Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 20.09.2004

Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 138/04   

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https://dejure.org/2004,2176
OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 138/04 (https://dejure.org/2004,2176)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.09.2004 - 1 Ss 138/04 (https://dejure.org/2004,2176)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. September 2004 - 1 Ss 138/04 (https://dejure.org/2004,2176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdopplung einer Regelgeldbuße wegen vorsätzlicher Begehung einer Ordnungswidrigkeit; Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt; Möglichkeit des fahrlässigen in der Hand Haltens und Telefonierens mit einem Mobiltelefon

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Nötigung; Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags; Zurückweisung eines Antrags als Beweisermittlungsantrag; Darlegung von Beweisziel und Beweistatsache bei unter Beweisstellen einer Negativtatsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Geldbuße bei Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 9.8.2006)

    § 23 StVO
    Handy am Steuer // Verbotswidriges Telefonieren während der Autofahrt - § 23 Ia StVO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 23
  • NZV 2005, 108
  • StV 2005, 11
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 25.11.2002 - 2 Ss OWi 1005/02

    Autotelefon, Mobiltelefon, Begriff der Benutzung, Organisator

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 138/04
    Es erscheint nahezu unmöglich, fahrlässig ein Telefon in der Hand zu halten und damit zu telefonieren bzw. es anderweitig zu nutzen (vgl. zur Pflichtwidrigkeit insoweit OLG Hamm, NZV 2003, 98).
  • OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05

    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons

    Es bedarf vielmehr weitergehender Beweiserhebung zur Klärung der Frage, ob die entsprechende Einlassung des Betroffenen zu widerlegen und der Vorwurf des Bußgeldbescheids zu beweisen ist (vgl. zu Schuldform u. Bußgeldbemessung: OLG Jena NStZ-RR 2005, 23 = NZV 2005, 108 = zfs 2005, 207 = DAR 2005, 228 = VRS 107, 472).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 2 RBs 37/14

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei fehlender konkreter Erinnerung des

    Zwar liegt das regelmäßig auf der Hand, weil eine fahrlässige Benutzung eines Mobiltelefons praktisch kaum vorstellbar ist (OLG Jena NZV 2005, 108; OLG Hamm NZV 2008, 583).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - 2 Ss OWi 134/06

    Funktelefon - Begriff der Benutzung

    Ferner weist der Senat darauf hin, dass bei der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt regelmäßig nur vorsätzliches Handeln in Betracht kommen dürfte (vgl. OLG Jena NStZ-RR 2005, 23).
  • OLG Hamm, 12.07.2006 - 2 Ss OWi 402/06

    Handy, Benutzung; Begriff; Auslesen von Telefonnummer

    Schließlich wirft auch der Umstand, dass das angefochtene Urteil weder in der Urteilsformel noch in den Gründen die Schuldform erkennen lässt, keine klärungsbedürftige Rechtsfrage auf, die zur Fortbildung des materiellen Rechts die Zulassung der Rechtsbeschwerde erforderlich macht (vgl. zur - regelmäßigen - Schuldform des Vorsatzes bei Verstößen der vorliegenden Art den zuvor genannten Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2005 und den Beschuss des 4. Senats für Bußgeldsachen vom 10. November 2005, ferner OLG Jena, NZV 2005, 108 = NStZ-RR 2005, 23 = DAR 2005, 228 = VRS 107, 472).
  • OLG Jena, 31.05.2006 - 1 Ss 82/06

    Handyverbot im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung (hier: als Diktiergerät)

    Ein verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt kann regelmäßig nur vorsätzlich begangen werden (siehe Senatsbeschluss vom 06.09.2004, 1 Ss 138/04, NStZ-RR 2005, 23).
  • OLG Hamm, 20.04.2007 - 2 Ss OWi 227/07

    Mobiltelefon; Nutzung; Begriff; Straßenverkehr; Feststellungen; Anforderungen

    Daher wäre es rechtsfehlerhaft, die Geldbuße wegen der vorsätzlichen Begehungsweise zu erhöhen (KG NZV 2006, 609; siehe auch OLG Jena NStZ-RR 2005, 23).
  • OLG Hamm, 20.04.2007 - 2 Ss OWi 228/07

    Benutzung eines Mobiltelefons

    Daher wäre es rechtsfehlerhaft, die Geldbuße wegen der vorsätzlichen Begehungsweise zu erhöhen (KG NZV 2006, 609; siehe auch OLG Jena NStZ-RR 2005, 23 ).

