Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.10.2011 - III-3 RBs 271/11   

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https://dejure.org/2011,19416
OLG Hamm, 05.10.2011 - III-3 RBs 271/11 (https://dejure.org/2011,19416)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.10.2011 - III-3 RBs 271/11 (https://dejure.org/2011,19416)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - III-3 RBs 271/11 (https://dejure.org/2011,19416)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    OWiG §§ 74 Abs. 2, 71 Abs. 1, 46 Abs. 1; StPO § 218 Satz 1

  • verkehrslexikon.de

    Ist der Verteidiger entgegen §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 218 Satz 1 StPO nicht zur Hauptverhandlung geladen worden und nicht erschienen, ist eine Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG ungeachtet des Umstandes, dass diese Vorschrift allein auf das Nichterscheinen des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid bei Nichtladung des Verteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid bei Nichtladung des Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 10 OWi 890/10
  • OLG Hamm, 05.10.2011 - III-3 RBs 271/11

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 258 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 30.11.2006 - 2 Ss OWi 1521/06

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Ladung des Verteidigers

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2011 - 3 RBs 271/11
    Ist der Verteidiger entgegen §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 218 Satz 1 StPO nicht zur Hauptverhandlung geladen worden und nicht erschienen, ist eine Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG ungeachtet des Umstandes, dass diese Vorschrift allein auf das Nichterscheinen des Betroffenen abstellt, nicht statthaft (BayObLG, a.a.O., Rdnr. 6; NStZ-RR 2001, 377; OLG Bamberg, NJW 2007, 393; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 44; Senge in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. [2006], § 74 Rdnr. 25; Göhler, OWiG, 15. Aufl. [2009], § 74 Rdnr. 33; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. [2011], § 329 Rdnr. 11a), weil dem Verteidiger auf diese Weise die Möglichkeit genommen wird, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen, namentlich für den ausgebliebenen Betroffenen Entschuldigungsgründe vorzutragen oder für ihn einen Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen nach § 73 Abs. 2 OWiG zu stellen (BayObLG, NStZ-RR 2001, 377; OLG Bamberg, a.a.O.; Senge, a.a.O.).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2 ObOWi 19/01

    Ladung eines Verteidigers

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2011 - 3 RBs 271/11
    Ist der Verteidiger entgegen §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 218 Satz 1 StPO nicht zur Hauptverhandlung geladen worden und nicht erschienen, ist eine Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG ungeachtet des Umstandes, dass diese Vorschrift allein auf das Nichterscheinen des Betroffenen abstellt, nicht statthaft (BayObLG, a.a.O., Rdnr. 6; NStZ-RR 2001, 377; OLG Bamberg, NJW 2007, 393; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 44; Senge in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. [2006], § 74 Rdnr. 25; Göhler, OWiG, 15. Aufl. [2009], § 74 Rdnr. 33; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. [2011], § 329 Rdnr. 11a), weil dem Verteidiger auf diese Weise die Möglichkeit genommen wird, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen, namentlich für den ausgebliebenen Betroffenen Entschuldigungsgründe vorzutragen oder für ihn einen Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen nach § 73 Abs. 2 OWiG zu stellen (BayObLG, NStZ-RR 2001, 377; OLG Bamberg, a.a.O.; Senge, a.a.O.).
  • BayObLG, 21.05.1980 - 1 ObOWi 124/80

    Verwerfung; Einspruch; Verteidiger; Ladung; Erscheinen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2011 - 3 RBs 271/11
    - 1 Ob OWi 124/80 -, Rdnr. 5 ).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.1993 - 5 Ss OWi 308/93
    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2011 - 3 RBs 271/11
    Ist der Verteidiger entgegen §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 218 Satz 1 StPO nicht zur Hauptverhandlung geladen worden und nicht erschienen, ist eine Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG ungeachtet des Umstandes, dass diese Vorschrift allein auf das Nichterscheinen des Betroffenen abstellt, nicht statthaft (BayObLG, a.a.O., Rdnr. 6; NStZ-RR 2001, 377; OLG Bamberg, NJW 2007, 393; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 44; Senge in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. [2006], § 74 Rdnr. 25; Göhler, OWiG, 15. Aufl. [2009], § 74 Rdnr. 33; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. [2011], § 329 Rdnr. 11a), weil dem Verteidiger auf diese Weise die Möglichkeit genommen wird, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen, namentlich für den ausgebliebenen Betroffenen Entschuldigungsgründe vorzutragen oder für ihn einen Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen nach § 73 Abs. 2 OWiG zu stellen (BayObLG, NStZ-RR 2001, 377; OLG Bamberg, a.a.O.; Senge, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 12.05.2020 - 1 OWi 2 SsRs 91/20

