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   BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96   

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BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96 (https://dejure.org/1996,4774)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96 (https://dejure.org/1996,4774)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 1996 - 3 ObOWi 49/96 (https://dejure.org/1996,4774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 312
  • Rpfleger 1996, 475
  • BayObLGSt 1996, 51
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.09.1989 - 2 StR 392/89

    Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags - Berücksichtigung

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96
    Die vom Beschwerdeführer herangezogene Entscheidung des BGH in StV 1990, 9 betrifft den Fall, daß der Angeklagte die Tat bestreitet und deshalb keine für die Strafzumessung günstigen Umstände vorträgt, hat also mit der Frage der Überzeugungsbildung zur Schuldfrage nichts zu tun.
  • BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Postfach - Nachweis

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogenen Schlußfolgerungen nicht etwa nur eine Annahme sind oder sich als bloße Vermutung erweisen, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermögen (vgl. BGH StV 1995, 453 ; BayObLG Beschluß vom 21.12.1995 - 5 St RR 48/95).
  • OLG Koblenz, 19.09.1974 - 1 Ss 196/74
    Auszug aus BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96
    Zwar ist - wie bei anderen Rechtsmittelerklärungen auch - in entsprechender Anwendung von § 300 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG eine Auslegung der Rechtsmittelbegründung in möglichst erfolgfördernder Weise geboten (vgl. OLG Koblenz NJW 1975, 322).
  • BayObLG, 19.05.1994 - 3 ObOWi 37/94
    Auszug aus BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96
    Die Beweiswürdigung des Amtsgerichts ist auch sonst denkgesetzlich möglich, nicht erfahrungswidrig und läßt auch nicht naheliegende Möglichkeiten eines anderen Geschehensabläufe außer Betracht (vgl. BayObLG NJW 1994, 3177, 3178).
  • BGH, 09.09.1969 - 1 StR 311/69

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls im Rückfall - Beanstandung der Vernehmung

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96
    Diese Formvorschrift darf nicht dadurch umgangen werden, daß in einer Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdebegründung auf eigene schriftliche Ausführungen das Angeklagten/Betroffenen Bezug genommen bzw. die Begründungsschrift zum Inhalt der Niederschrift des Rechtspflegers erklärt wird (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1970, 12, 15; bei Holtz MDR 1988, 452, 456; BayObLG bei Bär DAR 1987, 301, 316; OLG Düsseldorf VRS 1967, 53; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 345 Rn. 21).
  • BayObLG, 22.11.1995 - 3 ObOWi 105/95
    Auszug aus BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96
    Da die zu Protokoll der Geschäftsstelle angebrachte Begründung der Rechtsbeschwerde ausdrücklich nur die Rüge der Verletzung von Verfahrensrecht enthält, hätte der Beschwerdeführer gemäß § 344 Abs. 2 S. 2 StPO i. V. m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG die für die Verletzung maßgebenden Verfahrenstatsachen so vollständig angeben müssen, daß das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt wird, alleine an Hand dieses Vortrags die Schlüssigkeit des Verfahrensverstoßes nachzuvollziehen (BayObLGSt 1995, 202, 203, 215).
  • BayObLG, 21.12.1995 - 5St RR 48/95
    Auszug aus BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogenen Schlußfolgerungen nicht etwa nur eine Annahme sind oder sich als bloße Vermutung erweisen, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermögen (vgl. BGH StV 1995, 453 ; BayObLG Beschluß vom 21.12.1995 - 5 St RR 48/95).
  • BayObLG, 28.03.1996 - 3St RR 7/96
    Auszug aus BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96
    Beanstandungen der tatrichterlichen Beweiswürdigung sind, wenn ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme nicht der Nachweis geführt werden kann, daß die Urteilsfeststellungen nicht in der Hauptverhandlung gewonnen worden sein können, mit der Sachrüge geltend zu machen (BayObLG Beschluß vom 28.3.1996 - 3 St RR 7/96).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Es genügt daher regelmäßig nicht, dass in einer Revisionsbegründung auf eigene schriftliche Ausführungen des Angeklagten Bezug genommen bzw. die Begründungsschrift zum Inhalt der Niederschrift erklärt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 1996 - 3 StR 88/96, aaO; vom 22. Januar 1988 - 3 StR 533/87, BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 2; BayObLG, NStZ-RR 1996, 312, jeweils mwN).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie hier - die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht wurde (vgl. BayObLG NStZ-RR 1996, 312).
  • OLG Hamm, 29.08.2005 - 2 Ss OWi 606/05

