Rechtsprechung
BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anstreben eines Erfolges - Billigende Inkaufnahme - Erfolgsabwendungspflicht - Vorsätzlicher Angriff - Verpflichtung zur Hilfeleistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 131
- StV 1996, 131
- JR 1999, 294
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 19.11.2013 - 4 StR 292/13
Betrug (konkludente Täuschung: Voraussetzungen, hier: Täuschung im …
Der Senat muss unter diesen Umständen nicht entscheiden, ob ein vorsätzliches Vorverhalten, das auf denselben Erfolg gerichtet ist wie das nachfolgende Unterlassen, überhaupt eine Garantenstellung aus Ingerenz zu begründen vermag (verneinend BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, BGHR StGB § 221 Konkurrenzen 1;… offen gelassen im Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 15;… aA das überwiegende Schrifttum, vgl. MüKo-StGB/Freund, 2. Aufl., § 13 Rn. 130;… SSW-StGB/Kudlich, § 13 Rn. 22; Stein, JR 1999, 265). - BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14
Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen …
Unabhängig von den Fragen, ob § 13 StGB überhaupt auf abstrakte Gefährdungsdelikte Anwendung findet und ob eine Pflicht zur Abwehr von Gefahren bestehen kann, die durch eigenes vorsätzliches Verhalten hervorgerufen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, NStZ-RR 1996, 131), fehlt es angesichts der bereits objektiven Tatbestandslosigkeit des Vorverhaltens jedenfalls an der eine Garantenstellung begründenden Pflichtwidrigkeit. - BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der …
b) Sofern sich der Tatvorwurf eines versuchten Tötungsdelikts durch Unterlassen aus objektiven Gründen oder deshalb nicht bestätigt, weil die subjektive Tatseite nicht nachzuweisen ist (vgl. zum Tötungsvorsatz beim Unterlassen BGH NJW 1992, 583), wird eine Strafbarkeit wegen Aussetzung nach § 221 StGB (vgl. BGHSt 25, 218, 220; 26, 35, 36 f.; BGHR StGB § 221 Konkurrenzen 1) oder wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323c StGB zu prüfen sein (vgl. BGH NStZ 1998, 83, 84 a.E.).
- BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07
Verfahren wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten muss vor dem …
Die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95 (NStZ-RR 1996, 131 = JR 1999, 294 mit Anm. Stein) steht der Auslegung des Senats nicht entgegen, denn in jenem Fall war ein Tötungsvorsatz gerade nicht zweifelsfrei ausgeschlossen worden, im Übrigen ist diese Entscheidung zu § 221 Abs. 1 StGB in der alten Gesetzesfassung ergangen. - BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16
BGH hebt Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge …
Hätte dagegen der jeweilige Angeklagte selbst die früheren Misshandlungen vorgenommen, bestünde für ihn keine Verpflichtung, R. vor dem anderen Angeklagten zu schützen, da nach seinem Kenntnisstand von diesem keine Gefahren für das Kind ausgingen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - 3 StR 64/02;… Beschluss vom 4. Februar 2016 - 4 StR 266/15 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, JR 1999, 294). - BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des …
Dabei kann offenbleiben, ob in dieser Fallkonstellation bereits keine Pflicht zur Erfolgsabwendung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, NStZ-RR 1996, 131) oder es sich bei dem Verhältnis von Begehungs- zum nachfolgenden Unterlassungsunrecht um eine Konkurrenzfrage handelt (…vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 13 Rn. 57 mwN;… Kudlich in Satzger/ Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 13 Rn. 22 mwN). - BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02
Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter …
Bei einem vorsätzlichen Angriff auf menschliches Leben könne der Täter, wenn er sich später eines besseren besinne und - erfolgreich - Hilfe leiste, zwar zurücktreten und insoweit Strafbefreiung erlangen; eine rechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung bestehe jedoch nicht (BGHR StGB § 221 Konkurrenzen 1 = NStZ-RR 1996, 131). - BGH, 27.09.2016 - 4 StR 391/16
Aussetzung (Verhältnis zu einem durch die Aussetzungshandlung versuchtem …
Zur Begründung hat er darauf abgestellt, dass dem Aussetzungsvorsatz des Gefährdungsdelikts neben dem zugleich gegebenen Tötungsvorsatz des Erfolgsdelikts strafrechtlich keine eigenständige Bedeutung zukomme (…BGH aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, BGHR StGB § 221 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 233/11, BGHSt 57, 28, 31;… ebenso SSW-StGB/ Momsen, 2. Aufl., § 221 Rn. 17;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 221 Rn. 28;… aA Eser in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 221 Rn. 18;… insbes. zu § 221 Abs. 2 Nr. 1 StGB differenzierend MüKo-StGB/Hardtung, 2. Aufl., § 221 Rn. 50). - BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99
Minder schwerer Fall und Vorhersehbarkeit bei der Körperverletzung mit …
Im übrigen hätte auch eine Strafbarkeit nach § 221 StGB (vgl. BGHSt 26, 35 ff.; BGHR StGB § 221 - Konkurrenzen 1) oder § 323 c StGB erörtert werden müssen (vgl. BGH NStZ 1985, 501;… BGH, Urt. v. 20. Januar 2000 - 4 StR 365/99). - LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05
Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei objektiver Lebensgefährlichkeit …
Die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95 (NStZ-RR 1996, 131 = JR 1999, 294 mit Anm. Stein) steht der Auslegung des Senats nicht entgegen, denn in jenem Fall war ein Tötungsvorsatz gerade nicht zweifelsfrei ausgeschlossen worden, im Übrigen ist diese Entscheidung zu § 221 Abs. 1 StGB in der alten Gesetzesfassung ergangen.
