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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95   

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https://dejure.org/1996,1733
BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95 (https://dejure.org/1996,1733)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1996 - 1 StR 596/95 (https://dejure.org/1996,1733)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95 (https://dejure.org/1996,1733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 227
  • StV 1996, 604
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95
    Auch als solcher wird er für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB aber nur nach seinem eigenen Tatbeitrag beurteilt (BGH NJW 1951, 666 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551 und MDR 1976, 14; bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; NJW 1995, 2933, 2934).

    Angesichts dessen beläßt es der Senat bei der allein von den Feststellungen getragenen rechtlich möglichen, für den Angeklagten günstigeren Annahme, daß er den Vergehenstatbestand als Mittäter nur durch eine Handlung gemäß § 52 StGB erfüllt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; BGH NStZ 1986, 586; NJW 1995, 2933, 2934).

  • BGH, 10.07.1951 - 1 StR 207/51
    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95
    Auch als solcher wird er für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB aber nur nach seinem eigenen Tatbeitrag beurteilt (BGH NJW 1951, 666 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551 und MDR 1976, 14; bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; NJW 1995, 2933, 2934).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62

    Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95
    Auch als solcher wird er für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB aber nur nach seinem eigenen Tatbeitrag beurteilt (BGH NJW 1951, 666 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551 und MDR 1976, 14; bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; NJW 1995, 2933, 2934).
  • BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95

    Anklageschrift - Angeklagter - Handlungen - Höchstzahl - Anrechnung - Einkünfte -

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95
    Angesichts dessen beläßt es der Senat bei der allein von den Feststellungen getragenen rechtlich möglichen, für den Angeklagten günstigeren Annahme, daß er den Vergehenstatbestand als Mittäter nur durch eine Handlung gemäß § 52 StGB erfüllt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; BGH NStZ 1986, 586; NJW 1995, 2933, 2934).
  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

    Der Angeklagte R setzte damit - durch einen einzigen Organisationsakt (vgl. BGHR StGB § 52 - Handlung, dieselbe 29) - die Rahmenbedingungen für die Aktivitäten seines Kanzleipersonals und hatte mithin auch eine vom Täterwillen getragene Tatherrschaft, weshalb es offenbleiben könnte, ob sein Kanzleipersonal seinerzeit in Kenntnis der Amtsträgereigenschaft des Angeklagten S diesem Aufträge erteilt hatte (vgl. BGHSt 43, 219, 232; 40, 218, 235 f.).
  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Auch als solcher wird er für die Frage einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB aber nur nach seinem Tatbeitrag beurteilt (BGH NStZ-RR 1996, 227; NStZ 1997, 121).
  • BGH, 25.04.2001 - 2 StR 374/00

    Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln bei Vitaminpräparaten; Überwiegende

    Das Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB bestimmt sich ohne Rücksicht auf die Beurteilung bei anderen Tatbeteiligten für jeden Täter nach den seinen eigenen Tatbeitrag betreffenden individuellen Gegebenheiten (BGHSt 40, 218, 238; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 29).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Bei einer solchen Fallgestaltung ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, daß die Gesamtfreiheitsstrafe als Einzelstrafe bestehenbleibt (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84, 23. September 1987 - 2 StR 473/87, 24. Februar 1988 - 3 StR 17/88, 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95; w. Nachw. bei Hanack in Löwe/Rosenberg aaO. § 354 Rdn. 34 Fußn. 51).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

    Ob der oder die Mittäter die ihnen zurechenbaren Taten gegebenenfalls tatmehrheitlich begingen, ist demgegenüber ohne Belang (s. etwa BGH NStZ 1996, 296 f.; 1997, 121; BGHR StGB § 52 Handlung, dieselbe 29).
  • BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17

    Totschlag (Konkurrenzverhältnis zu Körperverletzungsdelikten: Gesetzeskonkurrenz

    a) Bei gemeinschaftlicher Tatbegehung bestimmt sich die konkurrenzrechtliche Bewertung für jeden Mittäter ohne Rücksicht auf die Beurteilung bei anderen Tatbeteiligten allein nach den seinen eigenen Tatbeitrag betreffenden individuellen Gegebenheiten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 29; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 52 Rn. 32 mwN).
  • BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98

    Beihilfe zum versuchten Betrug in Tateinheit mit falscher uneidlicher Aussage

    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen i.S.d. §§ 52, 53 StGB wird jeder Täter aber nur nach seinem eigenen Tatbeitrag beurteilt (BGH NJW 1951, 666 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551; MDR 1976, 14; BGH bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NJW 1995, 2933, 2934; BGH NStZ-RR 1996, 227).

