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   OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96   

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OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96 (https://dejure.org/1996,2287)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.12.1996 - 2 Ws 214/96 (https://dejure.org/1996,2287)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - 2 Ws 214/96 (https://dejure.org/1996,2287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 157
  • AnwBl 1997, 349
  • Rpfleger 1997, 274
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 633/73

    Verkündung des Beschlusses nach § 268a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96
    In der unterlassenen Entscheidung über die im Berufungsverfahren entstandenen Auslagen der Nebenklägerin kann keine solche Unrichtigkeit erblickt werden, deren Offensichtlichkeit sich zwanglos aus Tatsachen ergibt, die für alle Verfahrensbeteiligten klar zu Tage liegen und die jeden Verdacht einer unzulässigen nachträglichen Änderung ausschließen, wenn also das Versehen bereits ohne Berichtigung offensichtlich ist (BGHSt 7, 75, 76; 12, 374, 376 f.; GA 1969, 119 f. = VRS 35, 418 ff.; vgl. auch BGHSt 25, 333, 336 ["offensichtliche Fassungsversehen oder Schreibfehler"]; zum ganzen ausf. Gollwitzer a.a.O. Rdnrn. 46, 50; KK-Hürxthal StPO 3. Auflage § 260 Rdnr. 13; Meyer-Goßner a.a.O. § 268 Rdnrn. 10, 11; jew. m.w.N.).

    Anhaltspunkte dafür, daß die mündliche Mitteilung der Entscheidungsgründe, die gem. § 268 Abs. 2 StPO mit der Verlesung der Urteilsformel eine Einheit bildet (BGHSt 5, 5, 9; 25, 333, 335), den Verfahrensbeteiligten ohne weiteres die "Gewißheit über den unlösbaren Widerspruch mit der Urteilsformel" (BGHSt 5, 5, 9) vermittelt hätte (vgl. auch BGH NStZ 1983, 212 [re.Sp.] b. Pf./M.), sind nicht erkennbar und werden von der Nebenklägerin auch nicht ansatzweise behauptet.

  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96
    Anhaltspunkte dafür, daß die mündliche Mitteilung der Entscheidungsgründe, die gem. § 268 Abs. 2 StPO mit der Verlesung der Urteilsformel eine Einheit bildet (BGHSt 5, 5, 9; 25, 333, 335), den Verfahrensbeteiligten ohne weiteres die "Gewißheit über den unlösbaren Widerspruch mit der Urteilsformel" (BGHSt 5, 5, 9) vermittelt hätte (vgl. auch BGH NStZ 1983, 212 [re.Sp.] b. Pf./M.), sind nicht erkennbar und werden von der Nebenklägerin auch nicht ansatzweise behauptet.
  • BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81

    Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96
    Dieses Verschulden muß sich wiederum die Nebenklägerin selbst anders als im Verhältnis von Angeklagtem zum Verteidiger - anrechnen lassen (BGHSt 30, 309 ff.).
  • OLG Koblenz, 13.03.1989 - 1 Ws 113/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96
    Dieses Ergebnis stimmt damit überein, daß nach ganz herrschender Auffassung in Literatur (Meyer-Goßner a.a.O. § 464 Rdnr. 12 und § 472 Rdnr. 10; KK-Schimansky a.a.O. § 464 Rdnr. 4 und § 472 Rdnr. 2; Löwe-Rosenberg-Hilger a.a.O. § 464 Rdnr. 24 und § 472 Rdnr. 8; KMR StPO 8. Aufl. § 464 Rdnr. 6 und § 472 Rdnr. 5; Pfeiffer/Fischer StPO § 464 Rdnr. 1 und § 472 Rdnr. 4) und nach der überwiegenden Auffassung in der neueren Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NStE Nr. 4 und 6 zu § 472 StPO ; KG JR 1989, 329; OLG Koblenz NStE Nr. 5 zu § 472 StPO = NStZ 1989, 291 [Ls.]; weit.
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 1996/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96
    Damit sind - ohne daß dadurch die Anforderungen an die Darlegungen zur Kausalität überspannt würden (vgl. BVerfG [3. Kammer des 2. Senats] NJW 1991, 2277 ) - die Voraussetzungen der gesetzlichen Vermutung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung nicht gegeben.
  • BGH, 30.11.1954 - 5 StR 280/54
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96
    In der unterlassenen Entscheidung über die im Berufungsverfahren entstandenen Auslagen der Nebenklägerin kann keine solche Unrichtigkeit erblickt werden, deren Offensichtlichkeit sich zwanglos aus Tatsachen ergibt, die für alle Verfahrensbeteiligten klar zu Tage liegen und die jeden Verdacht einer unzulässigen nachträglichen Änderung ausschließen, wenn also das Versehen bereits ohne Berichtigung offensichtlich ist (BGHSt 7, 75, 76; 12, 374, 376 f.; GA 1969, 119 f. = VRS 35, 418 ff.; vgl. auch BGHSt 25, 333, 336 ["offensichtliche Fassungsversehen oder Schreibfehler"]; zum ganzen ausf. Gollwitzer a.a.O. Rdnrn. 46, 50; KK-Hürxthal StPO 3. Auflage § 260 Rdnr. 13; Meyer-Goßner a.a.O. § 268 Rdnrn. 10, 11; jew. m.w.N.).
  • BGH, 18.02.1981 - 2 StR 574/80

