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   OLG Düsseldorf, 05.12.1995 - 2 Ss (OWi) 420/95 - (OWi) 93/95 III   

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https://dejure.org/1995,7384
OLG Düsseldorf, 05.12.1995 - 2 Ss (OWi) 420/95 - (OWi) 93/95 III (https://dejure.org/1995,7384)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.1995 - 2 Ss (OWi) 420/95 - (OWi) 93/95 III (https://dejure.org/1995,7384)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - 2 Ss (OWi) 420/95 - (OWi) 93/95 III (https://dejure.org/1995,7384)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 215
  • NZV 1996, 372 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 04.01.1999 - 2 Ss OWi 1449/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, erhebliche

    ist ebenfalls ein Anhaltspunkt für Vorsatz, zumal der Betroffene mit den Örtlichkeiten und der geltenden Geschwindigkeitsregelung vertraut war (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 69, 50; 91, 149; BayObLG, NStZ 1987, 548; OLG Hamm, VRS 90, 210; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 56).
  • OLG Stuttgart, 02.07.2012 - 4a Ss 380/12

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Vorsatz bei hoher Überschreitung der

    Gerade die Kombination aus Missachten von mehreren vorangegangenen geschwindigkeitsbeschränkenden Schildern und dem Maß der Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit kann ein derart hohes Indiz für die Frage der Schuldform gewinnen, dass weitere Umstände nicht mehr erforderlich sind (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 215/216: "zwingend" vorsätzliche Ordnungswidrigkeit).
  • AG Wetzlar, 05.06.2012 - 45 OWi 2 Js 53476/12

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Nachweis der

    Es ist nicht Aufgabe des Bußgeldrichters Notwendigkeit für die behördliche Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung und deren sachliche Angemessenheit zu prüfen (OLG Düsseldorf Beschluss vom 05.12.1995, Az. 2 Ss (Owi) 420/95 - (Owi) 93/95 III).
  • AG Helmstedt, 15.01.2019 - 15 OWi 908 Js 60459/18

    Wirksamkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung

    Es ist aber nicht Aufgabe des Bußgeldrichters, die verkehrsbedingte Notwendigkeit für die behördliche Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung und deren sachliche Angemessenheit zu überprüfen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. Dezember 1995 - 2 Ss (OWi) 420/95 - (OWi) 93/95 III -, NStZ-RR 1996, 215).
  • AG Wetzlar, 05.06.2012 - 45 OWi
    Es ist nicht Aufgabe des Bußgeldrichters Notwendigkeit für die behördliche Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung und deren sachliche Angemessenheit zu prüfen (OLG Düsseldorf Beschluss vom 05.12.1995, Az. 2 Ss (Owi) 420/95 - (Owi) 93/95 III).
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