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OLG Frankfurt, 21.08.1995 - 3 Ss 222/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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StGB § 142 Abs. 4
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 86
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 4 Ss 181/03
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Unfallbeteiligung bei mittelbarer …
Insoweit müssen objektiv zureichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, den Unfall im vorgenannten Sinn mitverursacht zu haben (OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1996, 86, 87 und NZV 1997, 125). - BayObLG, 04.10.1999 - 2St RR 177/99
Begriff des Unfallbeteiligten
Es kann deshalb auch offenbleiben, ob dann, wenn von Anfang an feststeht, daß mehrere Personen Insassen des Fahrzeugs waren, jedoch ungeklärt ist, wer es führte, der mitfahrende Kfz.-Halter als Unfallbeteiligter im Sinne des § 142 Abs. 5 StGB angesehen werden kann (…vgl. BGHSt aaO; ablehnend OLG Zweibrücken VRS 75, 292 = NStE Nr. 4 zu § 142 StGB; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 86/97); denn bei zutreffender rechtlicher Betrachtungsweise richtete sich hier aufgrund der konkreten Umstände der Verdacht nur gegen den Angeklagten. - OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10
Voraussetzungen für die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit
Dabei ist auch zu bedenken, dass die Fähigkeit des Täters, seine Fahruntüchtigkeit aufgrund der Trinkmenge einzuschätzen, umso geringer sein wird, je weiter der Entschluss zur Fahrt vom Trinkende entfernt liegt (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 86). - OLG Brandenburg, 05.02.2013 - 53 Ss 1/13
Anforderungen an den gerichtlichen Nachweis der Verwirklichung des subjektiven …
Die Fähigkeit einer entsprechenden Selbsteinschätzung ist dabei regelmäßig umso geringer, je weiter der Entschluss zur Fahrt vom Trinkende entfernt liegt (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 86).