    Verlesung der Aussage eines verstorbenen Zeugen ohne Anhörung des Angeklagten und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96
    Anhaltspunkte dafür, daß die mündliche Mitteilung der Entscheidungsgründe, die gem. § 268 Abs. 2 StPO mit der Verlesung der Urteilsformel eine Einheit bildet (BGHSt 5, 5, 9; 25, 333, 335), den Verfahrensbeteiligten ohne weiteres die "Gewißheit über den unlösbaren Widerspruch mit der Urteilsformel" (BGHSt 5, 5, 9) vermittelt hätte (vgl. auch BGH NStZ 1983, 212 [re.Sp.] b. Pf./M.), sind nicht erkennbar und werden von der Nebenklägerin auch nicht ansatzweise behauptet.
  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96
    In der unterlassenen Entscheidung über die im Berufungsverfahren entstandenen Auslagen der Nebenklägerin kann keine solche Unrichtigkeit erblickt werden, deren Offensichtlichkeit sich zwanglos aus Tatsachen ergibt, die für alle Verfahrensbeteiligten klar zu Tage liegen und die jeden Verdacht einer unzulässigen nachträglichen Änderung ausschließen, wenn also das Versehen bereits ohne Berichtigung offensichtlich ist (BGHSt 7, 75, 76; 12, 374, 376 f.; GA 1969, 119 f. = VRS 35, 418 ff.; vgl. auch BGHSt 25, 333, 336 ["offensichtliche Fassungsversehen oder Schreibfehler"]; zum ganzen ausf. Gollwitzer a.a.O. Rdnrn. 46, 50; KK-Hürxthal StPO 3. Auflage § 260 Rdnr. 13; Meyer-Goßner a.a.O. § 268 Rdnrn. 10, 11; jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Seine Zulässigkeit ist davon abhängig, dass alle Tatsachen, die für die Entscheidung über seine (Zulässigkeit und) Begründetheit von Bedeutung sind, innerhalb der Antragsfrist dargelegt werden (BGH NJW 1951, 964; BGH NStZ-RR 1996, 338; KG JR 1977, 308; OLG Celle NdsRpfl 1976, 41 =? MDR 1976, 336; OLG Düsseldorf VRS 92, 115 f. u. NStZ-RR 1996, 169 m. w. Nachw.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 45 Rdnr. 5; Maul, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 45 Rdnr. 6, 10; KMR-Paulus § 45 Rdnr. 8).
  • OLG Zweibrücken, 15.02.2017 - 1 Ws 254/16

    Strafverfahren: Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls; Kostenentscheidung

    Eine Auslegung des - unvollständigen - Kostenausspruchs, der sich dem Wortlaut nach nur zu den Kosten des Verfahrens verhält, dahingehend, dass von ihm auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten umfasst sein sollen, wird nach mittlerweile einhelliger Auffassung als unzulässig erachtet (KG, NStZ-RR 2004, 190 m. w. N; KG, Beschluss vom 9. Juli 2010 - 1 Ws 171/09 [2 AR 103/09], BeckRS 2012, 12419; OLG Rostock, Beschluss vom 1. März 2007 - I Ws 413, 425, 426/06, BeckRS 2007, 15244 m. w. N.; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 157 - für die Auslagen der Nebenklage; Niesler, in: BeckOK-StPO, § 467, Rn. 15 [Stand: 01.01.2017]; a. A. OLG Köln, StraFo 1997, 285; vgl. auch OLG Naumburg, NStZ-RR 2001, 189, welches allerdings über den Ausspruch "auf Kosten der Staatskasse" zu befinden hatte).
  • OLG Rostock, 01.03.2007 - I Ws 413/06

    Kosten: Fehlende Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Angeklagten in

