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Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96   

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https://dejure.org/1996,3113
BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96 (https://dejure.org/1996,3113)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1996 - 4 StR 195/96 (https://dejure.org/1996,3113)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 4 StR 195/96 (https://dejure.org/1996,3113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von erbrachten Geldleistungen des Verurteilten bei der nachträglichen Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Ausgleichung eines wegen der Unmöglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe entstehenden Nachteils bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55, § 56f, § 58

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 291 (Ls.)
  • StV 1997, 76 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85

    Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Die Strafkammer hat zwar zutreffend erkannt, daß es wegen der Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts Rockenhausen vom 24. Oktober 1994 nicht möglich ist, für die drei gleichzeitig abzuurteilenden Taten eine Gesamtstrafe zu verhängen (vgl. BGHSt 33, 230; 33, 367) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85].
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Dies hat in der Weise zu geschehen, daß die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe ohne Rücksicht auf die Bewährungsleistungen festzusetzen und sodann als Ausgleich für die Nichterstattung von Geldleistungen eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung dieser Leistungen auf die Gesamtstrafe vorzunehmen ist (vgl. BGHSt 36, 378, 381; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 58 Rdn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Nach neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der Strafkammer allerdings zum Urteilszeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten, ist in ähnlicher Weise auch ein Nachteil bei der Strafzumessung auszugleichen, der durch die wegen der Zäsurwirkung einer früheren Strafe entstehenden Unmöglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe bewirkt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen - Beschluß vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96); denn die wegen der Zäsurwirkung notwendige Verhängung getrennter Strafen darf nicht dazu führen, daß die Strafe in ihrer Gesamtheit nicht mehr in einem schuldangemessenen Verhältnis zu den Straftaten stehen.
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet, auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]; 36, 294, 295).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet, auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]; 36, 294, 295).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89

    Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet, auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]; 36, 294, 295).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet, auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]; 36, 294, 295).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Die Strafkammer hat zwar zutreffend erkannt, daß es wegen der Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts Rockenhausen vom 24. Oktober 1994 nicht möglich ist, für die drei gleichzeitig abzuurteilenden Taten eine Gesamtstrafe zu verhängen (vgl. BGHSt 33, 230; 33, 367) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85].
  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96

    Gesamtstrafe - Zäsurwirkung von Vorverurteilungen - Serie gleichgelagerter

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Nach neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der Strafkammer allerdings zum Urteilszeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten, ist in ähnlicher Weise auch ein Nachteil bei der Strafzumessung auszugleichen, der durch die wegen der Zäsurwirkung einer früheren Strafe entstehenden Unmöglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe bewirkt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen - Beschluß vom 6. März 1996 - 2 StR 36/96); denn die wegen der Zäsurwirkung notwendige Verhängung getrennter Strafen darf nicht dazu führen, daß die Strafe in ihrer Gesamtheit nicht mehr in einem schuldangemessenen Verhältnis zu den Straftaten stehen.
  • BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85

    Berücksichtigung von Bewährungsleistungen bei nachträglicher Bildung einer

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
    Entfällt die Strafaussetzung zur Bewährung wegen nachträglicher Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, so sind Geldleistungen, die der Verurteilte zur Erfüllung von Bewährungsauflagen erbracht hat, gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56 f Abs. 3 Satz 2 StGB in aller Regel auf die Strafe anzurechnen (vgl. BGHSt 33, 326, 327 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.06.1996 - 2 StR 146/96   

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https://dejure.org/1996,3627
BGH, 05.06.1996 - 2 StR 146/96 (https://dejure.org/1996,3627)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1996 - 2 StR 146/96 (https://dejure.org/1996,3627)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - 2 StR 146/96 (https://dejure.org/1996,3627)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Strafrahmens eines minder schweren Falls der Vergewaltigung ohne Annahme eines minder schweren Falls des sexuellen Missbrauchs von Kindern - Darlegungspflicht des Gerichts bezüglich der Nichtanwendung des Regelstrafrahmens - Härteausgleich bei Unmöglichkeit ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 46, § 55

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 179
  • NStZ-RR 1996, 291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 2 StR 146/96
    Anerkannt ist zwar, daß ein Härteausgleich stets stattfinden muß, wo die Einbeziehung einer früher verhängten Strafe an deren zwischenzeitlicher Vollstreckung scheitert (BGHSt 31, 102 f. [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3); das gilt jedoch nicht, wenn die frühere Strafe erlassen worden ist (BGH NStZ 1983, 261).
  • BGH, 23.02.1983 - 3 StR 513/82