    Daher wäre es rechtsfehlerhaft, die Geldbuße wegen der vorsätzlichen Begehungsweise zu erhöhen (KG NZV 2006, 609; siehe auch OLG Jena NStZ-RR 2005, 23 ).

    Daher wäre es rechtsfehlerhaft, die Geldbuße wegen der vorsätzlichen Begehungsweise zu erhöhen (KG NZV 2006, 609; siehe auch OLG Jena NStZ-RR 2005, 23 ).

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2022 - 2 RBs 73/22

    Vorsätzliches Führen eines Kraftfahrzeugs mit verdecktem Gesicht; Unzulässige

    Die Vorsatzform ist hier bereits bei der Regelgeldbuße berücksichtigt und rechtfertigt keine Erhöhung (vgl. zur verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer: OLG Jena NZV 2005, 108; KG NJW 2006, 3080; OLG Hamm NZV 2008, 583).
  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08

    Mobiltelefon; Vorsatz; Eröhung; Geldbuße

    Nach allgemeiner Meinung wird das verbotswidrige Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt regelmäßig nur vorsätzlich begangen werden können (vgl. u.a. OLG Hamm StRR 2007, 76; VRR 2007, 317 = NZV 2007, 483 = VRS 2007, 75; siehe auch noch Beschluss des Senats vom 4. Januar 2008 in 2 Ss OWi 865/07 OLG Hamm und wird daher eine Erhöhung der Regelgeldbuße wegen vorsätzlicher Begehungsweise nicht in Betracht kommen (KG NJW 2006, 3018; OLG Jena VRS 107, 472 = NZV 2005, 108; OLG Hamm im Beschluss vom 4. Januar 2008, a.a.O.).
  • KG, 30.11.2005 - 3 Ws (B) 600/05

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Fehlerhafte Erhöhung der Regelgeldbuße

    Da der Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO regelmäßig vorsätzlich verwirklicht wird, hat dies, nachdem die Nr. 109 bis 109.2 des Bußgeldkataloges weggefallen waren, bereits in der Regelbuße von 40, 00 Euro entsprechende Berücksichtigung gefunden [vgl. OLG Jena VRS 107, 472 ff.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl., § 23 Rdn. 39].
  • OLG Braunschweig, 08.09.2021 - 1 Ss 126/21

    Unzulässige Erhöhung der Regelgeldbuße bei vorsätzlichem Benutzen eines

  • KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 108/16

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei irrig inhäsivem Tatgericht

  • VG Stuttgart, 22.03.2007 - 1 K 4220/04

    Nichtzulassung eines Fernsehprogramms u.a. wegen Missachtung der Auflage zur

  • OLG Hamm, 19.11.2008 - 2 Ss OWi 547/08

    Mobiltelefon; Benutzung; Straßenverkehr; Urteil; Anforderungen

  • OLG Zweibrücken, 04.01.2012 - 1 SsRs 48/11

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Handy-Benutzung eines

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 2 Ss OWi 547/08

    Mobiltelefon; Benutzung; Vorsatz; Fahrlässigkeit

  • OLG Braunschweig, 08.09.2021 - 1 Ss OWi 126/21

    Sicherungsbedürfnis für Zulassung der Rechtsbeschwerde auch bei unbewusster

  • OLG Hamm, 13.07.2006 - 2 Ss OWi 415/06

    Zulassung; Rechtsbeschwerde; Handy; Telefonieren im Straßenverkehr

  • OLG Jena, 06.04.2006 - 1 Ss 347/05

    Verkehr

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4880
OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04 (https://dejure.org/2004,4880)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.09.2004 - 1 Ss 227/04 (https://dejure.org/2004,4880)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. September 2004 - 1 Ss 227/04 (https://dejure.org/2004,4880)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von einem Fahrverbot trotz Erfüllung eines Regelbeispiels; Voraussetzungen grob pflichtwidrigen Verhaltens bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Abgrenzung zwischen grober Pflichtwidrigkeit und Augenblicksversagen; Unverhältnismäßige Härte eines Fahrverbots; ...

  • rechtsportal.de

    Begriff der groben Pflichtwidrigkeit bei Übersehen eines Verkehrszeichens; Anordnung eines Fahrverbots

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ausführlich zu grober Pflichtverletzung, Gleichgültigkeit und Augenblicksversagen

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1061
  • NStZ-RR 2005, 23 (Ls.)
  • NZV 2005, 383
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    (BGHSt 43, 241 ff. = NZV 97, 525).

    Voraussetzung ist weiterhin, dass er die ohne das Vorschriftszeichen maßgebliche Höchstgeschwindigkeit eingehalten hat (vgl. BGH, NZV 1997, 525 f.).