    Bußgeldverfahren: Nichterscheinen des mittels eines elektronischen Dokuments

    5 Ist der Verteidiger entgegen §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, 218 Satz 1 StPO nicht zur Hauptverhandlung geladen worden und nicht erschienen, ist eine Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht zulässig (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. September 2000 - 2 ObOWi 462/00 und Beschluss vom 4. April 2001, 2 ObOWi 19/01; OLG Bamberg, Beschluss vom 30. November 2006, 2 Ss OWi 1521/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 1997, 2 Ss 18/97, 8/97 III; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2011, III-3 RBs 271/11; KG Berlin, Beschluss vom 8. November 2000 - 2 Ss 192/00 - 3 Ws 403/00; alle zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss-OWi 21/12, 2 Ss OWi 21/12   

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https://dejure.org/2012,6658
OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss-OWi 21/12, 2 Ss OWi 21/12 (https://dejure.org/2012,6658)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.02.2012 - 2 Ss-OWi 21/12, 2 Ss OWi 21/12 (https://dejure.org/2012,6658)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 2 Ss-OWi 21/12, 2 Ss OWi 21/12 (https://dejure.org/2012,6658)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien zur Berechnung der Wartepflicht vor Einspruchsverwerfung im Strafprozess

  • Wolters Kluwer

    Strafprozess: Berechnung der Wartepflicht vor Einspruchsverwerfung

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Zeitpunkt für Beginn der Wartezeit von 15 Minuten vor Einspruchsverwerfung

  • rechtsportal.de

    StPO § 329 Abs. 1; StPO § 412; OWiG § 71
    Hauptverhandlung nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid; Berechnung der Wartepflicht vor Einspruchsverwerfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Bis wann muss das Gericht warten wenn der Betroffene sich verspätet?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 258
  • NZV 2012, 605
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - 2b Ss 370/00

    Anforderungen an die Wartezeit vor Verwerfung des Einspruchs gegen einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss OWi 21/12
    Die vom Gericht einzuhaltende Wartezeit - üblicherweise 15 Minuten (KK-OWiG Senge, a. a. O.) - beginnt mit der festgesetzten Terminsstunde (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, Rn 13 zu § 329; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.1.2001 - 2b Ss 370/00 - 99/00 I, NStZ-RR 2001, 303).
  • LG Aachen, 30.12.1992 - 63 Qs 298/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss OWi 21/12
    Ohne Bedeutung für die vom Gericht einzuhaltende Wartezeit ist dagegen der für keinen der Beteiligten genau vorhersehbare Zeitpunkt des tatsächlichen Aufrufs der Sache (LG Aachen, B. v. 30.12.1992 - 63 Qs 298/92, NJW 1993, 2326).
  • OLG Frankfurt, 14.12.1999 - 2 Ss 351/99

    Verwerfung der Berufung wegen Nichterscheinens des Angeklagten; Dauer des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss OWi 21/12
    Soweit der Entscheidung des Senats vom 14.12.1999 - 2 Ss 351/99 (NStZ-RR 2001, 85) etwas anderes zu entnehmen sein könnte, hält er an dieser Auffassung nicht fest.
  • OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ws 188/05

    Berufungsverwerfung; verspäteter Beginn der Hauptverhandlung; Aussetzung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss OWi 21/12
    Er gilt sowohl für die Wartepflicht des pünktlich erschienenen Betroffenen, der nicht unbeschränkt auf einen verzögerten Aufruf der Sache warten muss (OLG Hamm, B. v. 8.6.2005 - 3 Ss 247/05, BeckRS 2005 30357791) als auch für den verspäteten Betroffenen, der darauf vertrauen darf, dass das Gericht eine kurze Zeit auf ihn warten werde.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - IV-2 RBs 13/12   

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https://dejure.org/2012,871
OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - IV-2 RBs 13/12 (https://dejure.org/2012,871)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.02.2012 - IV-2 RBs 13/12 (https://dejure.org/2012,871)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - IV-2 RBs 13/12 (https://dejure.org/2012,871)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Der Antrag auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen des Betroffenen darf durch den mit einer besonderen Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidiger zulässigerweise noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach dem Aufruf der Sache gestellt werden, bevor ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtzeitiges Stellen eines Antrags auf Entbindung von der Pflicht zum Erscheinen zur Hauptverhandlung; Zulässigkeit des Stellens eines Entbindungsantrags auch noch nach Aufruf der Sache durch einen bevollmächtigten Vertreter des Betroffenen

  • bussgeldsiegen.de

    Entbindung des Betroffenen von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit des Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen nach Aufruf der Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Entbindungsantrag - auch in der Hauptverhandlung noch nicht zu spät

Besprechungen u.ä. (2)

  • lawblog.de (Kurzanmerkung)

    Kleiner Verfahrenstrick rettet bei Verspätung

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzanmerkung)

    OLG Düsseldorf entspannt Verteidiger

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 258 (Ls.)
  • AnwBl 2012, 210
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 12.06.2009 - 311 SsRs 54/09

    Zeitpunkt der Antragstellung auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 RBs 13/12
    Der Antrag durfte durch den mit einer besonderen Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidiger zulässigerweise noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach dem Aufruf der Sache gestellt werden, bevor zur Sache selbst verhandelt worden ist (OLG Celle NZV 2010, 420-421; OLG Hamm StraFo 2006, 425; OLG Brandenburg ZfS 2004, 235; KK Senge, OWiG, 3. Aufl., § 73 Rd. 19; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Jena, 01.12.2003 - 1 Ss 40/03

