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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1996 - 4 StR 175/96   

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BGH, 20.06.1996 - 4 StR 175/96 (https://dejure.org/1996,3260)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1996 - 4 StR 175/96 (https://dejure.org/1996,3260)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 4 StR 175/96 (https://dejure.org/1996,3260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Waffe - Berücksichtigung objektiver Umstände - Holzstück - Offensichtliche Ungefährlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 356
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 477/91

    Schwerer Raub; schwere räuberische Erpressung; Scheinwaffe (objektive

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 175/96
    Auch wenn der Schwerpunkt der Tatbestandsbeschreibung bei § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB in der dort bezeichneten besonderen Absicht des Täters gesehen wird (vgl. BGH NStZ 1981, 436), so dürfen, wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 38, 116 [BGH 12.11.1991 - 5 StR 477/91] näher ausgeführt hat, objektive Umstände bei der Auslegung der Merkmale "Waffe oder sonst ein Werkzeug oder Mittel" nicht völlig unberücksichtigt bleiben.

    Dann aber steht, wenn sich der Täter eines solchen Gegenstandes bei der Tat zur ausdrücklichen oder konkludenten Drohung bedient, die Täuschung so sehr im Vordergrund seiner Anwendung, daß die Qualifizierung als Werkzeug oder Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB verfehlt wäre (BGHSt 38, 116, 119) [BGH 12.11.1991 - 5 StR 477/91].

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 175/96
    Daß die Strafkammer ausgehend vom Trinkbeginn um 6 Uhr bis zur Tatzeit um 15 Uhr von der aufgrund der Trinkmengenangaben errechneten maximalen Blutalkoholkonzentration mit einem gleichmäßigen stündlichen Abbauwert von 0, 1 %o zurückgerechnet hat, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 34, 29, 32; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 12).
  • BGH, 04.05.1972 - 4 StR 134/72

    Pistole ohne Munition - § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe, Schutzzweck,

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 175/96
    Einen solchen Gegenstand kann der Täter schon "seiner Art nach" (vgl. BGHSt 24, 339, 341) nur unter Täuschung über dessen wahre Eigenschaft als Mittel der Drohung mit Gewalt einsetzen.
  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88

    Einschränkung des Hemmungsvermögens durch den Genuss alkoholischer Getränke -

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 175/96
    Daß die Strafkammer ausgehend vom Trinkbeginn um 6 Uhr bis zur Tatzeit um 15 Uhr von der aufgrund der Trinkmengenangaben errechneten maximalen Blutalkoholkonzentration mit einem gleichmäßigen stündlichen Abbauwert von 0, 1 %o zurückgerechnet hat, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 34, 29, 32; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 12).
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 157/81

    Schwere räuberische Erpressung - Mit-sich-Führen einer Scheinwaffe -

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 175/96
    Auch wenn der Schwerpunkt der Tatbestandsbeschreibung bei § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB in der dort bezeichneten besonderen Absicht des Täters gesehen wird (vgl. BGH NStZ 1981, 436), so dürfen, wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 38, 116 [BGH 12.11.1991 - 5 StR 477/91] näher ausgeführt hat, objektive Umstände bei der Auslegung der Merkmale "Waffe oder sonst ein Werkzeug oder Mittel" nicht völlig unberücksichtigt bleiben.
  • BGH, 12.07.2017 - 2 StR 160/16

    Schwerer Raub (tatbestandsqualifizierendes Drohungsmittel: keine objektive

    Ein Schlüssel ist - anders als etwa ein Plastikrohr (BGHSt 38, 116, 117 ff.) oder ein Holzstück (BGH NStZ-RR 1996, 356) - ohne Weiteres geeignet, bei einer Verwendung als Schlag- oder Stoßwerkzeug gegen empfindliche Körperstellen durchaus ernsthafte Verletzungen zu verursachen.
  • BGH, 18.01.2007 - 4 StR 394/06

    Schwerer Raub (Scheinwaffen als Werkzeuge im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB:

    Diese Grundsätze hat der Senat in der Folge in weiteren Entscheidungen zur Anwendung gebracht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 1996 - 4 StR 175/96, NStZ-RR 1996, 356 ("Holzstück"), vom 22. Oktober 1996 - 4 StR 506/96, NStZ-RR 1997, 129, 130 ("Bombenattrappe") und vom 9. September 1997 - 4 StR 423/97, NStZ 1998, 38 ("Schrotpatrone")).
  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 423/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur nachträglichen Geltendmachung bisher

    Im Anschluß an diese Entscheidung hat der Senat die Verwendung eines Lippenpflegestiftes ("Labello"), den die Täterin dem Tatopfer bei dem Überfall in den Rücken drückte, ebensowenig genügen lassen wie ein Holzstück, das der Täter bei dem Überfall in seiner Hand umschlossen hielt, um damit den Eindruck zu erwecken, er führe eine Schußwaffe bei sich (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 1996 - 4 StR 147/96, NStZ 1997, 184 m.Anm. Hohmann, und 4 StR 175/96).

    Doch beruht der Strafausspruch darauf schon deshalb nicht, weil die erkannte Strafe sich so sehr vom Mindestmaß des Strafrahmens des § 250 Abs. 2 StGB entfernt, daß nichts dafür spricht, daß die Strafe niedriger ausgefallen wäre, wenn das Landgericht stattdessen vom Strafrahmen des § 249 Abs. 2 StGB mit einer lediglich um sechs Monate niedrigeren Mindeststrafe ausgegangen wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Juni 1996 - 4 StR 175/96).

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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1996 - 1 StR 350/96   

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https://dejure.org/1996,4420
BGH, 02.07.1996 - 1 StR 350/96 (https://dejure.org/1996,4420)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1996 - 1 StR 350/96 (https://dejure.org/1996,4420)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1996 - 1 StR 350/96 (https://dejure.org/1996,4420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 356 (Ls.)
  • StV 1997, 247
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 17.10.2023 - 6 StR 220/23

    Schuldspruch wegen schweren Bandendiebstahls; Tatbegehung durch Einbrechen in

    Allein mit einem "geplanten, berufsmäßigen Vorgehen" (UA S. 28) und einer mit wenigen Ausnahmen immer gleich gewählten Art der Tatbegehung (UA S. 27) unbekannt gebliebener Personen kann eine Bandenmitgliedschaft nicht begründet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 1 StR 350/96).
  • AG Backnang, 19.09.2012 - 2 Ls 90 Js 58693/12

    Möglichkeit des Nachweises eines bandenmäßigen Diebstahls bei lediglichem

    Gleiches gilt für eine "professionelle Tatbegehungsweise" mehrerer Täter, die ebenfalls die Annahme, es hätten sich mindestens drei Personen zur Verübung mehrerer Straftaten zusammengetan, nicht rechtfertigt (vgl. BGH StV 1997, 247 ).
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