Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 03.02.2000

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ss 163/98   

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https://dejure.org/2000,5176
OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ss 163/98 (https://dejure.org/2000,5176)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.03.2000 - 2 Ss 163/98 (https://dejure.org/2000,5176)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. März 2000 - 2 Ss 163/98 (https://dejure.org/2000,5176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Einstellung; Verfahren; Abwesenheit; Ordnungswidrigkeit; Unterbrechung; Verjährung

  • Judicialis

    StVG § 24; ; StVG § 26 Abs. 3; ; OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 9; ; OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 5; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; StPO § 473; ; StPO § 467 Abs. 1; ; StPO § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; StPO § 206 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Einstellung wegen Abwesenheit des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 247
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ss 163/98
    Bei dieser Sachlage ist aber kein Raum mehr für die Annahme einer verjährungsunterbrechenden Wirkung der Einstellung bzw. Anordnung der Aufenthaltsermittlung, denn die Bestimmungen über die Unterbrechung sind als Ausnahmevorschrift eng auszulegen und loyal zu handhaben (vgl. nur BGHSt 28, 381 ff; Weller in KK OWiG § 33 Rdn. 6 m.w.H.).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ss 163/98
    Januar 1998 erlassen worden war (BGH Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 453/99).
  • OLG Hamm, 17.05.1976 - 3 Ss OWi 515/76
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ss 163/98
    Es ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommener Abwesenheit des Betroffenen erfolgt ist und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (vgl. OLG Hamm VRS 51, 217 f. und JMBINW 1979, 273; BayObLG VRS 58, 389; OLG Köln VRS 54, 361 und VRS 57, 433; Weller in KK OWiG. § 33 Rdn. 52).
  • BayObLG, 24.10.1979 - 2 ObOWi 438/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ss 163/98
    Es ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommener Abwesenheit des Betroffenen erfolgt ist und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (vgl. OLG Hamm VRS 51, 217 f. und JMBINW 1979, 273; BayObLG VRS 58, 389; OLG Köln VRS 54, 361 und VRS 57, 433; Weller in KK OWiG. § 33 Rdn. 52).
  • OLG Hamm, 26.11.2015 - 1 RBs 175/15

    Verjährungsunterbrechung durch Versendung eines Anhörungsbogens

    Ob etwas anderes gelten muss, wenn die Bußgeldbehörde den Irrtum selbst verschuldet hat (vgl. insoweit: OLG Brandenburg NZV 2006, 100, 101; OLG Hamm NZV 2005, 491; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 247), braucht der Senat, der dieser Ansicht allerdings nicht zuneigt, nicht zu entscheiden.
  • AG Lüdinghausen, 26.03.2013 - 19 OWi 20/13

    Einstellung, vorläufige, Irrtum, Verfolgungsverjährung

    Die verfahrensrechtliche Lage ist damit wie im Falle des OLG Karlsruhe, Beschluss v. 6.3.2000 2 Ss 163/98 = DAR 2000, 371 = BeckRS 2000 30099636 zu beurteilen, so dass wegen des Eintritts des Verfahrenshindernisses der Verjährung nach §§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. 206a StPO einzustellen war.
  • OLG Bamberg, 18.04.2007 - 2 Ss OWi 1073/06

    Unterbrechung der Verjährung - Einstellung wegen vorläufiger Abwesenheit

    Für die Verjährungsunterbrechung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG aufgrund vorläufiger Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit kommt es weder auf die tatsächliche Abwesenheit des Betroffenen an, noch muss ein diesbezüglicher Irrtum der Verfolgungsbehörde unverschuldet sein (im Anschluss an BGH NStZ 1985, 545; NJW 1981, 133; entgegen OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 247 [OLG Karlsruhe 06.03.2000 - 2 Ss 163/98]; OLG Hamm NZV 2005, 491 [OLG Hamm 16.12.2004 - 2 Ss OWi 479/04] und OLG Brandenburg NZV 2006, 100).

    Darauf, dass der Irrtum der Behörde zudem unverschuldet sein müsse, wie die Rechtsbeschwerde unter Berufung auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe (NStZ-RR 2000, 247) und des OLG Hamm (NZV 2005, 491) sowie nunmehr auch des OLG Brandenburg (NZV 2006, 100) meint, kommt es nicht an.

  • OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ss OWi 372/07

    Verjährung; Unterbrechung; vorläufige Einstellung; Irrtum der Behörde;

    Dabei ist in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach dieser Vorschrift genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommenen Abwesenheit des Betroffenen erfolgt und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (OLG Bamberg, Beschl. v. 18. April 2007, 2 Ss OWi 1073/06; OLG Brandenburg NZV 2006, 100, 101 OLG Karlsruhe DAR 2000, 371 =VRS 99, 68, Senat in 2 Ss OWi 479/04 in NZV 2005, 491 = VRS 108, 217 = mit vom Senat nicht geteilter ablehnender Anmerkung König NZV 2005, 492; Weller in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl., 2006, § 33 Rn. 52; Göhler, a.a.O., § 33 Rn. 3, 27).
  • OLG Hamm, 16.12.2004 - 2 Ss OWi 479/04

    Verjährung; Verjährungsunterbrechung; vorläufige Einstellung; Irrtum über

    Denn die Bestimmungen über die Unterbrechung sind als Ausnahmevorschrift eng auszulegen und loyal zu handhaben (vgl. BGHSt 28, 381 ff; Weller, a.a.O., § 33 Rn. 6 m.w.N., OLG Karlsruhe DAR 2000, 371 = NStZ-RR 2000, 247 = VRS 99, 68).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18

    Verjährungsunterbrechung bei irrtümlich angenommener Abwesenheit des Betroffenen

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommenen Abwesenheit des Betroffenen erfolgt und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (Senat, NStZ-RR 2000, 247; NStZ-RR 2015, 385; OLG Hamm, NStZ 2008, 533; OLG Bamberg, NStZ 2008, 532; Göhler-Gürtler, a.a.O. § 33 Rn. 27; KK-Ellbogen, a.a.O., § 33 Rn. 52 [jeweils m.w.N.]).

    Voraussetzung für § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG ist, dass sich die Behörde tatsächlich in einem Irrtum über den Aufenthaltsort des Betroffenen befindet (Senat, NStZ-RR 2000, 247; OLG Hamm, NStZ 2008, 533).

  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 2 Ss OWi 695/09

    Verjährung, Unterbrechung, vorläufige Einstellung, Irrtum der Behörde,

    Dabei ist in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach dieser Vorschrift genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommenen Abwesenheit des Betroffenen erfolgt und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (OLG Bamberg, Beschl.v. 18. April 2007, 2 Ss OWi 1073/06; OLG Brandenburg NZV 2006, 100, 101; OLG Karlsruhe DAR 2000, 371 =VRS 99, 68; Senat in 2 Ss OWi 372/07 in VRR 2007, 438 = NZV 2007, 588; 2 Ss OWi 479/04 in NZV 2005, 491 = VRS 108, 217 mit Anmerkung König NZV 2005, 492; Weller in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl., 2006, § 33 Rn. 52; Göhler, OWiG, 15. Auflage, § 33 Rn. 3, 27).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 414/22

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren aufgrund vorläufiger

    Die insoweit ersichtlich fehlgehende Übersendung eines Anhörungsschreibens an eine weitere Adresse und die im Anschluss daran getroffene Anordnung einer Verfahrenseinstellung erstrebte subjektiv die Merkmale der Unterbrechungshandlung - einer wirklichen Ermittlung des Aufenthaltes im Sinne von § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG - nicht; bei dieser Sachlage ist für die Annahme einer verjährungsunterbrechenden Wirkung der Einstellung bzw. Anordnung der Aufenthaltsermittlung kein Raum (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6. März 2000 - 2 Ss 163/98, zit. nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2022 - 2 OLG 53 OWi 414/22
    Die insoweit ersichtlich fehlgehende Übersendung eines Anhörungsschreibens an eine weitere Adresse und die im Anschluss daran getroffene Anordnung einer Verfahrenseinstellung erstrebte subjektiv die Merkmale der Unterbrechungshandlung - einer wirklichen Ermittlung des Aufenthaltes im Sinne von § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG - nicht; bei dieser Sachlage ist für die Annahme einer verjährungsunterbrechenden Wirkung der Einstellung bzw. Anordnung der Aufenthaltsermittlung kein Raum (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6. März 2000 - 2 Ss 163/98, zit. nach Juris).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3349
BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99 (https://dejure.org/2000,3349)
BayObLG, Entscheidung vom 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99 (https://dejure.org/2000,3349)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - 2 ObOWi 638/99 (https://dejure.org/2000,3349)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Höchstgeschwindigkeit; Überschreitung; Fahrverbot; Rechtsbeschwerde ; Anwesenheitsrecht; Abwesenheitsverhandlung ; Verzicht ; Vertretungsvollmacht; Rechtsanwalt ; Geschwindigkeitsmessung

