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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 3 Ws 781/95   

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https://dejure.org/1995,3685
OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 3 Ws 781/95 (https://dejure.org/1995,3685)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.1995 - 3 Ws 781/95 (https://dejure.org/1995,3685)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 1995 - 3 Ws 781/95 (https://dejure.org/1995,3685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei in zeitlicher Hinsicht widersprüchlicher Ladung zur Berufungshauptverhandlung; Anforderungen an die Kausalität eines Ladungsmangels für die Versäumung des Berufungshauptverhandlungstermins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 3, § 44, § 45

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 75
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    (3) ein fristgerecht eingegangener Wiedereinsetzungsantrag mit den nach §§ 44, 45 Abs. 2 StPO erforderlichen Tatsachenangaben vorliegt (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 75 m. w. Nachw.).

    Das ist beispielsweise der Fall, wenn in der Ladung der Sitzungssaal falsch bezeichnet worden ist (BayObLGSt 1969, 104 = VRS 38, 292 = JR 1970, 33) oder wenn in der Ladung widersprüchliche Angaben zum Zeitpunkt des Termins gemacht worden sind (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 75).

  • OLG Frankfurt, 04.04.2005 - 3 Ws 224/05

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungshauptverhandlung in Strafsachen:

    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat angeschlossen hat, ist einem Angeklagten ohne Rücksicht auf ein Verschulden in entsprechender Anwendung des § 329 Abs. 3 i. V. mit §§ 44, 45 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung zu gewähren, wenn er hierzu nicht ordnungsgemäß geladen worden ist, dieser Ladungsmangel kausal für sein Nichterscheinen war und der fristgerecht eingegangene Wiedereinsetzungsantrag die nach den §§ 44, 45 StPO erforderlichen Tatsachenangaben enthält ( vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.1986, NJW 1987, 1776 m. w. N.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 4.12.1995, 3 Ws 781/95; OLG Köln, Beschl. v. 14.3. 2000; NStZ-RR 2002, 142 ).
  • OLG Koblenz, 06.06.2001 - 1 Ss 269/00

    Belehrung, fehlende, Berufungshauptverhandlung, Beruhen, Ladung, unwirksame,

    Fehler bei der Ladung sind daher nur von Bedeutung, wenn sie verhindert haben, dass der erscheinungswillige Angeklagte an der Berufungshauptverhandlung teilnehmen konnte (KG a.a.O.; Düsseldorf StV 82, 216, 217; OLG Oldenburg GA 93, 462; OLG Frankfurt NStZ-RR 96, 75; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. A., § 329 Rdn. 9).
  • OLG Hamm, 18.05.2004 - 1 Ws 129/04

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten, eigenes Verschulden,

    Die Fehlerhaftigkeit der Ladung eines Angeklagten steht aber der Verwerfung seines Rechtsmittels nach § 329 Abs. 1 StPO nur entgegen bzw. rechtfertigt ein darauf gestütztes Wiedereinsetzungsgesuch nach § 329 Abs. 3 StPO nur, wenn der Ladungsmangel auch kausal für die Versäumung der Berufungshauptverhandlung war, d. h. der Ladungsmangel verhindert hat, dass der erscheinungswillige Angeklagte an der Hauptverhandlung teilnehmen konnte (vgl. KG GA 1975, 148; OLG Düsseldorf, StV 1982, 216; OLG Oldenburg, GA 1993, 462; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 75; OLG Koblenz, JBlRP 2001, 250; OLG Köln, NStZ-RR 2002, 142; Meyer-Goßner, a. a. O., § 216 Rdnr. 8 und § 329 Rdnr. 9; KK-Tolksdorf, StPO, 5. Aufl., § 216 Rdnr. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95   

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https://dejure.org/1995,5242
OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95 (https://dejure.org/1995,5242)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.05.1995 - 1 Ss 163/95 (https://dejure.org/1995,5242)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Mai 1995 - 1 Ss 163/95 (https://dejure.org/1995,5242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 75
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Celle, 08.08.2008 - 31 Ss 20/08

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Sprungsrevision in Bagatellfällen

    OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 75.
  • OLG Brandenburg, 11.05.2009 - 1 Ss 28/09

    Befugnis des Jagdberechtigten zur Tötung eines sich im Jagdrevier frei bewegenden

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 13. März 2009 - 1 Ws 13/09 - und vom 03. November 2005 - 1 Ss 89/05 - jew. m.w.N.) und der überwiegenden Anzahl der Obergerichte (vgl. BayObLG in StV 1993, 572 [zust. BGHSt 40, 395]; OLG Stuttgart in NStZ-RR 1996, 75; OLG Rostock, Beschluss vom 10. April 2003 - 1 Ss 37/03 - m.w.N, bei juris; OLG Celle, Beschluss vom 08. August 2008 - 31 Ss 20/08 - m.w.N., bei juris).
  • KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17

    Begriff der völligen Ungeeignetheit eines Beweismittels i.S. von § 244 Abs. 3 S.

    Für die Beurteilung der Frage, ob besondere Umstände vorliegen, hat der Tatrichter eine Gesamtwürdigung der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten unter Einbeziehung auch der gegen diesen sprechenden Gesichtspunkte vorzunehmen (vgl. OLG Stuttgart Justiz 1995, 414 - juris Rdn. 13 ff.; Hubrach in Leipziger Kommentar, a.a.O., § 59 Rdn. 23).
  • KG, 30.12.1996 - 1 Ss 15/96
    Es müssen aber Merkmale vorliegen, die die Tat aus dem Kreis vergleichbarer, gewöhnlich vorkommender Durchschnittsfälle so deutlich herausheben, daß eine Bestrafung nicht angezeigt ist (OLG Stuttgart, Die Justiz 1995, 414, 415 m.w.N.; OLG Düsseldorf in NStE Band 1 Nr. 3 zu § 59 StGB besondere Umstände, Anwendung im Verkehrsstrafrecht).
  • KG, 01.02.2018 - 5 Ss 49/17
    Für die Beurteilung der Frage, ob besondere Umstände vorliegen, hat der Tatrichter eine Gesamtwürdigung der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten unter Einbeziehung auch der gegen diesen sprechenden Gesichtspunkte vorzunehmen (vgl. OLG Stuttgart Justiz 1995, 414 - juris Rdn. 13 ff.; Hubrach in Leipziger Kommentar, a.a.O., § 59 Rdn. 23).
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