Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99 |
Nacktjogger
§ 118 OWiG, "grob ungehörige Handlung", Schamgefühl der Allgemeinheit als schützenswertes Interesse, angekündigte Aktion, Begriff der "öffentlichen Ordnung" (vgl. § 1 PolG);
§ 79 Abs. 3 OWiG, § 345 Abs. 2 StPO, Anbringung zu Protokoll der Geschäftsstelle setzt gestaltende Mitwirkung des Urkundsbeamten voraus (vgl. Nr. 150 Abs. 2 RiStBV)
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ordnungswidrigkeit; Nackt; Jogging; Grober Unfug; Grob ungehörige Handlung; Verfassungsmäßigkeit
- Judicialis
OWiG § 118
- saarheim.de
- scribd.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 118
Belästigung durch unbekleideten Aufenthalt auf Straßen oder in Anlagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Pressemitteilung)
"Nacktjoggen" bleibt verboten - Verurteilung des "Freiburger Nacktläufers" rechtskräftig
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 309
- DÖV 2001, 218
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 22.07.1969 - 1 StR 456/68
Fanny Hill
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99
Doch hat die Rechtsprechung sich nicht nach den Auffassungen besonders prüder oder ungewöhnlich großzügiger Kreise zu richten (BGHSt 3, 295; 23, 40 ff). - BGH, 18.11.1952 - 2 StR 139/52
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99
Doch hat die Rechtsprechung sich nicht nach den Auffassungen besonders prüder oder ungewöhnlich großzügiger Kreise zu richten (BGHSt 3, 295; 23, 40 ff). - BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68
Grober Unfug
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Da das BVerfG (vgl. BVerfGE 26, 41, 43) diese Bestimmung mit Art. 103 Abs. 2 GG für vereinbar erklärt hat, kann es deshalb für die Rechtspraxis nicht zweifelhaft sein, dass § 118 OWiG in gleicher Weise dem Bestimmtheitsgebot entspricht (KG NStE Nr. 1 zu § 118 OWiG;… Göhler OWiG 12. Aufl. § 118 Rdn. 1;… Senge in KK OWiG § 118 Rdn. 1).
- OLG Stuttgart, 10.07.1997 - 1 Ss 614/96
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99
Demnach wird die Begründung regelmäßig als unzulässig erachtet, wenn der Urkundsbeamte sich darauf beschränkt, einen ihm überreichten Schriftsatz lediglich mit den üblichen Eingangs- und Schlussformeln eines Protokolls zu umkleiden (vgl. nur BGH NStZ-RR 1997, 8 f; OLG Stuttgart NStZ-RR 1998, 22). - BGH, 03.07.1959 - 4 StR 90/59
mißbräuchliche Alarmierung der Polizei - § 360 Nr. 11 StGB aF, grober Unfug …
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Das ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Handlung in einem so deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung steht, dass sie jeder billig denkende Bürger als eine grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber jedem Mitbürger ansehen würde, sie sich also gleichsam als eine Missachtung der durch die Gemeinschaftsordnung geschützten Interessen darstellt (BGHSt 13, 241, 244; KG NStE Nr. 1 zu § 118 OWiG; OLG Karlsruhe NJW 1970, 64). - OLG Karlsruhe, 27.08.1969 - Ss 151/69
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Das ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Handlung in einem so deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung steht, dass sie jeder billig denkende Bürger als eine grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber jedem Mitbürger ansehen würde, sie sich also gleichsam als eine Missachtung der durch die Gemeinschaftsordnung geschützten Interessen darstellt (BGHSt 13, 241, 244; KG NStE Nr. 1 zu § 118 OWiG; OLG Karlsruhe NJW 1970, 64). - BGH, 21.06.1996 - 3 StR 88/96
Revisionsbegründung in Protokollform - Persönlich durch Angeklagten - …
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Demnach wird die Begründung regelmäßig als unzulässig erachtet, wenn der Urkundsbeamte sich darauf beschränkt, einen ihm überreichten Schriftsatz lediglich mit den üblichen Eingangs- und Schlussformeln eines Protokolls zu umkleiden (vgl. nur BGH NStZ-RR 1997, 8 f; OLG Stuttgart NStZ-RR 1998, 22). - BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99
In der Schamhaftigkeit offenbart sich vor allem die Scheu des Menschen, die eigene Nacktheit unberufenen fremden Blicken auszusetzen (BGHSt 1, 288 ff, 290).
- OLG Frankfurt, 18.04.2023 - 2 U 43/22
Nackter Vermieter im Hof kein Mietmangel
So soll nach Auffassung des OLG Karlsruhe (Beschl. v. 04.05.2000, Az. 2 Ss 166/99, NStZ 2000, S. 309 ff.) derjenige, der sich unbekleidet auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen, in denen die Begegnung mit nackten Menschen nicht zu erwarten ist, in einer Weise aufhält, dass er anderen Nutzern den Anblick seines nackten Körpers aufdrängt, ordnungswidrig im Sinne dieser Vorschrift handeln. - VG Karlsruhe, 02.06.2005 - 6 K 1058/05
Nacktradel-Aktion als Versammlung; Ordnungswidrigkeit; Belästigung
Wer sich unbekleidet auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen, in denen die Begegnung mit nackten Menschen nicht zu erwarten ist, in einer Weise aufhält, dass er anderen Benutzern den Anblick seines nackten Körpers aufdrängt, handelt ordnungswidrig im Sinne von § 118 OWiG (vgl. zum Nacktjoggen als Belästigung der Allgemeinheit: OLG Karlsruhe, Senat für Bußgeldsachen, Beschl. v. 04.05.2000 - 2 Ss 166/99 -, NStZ-RR 2000, 309). - VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 1 S 972/02
Zwangsgeld wegen Joggens in unbekleidetem Zustand
Dies ist nach der Rechtsprechung der für die Auslegung von Bußgeldvorschriften zuständigen ordentlichen Gerichte dann der Fall, wenn das Scham- und Anstandsgefühl der sich ungewollt mit fremder Nacktheit konfrontierten Menschen nachhaltig tangiert wird, wie dies beim Präsentieren eines unbekleideten menschlichen Körpers auf öffentlichen Straßen und Plätzen grundsätzlich der Fall ist, ohne dass es allein auf die das Geschlecht bestimmenden Körperteile ankommt (vgl. Beschluss des OLG Karlsruhe vom 4.5.2000 - 2 Ss 166/99 - in einem den Antragsteller betreffenden Verfahren).