  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; OWiG § ... 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 73 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1; ; BKatV § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    OWiG § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 1
    Erklärung des Verzichts auf das Anwesenheitsrecht des Betroffenen durch den Verteidiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 247
  • NZV 2001, 221
  • BayObLGSt 2000, 3
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99
    Den Urteilsgründen muß auch zu entnehmen sein, daß sich der Tatrichter der Möglichkeit des Abweichens von der in Betracht kommenden Anordnung eines Fahrverbots bewußt war (vgl. BGHSt 38, 125).
  • BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58

    Befugnis eines Verteidigers ohne Vertretungsvollmacht zur Stellung eines Antrags

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99
    In derartigen Fällen kann es das Gesetz nicht gestatten, daß der Verteidiger als Beistand kraft eigener Entscheidung dem Betroffenen die Entscheidung aus der Hand nimmt (vgl. BGHSt 12, 367/371).
  • BayObLG, 22.02.1991 - 2 ObOWi 48/91

    Umfang einer nicht schriftlich vorgelegten Untervollmacht

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99
    Zwar brauchte der in Untervollmacht auftretende Rechtsanwalt H. seine Vertretungsvollmacht nicht schriftlich nachzuweisen (vgl. BayObLG NZV 1991, 403).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1981 - 5 Ss OWi 466/81
    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99
    Als Verzicht auf das Anwesenheitsrecht wurde gewertet, wenn das Gericht einen mit Verhinderung begründeten Antrag des Betroffenen auf Verlegung des Hauptverhandlungstermins abgelehnt und statt dessen den Betroffenen von der angeordneten Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden hatte, der Betroffene der vom Gericht beabsichtigten Abwesenheitsverhandlung nicht ausdrücklich widersprach und der in der späteren Hauptverhandlung für den Betroffenen erschienene Verteidiger keinen weiteren Vertagungsantrag stellte, sondern sich für den Betroffenen rügelos zur Sache einließ (vgl. OLG Koblenz VRS 54, 363; OLG Düsseldorf VRS 62, 293; VRS 63, 467; KK/Senge aaO Rn. 5; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. [Lieferung März 1998] § 73 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.1982 - 5 Ss OWi 128/82
    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99
    Als Verzicht auf das Anwesenheitsrecht wurde gewertet, wenn das Gericht einen mit Verhinderung begründeten Antrag des Betroffenen auf Verlegung des Hauptverhandlungstermins abgelehnt und statt dessen den Betroffenen von der angeordneten Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden hatte, der Betroffene der vom Gericht beabsichtigten Abwesenheitsverhandlung nicht ausdrücklich widersprach und der in der späteren Hauptverhandlung für den Betroffenen erschienene Verteidiger keinen weiteren Vertagungsantrag stellte, sondern sich für den Betroffenen rügelos zur Sache einließ (vgl. OLG Koblenz VRS 54, 363; OLG Düsseldorf VRS 62, 293; VRS 63, 467; KK/Senge aaO Rn. 5; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. [Lieferung März 1998] § 73 Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 03.11.1977 - 1 Ss 587/77

    Persönliches Erscheinen; Hauptverhandlung; Anwesenheit; Verhandeln

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99
    Als Verzicht auf das Anwesenheitsrecht wurde gewertet, wenn das Gericht einen mit Verhinderung begründeten Antrag des Betroffenen auf Verlegung des Hauptverhandlungstermins abgelehnt und statt dessen den Betroffenen von der angeordneten Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden hatte, der Betroffene der vom Gericht beabsichtigten Abwesenheitsverhandlung nicht ausdrücklich widersprach und der in der späteren Hauptverhandlung für den Betroffenen erschienene Verteidiger keinen weiteren Vertagungsantrag stellte, sondern sich für den Betroffenen rügelos zur Sache einließ (vgl. OLG Koblenz VRS 54, 363; OLG Düsseldorf VRS 62, 293; VRS 63, 467; KK/Senge aaO Rn. 5; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. [Lieferung März 1998] § 73 Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 13.05.2009 - 1 Ss OWi 68 Z/09

    Bußgeldverfahren: Fortwirkung der Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf

    Dieser Antrag, der keiner Form bedarf, kann auch von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt oder sonstigen Vertreter gestellt werden; er bedarf hierzu jedoch einer, über die Vertretungsvollmacht hinausgehenden, besonderen Vertretungsvollmacht (vgl. BayObLG DAR 2000, 324; OLG Köln NZV 2002, 241; OLG Köln NZV 2002, 466).