    Gegenteiliges ist auch nicht der vom OLG Frankfurt - insoweit unzutreffend - zitierten Entscheidung des BGH (aaO. S. 252 = NZV 97, 525 f.) zu entnehmen (der übrigens ein ähnlich gelagerter Fall zugrunde lag).

    (2) Da ein Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVG schon aus diesem Grund ausscheidet, kommt es hier nicht darauf an, ob die Grundsätze, die der BGH in seiner Entscheidung vom 11. September 1997 (BGHSt 43, 241 ) zum Augenblicksversagen bei den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV erfassten groben Pflichtverletzungen entwickelt hat, auch für Fälle beharrlicher Pflichtwidrigkeiten gelten (so OLG Hamm VRS 97, 449 ; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 ; BayObLG NZV 2001, 46 ; OLG Köln NZV 2001, 442; NStZ-RR 2003, 154; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ) oder ob das, wovon der Senat (im Anschluss an BGHSt 38, 231 ) in ständiger Rechtsprechung ausgeht, nicht der Fall ist (NStZ-RR 2004, 58 ; zuletzt Beschlüsse 1 Ss 13/04 vom 05.02.2004 sowie 1 Ss 31/04 vom 16.02.2004).

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    (2) Da ein Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVG schon aus diesem Grund ausscheidet, kommt es hier nicht darauf an, ob die Grundsätze, die der BGH in seiner Entscheidung vom 11. September 1997 (BGHSt 43, 241 ) zum Augenblicksversagen bei den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV erfassten groben Pflichtverletzungen entwickelt hat, auch für Fälle beharrlicher Pflichtwidrigkeiten gelten (so OLG Hamm VRS 97, 449 ; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 ; BayObLG NZV 2001, 46 ; OLG Köln NZV 2001, 442; NStZ-RR 2003, 154; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ) oder ob das, wovon der Senat (im Anschluss an BGHSt 38, 231 ) in ständiger Rechtsprechung ausgeht, nicht der Fall ist (NStZ-RR 2004, 58 ; zuletzt Beschlüsse 1 Ss 13/04 vom 05.02.2004 sowie 1 Ss 31/04 vom 16.02.2004).

    Unter den Begriff der beharrlichen Pflichtverletzung fallen solche Verkehrsverstöße, die nach ihrer Art und den Umständen ihrer Begehung für sich allein betrachtet zwar nicht bereits zu den objektiv und subjektiv groben Zuwiderhandlungen zählen, durch deren wiederholte Begehung in kurzer Zeit der Fahrer jedoch zu erkennen gibt, dass es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt (BGHSt 38, 231, 234).

  • OLG Jena, 17.06.2004 - 1 Ss 13/04

    Verkehr

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    (2) Da ein Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVG schon aus diesem Grund ausscheidet, kommt es hier nicht darauf an, ob die Grundsätze, die der BGH in seiner Entscheidung vom 11. September 1997 (BGHSt 43, 241 ) zum Augenblicksversagen bei den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV erfassten groben Pflichtverletzungen entwickelt hat, auch für Fälle beharrlicher Pflichtwidrigkeiten gelten (so OLG Hamm VRS 97, 449 ; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 ; BayObLG NZV 2001, 46 ; OLG Köln NZV 2001, 442; NStZ-RR 2003, 154; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ) oder ob das, wovon der Senat (im Anschluss an BGHSt 38, 231 ) in ständiger Rechtsprechung ausgeht, nicht der Fall ist (NStZ-RR 2004, 58 ; zuletzt Beschlüsse 1 Ss 13/04 vom 05.02.2004 sowie 1 Ss 31/04 vom 16.02.2004).

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung können aber nur ganz besondere, außergewöhnliche Umstände es ausnahmsweise vertretbar erscheinen lassen, von der Verhängung eines verwirkten Fahrverbots abzusehen (Beschlüsse 1 Ss 107/04 vom 24.5.2004, 1 Ss 27/04 vom 22.4.2004, 1 Ss 13/04 vom 5.2.2004; 2. Strafsenat, Beschluss 2 Ss 154/04 vom 7.6.2004; siehe auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 88 sogar bei drohender Existenzgefährdung eines in kurzer Zeit mehrfach auffällig gewordenen Betroffenen).

  • OLG Frankfurt, 18.02.2003 - 2 Ss OWi 1/03

    Fahrverbot - Erschütterung der Indizwirkung nur bei im Übrigen regelgemäßem

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    Dass er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit "ausnutzt" (oder auch überschreitet), genügt dazu allein noch nicht (Abweichung von OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2003, 123).