    Die Übersendung der von ihm gefertigten Anspruchschreiben mit der zugleich erteilten Anweisung an die Firma 'B. ' in London, diese an sämtliche Versicherungsgesellschaften zu übersenden, verbindet deshalb für seine Person die rechtlich selbständigen Handlungen zur Tateinheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26, 29; BGH NStZ 1994, 35; BGH wistra 1996, 230; BGH, Urt. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Beschl. vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97; Urt. vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96; vgl. auch BGHSt 40, 218, 238 ff.).

  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    Jeder Mittäter ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insofern nur anhand der von ihm selbst geleisteten Tatbeiträge zu beurteilen (BGH NJW 1951, 666 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551 und MDR 1976, 14 sowie bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NJW 1995, 2933, 2934; BGH, Beschl. vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95).
  • OLG Hamburg, 10.02.2011 - 2 Ws 13/11

    Beschlagnahme: Verletzteneigenschaft bei Zulassung der Zwangsvollstreckung in

    Die Verurteilung ist wegen "206 in uneigentlicher Tateinheit stehenden Fällen", mithin also wegen eines sog. uneigentlichen Organisationsdeliktes (zu diesem BGH, StV 1996, 604; NJW 2004, 375 ff.; Fischer, StGB, 58. Aufl., vor § 52 Rdn. 25 sowie - kritisch - § 263 Rdn.204), erfolgt, weil die Mittäter tatplangemäß von November 2007 bis Oktober 2009 als Geschäftsherren des in Rede stehenden Unternehmens die an den "Kunden" - darunter auch der Antragstellerin des vorliegenden Verfahrens - begangene Betrügerei organisierten.
  • BGH, 27.11.2019 - 2 StR 609/18

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten (fehlgeschlagener Versuch;

    Die Konkurrenzfrage ist für jeden Mittäter gesondert anhand seines individuellen Tatbeitrags zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 29).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03

    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 74/03

    Mittäterschaft beim Betrug (eingebundener Rechtsanwalt; Kapitalanlage);

  • BGH, 05.06.1996 - 5 StR 275/95

    Kriterien für die Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betrugs in Fällen

  • BGH, 12.06.1997 - 1 StR 245/97

    Eigener Tatbeitrag als Grundlage für die Beurteilung der Frage des Vorliegens

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 71/98

    Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

  • BGH, 18.05.1998 - 1 StR 198/98
  • BGH, 05.06.1996 - 5 StR 276/95

    Kriterien für die Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betrugs in Fällen

  • BGH, 05.06.1996 - 5 StR 277/95

    Kriterien für die Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betrugs in Fällen

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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96   

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https://dejure.org/1996,2379
BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96 (https://dejure.org/1996,2379)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1996 - 2 StR 36/96 (https://dejure.org/1996,2379)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1996 - 2 StR 36/96 (https://dejure.org/1996,2379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafe - Zäsurwirkung von Vorverurteilungen - Serie gleichgelagerter Straftaten - Schuldangemessenes Strafmaß

  • rechtsportal.de

    StGB § 55

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 227
  • StV 1996, 431
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95

    Fehlende Einsicht in das Unrecht - Gefährdung der Verteidigungsposition -

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Folge kann sein, daß die Gesamtstrafen in einem solchen Maß herabzusetzen sind, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGH NJW 1996, 667 [BGH 09.11.1995 - 4 StR 650/95]; BGH, Beschl. v. 14. November 1995 - 4 StR 639/95 und v. 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Zäsurwirkung früherer Urteile kann bewirken, daß die Einbeziehung rechtskräftig verhängter Strafen ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 230, 231; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 164/88

