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   OLG Rostock, 29.03.1996 - I Ws 242/95   

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https://dejure.org/1996,7382
OLG Rostock, 29.03.1996 - I Ws 242/95 (https://dejure.org/1996,7382)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.03.1996 - I Ws 242/95 (https://dejure.org/1996,7382)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. März 1996 - I Ws 242/95 (https://dejure.org/1996,7382)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 272
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01

    Keine Verletzung von GG Art 1 Abs 1, Art 3 Abs 1, Art 101 Abs 1 S 2 durch

    Genügender Anlass in diesem Sinne setzt nach allgemeiner Auffassung hinreichenden Tatverdacht im Sinne der §§ 170 Abs. 1, 203 StPO und damit die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung des Beschuldigten voraus (OLG Rostock, Beschluss vom 29. März 1996 - 1 Ws 242/95 -, NStZ-RR 1996, S. 272 ff.; Schmid, a.a.O., § 174 Rn. 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 170 Rn. 1).
  • OLG Bremen, 18.08.2017 - 1 Ws 174/16

    Zur Verpflichtung der Oberlandesgerichte im Rahmen von Klageerzwingungsverfahren

    Ist im Rahmen einer solchen vorläufigen Beweisbarkeitsprognose nicht zu erwarten, dass bestehende und begründete Zweifel bei Durchführung der Hauptverhandlung überwunden werden können, so ist die Verurteilung nicht wahrscheinlich und das Klageerzwingungsverfahren damit unbegründet (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 29.03.1996 - 1 Ws 242/95, juris Ls., NStZ-RR 1996, 272).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

    Freilich musste die Staatsanwaltschaft - wie geschehen - die von der Anzeige der Antragsteller erfassten Taten im prozessualen Sinne (§ 264 StPO) - ungeachtet der von den Antragstellern mit der Beschwerdeschrift schließlich erklärten Beschränkung auf den Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen - aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen auch daraufhin prüfen, ob "hinreichender Tatverdacht" i.S.d. § 170 Abs. 1 StPO auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des § 339 StGB besteht, nicht zuletzt wegen der verneinendenfalls eingreifenden "Sperrwirkung" des § 339 StGB (vgl. auch OLG Rostock NStZ-RR 1996, 272).
  • OLG Köln, 21.10.2008 - 51 Zs 606/06

    Klageerzwingungsverfahren zwecks Verfolgung einer behaupteten Rechtsbeugung unter

    Dieser Begriff, der vom Gesetz auch für die Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft in § 170 Abs. 1 StPO verwendet wird, korrespondiert seinem Inhalt - nicht seiner Wortfassung - nach mit dem Begriff des "hinreichenden Tatverdachtes" i.S. d. § 203 StPO (OLG Rostock NStZ-RR 1996, 272).
  • OLG Bamberg, 05.07.2007 - 3 Ws 44/06

    Klageerzwingungsverfahren gegen einen Sicherheitsoffizier der Bundeswehr wegen

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  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 56/04

    Verfassungsbeschwerde: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags des

    Genügender Anlaß in diesem Sinne setzt nach allgemeiner Auffassung hinreichenden Tatverdacht im Sinne der §§ 170 Abs. 1, 203 StPO und damit die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung des Beschuldigten voraus (BVerfG, Beschluß vom 28. März 2002 - 2 BvR 2104/01 -, NJW 2002, 2859; OLG Rostock, Beschluß vom 29. März 1996 - I Ws 242/95 -, NStZ-RR 1996, 272; Meyer-Goßner, a.a.O., § 170 Rn. 1).
  • OLG Hamm, 28.05.2001 - 2 Ws 519/98

    Klageerzwingungsverfahren, begründeter Antrag auf gerichtliche Entscheidung,

    Der Senat schließt sich insoweit ausdrücklich der Auffassung des OLG Rostock im Beschluss vom 29. März 1996 (NStZ-RR 1996, 272; so auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., 1999, § 174 StPO Rn. 2) an.

    Ist als Ergebnis dieser vorläufigen Bewertung nicht zu erwarten, dass bestehende Zweifel in der Hauptverhandlung überwunden werden, ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung unbegründet (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 1996, 272, 273).

  • OLG Rostock, 12.03.2004 - I Ws 120/03

    Unzulässige Klageerzwingungsanträge zur Täterermittlung und weiteren

    Es muss nach dem gesamten Akteninhalt bei vorläufiger Tatbewertung mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein, dass das Gericht mit den vorhandenen Beweismitteln bestehende Zweifel klären und den Beschuldigten verurteilen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 29.03.1996 - I Ws 242/95 - = NStZ-RR 1996, 272; OLG Düsseldorf wistra 1992, 357 [358]; KG, Beschluss vom 24.07.2000 - 3 Ws 292/00 - Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 174 Rdnr. 2 und § 170 Rdnr. 1; vgl. auch BVerfG NJW 2002, 2859 [2860]).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.2006 - 1 Ws 137/06

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche

    Hinreichender Tatverdacht als Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage gemäß §§ 174 Abs. 1, 170 Abs. 1 StPO setzt voraus, dass bei vorläufiger Bewertung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens der Nachweis der Straftat mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (OLG Rostock NStZ-RR 1996, 272).
  • OLG Köln, 21.10.2014 - 1 Ws 77/14