    Rechtsmittelbegründung; Protokoll der Geschäftsstelle; Beteiligung des

    Eine Rechtsmitelbegründung wird nach diesen Grundsätzen regelmäßig dann als unzulässig erachtet, wenn sich der Urkundsbeamte den Inhalt des Protokolls vom Betroffenen bzw. Angeklagten diktieren lässt, wenn er sich darauf beschränkt, einen vom Betroffenen überreichten Schriftsatz abzuschreiben oder wenn er einen Schriftsatz des Betroffenen lediglich mit der üblichen Eingangs- und Schlussformel eines Protokolls umkleidet (BHG, a.a.O.; vgl. auch Nr. 150 Abs. 3 RiStBV) bzw. schließlich auch dann, wenn bloß auf eine Schrift des Betroffenen, die als Anlage beigefügt wird, bezug genommen wird, da der Urkundsbeamte in diesem Falle als bloße Schreibkraft des Antragstellers tätig wird (BayObLG NStZ-RR 1996, 312; OLG Düsseldorf VRS 67, 53, 90, 135; OLG Koblenz VRS 75, 57; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • BayObLG, 09.11.2000 - 4St RR 126/00

    Einkommensteuerverkürzung

    Diese Formvorschrift kann nicht dadurch umgangen werden, dass eigene schriftliche Ausführungen des Angeklagten zum Inhalt der Niederschrift des Rechtspflegers erklärt werden (vgl. z.B. BayObLGSt 1996, 51 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.08.2005 - 2 Ss OWi 605/05

    Anforderung an die Mitwirkungspflicht des Urkundsbeamten zur Einhaltung des

    Eine Rechtsmittelbegründung wird nach diesen Grundsätzen regelmäßig dann als unzulässig erachtet, wenn sich der Urkundsbeamte den Inhalt des Protokolls vom Betroffenen bzw. Angeklagten diktieren lässt, wenn er sich darauf beschränkt, einen vom Betroffenen überreichten Schriftsatz abzuschreiben oder wenn er einen Schriftsatz des Betroffenen lediglich mit der üblichen Eingangs- und Schlussformel eines Protokolls umkleidet (BHG, a.a.O.; vgl. auch Nr. 150 Abs. 3 RiStBV) bzw. schließlich auch dann, wenn bloß auf eine Schrift des Betroffenen, die als Anlage beigefügt wird, bezug genommen wird, da der Urkundsbeamte in diesem Falle als bloße Schreibkraft des Antragstellers tätig wird (BayObLG NStZ-RR 1996, 312; OLG Düsseldorf VRS 67, 53, 90, 135; OLG Koblenz VRS 75, 57; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • OLG Bremen, 07.03.2013 - 2 Ss 81/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Das Protokoll des Rechtspflegers beim Landgericht Bremen vom 04.10.2012 ist unwirksam, da dieser sich darauf beschränkt hat, lediglich die von dem Angeklagten gefertigte Revisionsbegründungsschrift entgegenzunehmen und auf diese als Anlage zum Protokoll zu verweisen (vgl. Meyer-Goßner aaO, § 345 Rdn. 21; BGH NStZ-RR 1996, 312; vgl. auch Nr. 150 Abs. 3 S. 2 RiStBV).
  • OLG Celle, 02.05.2001 - 322 Ss 44/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Allgemeine Sachrüge; Begründungsfrist ;

    Auch das Bayerische Oberste Landesgericht geht von der Möglichkeit der Wiedereinsetzung zur Erhebung der Sachrüge aus (BayObLGSt 1996, 51).
  • OLG Jena, 10.08.2018 - 1 OLG 161 Ss 53/18

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren nach fehlerhafter Sachbehandlung durch die

    Dies stellt keine wirksame Begründung der Revision dar (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 345 Rdnr. 21; BGH NStZ-RR 1996, 312).
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