    Abweisung der Revision

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Zäsurwirkung früherer Urteile kann bewirken, daß die Einbeziehung rechtskräftig verhängter Strafen ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 230, 231; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4).
  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94

    Strafmaß - Serientäter

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Maßgebend ist das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts (BGH, Urt. v. 18. September 1995 - 1 StR 463/95; vgl. auch BGHSt 40, 138, 165; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1), nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen.
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Folge kann sein, daß die Gesamtstrafen in einem solchen Maß herabzusetzen sind, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGH NJW 1996, 667 [BGH 09.11.1995 - 4 StR 650/95]; BGH, Beschl. v. 14. November 1995 - 4 StR 639/95 und v. 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95

    Hauptverhandlung - Befragung eines Angeklagten - Mitangeklagter

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Folge kann sein, daß die Gesamtstrafen in einem solchen Maß herabzusetzen sind, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGH NJW 1996, 667 [BGH 09.11.1995 - 4 StR 650/95]; BGH, Beschl. v. 14. November 1995 - 4 StR 639/95 und v. 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Maßgebend ist das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts (BGH, Urt. v. 18. September 1995 - 1 StR 463/95; vgl. auch BGHSt 40, 138, 165; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1), nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen.
  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Maßgebend ist das Gesamtgewicht des abzuurteilenden Sachverhalts (BGH, Urt. v. 18. September 1995 - 1 StR 463/95; vgl. auch BGHSt 40, 138, 165; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1), nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen.
  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85

    Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96
    Die Zäsurwirkung früherer Urteile kann bewirken, daß die Einbeziehung rechtskräftig verhängter Strafen ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 230, 231; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 408/14

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer einzubeziehenden

    Dem durfte es nicht unter Hinweis auf eine mit dem Vorliegen einer Zäsurwirkung verbundene "Zufälligkeit" ausweichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 312 f., und vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96, NStZ-RR 1996, 227).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Zwar hat der Senat entschieden, daß der Tatrichter, der mehrere Taten gleichzeitig abzuurteilen hat, Nachteile bei der Strafzumessung ausgleichen muß, wenn die Zäsurwirkung von Vorverurteilungen der Bildung einer einheitlichen Gesamtstrafe aus den wegen der abzuurteilenden Taten verhängten Strafen entgegensteht; er muß insoweit darauf achten, daß das Gesamtstrafübel den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten nicht übersteigt (BGHSt 41, 310, 313 und BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 11; ebenso BGH NStZ-RR 1996, 227 ; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96

    Anrechnung von erbrachten Geldleistungen des Verurteilten bei der nachträglichen

    Nach neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der Strafkammer allerdings zum Urteilszeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten, ist in ähnlicher Weise auch ein Nachteil bei der Strafzumessung auszugleichen, der durch die wegen der Zäsurwirkung einer früheren Strafe entstehenden Unmöglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe bewirkt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen - Beschluß vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96); denn die wegen der Zäsurwirkung notwendige Verhängung getrennter Strafen darf nicht dazu führen, daß die Strafe in ihrer Gesamtheit nicht mehr in einem schuldangemessenen Verhältnis zu den Straftaten stehen.
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 278/99

    Gesamtstrafenbildung; Zäsur; Schuldangemessenheit

    aa) Zwar ist es richtig, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Fällen, in denen wegen der Zäsurwirkung eines früheren Urteils eine Gesamtstrafe nicht (mehr) gebildet werden kann, eine sich dadurch möglicherweise für den Angeklagten infolge eines zu hohen Gesamtstrafübels ergebende Härte auszugleichen ist (vgl. BGHSt 41, 310 = NStZ 1996, 382 mit Anm. Peters; BGHSt 43, 216, 217; 44, 179, 185/186; BGH NStZ-RR 1996, 227).
  • BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97