Rechtsprechung
BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Diebstahl - Unterschlagung - Abrechnung - Gewahrsam - Kasse
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 131
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 21.12.2016 - 3 StR 453/16
Strafantragserfordernis beim Haus- und Familiendiebstahl (Anwendbarkeit bei …
Hat sich indes ein Täter eine fremde Sache durch eine strafbare Handlung bereits zugeeignet, kann er sie sich in einem späteren Zeitpunkt nicht noch einmal im Sinne von § 246 Abs. 1 StGB zueignen, ohne vorher seine Scheineigentümerposition wieder aufgegeben zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59, BGHSt 14, 38; ferner BGH, Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280, 281 f.; Beschluss vom 13. Juli 1995 - 1 StR 309/95, NStZ-RR 1996, 131, 132;… MüKoStGB/Hohmann aaO, § 246 Rn. 40;… SSWStGB/Kudlich, 3. Aufl., § 246 Rn. 20); eine solche Position lässt sich nicht beliebig wiederholend begründen. - OLG Celle, 13.09.2011 - 1 Ws 355/11
Dreieckserpressung: Näheverhältnis zwischen einem Genötigten als Angestelltem und …
Denn der Zeuge hatte gegenüber der Angeklagten M. nur untergeordneten Mitgewahrsam (vgl. BGHSt 10, 400; BGH NStZ-RR 1996, 131). - BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02
Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung). …
Alleingewahrsam wäre in Betracht gekommen, wenn die Angestellten der Firma C.S.C. die alleinige tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Geräte gehabt hätten, wie das etwa bei einem Fahrer liegen kann, der Speditionsgut transportiert und der dem unmittelbaren Weisungsbereich seines Arbeitgebers entzogen ist (…BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 7; siehe auch BGH NStZ-RR 1996, 131; 2001, 268;… Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 242 Rdn. 33).Blieb hier die jederzeitige Einwirkungsmöglichkeit des Dienstherrn erhalten, hätte dieser gegenüber den Angeklagten oder auch nur dem Angeklagten C. übergeordneten Gewahrsam gehabt (BGH NStZ-RR 1996, 131).
- BGH, 13.01.2022 - 1 StR 292/21
Unterschlagung (Begriff der Zueignung; Strafbarkeit der wiederholten Zueignung …
(a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich ein Täter, der sich eine fremde Sache bereits durch eine strafbare Handlung zugeeignet hat, diese in einem späteren Zeitpunkt nicht noch einmal im Sinne von § 246 Abs. 1 StGB zueignen, ohne vorher seine Scheineigentümerposition wieder aufgegeben zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59, BGHSt 14, 38, 46 f.;… vom 21. Dezember 2016 - 3 StR 453/16 Rn. 16 und vom 13. Juli 1995 - 1 StR 309/95 Rn. 11; ferner BGH, Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280, 281 f.); dies gilt nicht nur im Verhältnis der Unterschlagung zu einem anderen Eigentums- oder Vermögensdelikt wie etwa Diebstahl oder Betrug, sondern auch für Unterschlagungen zueinander. - BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00
Untreue (Kreditvergabe, Überziehungen, Scheckreiterei); Bewährung; …
Das Problem einer Schadensvertiefung (…vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 29; BGH NStZ-RR 1996, 131; BGH NStZ 1985; 413; BGH StV 2000, 490) stellt sich bei dieser Form der Scheckreiterei nämlich nicht.