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   BGH, 07.05.1996 - 4 StR 187/96   

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BGH, 07.05.1996 - 4 StR 187/96 (https://dejure.org/1996,2679)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1996 - 4 StR 187/96 (https://dejure.org/1996,2679)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - 4 StR 187/96 (https://dejure.org/1996,2679)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Urteilsgründe - Entscheidungsbeeinflussung - Angeklagter - Überführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30, § 31; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 300
  • StV 1997, 173
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.03.1995 - 2 StR 58/95

    Urteil - Urteilsbegründung - Entscheidungsfindung - Aussage gegen Aussage

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 187/96
    b) Die Beweiswürdigung ist lückenhaft; denn die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, daß die Strafkammer alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, in ihre Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1993, 176; 1995, 6; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 5, 8 und Überzeugungsbildung 7).
  • BGH, 14.11.1995 - 4 StR 618/95

    Strafrahmen - Gebotene Gesamtwürdigung - Erheblich verminderte Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 187/96
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich auf folgendes hin: Sieht das Gesetz - wie hier in § 30 Abs. 2 BtMG - einen minder schweren Fall vor, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG nicht zunächst der sich aus §§ 31, 49 StGB ergebende Strafrahmen zugrunde zu legen und dann zu prüfen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt; vielmehr ist im Rahmen der nach dieser Vorschrift gebotenen Gesamtwürdigung zuerst zu untersuchen, ob § 31 BtMG allein oder gemeinsam mit sonstigen Milderungsgründen zur Anwendung des für den Angeklagten günstigeren Strafrahmens des § 30 Abs. 2 BtMG führen kann (vgl. BGHSt 33, 92, BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 2; Senatsbeschluß vom 14. November 1995 - 4 StR 618/95; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.08.1989 - 2 StR 205/89

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 187/96
    b) Die Beweiswürdigung ist lückenhaft; denn die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, daß die Strafkammer alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, in ihre Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1993, 176; 1995, 6; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 5, 8 und Überzeugungsbildung 7).
  • BGH, 07.12.1984 - 2 StR 664/84

    Strafzumessung bei minder schwerem Fall

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 187/96
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich auf folgendes hin: Sieht das Gesetz - wie hier in § 30 Abs. 2 BtMG - einen minder schweren Fall vor, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG nicht zunächst der sich aus §§ 31, 49 StGB ergebende Strafrahmen zugrunde zu legen und dann zu prüfen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt; vielmehr ist im Rahmen der nach dieser Vorschrift gebotenen Gesamtwürdigung zuerst zu untersuchen, ob § 31 BtMG allein oder gemeinsam mit sonstigen Milderungsgründen zur Anwendung des für den Angeklagten günstigeren Strafrahmens des § 30 Abs. 2 BtMG führen kann (vgl. BGHSt 33, 92, BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 2; Senatsbeschluß vom 14. November 1995 - 4 StR 618/95; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.09.1992 - 3 StR 278/92

    Einverständlicher Beischlaf zwischen Verwandten - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 187/96
    b) Die Beweiswürdigung ist lückenhaft; denn die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, daß die Strafkammer alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, in ihre Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1993, 176; 1995, 6; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 5, 8 und Überzeugungsbildung 7).
  • BGH, 21.04.1989 - 3 StR 95/89

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 187/96
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich auf folgendes hin: Sieht das Gesetz - wie hier in § 30 Abs. 2 BtMG - einen minder schweren Fall vor, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG nicht zunächst der sich aus §§ 31, 49 StGB ergebende Strafrahmen zugrunde zu legen und dann zu prüfen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt; vielmehr ist im Rahmen der nach dieser Vorschrift gebotenen Gesamtwürdigung zuerst zu untersuchen, ob § 31 BtMG allein oder gemeinsam mit sonstigen Milderungsgründen zur Anwendung des für den Angeklagten günstigeren Strafrahmens des § 30 Abs. 2 BtMG führen kann (vgl. BGHSt 33, 92, BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 2; Senatsbeschluß vom 14. November 1995 - 4 StR 618/95; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 187/96
    b) Die Beweiswürdigung ist lückenhaft; denn die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, daß die Strafkammer alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, in ihre Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1993, 176; 1995, 6; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 5, 8 und Überzeugungsbildung 7).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 699/95

    Anforderungen an die Feststellung der Glaubwürdigkeit eines tatbeteiligten Zeugen

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 187/96
    Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn ein Angeklagter allein oder überwiegend durch die Angaben eines tatbeteiligten Zeugen überführt werden soll (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 699/95).
  • BGH, 05.07.2010 - 5 StR 156/10

    Beweiswürdigung (besonders problematische Beweislage; Angaben eines

    aa) In einem Fall, in dem ein Angeklagter - wie hier - zwar nicht allein, aber doch überwiegend durch die Angaben anderer Tatbeteiligter überführt werden soll, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle entscheidungsrelevanten Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 19; BGH NStZ-RR 1996, 300).
  • BGH, 14.05.2008 - 2 StR 147/08

    Beweiswürdigung (Betäubungsmittelstraftaten; Aufklärungshilfe)

    In einem Fall, in dem ein Angeklagter zwar nicht allein, aber doch überwiegend durch die Angaben selbst tatbeteiligter Zeugen überführt werden soll, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH NStZ-RR 1996, 300).
  • OLG Hamm, 03.02.1998 - 4 Ss 87/98