    Irreführende Werbung als selbstständige Tat - Einzige Tat des Betruges durch

    Die maßvolle Gesamtfreiheitsstrafe kann dagegen als selbständige (Einzel-)Freiheitsstrafe bestehen bleiben; denn bei dem unveränderten Unrechts- und Schuldgehalt der Tat ist auszuschließen, daß die Mitangeklagte, wenn der Tatrichter nur eine Beihilfehandlung angenommen hätte, zu einer noch milderen Strafe verurteilt worden wäre (vgl. BGH NStZ 1996, 296 und NStZ-RR 1996, 227; BGH, Beschluß vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97; Tröndle a.a.O. vor § 52 Rdn. 52 m.w.N.).
  • BGH, 27.05.1997 - 4 StR 194/97

    Zusammenfassung von Einzelverkäufen von Betäubungsmitteln zu einer

    Dem schließt sich der Senat mit dem Hinweis an, daß der neue Tatrichter angesichts des hohen Gesamtstrafübels (hier insgesamt zehn Jahre Freiheitsstrafe) bei der Bemessung der für die Fälle II. 1 bis 8 festzusetzenden Einzelstrafe(n) und der neu zu bildenden Gesamtstrafen die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes besonders zu prüfen haben wird (vgl. BGHSt 41, 310, 312/313; BGH NStZ-RR 1996, 227 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.04.1997 - 2 StR 138/97

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Gesamtfreiheitsstrafenbildung -

    Der Tatrichter hat die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes zu prüfen und erforderlichenfalls die Gesamtstrafen in einem solchen Maße herabzusetzen, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGHSt 41, 310, 313; BGH, Beschlüsse vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96 -, vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 466/96 - vom 7. Januar 1997 - 1 StR 727/96 und vom 14. Februar 1997 - 2 StR 584/96).
  • BGH, 08.01.1997 - 5 StR 525/96

    Bewertung der Anordnung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft im Hinblick

    Wegen des Härteausgleichs verweist der Senat auf BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 4; BGH, Urteil vom 5. Juni 1996 - 2 StR 146/96 - und (zur Zäsurwirkung) BGHSt 41, 310; BGH StV 1996, 431 m.w.N. Zur Berücksichtigung der verjährten und deswegen eingestellten Einzeltaten des Beischlafs zwischen Verwandten verweist der Senat auf BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20 (vgl. G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 2. Aufl. Rdn. 287).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 584/96

    Schwerer Rechtsfehler im Sinne des § 349 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) -

    Der Tatrichter hat die Schuldangemessenheit des Gesamtstrafmaßes zu prüfen und erforderlichenfalls die Gesamtstrafen in einem solchen Maße herabzusetzen, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGHSt 41, 310, 313; BGH Beschlüsse vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96 vom 2. Oktober 1996 - 2 StR 466/96 und vom 7. Januar 1997 - 1 StR 727/96).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.1996 - 1 StR 32/96   

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https://dejure.org/1996,4170
BGH, 15.02.1996 - 1 StR 32/96 (https://dejure.org/1996,4170)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1996 - 1 StR 32/96 (https://dejure.org/1996,4170)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - 1 StR 32/96 (https://dejure.org/1996,4170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Schuldspruchs - Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Nötigung - Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung - Verurteilung zur Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    StGB § 177, § 240, § 52

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 179
  • NStZ-RR 1996, 227
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 23.04.2002 - 1 StR 95/02

    Konkurrenzen (Bedrohung; Nötigung; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung);

    Gleiches gilt für das Verhältnis von Nötigung zu sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung (BGH NStZ-RR 1996, 227 = BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 12; BGH, Beschl. vom 8. April 1998 - 3 StR 25/98).
  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 25/98

    Tateinheit im Rahmen einer mehrfachen Vergewaltigung

    Die durch das Anhalten des Mädchens und Festhalten des Fahrradlenkers verwirklichte Nötigung gemäß § 240 StGB, die bereits Teil der tatbestandsmäßigen Gewalt im Sinne des § 177 StGB ist, tritt im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter die Vergewaltigung zurück, da ihr kein über die Verwirklichung des Vergewaltigungstatbestandes hinausgehender Unrechtsgehalt zukommt (BGHR StGB § 177 I Konkurrenzen 12).
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