Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.10.1996

Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2822
BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96 (https://dejure.org/1996,2822)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1996 - 2 StR 260/96 (https://dejure.org/1996,2822)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1996 - 2 StR 260/96 (https://dejure.org/1996,2822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Verwertung weiterer bisher nicht abgeurteilter Straftaten bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 130
  • StV 1998, 18
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafverschärfende Gründe - Früheres

    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, daß der Angeklagte noch weitere - bisher nicht abgeurteilte - Straftaten begangen hat (vgl. BGHSt 34, 209, 210 f. [BGH 30.10.1986 - 4 StR 499/86]; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, daß der Angeklagte noch weitere - bisher nicht abgeurteilte - Straftaten begangen hat (vgl. BGHSt 34, 209, 210 f. [BGH 30.10.1986 - 4 StR 499/86]; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 138/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen zweifachen sexuellen

    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96
    Voraussetzung dafür ist aber, daß diese weiteren Straftaten prozeßordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, daß sie in ihrem wesentlichen Unwertgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 14 und § 54 Serienstraftaten 2).
  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99

    Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung;

    c) Eingestellte Taten dürfen nur dann straferschwerend berücksichtigt werden, wenn sie prozeßordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, daß ihr wesentlicher Unwertgehalt abzusehen ist und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Taten ausgeschlossen werden kann (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 13; BGH NStZ-RR 1997, 130; BGH, Beschluß vom 9. März 1999 - 1 StR 61/99).
  • BGH, 15.10.2015 - 3 StR 350/15

    Strafschärfende Berücksichtigung inzwischen (hier: wegen Verjährung) nicht mehr

    Jedoch setzt eine solche Verwertung (bislang) nicht abgeurteilter weiterer Straftaten stets voraus, dass diese prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass ihr wesentlicher Unwertgehalt abgeschätzt und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung eines bloßen Verdachts ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1996 - 2 StR 260/96, NStZ-RR 1997, 130).
  • BGH, 09.10.2003 - 4 StR 359/03

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Verfolgungsverjährung; Strafzumessung

    Voraussetzung ist jedoch, daß die weiteren Taten prozeßordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, daß sie in ihrem wesentlichen Unwertgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (vgl. BGHR aaO; BGH NStZ-RR 1997, 130).
  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 285/99

    Auf Ausspruch der Gesamtstrafe beschränkte Revision

    Das Urteil läßt besorgen, daß sich das Landgericht nicht bewußt war, daß es dieses festgestellte und vom Angeklagten eingeräumte Gesamtgeschehen, auch soweit es nicht Gegenstand des Schuldspruchs war, bei der Gesamtstrafenbildung zum Nachteil des Angeklagten hätte berücksichtigen müssen (vgl. BGH NStZ 1995, 439; NStZ-RR 1997, 130; vgl. aber auch BGH, Beschl. vom 3. August 1999 - 4 StR 228/99).
  • BGH, 03.08.1999 - 4 StR 228/99

    Verfahrenseinstellung; Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen;

    Zwar hat das Landgericht rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 130 m. w. N.) bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu Lasten des Angeklagten auch die "Vielzahl" der Taten berücksichtigt, "die sich nicht weiter konkretisieren ließen und nicht verfahrensgegenständlich waren".
  • LG Cottbus, 15.07.2013 - 23 Ns 17/12

    Jugendstrafverfahren: Verfahrenshindernis bei unterlassener Mitteilung des

    Nach RiStBV 110 Abs. 2 Buchstabe g sollen insbesondere alle Umstände angegeben werden, die für die Strafzumessung, die Strafaussetzung zur Bewährung, die Verwarnung mit Strafvorbehalt, das Absehen von Strafe, Nebenstrafen und Nebenfolgen von Bedeutung sein können; ggf. können auch strafzumessungsrelevante frühere Taten aufgeführt werden (vgl. BGH StV 1994, 423; NStZ-RR 1997, 130).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1996 - 2 StR 452/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2849
BGH, 23.10.1996 - 2 StR 452/96 (https://dejure.org/1996,2849)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1996 - 2 StR 452/96 (https://dejure.org/1996,2849)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 2 StR 452/96 (https://dejure.org/1996,2849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wertung des gesamten Tatgeschehens als eine fortgesetzte Handlung - Festgestellter Gesamtvorsatz im Rahmen der Prüfung eines Strafmilderungsgrundes - Psychischer Zustand des Opfers als Strafmilderungsgrund

