Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.11.1996 - 3 Ws 901 - 903/96, 3 Ws 901/96, 3 Ws 902/96, 3 Ws 903/96 |
Wegzug aus dem Selbsthilfe-Heim
§ 37 Abs. 1 StPO, § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 181 ZPO), Wirksamkeit der Ersatzzustellung setzt voraus, daß der Empfänger sowohl im Zeitpunkt des erfolglosen Zustellversuchs als auch in dem der Niederlegung beim Postamt unter der Zustelladresse wohnt, "im Zweifel" keine wirksame Zustellung
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 138
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 193/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Wird der Angeklagte wie hier im Wege der Ersatzzustellung durch Einlegung in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten (§ 180 ZPO) geladen, so liegt eine wirksame Ladung nur vor, wenn er zum Zustellungszeitpunkt unter der Zustelladresse tatsächlich wohnhaft war (OLG Hamm NStZ 1982, 521; OLG Karlsruhe Justiz 1997, 180; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 138; NStZ-RR 2003, 174; OLG Stuttgart Justiz 2003, 489; OLG Hamm VRS 106, 57).Denn wenn auch der Nachweis der förmlichen Zustellung nicht den vollen Beweis erbringen kann, dass der Empfänger unter der Zustellungsadresse wohnhaft ist, so stellt die Erklärung des Zustellers, dass er den Adressaten in seiner Wohnung nicht angetroffen hat, doch ein beweiskräftiges Indiz dar (OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 138; OLG Stuttgart Justiz 2003, 489).
- OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 194/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Ladung; …
Wird der Angeklagte wie hier im Wege der Ersatzzustellung durch Einlegung in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten (§ 180 ZPO) geladen, so liegt eine wirksame Ladung nur vor, wenn er zum Zustellungszeitpunkt unter der Zustelladresse tatsächlich wohnhaft war (OLG Hamm NStZ 1982, 521; OLG Karlsruhe Justiz 1997, 180; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 138; NStZ-RR 2003, 174; OLG Stuttgart Justiz 2003, 489; OLG Hamm VRS 106, 57).Denn wenn auch der Nachweis der förmlichen Zustellung nicht den vollen Beweis erbringen kann, dass der Empfänger unter der Zustellungsadresse wohnhaft ist, so stellt die Erklärung des Zustellers, dass er den Adressaten in seiner Wohnung nicht angetroffen hat, doch ein beweiskräftiges Indiz dar (OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 138; OLG Stuttgart Justiz 2003, 489).
- OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 195/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Ladung; …
Wird der Angeklagte wie hier im Wege der Ersatzzustellung durch Einlegung in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten (§ 180 ZPO) geladen, so liegt eine wirksame Ladung nur vor, wenn er zum Zustellungszeitpunkt unter der Zustelladresse tatsächlich wohnhaft war (OLG Hamm NStZ 1982, 521; OLG Karlsruhe Justiz 1997, 180; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 138; NStZ-RR 2003, 174; OLG Stuttgart Justiz 2003, 489; OLG Hamm VRS 106, 57).Denn wenn auch der Nachweis der förmlichen Zustellung nicht den vollen Beweis erbringen kann, dass der Empfänger unter der Zustellungsadresse wohnhaft ist, so stellt die Erklärung des Zustellers, dass er den Adressaten in seiner Wohnung nicht angetroffen hat, doch ein beweiskräftiges Indiz dar (OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 138; OLG Stuttgart Justiz 2003, 489).
- OLG Stuttgart, 28.01.2003 - 5 Ws 75/02
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung in …
b) Weitgehende Einigkeit besteht jedoch, soweit ersichtlich, darüber, dass der Postzustellungsurkunde bei der Ersatzzustellung hinsichtlich der tatsächlichen Wohnung des Adressaten zwar nicht die volle Beweiskraft des § 418 ZPO, immerhin aber eine Indizwirkung zukommt, die im Fall der Geltendmachung von nicht offen- oder aktenkundigen (zu letzteren vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 138 f.) Ladungsmängeln durch die schlüssige und plausible Darlegung konkreter gegenteiliger Anhaltspunkte entkräftet werden muss (BVerfG NStZ-RR 1997, 70 f.;… OLG Hamburg aaO S. 303; unklar insoweit OLG Karlsruhe NJW 1997, 3183). - KG, 10.06.2022 - 3 Ws (B) 162/22
Darstellungserfordernis für Entkräftung einer Postzustellungsurkunde
Sie erzeugt aber eine Indizwirkung, die im Fall der Geltendmachung von nicht offen- oder aktenkundigen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 138 f.) Ladungsmängeln durch die schlüssige und plausible Darlegung konkreter gegenteiliger Anhaltspunkte entkräftet werden muss (BVerfG NStZ-RR 1997, 70 f.; OLG Stuttgart Justiz 2003, 489 m.w.N.).