  • LG Dortmund, 08.01.2009 - 33 KLs 4/08

    Gewerbsmäßiger Betrug in 169 Einzelfällen durch Fingierung von

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