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   OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 3 Ws 555/96, 3 Ws 566/96   

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https://dejure.org/1996,9189
OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 3 Ws 555/96, 3 Ws 566/96 (https://dejure.org/1996,9189)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.1996 - 3 Ws 555/96, 3 Ws 566/96 (https://dejure.org/1996,9189)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 3 Ws 555/96, 3 Ws 566/96 (https://dejure.org/1996,9189)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 109
  • StV 1997, 10
  • JR 1998, 37
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Oldenburg, 12.11.2009 - 1 Ss 192/09

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Serienstraftaten

    Eine solche nachträgliche Heilung der den Tatvorwurf nicht hinreichend umgrenzenden und durch den Eröffnungsbeschluss unverändert zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage ist jedoch nach der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ausgeschlossen (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1997, S. 109. OLG Schleswig, NStZ-RR 1996, S. 111 f.. Löwe Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 200, Rdnr. 88. Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 200, Rdnr. 32 m. w. Nw.. a. A. jeweils ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe, NStZ 1993, S. 147. Meyer Goßner, StPO, 51. Aufl., § 200, Rdnr. 26).
  • OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13

    Strafverfahren: Erforderlichkeit der Ergänzung der Anklage um ein wesentliches

    a) Es kann dahinstehen, ob es eine Anklageschrift unwirksam macht, wenn sie ein wesentliches Ergebnis der Ermittlungen enthalten müsste und dieser Teil fehlt (bejahend OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 109 [f.]; noch weiter gehend OLG Schleswig NStZ-RR 1996, 111 [f.]: Unwirksamkeit schon, wenn ein wesentliches Ergebnis der Ermittlungen zwar mitgeteilt wird, es sich aber "im wesentlichen" darin erschöpft, den Anklagesatz wiederzugeben und die Beweisgrundlage nur "formelhaft" darzustellen).
  • LG Cottbus, 15.07.2013 - 23 Ns 17/12

    Jugendstrafverfahren: Verfahrenshindernis bei unterlassener Mitteilung des

    Erst durch die Kenntnis der Beweisgründe, die dem Angeschuldigten die Möglichkeit zu einer realistischen Einschätzung der Beweislage und einer präzisen Plausibilitätsprüfung vermittelt, durch welche Umstände die Staatsanwaltschaft seine Überführung erreichen will, wird der Angeschuldigte nämlich in die Lage versetzt, sich sachgerecht zu verteidigen, vgl. OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1997, 109 m. w. N. Neben Ausführungen zum Vorliegen gesetzlich benannter Strafschärfungs- oder Strafmilderungsgründe gehört in das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen alles, was nach Meinung der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Festsetzung der Rechtsfolgen in der Anklageschrift erörtert werden soll.
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