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   OLG Bremen, 25.08.2000 - Qs 74/00   

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https://dejure.org/2000,13282
OLG Bremen, 25.08.2000 - Qs 74/00 (https://dejure.org/2000,13282)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.08.2000 - Qs 74/00 (https://dejure.org/2000,13282)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. August 2000 - Qs 74/00 (https://dejure.org/2000,13282)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 176 § 183 Abs. 3; StPO § 112a Abs. 1 Nr. 1
    Anordnung der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr

Verfahrensgang

  • LG Bremen - Qs 74/00
  • OLG Bremen, 25.08.2000 - Qs 74/00

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 220
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
    Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr dient nicht der Verfahrenssicherung, sondern soll die Rechtsgemeinschaft vorbeugend vor weiteren Straftaten schützen, so dass an diese präventive Sicherungshaft aus verfassungsrechtlichen Gründen strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.12.1965 - 1 BvR 513/65, juris Rn. 13 f., BVerfGE 19, 342; Beschluss vom 30.05.1973 - 2 BvL 4/73, juris Rn. 19, BVerfGE 35, 185; so auch die st. Rspr. des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 25.08.2000 - Ws 104/00, juris Rn. 4, NStZ-RR 2001, 220; zuletzt u.a. Beschluss vom 06.11.2018 - 1 Ws 107/18).

    Dabei sind auch Indiztatsachen zu berücksichtigen und zu würdigen, wie die Vorstrafen des Angeschuldigten und die zeitlichen Abstände zwischen ihnen, sowie Persönlichkeitsstruktur und Lebensumstände des Angeschuldigten (so die st. Rspr. des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 25.08.2000 - Ws 104/00, juris Rn. 4, NStZ-RR 2001, 220; zuletzt u.a. Beschluss vom 07.09.2017 - 1 Ws 111/17, juris Rn. 11, StV 2019, 113 (Ls.)).

    Generell kann bei Sexualstraftaten eines Erwachsenen schon eine einmalige Begehung eines derartigen Sexualdelikts auf einen schweren Persönlichkeitsdefekt hindeuten, der weitere Taten ähnlicher Art befürchten lassen kann (siehe hierzu die Rspr. des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 25.08.2000 - Ws 104/00, juris Rn. 3, NStZ-RR 2001, 220; so auch OLG Jena, Beschluss vom 11.03.2014 - 1 Ws 83/14, juris Rn. 18, StV 2014, 750).

  • OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Erheblichkeit exhibitionistischer

    Aus verfassungsrechtlichen Gründen sind deshalb strenge Anforderungen an den Haftgrund der Wiederholungsgefahr zu stellen (BVerfGE 35, 185; OLG Karlsruhe - Senat -, Die Justiz 2011, 73; OLG Jena StraFo 2009, 21; OLG Bremen NStZ-RR 2001, 220).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2010 - 2 Ws 35/10

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr gemäß § 112 a Abs. 1 Nr. 1 StPO

    Dabei reicht es - anders als bei den in § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO genannten Taten - aus, dass der dringende Verdacht der Begehung einer solchen Tat begründet ist, weil ein besonders schutzwürdiger Kreis der Bevölkerung vor schweren Straftaten bewahrt werden soll, wenn diese mit hoher Wahrscheinlichkeit drohen (OLG Bremen NStZ-RR 2001, 220).
  • OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13

    Die Anordnung der Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen

    Aus verfassungsrechtlichen Gründen sind daher strenge Anforderungen an den Haftgrund zu stellen (ständige Rechtsprechung des Hans. OLG Bremen, zuletzt Beschluss vom 15.05.2012 ­ Ws 51/12 ­; Hans. OLG Bremen, NStZ-RR 2001, 220).
  • OLG Karlsruhe, 21.04.2006 - 1 Ws 79/06

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei einer Anlasstat

    Es genügt vielmehr, dass sich der Tatverdacht in diesem Verfahren nur auf eine derartige Straftat erstreckt, der Tatverdächtige aber außerdem wegen zumindest einer weiteren Straftat gleicher Art bereits verurteilt worden ist, so dass insgesamt zwei Anlasstaten ausreichen (so OLG Stuttgart NStZ 1988, 326 f.; OLG Schleswig NStZ 2002, 276 f.; OLG Hamm StV 1997, 310 m. Anm. Hohmann; KK-Boujong, 5. Auflage 2002, § 112a Rn. 12; a.A. OLG Frankfurt StV 1984, 159 f.; Meyer-Goßner, StPO, 48. Auflage 2005, § 112 a Rn. 8; zu Besonderheiten bei Sexualstraftaten an Kindern vgl. OLG Schleswig SchlaHA 2001, 135; OLG Hamburg NStZ-RR 2001, 220 f.; OLG Köln StV 2003, 169 f.).
  • OLG Bremen, 01.03.2013 - 1 Ws 5/13

    Untersuchungshaft bei heranwachsenden Beschuldigten

    Aus verfassungsrechtlichen Gründen sind daher strenge Anforderungen an den Haftgrund zu stellen (ständige Rechtsprechung des Hans. OLG Bremen, zuletzt Beschluss vom 15.05.2012 - Ws 51/12 - Hans. OLG Bremen, NStZ-RR 2001, 220).
  • KG, 27.05.2008 - 4 Ws 49/08

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Heranwachsenden

    Anknüpfungspunkte sind neben den Tatumständen vor allem auch die Vortaten und die konkreten Lebensverhältnisse des Angeklagten (vgl. OLG Dresden a.a.O.; OLG Bremen NStZ-RR 2001, 220; Meyer-Goßner a.a.O., § 112a Rdn. 14).
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