Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.10.1995

Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95   

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https://dejure.org/1995,2647
BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95 (https://dejure.org/1995,2647)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1995 - 2 StR 535/95 (https://dejure.org/1995,2647)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95 (https://dejure.org/1995,2647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bundesverfassungsgericht - Entscheidung - Anordnung - Therapie - Zustimmung des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 163
  • StV 1996, 313
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95
    Die Entscheidung des BVerfG vom 16.3.1994 (BVerfGE 91, 1) schließt die Anordnung nach § 64 StGB nicht immer aus, wenn der Angeklagte der Therapie nicht zustimmt.

    Allerdings muß nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. (BVerfGE 91, 1 = NStZ 1994, 578) die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt entgegen der insoweit für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB nicht erst bei Aussichtslosigkeit einer Entziehungskur unterbleiben; nach dieser Entscheidung setzt die Verhängung der Maßregel voraus, daß die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges besteht (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1).

  • BGH, 29.07.1994 - 2 StR 304/94

    Zulässigkeit der Ablehnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95
    Ebensowenig ist schon der Mangel an Therapiebereitschaft ein zureichender Grund, von der Anordnung der Maßregel abzusehen (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 5; BGH, Beschl. v. 29. Juli 1994 - 2 StR 304/94).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 242/94

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Ablehnung der Therapie

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95
    Die Vorschrift wäre überflüssig, wenn die Unterbringung das Einverständnis des Unterzubringenden voraussetzen würde; sie ist gerade auch für solche Täter gedacht, die sich einer Drogenentwöhnungsbehandlung nicht freiwillig unterziehen und einer Unterbringung ablehnend gegenüberstehen (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 4; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 2 StR 242/94).
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Abhängigkeit - Sucht - Mangelnde

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95
    Ob aber der Schluß vom Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, läßt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit unter Berücksichtigung aller insoweit erheblichen Umstände, namentlich auch der Gründe und Wurzeln des in Rede stehenden Motivationsmangels, beurteilen (BGH, Beschl. v. 12. Juli 1995 - 2 StR 281/95).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 12.01.1994 - 2 StR 699/93

    Unterbringung - Revision - Ablehnung - Rechtsfehler - Therapie -

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95
    Die Vorschrift wäre überflüssig, wenn die Unterbringung das Einverständnis des Unterzubringenden voraussetzen würde; sie ist gerade auch für solche Täter gedacht, die sich einer Drogenentwöhnungsbehandlung nicht freiwillig unterziehen und einer Unterbringung ablehnend gegenüberstehen (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 4; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 2 StR 242/94).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 627/93

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95
    Ebensowenig ist schon der Mangel an Therapiebereitschaft ein zureichender Grund, von der Anordnung der Maßregel abzusehen (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 5; BGH, Beschl. v. 29. Juli 1994 - 2 StR 304/94).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 265/94

    Revision - Entziehungsanstalt - Unterbringungsanordnung - Zurückverweisung -

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95
    Eine Erstreckung der Teilaufhebung gemäß § 357 StPO auf den Mitangeklagten P., der keine Revision eingelegt hat, scheidet aus, wiewohl bei ihm ebenfalls eine Unterbringung trotz Drogensucht abgelehnt worden ist (BGHR StPO § 357 Erstreckung 4).
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99

    (Verminderte) Schuldfähigkeit; Prüfungsanforderungen; Alkohol;

    Andererseits bedarf es in solchen Fällen der Prüfung und Darlegung, daß auch mit therapeutischen Bemühungen eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen wäre (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95).
  • BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05

    Hang zum Betäubungsmittelmissbrauch (Neigung; physische Abhängigkeit);

    Ob aber der Schluß vom Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, läßt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller insoweit maßgeblichen Umstände (dazu BGH NStZ-RR 1997, 34; 1996, 85; 1996, 163) beurteilen.
  • BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht der Behandlung ohne

    Die Unterbringung soll gegebenenfalls dazu dienen, zunächst die Ursachen eines solchen Mangels zu beheben, bei dem Untergebrachten also Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer erfolgversprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 4, 5; BGH, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95).
  • BGH, 09.10.1997 - 3 StR 422/97

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt -

    Abgesehen davon, daß schon die Mitwirkung in einem Methadonprogramm und frühere allein unternommene Versuche, die Abhängigkeit von harten Drogen zu überwinden, Indizien dafür sein können, daß der Angeklagte einer Drogentherapie jedenfalls nicht ablehnend gegenübersteht, hat das Landgericht außer acht gelassen, daß das Fehlen eines (ernsthaften) Therapiewillens für sich die Unterbringung nach § 64 StGB nicht ohne weiteres hindert (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 163 und 1997, 34; BGH NStZ 1996, 274).
  • BGH, 03.05.1996 - 2 StR 16/96

    Ablehnung der Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer

    Das Landgericht hätte vielmehr die Angaben des Angeklagten in der Hauptverhandlung dazu und die Gründe und Wurzeln eines etwaigen Motivationsmangels darlegen müssen, um den Schluß von mangelnder Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung im Rahmen einer Gesamtwürdigung nachvollziehbar zu machen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95).
  • BGH, 17.04.1996 - 2 StR 128/96

    Versäumung der Bildung einer Gesamtstrafe durch ein Strafgericht -

    Eine Erstreckung der Urteilsaufhebung insoweit gemäß § 357 StPO auf diesen Mitangeklagten kommt nach der Rechtsprechung des Senats jedoch nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 367 Erstreckung 4 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Beschl. vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95 S. 6).".
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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1995 - 3 StR 436/95   

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https://dejure.org/1995,4964
BGH, 13.10.1995 - 3 StR 436/95 (https://dejure.org/1995,4964)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1995 - 3 StR 436/95 (https://dejure.org/1995,4964)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1995 - 3 StR 436/95 (https://dejure.org/1995,4964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 163
  • StV 1996, 207 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 13.10.1995 - 3 StR 436/95
    Die Einstellung des Verfahrens ist nicht angebracht, weil Feststellungen möglich erscheinen, die eine Verurteilung des Angeklagten auch wegen eines Verbrechens der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 1990, 130 [BGH 08.11.1989 - 3 StR 377/89]), bezüglich dessen Strafverfolgungsverjährung nicht eingetreten wäre.".
  • BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21

    Verjährung beim Totschlag (Unterbrechung; Verfahrenshindernis; Freispruch);

    Weder die lediglich von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Einstellung des Verfahrens entsprechend § 205 StPO noch verschiedene Anordnungen zur Verlängerung der Ausschreibung zur Festnahme konnten die Verjährung unterbrechen, weil § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB die - hier nicht erfolgte - Erhebung der öffentlichen Klage voraussetzt und deshalb nur gerichtliche Einstellungen erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1995 - 3 StR 436/95, NStZ-RR 1996, 163).
  • OLG Saarbrücken, 14.05.2008 - 1 Ws 84/08

    Aufhebung eines Haftbefehls wegen Verfolgungsverjährung;

    In der Folge waren auch die mit Verfügung des Dezernenten der Staatsanwaltschaft vom 29. September 2004 bzw. 28. Januar 2005 angeordnete vorläufige Einstellung des Verfahrens, die veranlasste Fahndungsmaßnahme (Bl. 1280 d.A.) und die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (Bl. 1285, 1290 ff. d.A.) nicht geeignet, die Verjährung zu unterbrechen, weil es sich dabei nicht um richterliche Entscheidungen bzw. Maßnahmen handelte (§ 78 c Abs. 1 S. 1 Nr. 5, 10 StGB ; vgl. BGH NStZ-RR 1996, 163 ).
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