    Zwar hat das OLG Frankfurt (NStZ-RR 2003, 123 ) in einem wohl vergleichbaren Fall entschieden, es liege nicht nur einfache Fahrlässigkeit vor, und ausgeführt:.

  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01

    Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße;

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    (2) Da ein Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVG schon aus diesem Grund ausscheidet, kommt es hier nicht darauf an, ob die Grundsätze, die der BGH in seiner Entscheidung vom 11. September 1997 (BGHSt 43, 241 ) zum Augenblicksversagen bei den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV erfassten groben Pflichtverletzungen entwickelt hat, auch für Fälle beharrlicher Pflichtwidrigkeiten gelten (so OLG Hamm VRS 97, 449 ; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 ; BayObLG NZV 2001, 46 ; OLG Köln NZV 2001, 442; NStZ-RR 2003, 154; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ) oder ob das, wovon der Senat (im Anschluss an BGHSt 38, 231 ) in ständiger Rechtsprechung ausgeht, nicht der Fall ist (NStZ-RR 2004, 58 ; zuletzt Beschlüsse 1 Ss 13/04 vom 05.02.2004 sowie 1 Ss 31/04 vom 16.02.2004).

    Denn selbst nach der erstgenannten Auffassung entfällt bei wiederholten Pflichtverstößen lediglich die Indizwirkung des Regelbeispiels, wenn die abzuurteilende Verkehrsordnungswidrigkeit nicht ausschließbar auf ein Augenblicksversagen zurückzuführen ist (OLG Köln NZV 2001, 442; OLG Braunschweig aaO.).

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    aa) der Betroffene schuldhaft eine Ursache für das Übersehen gesetzt hat (z.B. durch Telefonieren; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 unter Hinweis auf KG, 2 Ss 319/99 vom 19.1.2000 - in: jurisweb);.

    (2) Da ein Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVG schon aus diesem Grund ausscheidet, kommt es hier nicht darauf an, ob die Grundsätze, die der BGH in seiner Entscheidung vom 11. September 1997 (BGHSt 43, 241 ) zum Augenblicksversagen bei den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV erfassten groben Pflichtverletzungen entwickelt hat, auch für Fälle beharrlicher Pflichtwidrigkeiten gelten (so OLG Hamm VRS 97, 449 ; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 ; BayObLG NZV 2001, 46 ; OLG Köln NZV 2001, 442; NStZ-RR 2003, 154; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ) oder ob das, wovon der Senat (im Anschluss an BGHSt 38, 231 ) in ständiger Rechtsprechung ausgeht, nicht der Fall ist (NStZ-RR 2004, 58 ; zuletzt Beschlüsse 1 Ss 13/04 vom 05.02.2004 sowie 1 Ss 31/04 vom 16.02.2004).

  • OLG Koblenz, 01.09.2003 - 1 Ss 151/03

    Regelfahrverbot, Absehen vom, Begründungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    Im Übrigen dürfen Angaben des Betroffenen nach ständiger Senatsrechtsprechung keinesfalls ungeprüft übernommen werden (Beschlüsse 1 Ss 33/03 v. 20.2.02 und 1 Ss 151/03 v. 1.9.03).
  • BayObLG, 19.04.1996 - 2 ObOWi 282/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    Der Senat kann deshalb nicht beurteilen, ob es sich um einen erheblichen Verkehrsverstoß gehandelt hat und ob der Betroffene noch vor Begehung der Tat vom 30. April 2003 durch Zustellung eines Bußgeldbescheids (der nach Angaben der Staatsanwaltschaft in ihrer Rechtsbeschwerdebegründungsschrift am 11. April 2003 erlassen worden und durch den neben der Geldbuße ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden sein soll) nochmals eindringlich vorgewarnt war (vgl. dazu BayObLG VRS 98, 33 ; NZV 1996, 370 ).
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Überschreiten der bauartmäßig zugelassenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    Ausgeschlossen wäre dann auch die Anwendung des im Urteil herangezogenen § 2 Abs. 4 BKatV , weil dieser eine angemessene Erhöhung der Regelgeldbuße nur anstelle eines grundsätzlich verwirkten Fahrverbots vorsieht (Senatsbeschluss 1 Ss 73/02 vom 04.06.2002).
  • BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03

    Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    Nur wenn die Beharrlichkeit der Pflichtverletzung von ähnlich starkem Gewicht ist wie im Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV entspricht die Anordnung des Fahrverbots dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BayObLG VRS 106, 394 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99

    Hinweis auf mögliches längeres Fahrverbot durch den Tatrichter

  • OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 2 Ws (B) 450/01

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Regelfahrverbot trotz Existenzgefährdung