    Diese, von dem Verteidiger des Betroffenen abgegebene Erklärung, kann dahin verstanden werden, dass es an der für die Stellung eines so genannten "Entbindungsantrages" über die Verteidigungsvollmacht hinausgehenden besonderen Vertretungsvollmacht (vgl. BayObLG DAR 2000, 324; OLG Köln NZV 2002, 241; OLG Köln NZV 2002, 466) fehle, jedenfalls hätte es dem Verteidiger oblegen, sich dahingehend zu erklären.

    Denn der Verteidiger bedarf zur Stellung des Entbindungsantrags gemäß § 73 Abs. 2 OWiG einer - über die Verteidigervollmacht hinausgehenden - Vertretungsvollmacht (BayObLG DAR 2000, 324).

  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Der Verteidiger bedarf zur Stellung des Entbindungsantrags einer - über die Verteidigervollmacht hinausgehenden - Vertretungsvollmacht (BayObLGSt 2000, 3 = VRS 98, 376 [377 f.] = DAR 2000, 324 = NStZ-RR 2000, 247 = NZV 2001, 221).
  • OLG Koblenz, 04.11.2004 - 2 Ss 292/04

    Verwerfungsurteil gegen den nicht von der Erscheinenspflicht in der

    Denn die Durchführung der Hauptverhandlung ohne den Betroffenen begründet den absoluten Revisionsgrund der § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 338 Nr. 5 StPO, wenn der Entpflichtungsantrag von einem Verteidiger ohne Vertretungsvollmacht gestellt worden ist (Anschluss OLG Köln, 21. Dezember 2001, Ss 507/01 B, ZfSch 2002, 152; OLG Köln, 11. Januar 2001, Ss 533/01 B, ZfSch 2002, 154 und BayObLG München, 3. Februar 2000, 2 ObOWi 638/99, VRS 98, 376 (2000)).

    Denn die Durchführung der Hauptverhandlung ohne den Betroffenen begründet den absoluten Revisionsgrund der §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 338 Nr. 5 StPO, wenn der Entpflichtungsantrag von dem Verteidiger ohne Vertretungsvollmacht gestellt worden ist (vgl. OLG Köln in VRS 102, 106, 110 f und VRS 102, 112, 114; BayObLG in VRS 98, 376, 378; OLG Koblenz, a.a.O.).

  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 169/03
    2000, 3 = DAR 2000, 324 = NStZ-RR 2000, 247 [248] = NZV 2001, 221 [222] = VRS 98, 376 [377 f.]; SenE v. 21.12.2001 - Ss 507/01 B = DAR 2002, 178 [179] = NStZ 2002, 268 = NZV 2002, 241 = StraFo 2002, 134 = VRS 102, 112 [114] = zfs 2002, 152 [153]; SenE v. 11.1.2002 - Ss 533/01 B = NJW 2002, 3791 (LS) = DAR 2002, 180 [181 f.] = NStZ-RR 2002, 114 [116] = NZV 2002, 466 = VRS 102, 106 [110] = zfs 2002, 154; SenE v. 14.1.2003 - Ss 414/02 B).
  • OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss OWi 281/07

    Entbindungsantrag

    Der Verteidiger bedarf zur Stellung des Entpflichtungsantrags einer - über die Verteidigervollmacht hinausgehenden - Vertretungsvollmacht (so ausdrücklich: Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2006 - 2 Ss (OWi 314/05 I 193/05), vom 13. März 2006 - 2 Ss (OWi) 11/05 I 29/05 - und vom 31. März 2006 - 2 Ss (OWi) 402/04 I 260/04 - BayObLG NStZ-RR 2000, 247, 248; OLG Köln a.a.O.; Herrmann in Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. [3.
  • OLG Köln, 21.12.2001 - Ss 507/01