    Bildung einer Gesamtstrafe mit einer bereits erlassenen Strafe

    Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 2 StR 146/96
    Anerkannt ist zwar, daß ein Härteausgleich stets stattfinden muß, wo die Einbeziehung einer früher verhängten Strafe an deren zwischenzeitlicher Vollstreckung scheitert (BGHSt 31, 102 f. [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3); das gilt jedoch nicht, wenn die frühere Strafe erlassen worden ist (BGH NStZ 1983, 261).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche

    Fehlt es dagegen an einem ausgleichsbedürftigen Nachteil, etwa wenn die Vollstreckung der früheren Strafe zur Bewährung ausgesetzt war und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurde, kommt ein Härteausgleich hingegen nicht in Betracht (BGH NStZ-RR 1996, 291; NStZ-RR 2004, 330; StV 2007, 82).

    Fehlt es dagegen an einem ausgleichsbedürftigen Nachteil, etwa wenn die Vollstreckung der früheren Strafe zur Bewährung ausgesetzt war und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurde, kommt ein Härteausgleich nicht in Betracht (BGH NStZ-RR 1996, 291; NStZ-RR 2004, 330; StV 2007, 82).

  • BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08

    Einschränkung des Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung in Fällen

    Fehlt es dagegen an einem ausgleichsbedürftigen Nachteil, etwa wenn die Vollstreckung der früheren Strafe zur Bewährung ausgesetzt war und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurde, kommt ein Härteausgleich nicht in Betracht (BGH NStZ-RR 1996, 291; NStZ-RR 2004, 330; StV 2007, 82).
  • BGH, 25.10.2005 - 4 StR 139/05

    Recht auf Verfahrensbescheunigung (Beschleunigungsgebot; Prüfung auf eine

    Ein solcher Härteausgleich ist nur dann erforderlich, wenn die Einbeziehung einer früher verhängten Strafe an deren zwischenzeitlicher Vollstreckung scheitert, jedoch nicht, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt und später erlassen worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 291).
  • BGH, 08.01.1997 - 5 StR 525/96

    Bewertung der Anordnung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft im Hinblick

    Wegen des Härteausgleichs verweist der Senat auf BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 4; BGH, Urteil vom 5. Juni 1996 - 2 StR 146/96 - und (zur Zäsurwirkung) BGHSt 41, 310; BGH StV 1996, 431 m.w.N. Zur Berücksichtigung der verjährten und deswegen eingestellten Einzeltaten des Beischlafs zwischen Verwandten verweist der Senat auf BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20 (vgl. G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 2. Aufl. Rdn. 287).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1996 - 4 StR 189/96   

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https://dejure.org/1996,6493
BGH, 14.05.1996 - 4 StR 189/96 (https://dejure.org/1996,6493)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1996 - 4 StR 189/96 (https://dejure.org/1996,6493)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 4 StR 189/96 (https://dejure.org/1996,6493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.1995 - 4 StR 273/95

    Strafzumessung - Allgemeine Milderungsgründe - Vertypte Milderungsgründe -

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 4 StR 189/96
    Nach gesicherter Rechtsprechung steht in solchen Fällen das Überlassen an den Nichtberechtigten in Tateinheit mit der vorausgegangenen Ausübung der tatsächlichen Gewalt und damit auch mit dem Erwerb, der zur andauernden Ausübung der tatsächlichen Gewalt geführt hat (BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 410/85; BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 1; vgl. auch Steindorf WaffR 6. Aufl. § 53 WaffG Rdn. 33).
  • BGH, 21.08.1985 - 4 StR 410/85

    Unrechte Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 4 StR 189/96
    Nach gesicherter Rechtsprechung steht in solchen Fällen das Überlassen an den Nichtberechtigten in Tateinheit mit der vorausgegangenen Ausübung der tatsächlichen Gewalt und damit auch mit dem Erwerb, der zur andauernden Ausübung der tatsächlichen Gewalt geführt hat (BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 410/85; BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 1; vgl. auch Steindorf WaffR 6. Aufl. § 53 WaffG Rdn. 33).
  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 660/93

    Abschluss von Kreditvermittlungsverträgen trotz mangelnder Fähigkeit der

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 4 StR 189/96
    Der Schuldspruch im übrigen befindet sich, soweit es die rechtliche Einordnung der jeweiligen Einzeltaten betrifft, in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch soweit Tateinheit zwischen unerlaubtem Erwerb der Waffen und der unerlaubten Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie angenommen worden ist (BGH, Urteil vom 23. November 1993 - 1 StR 660/93; a.A. Steindorf WaffR 6. Aufl. § 53 WaffG Rdn. 37).
  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 38/00

    Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubtem Betrieb und Erwerb von

    Kommt der neue Tatrichter zum Ergebnis, daß der Angeklagte die jeweilige Waffe von C. angekauft und sodann an K. weiterverkauft hat, liegt unerlaubtes Erwerben in Tateinheit mit unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt und mit unerlaubtem Überlassen einer vollautomatischen Selbstladewaffe nach § 52 a Abs. 1 Nr. 1 WaffG vor (so die Rspr. des BGH, vgl. BGHR WaffG § 53 I Konkurrenzen 1; BGH, Beschl. vom 14. Mai 1996 -4 StR 189/96).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.04.1996 - 4 StR 77/96   

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https://dejure.org/1996,3705
BGH, 16.04.1996 - 4 StR 77/96 (https://dejure.org/1996,3705)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1996 - 4 StR 77/96 (https://dejure.org/1996,3705)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96 (https://dejure.org/1996,3705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prostitution - Ablieferung der Prostitutionseinnahmen - Fortsetzung der nicht mehr gewollten Prostitution - Intensivere Prostitutionsform - Recht auf sexuelle Selbstbestimmung

  • rechtsportal.de

    StGB § 181

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 180
  • NStZ-RR 1996, 291
  • StV 1996, 481
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 477/94

    Schutzzweck des § 181 Strafgesetzbuch (StGB) - Begehung des versuchten schweren

    Auszug aus BGH, 16.04.1996 - 4 StR 77/96
    Er schützt darüber hinaus auch Personen, die bisher der Prostitution nachgehen, sie aber aufgeben wollen, davor, diese Tätigkeit fortsetzen zu müssen, sowie der Prostitution nachgehende Personen davor, zu einer andersartigen, von ihnen nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung gezwungen zu werden (BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Prostitution 1 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution;

    Freilich muss von der (unterbleibenden) Änderung die Prostitutionsausübung selbst betroffen sein (s. Schönke/Schröder/Eisele aaO; MüKoStGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 232a Rn. 30), so dass weder der Wechsel des Zuhälters (s. MüKoStGB/Renzikowski aaO, Rn. 30 Fn. 82) noch ein Abführen der Einnahmen zur Tatbestandsverwirklichung genügt (s. BGH, Beschluss vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96, NStZ-RR 1996, 291 f.).
  • BGH, 09.05.2001 - 2 StR 111/01

    Einführung von Ergebnissen einer Telefonüberwachung in die Hauptverhandlung;

    Wird die Prostitution bereits - freiwillig -ausgeübt, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, daß das Opfer durch die Einwirkung des Täters zu einer qualitativ andersartigen, von ihm nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung bestimmt wird; dies kann etwa bei einem erzwungenen Wechsel der Prostitutionsform, einer Erweiterung der vom Opfer zu erbringenden sexuellen Dienste oder bei einer zu wesentlicher Verschlechterung der Lage des Opfers führenden Veränderung der Prostitutionsbedingungen der Fall sein (vgl. BGHSt 33, 353; 42, 179; BGH NStZ-RR 1996, 291; vgl. auch Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 181 Rdn. 4 f.; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., § 181 Rdn. 3; Laubenthal, Sexualstraftaten, 2000, Rdn. 676, 647; jew. m.w.N.).
  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96

    Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der

    Mit der die Strafbarkeit ausdehnenden Neufassung des § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB wollte der Gesetzgeber das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch solcher Personen besser schützen, die bereits der Prostitution nachgehen (BT-Drucks. 12/2046 S. 4, 7; BT-Drucks. 12/2589 S. 8, 9; BGH, Beschl. vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96 - BGHR StGB § 181 Nr. 1 Prostitution 1 m.w.Nachw.; Lackner aaO § 181 Rdn. 4; Laufhütte aaO § 181 Rdn. 4; kritisch: F.-C. Schroeder JZ 1995, 231).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 199/01

    Prostitution; Schwerer Menschenhandel (Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung);

    Diese Vorschrift schützt eine Person, die der Prostitution bereits nachgeht, davor, daß sie nicht zu einer andersartigen, von ihr nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung genötigt wird (vgl. BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Prostitution 1; BGH, Beschl. vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96).
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