  • rechtsportal.de

    StGB § 54

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 130
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 2 StR 452/96
    Bei dem geschilderten Tatbild hätte bis zur Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs BGHSt 40, 138 die Wertung des gesamten Tatgeschehens als eine fortgesetzte Handlung nahegelegen, sofern ein Gesamtvorsatz des Angeklagten hätte festgestellt werden können (vgl. BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung, Auswirkung, nachteilige 13, Gesamtvorsatz 38, 47, 48).
  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 2 StR 452/96
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es bei einer Mehrheit von Taten vielmehr entscheidend auf eine Gesamtwürdigung des Täters und seines Verhaltens an (BGH NStZ 1996, 187).
  • BGH, 12.02.2003 - 2 StR 451/02

    Gesamtstrafenbildung (höherer Wert des Zusammenhangs der Einzeltaten als der

    Hiernach ist gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB namentlich auch der Zusammenhang der Einzeltaten zusammenfassend zu würdigen; die bloße Summe der Einzelstrafen hat insoweit meist nur geringes Gewicht (vgl. Senatsbeschlüsse v. 2. Oktober 1996 - 2 StR 446/96 = NStZ-RR 1997, 228, und v. 23. Oktober 1996 - 2 FgE 545/96 [richtig: 2 StR 452/96 - d. Red.] = NStZ-RR 1997, 130, 131; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 8, 10; BGH, Beschl. v. 8. Juli 1999 - 4 StR 285/99; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 54 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2002 - 5 StR 443/01

    Steuerhinterziehung; Verkürzung auf Zeit (monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen;

    Darüber hinaus hätte die erhebliche Erhöhung der Einsatzstrafe (sieben Monate Freiheitsstrafe) angesichts des situativen und zeitlichen Zusammenhangs der Einzeltaten und wegen der besonderen weiteren Strafmilderungsgesichtspunkte (lange Verfahrensdauer, Geständnis, Alter und bisherige Unbestraftheit des Angeklagten) einer näheren Begründung bedurft (vgl. BGH, Beschl. vom 23. August 2001 - 5 StR 323/01; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 4, 5).
  • BGH, 23.08.2001 - 5 StR 323/01

    Gesamtstrafenbildung (Serienstraftaten, besondere Erhöhung der Einsatzstrafe:

    Diese trotz der großen Anzahl der Einzelfälle beträchtliche Erhöhung der Einsatzstrafe hätte angesichts des situativen Zusammenhangs der Einzeltaten, des sehr weitgehenden Geständnisses des Angeklagten und seiner bisherigen Unbestraftheit einer besonderen Begründung bedurft (vgl. BGHR StGB § 54 - Serienstraftaten 4, 5), an der es indes fehlt.
  • BGH, 20.08.2008 - 5 StR 313/08

    Fehlende Anklage

    Dabei dürfte namentlich angesichts des bisher nach der letzten ausgeurteilten Tat verstrichenen Zeitraums und des engen zeitlichen, sachlichen und situativen Zusammenhangs der Tatserie eine im Vergleich zum angefochtenen Urteil straffere Zusammenziehung nahe liegen (vgl. dazu BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3, 4, 5; Strafhöhe 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 12).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 1 Ss 10/09

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderlichkeit von

    Insbesondere dürfte angesichts des engen zeitlichen, sachlichen und situativen Zusammenhangs der Tatserie eine im Vergleich zum angefochtenen Urteil straffere Zusammenziehung der Einzelstrafen nahe liegen (vgl. dazu BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 3, 4, 5; Strafhöhe 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 12).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 285/99

    Verfolgungsverjährung; Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Gesamtstrafenbildung

    Die einzelnen Taten sind Ausfluß einer einheitlichen Täterpersönlichkeit und müssen deshalb nicht als bloße Summe, sondern in einer Gesamtschau beurteilt werden (BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 1, 4, 5).
  • BGH, 23.12.1998 - 2 StR 470/98

    Gesamtstrafenbildung bei Serientaten; Fortsetzungszusammenhang

    Der Übergang von der Praxis weitgehender Annahme des Fortsetzungszusammenhangs zur Tatmehrheit sollte nicht zur Erhöhung des allgemeinen Strafniveaus führen (vgl. auch BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 5).
  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 440/12

    Verwerfung der Revision eines Angeklagten als unbegründet

    Der Senat nimmt die Höhe der Gesamtstrafe ungeachtet des besonders engen Zusammenhangs der Taten (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 2. und 23. Oktober 1996 - 2 StR 466 und 452/96, BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 4 und 5) hin.
  • BayObLG, 18.03.1998 - 4St RR 20/98

    Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung durch Nichtanmeldung bzw.

    Bei einer Mehrheit von Taten kommt es vielmehr entscheidend auf eine Gesamtwürdigung des Täters und seines Verhaltens an (BGH NStZ-RR 1997, 130 ).
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