    Anforderungen an eine ausreichende Begründung einer Rechtsbeschwerde i.S.d. § 79

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  • OLG Hamm, 19.11.2008 - 4 Ss OWi 456/08

    Nichterscheinen zur Hauptverhandlung; Verwerfung des Einspruchs;

    Der Verteidiger bedarf zur Stellung des wirksamen Entpflichtungsantrags einer über die Verteidigervollmacht hinausgehenden Vertretungsvollmacht (vgl. OLG Rostock, Senatsbeschlüsse vom 18.5.2006 2 Ss (OWi) 314/05 I 193/05) , vom 13.3.2006 2 Ss (OWi) 11/05 I 29/05 und vom 31.3.2006 2 Ss (OWi) 402/04 I 260/04 ; BayObLG NStZ-RR 2000, 247, 248; Herrmann in Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. (3. Erg. Lfg) § 73 Rdn. 7, 16; Göhler, a.a.O., § 73 Rdn. 4; Stephan in Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi Verfahren, Rdn. 1412).
  • OLG Koblenz, 23.10.2013 - 2 SsRs 90/13

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Rüge der

    aa) Es trifft zwar zu, dass nach herrschender Auffassung die Hauptverhandlung bei zulässiger Entbindung des Betroffenen von der Anwesenheitspflicht auch im Fall des entschuldigten Ausbleibens (trotz Entbindung) nicht durchgeführt werden darf (Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 73 Rn. 19; Senge in: KK-OWiG, 3. Aufl., § 73 Rn. 9, 10 m.w.N.; a.A. Krumm DAR 2008, 413, 416, der im Entbindungsantrag immer eine Zustimmung zur Sachentscheidung in Abwesenheit sieht, weshalb es auf den späteren Wunsch, erscheinen zu wollen, nicht ankomme), weil das Anwesenheitsrecht durch die Befugnis, sich gemäß § 73 Abs. 3 OWiG vertreten zu lassen, nicht eingeschränkt wird (OLG Köln NZV 2002, 241; BayObLG NZV 2001, 221).
  • OLG Hamm, 30.03.2006 - 3 Ss OWi 171/06

    Entbindung vom Erscheinen; Begründung; Gründe; Augenblicksversagen; Begründung

    Der Verteidiger bedarf zur Stellung des Entpflichtungsantrags einer - über die Verteidigervollmacht hinausgehenden - Vertretungsvollmacht (OLG Köln, NStZ 2002, 268, 269 und NZV 2002, 466, 468; BayObLG, NStZ-RR 2000, 247, je m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 25.08.2015 - 2 Ws 163/15

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Entscheidung über den Antrag des Betroffenen auf

    Die für einen wirksamen Entbindungsantrag erforderliche Vertretungsvollmacht für Rechtsanwalt Sch. hat vorgelegen (Bl. 18 d. A.; BayObLG vom 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99, juris Rn. 16; Göhler/Seitz a.a.O., § 73 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 02.02.2005 - 2 Ss OWi 803/04

    Entbindung vom persönlichen Erscheinen; Verlegungsantrag; Umdeutung

  • OLG Hamm, 23.05.2014 - 5 RBs 70/14

    Rechtsbeschwerdebegründung gegen Verwerfungsurteil nach Stellung eines

  • OLG Rostock, 19.12.2007 - I Ws 447/07

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulässigkeit der Einspruchsverwerfung bei

  • KG, 21.06.2018 - 3 Ws (B) 170/18

    Verfahrensrüge bei übergangenem Entbindungsantrag

  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 1 Ss 137/03

    Verwerfungsurteil, Rechtsbeschwerde, Zulassung, Anwesenheitspflicht, Antrag auf

  • OLG Naumburg, 02.05.2022 - 1 Ws 97/22

    Gerichtliches Bußgeldverfahren in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache:

  • OLG Hamm, 01.12.2004 - 3 Ss OWi 603/04

    Rechtsbeschwerde; Begründung; Zulassung; Entbindung vom Erscheinen in der

  • OLG Zweibrücken, 04.08.2011 - 1 SsBs 26/10

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Antrag des Verteidigers auf Entbindung des

  • BayObLG, 22.09.2000 - 2 ObOWi 462/00

    Keine Abwesenheitsentscheidung, falls der Verteidiger nicht geladen wurde

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