  • OLG Brandenburg, 04.11.1999 - 1 Ss OWi 117 B/99

    Verhängung eines Fahrverbots; Ablehnung eines Beweisantrages; Verurteilung wegen

  • OLG Koblenz, 17.08.2004 - 2 Ss 154/04

    Fahrverbot - Regelfahrverbot - Notwendigkeit der Anordnung

  • OLG Jena, 07.06.2004 - 1 Ss 27/04

    Verkehr

  • OLG Köln, 28.01.2003 - Ss 14/03

    Voraussetzung für die Verhängung eines Fahrverbotes; Ermessensausübung des

  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

  • BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 253/03

    Übertragung der Vollstreckungsleitung auf den Jugendrichter (wichtiger Grund der

  • BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99

    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

  • OLG Braunschweig, 15.03.1999 - 2 Ss (B) 5/99

    Augenblicksversagen trotz beharrlicher Pflichtverletzung

  • OLG Bremen, 03.06.2004 - Ss 31/04

    Bestellung eines Pflichtverteidigers bei anwaltlicher Vertretung des Verletzten

  • OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Fehlende

    Der Tatrichter darf seine Überzeugung von einer außergewöhnlichen Härte nicht allein auf die nicht näher belegte Einlassung des Betroffenen stützen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. September 2013 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; NJW 2005, 1061, 1064; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; OLG Karlsruhe NZV 2006, 326; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Bamberg ZfSch 2010, 291; VRS 111 [2006], 62).

    Verhältnismäßig ist die Auferlegung des Fahrverbotes daher jedenfalls dann, wenn gravierende berufliche Nachteile anderweitig, insbesondere durch Urlaubnahme unter Nutzung der Abgabefrist nach § 25 Abs. 2a StVG oder durch die Wahl eines - auch mit deutlichem finanziellem und zeitlichem Mehraufwand verbundenen - anderen Transportmittels vermieden werden können (std.Rspr., vgl. Senat NJW 2005, 1061, 1064; BayObLG NZV 1997, 89, 90; OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2012 - III-3 RBs 19/12 [juris]).

  • OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06

    Verhängung des Regelfahrverbots bei Überschreitung einer aus Gründen des

    bb) Nach den seitens des Amtsgerichts seiner Wertung zugrunde gelegten Feststellungen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor der Messstelle von der ab dem Ortsende Münchens durchgängig beschilderten Beschränkung auf 120 km/h durch Verkehrszeichen zunächst auf 100 km/h und sodann weiter auf 80 km/h mit dem Zusatz 'Lärmschutz' beschränkt, so dass zumindest von einer einem so genannten Geschwindigkeitstrichter vergleichbaren Verkehrssituation einer stufenweise Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mittels mehrerer nacheinander aufgestellter Vorschriftszeichen (Zeichen 274) auszugehen war, die eine Berufung auf ein Augenblicksversagen regelmäßig ausschließt (BGHSt 43, 241/251 und zuletzt z.B. OLG Koblenz NZV 2005, 383 ff.; ferner Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 25 StVG Rn. 9a und Burhoff/Deutscher Rn. 815 jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 12.09.2005 - 1 Ss 235/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Augenblicksversagen bei Außerachtlassen einer

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. ausführlich Senat NJW 05, 1061 = DAR 05, 47 = NZV 05, 383 m.w.N.) ist in Fällen dieser Art die Berufung auf ein bloß leichtes Versehen, wie es jedem, auch einem an sich sorgfältigen Fahrer einmal unterlaufen kann (sog. Augenblicksversagen), regelmäßig ausgeschlossen; das Außerachtlassen der besonderen, erhöhten Sorgfalt wird, jedenfalls im Regelfall, als grobe Nachlässigkeit eingestuft.
  • OLG Zweibrücken, 31.08.2016 - 1 OWi 1 SsBs 35/16

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Möglichkeit eines Augenblicksversagens

    Die Überschreitung der allgemein zulässigen Geschwindigkeit begründet nicht immer ein grob pflichtwidriges Verhalten (OLG Koblenz NJW 2005, 1061, 1062).
  • FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1065/16

    Feststellung von Instandhaltungsaufwendungen

    An dieser Möglichkeit der gemeinschaftlichen Einkünfteerzielung habe sich auch durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 02.06.2005 (V ZB 32/05, NJW 2005, 1061) und durch den mit Wirkung zum 01.07.2007 eingefügten - diesen BGH-Beschluss bestätigenden - § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG nichts geändert.
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