    Strafbarkeit eines Richters wegen Rechtsbeugung bei sachwidriger Verknüpfung von

    Dieser Begriff, der vom Gesetz auch für die Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft in § 170 Abs. 1 StPO verwendet wird, korrespondiert seinem Inhalt - nicht seiner Wortfassung - nach mit dem Begriff des "hinreichenden Tatverdachtes" i.S. d. § 203 StPO (SenE v. 13.02.2009 - 52 Zs 638/08 - OLG Rostock NStZ-RR 1996, 272).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2004 - 1 Ws 271/04

    Klageerzwingungsantrag: Unzulässigkeit bei Zweifeln des Antragstellers an der

  • OLG München, 14.06.2005 - 2 Ws 455/05

    Strafbarkeit wegen Störung der Totenruhe eines Stationsartzes durch die unbefugte

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.03.1996 - 3 Ws 191/96   

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https://dejure.org/1996,5033
OLG Frankfurt, 06.03.1996 - 3 Ws 191/96 (https://dejure.org/1996,5033)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.03.1996 - 3 Ws 191/96 (https://dejure.org/1996,5033)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. März 1996 - 3 Ws 191/96 (https://dejure.org/1996,5033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines eigenes Beschwerderechts des entbundenen Pflichtverteidigers gegen die Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers durch den Gerichtsvorsitzenden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 272
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.08.2020 - StB 25/20

    BGH verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im

    Einem Pflichtverteidiger steht gegen die Aufhebung seiner Bestellung kein eigenes Beschwerderecht zu (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 17. November 1997 - 2 Ws 255/97, NJW 1998, 621; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. März 1996 - 3 Ws 191/96, NStZ-RR 1996, 272; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juni 1993 - 3 Ws 286/93, MDR 1993, 1226; KKStPO/Willnow, 8. Aufl., § 143 Rn. 6; MüKoStPO/Thomas/Kämpfer, § 143 Rn. 18; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 143a Rn. 36; für ein Beschwerderecht im Falle einer willkürlichen Entscheidung vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Dezember 1985 - 2 Ws 652/85, NStZ 1986, 138; OLG Köln, Beschluss vom 24. Juli 1981 - 2 Ws 378/81, NStZ 1982, 129; Dölling/Duttge/König/Rössner/Weiler, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., § 143 StPO Rn. 7; LR/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Aufl., § 143 Rn. 16; SKStPO/Wohlers, 5. Aufl., § 143 Rn. 26; für ein generelles Beschwerderecht hingegen Hilgendorf, NStZ 1996, 1, 6 f.; HKStPO/ Julius/Schiemann, 6. Aufl., § 143 Rn. 10; SSWStPO/Beulke, 4. Aufl., § 143 Rn. 29 jeweils mwN).
  • BGH, 05.03.2020 - StB 6/20

    Sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der von ihm

    In diesem Zusammenhang zitierte Entscheidungen anderer Gerichte und in der Kommentarliteratur vertretene Auffassungen betreffen zudem häufig andere - nicht einschlägige - Fallkonstellationen, etwa diejenige, dass sich ein Pflichtverteidiger gegen seine - ihn nach herrschender Auffassung nicht beschwerende - eigene Entpflichtung wendet (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 1996 - 3 Ws 191/96, NStZ-RR 1996, 272; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 17. November 1997 - 2 Ws 255/97, NJW 1998, 621; MüKoStPO/Thomas/Kämpfer, § 141 Rn. 32, § 143 Rn. 18), oder diejenige, in der ein weiterer (Wahl- und/oder Pflicht-)Verteidiger gegen die unterlassene Entpflichtung eines anderen Pflichtverteidigers vorgeht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 53, 54/06, NJW 2006, 2712; KKStPO/Willnow, 8. Aufl., § 141 Rn. 13, § 143 Rn. 6).
  • KG, 22.05.2018 - 4 Ws 62/18

    Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen Ablehnung seiner Entpflichtung

    Soweit noch vertreten wird, dass ein eigenes Beschwerderecht des Verteidigers in Fällen von ("objektiver") Willkür bei der Ablehnung der Entpflichtung gegeben sei (vgl. OLG Brandenburg aaO; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 272; s.a. OLG Köln NStZ 1982, 129), führte auch diese Auffassung zu keinem anderen Ergebnis, weil die für die Annahme einer solchen Willkür erforderlichen Voraussetzungen nicht ersichtlich sind.
  • OLG Brandenburg, 21.07.2009 - 1 Ws 122/09

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine

    Eine im eigenen Namen und aus eigenem Recht eingelegte Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine Nichtentpflichtung ist mangels Beschwer unzulässig (OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamm, NJW 2006, 2712 - 2713; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 272; OLG Hamm, NStZ 2007, 664).

    Eine im eigenen Namen und aus eigenem Recht eingelegte Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine Nichtentpflichtung ist daher mangels Beschwer unzulässig (OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamm, NJW 2006, 2712 - 2713; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 272; OLG Hamm, NStZ 2007, 664).

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