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt

    ist ggf. ohne Kenntnis des wesentlichen Inhaltes der Zeugenaussage die Prüfung verwehrt, ob im Rahmen der Beweiswürdigung alle wesentlichen Gesichtspunkte beachtet worden sind; daher muß zumindest der entscheidende Teil der Zeugenaussage in das Urteil aufgenommen werden (vgl. BGH, NStZ 1985, 563; StV 1990, 440; 1997, 173).
  • OLG Hamm, 19.07.2001 - 3 Ss 478/01

    Geständnis des Angeklagten, Erklärung des Verteidigers, Einlassung, Inbegriff der

    Das Amtsgericht hätte bei der gegebenen Beweislage, bei der der Angeklagte allein durch den tatbeteiligten Zeugen G. überführt werden sollte, seine Beweiswürdigung im besonderen Maße für das Revisionsgericht nachvollziehbar gestalten müssen (vgl. BGH StV 1997, 173), insbesondere die Angaben des Zeugen S. hierzu in den Urteilsgründen wiedergeben und würdigen müssen (vgl. BGH, StV 1997, 173).
  • OLG Köln, 04.09.2012 - 1 RVs 154/12

    Anforderungen an die Feststellungen bei vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt

    Eine Beweiswürdigung weist Lücken u.a. dann auf, wenn die Urteilsgründe nicht erkennen lassen, dass das Tatgericht sämtliche Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH [16.05.02] NStZ 2002, 656 [657]; BGH NStZ-RR 1996, 300; SenE v. 9.6.1998 - Ss 275/98 - v. 03.11.1998 - Ss 469/98 - SenE v. 12.09.2000 - Ss 315/00 - SenE v. 25.01.2002 - Ss 5/02 - SenE v. 22.08.2006 - 81 Ss 101/06 - SenE v. 10.10.2008 - 81 Ss 48/08 -).
  • VG Meiningen, 02.06.2008 - 6 D 60008/06

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zur Festlegung der angemessenen

    Die Gründe eines Strafurteils müssen erkennen lassen, dass das Tatsachengericht alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH, B. v. 07.05.1996, 4 StR 187/96, Juris).
  • OLG Köln, 19.01.2021 - 1 RVs 11/21
    Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn ein Angeklagter allein oder überwiegend durch die Angaben tatbeteiligter Zeugen überführt werden soll (BGH NStZ-RR 1996, 300; BGH NStZ-RR 2001, 174 [175]; BGH [07.01.10] NStZ 2010, 407 [408]; BGH NStZ 2011, 108 [109]; SenE v. 24.03.2000 - Ss 113/00 - SenE v. 30.10.2007 - 81 Ss 152/07 - SenE v. 31.10.2008 - 81 Ss 93/08 -).
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   OLG Koblenz, 07.05.1996 - 2 Ws 276/96   

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OLG Koblenz, 07.05.1996 - 2 Ws 276/96 (https://dejure.org/1996,5961)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.05.1996 - 2 Ws 276/96 (https://dejure.org/1996,5961)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - 2 Ws 276/96 (https://dejure.org/1996,5961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 300
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 10.02.1987 - 5 Ws 82/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.1996 - 2 Ws 276/96
    Die sich daraus abzeichnende mögliche Interessenkollision verbietet es grundsätzlich, daß der Bewährungshelfer gegenüber demselben Gericht gleichzeitig als Bevollmächtigter des Verurteilten tätig wird (vgl. OLG Düsseldorf in NStZ 1987, 340 ; Horn in SK- StGB , § 56 d Rdnr. 6; Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 56 d Rdnr. 5).
  • LG Rottweil, 30.01.2003 - 2 O 487/02

    Amtshaftung bei Verletzung der Überwachungspflicht durch einen Bewährungshelfer

    Er ist diesem als Begleitperson und als Beauftragter des Gerichts, nach dessen Weisungen er zu handeln hat (OLG Düsseldorf, NStZ 1997, 340; OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 300/301), zur Seite gestellt.
  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ws 512/08

    Rechtsmitteleinlegung durch Bewährungshelfer, Wiedereinsetzung

    bb) Es ist bereits zweifelhaft, ob ein Bewährungshelfer überhaupt zulässig Rechtsmittel für einen Angeklagten einlegen kann, da wegen seiner Pflichtenstellung gegenüber dem Gericht eine Interessenkollision sehr nahe liegt (ablehnend: OLG Düsseldorf NStZ 1987, 340; OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 300, 301; Fischer StGB 55. Aufl. § 56d Rdn. 4; Groß in MK-StGB 2005 § 56d Rdn. 18; Hubrach in LK 12. Aufl. § 56d Rdn. 5; Schönke/Schröder-Stree StGB 27. Aufl. § 56d Rdn. 2; bejahend: KG Berlin Beschl. v. 12.09.2000 - 1 Ss 107/00 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2001 - 4 Ws 315/01

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ; Restfreiheitsstrafe ; Aussetzung der

    Vielmehr hat das Gericht unter Würdigung der Verstösse in ihrer konkreten Bedeutung in einer Gesamtwürdigung des Verhaltens der Verurteilten während der Bewährungszeit eine erneute Prognose zu stellen (Senat, aaO.; OLG Koblenz, NStZ-RR 1996, 300, 301; Sk-Horn, § 56f, Rz. 21f).
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