    Bußgeldverfahren, Verwerfungsurteil, persönliches Erscheinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 RBs 13/12
    Der Antrag durfte durch den mit einer besonderen Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidiger zulässigerweise noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach dem Aufruf der Sache gestellt werden, bevor zur Sache selbst verhandelt worden ist (OLG Celle NZV 2010, 420-421; OLG Hamm StraFo 2006, 425; OLG Brandenburg ZfS 2004, 235; KK Senge, OWiG, 3. Aufl., § 73 Rd. 19; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 RBs 13/12
    Der Antrag durfte durch den mit einer besonderen Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidiger zulässigerweise noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach dem Aufruf der Sache gestellt werden, bevor zur Sache selbst verhandelt worden ist (OLG Celle NZV 2010, 420-421; OLG Hamm StraFo 2006, 425; OLG Brandenburg ZfS 2004, 235; KK Senge, OWiG, 3. Aufl., § 73 Rd. 19; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 259/16

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen für die

    b) Da der Verteidiger vorliegend die Fahrereigenschaft des Betroffenen eingeräumt und im Übrigen erklärt hat, keine weiteren Angaben zur Sache und keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen, war klargestellt, dass von der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin weder weitergehende Aufklärung des Tatvorwurfs noch Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu erwarten waren (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 258).
  • OLG Braunschweig, 08.06.2023 - 1 ORbs 48/23

    Gehörsverletzung; Entbindungsantrag; Sachaufklärung; Fehlerhafte Begründung der

    Damit war klargestellt, dass von der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen in dem Hauptverhandlungstermin keine weitere Aufklärung des Tatvorwurfs zu erwarten war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Februar 2012, 2 Rbs 13/12, juris, Rn. 4).
  • KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Einlassung eines schriftlich

    Insofern gilt nichts anderes als für die Stellung des Entbindungsantrags (s. o.; vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 aaO; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 258 [Leitsatz, Volltext bei juris]; OLG Naumburg zfs 2002, 251; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG Stand März 2013, § 73 Rn. 10).
  • KG, 19.05.2017 - 3 Ws (B) 109/17

    Einspruchsverwerfungsurteil wegen des Nichterscheinens des Betroffenen zur

    Damit war klargestellt, dass von der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen in dem Hauptverhandlungstermin keine weitere Aufklärung des Tatvorwurfs zu erwarten war (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 258).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.04.2012 - 311 SsBs 26/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10957
OLG Celle, 12.04.2012 - 311 SsBs 26/12 (https://dejure.org/2012,10957)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.04.2012 - 311 SsBs 26/12 (https://dejure.org/2012,10957)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. April 2012 - 311 SsBs 26/12 (https://dejure.org/2012,10957)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Verwerfung, Einspruch, außerhalb Hauptverhandlung

  • openjur.de

    Rechtsschein eines Verwerfungsurteils außerhalb der Hauptverhandlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs. 2a StVG; § 74 Abs. 2 OWiG
    Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid nach § 74 OWiG außerhalb der Hauptverhandlung; Anschein der Verwerfung innerhalb der Hauptverhandlung nach der Zustellung der Ausfertigung eines Urteils; Beseitigung des Rechtsscheins durch eine Rechtsbeschwerde des ...

  • verkehrslexikon.de

    Zum falschen Anschein eines außerhalb der Hauptverhandlung ergangenen Verwerfungsurteils

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid nach § 74 OWiG außerhalb der Hauptverhandlung; Anschein der Verwerfung innerhalb der Hauptverhandlung nach der Zustellung der Ausfertigung eines Urteils; Beseitigung des Rechtsscheins durch eine Rechtsbeschwerde des ...

  • rechtsportal.de

    OWiG § 74 Abs. 2
    Rechtsschein eines Verwerfungsurteils außerhalb der Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 258 (Ls.)
  • NZV 2012, 353
  • NZV 2012, 6
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 24/89

    Vollständigkeit eines Urteils bei fehlender Namensangabe eines Schöffen im Rubrum

    Auszug aus OLG Celle, 12.04.2012 - 311 SsBs 26/12
    Hierin liegt auch der Unterschied zu den Konstellationen in BGH, NStZ 1989, 584 bzw. NStZ 1994, 47, wo Rechte der bei der Verkündung des Urteils anwesenden Personen durch Mängel in der Urteilsausfertigung nicht berührt sein konnten.
  • BGH, 05.07.1966 - 5 StR 155/66

    Nichtigkeit eines Einberufungsbescheids des Bundesministers für Arbeit und

    Auszug aus OLG Celle, 12.04.2012 - 311 SsBs 26/12
    Generell haben richterliche Entscheidungen, in ganz besonderem Maße Urteile, die Vermutung der Wirksamkeit für sich (vgl. BGHSt 21, 74 (76)).
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