    Da § 464 Abs. 1 und Abs. 2 StPO zwischen den Verfahrenskosten einerseits und den Auslagen andererseits ausdrücklich unterscheidet, kann die Überbürdung der Verfahrenskosten auf die Staatskasse nicht dahin ausgelegt werden, dass damit auch die notwendigen Auslagen der Staatskasse angelastet werden (vgl. nur OLG Düsseldorf MDR 1986, 76; KG NStZ-RR 2004, 190; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157 f.; OLG Stuttgart StV 1993, 651 f.; Hilger in: Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 464 Rdn. 24 f. und § 467 Rdn. 27; Franke in: KK 5. Aufl. § 464 Rdn. 4, 6; Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 464 Rdn. 12, alle m. w. Nachw.).
  • OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06

    Versehentlich unterlassenes Auferlegen der notwendigen Auslagen eines

    Eine Nachholung einer (teilweise) unterlassenen Kostenentscheidung ist hingegen auf diese Weise nicht zulässig, vgl. OLG Koblenz, StraFo 2003, 425; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157.
  • OLG Hamm, 27.08.2015 - 1 Ws 312/15

    Zurechnung des Verschuldens des Vertreters für den Nebenkläger

    Die Nebenklägerin muss sich ein etwaiges Verschulden ihres Vertreters - anders als ein Angeklagter im Verhältnis zu seinem Verteidiger - anrechnen lassen (vgl. BGH NJW 1982, 1544; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 157).
  • KG, 26.02.2004 - 5 Ws 696/03

    Strafverfahren: Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrages in eine sofortige

    Ob die Beschwerdeführerin wegen der Versäumung der Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluß vom 23. September 2003 Wiedereinsetzung hätte beantragen können, weil der Beschluß ohne Rechtsmittelbelehrung ergangen ist (vgl. hierzu OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157), kann dahinstehen, da die Frist für die Einreichung eines derartigen Antrags jedenfalls längst abgelaufen ist.
  • OLG Brandenburg, 22.01.2020 - 53 Ss 158/19

    Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags

    Die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags erfordert deshalb eine genaue Darlegung aller zwischen dem Beginn und dem Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage des Verschuldens von Bedeutung sind (vgl. statt vieler: BGH NStZ-RR 2017, 285; KG NZV 2002, 47, 51; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157).
  • KG, 16.03.2015 - 161 Ss 20/15

    Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als von

    Der Antragsteller hat einen Sachverhalt darlegt, der jedenfalls ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes eigenes Verschulden an der Säumnis ausschließt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 169; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157; KG JurBüro 2015, 43; NZV 2002, 47, 48; 2002, 51; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 45 Rdn. 5, 6), und die Tatsachen zur Antragsbegründung glaubhaft gemacht (§ 45 Abs. 2 Satz 1 StPO).
  • LG Köln, 27.11.2015 - 117 Qs 3/15

    Kostengrundentscheidung, Verfahrenskosten, notwendige Auslagen

    Nach diesen Grundsätzen ist eine Korrektur der hier getroffenen Kostenentscheidung ausgeschlossen, weil die verkündete Urteilsformel selbst in sich widerspruchsfrei und eindeutig war (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 157).
  • KG, 29.10.2013 - 2 Ws 481/13

    Zustellung an in einem Wohnheim lebenden Adressaten

    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Wiedereinsetzungsantrags nach §§ 44 ff. StPO gehört, dass der Antragsteller einen Sachverhalt darlegt, der ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes (eigenes) Verschulden an der Fristversäumung ausschließt (dazu vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 169; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157; KG NZV 2002, 47, 48; 2002, 51; Senat, Beschluss vom 21. Februar 2012 - (2) 121 Ss 20/12 (5/12) -), und die Tatsachen zur Antragsbegründung glaubhaft gemacht (§ 45 Abs. 2 Satz 1 StPO).
  • LG Arnsberg, 16.07.2009 - 2 Qs 47/09

    Wiedereinsetzung, Büroversehen des Nebenklägervertreters

  • OLG Rostock, 01.03.2007 - I Ws 426/06

    Erstattung der notwendigen Auslagen eines freigesprochenen Angeklagten;

  • OLG Köln, 07.08.2001 - Ss 325/01
  • OLG Rostock, 01.03.2007 - I Ws 425/06

    Erstattung der notwendigen Auslagen eines freigesprochenen Angeklagten;

  • OLG Saarbrücken, 18.08.2021 - 4 Ws 139/21

    Wiedereinsetzungsantrag - sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung nach

  • OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 2 Ws 642/13

    Kein Nachholen einer unterbliebenen Kostenentscheidung nach der Urteilsverkündung

  • OLG Schleswig, 20.11.2017 - 1 Ws 451/17

    Zu den erstattungsfähigen Auslagen eines Nebenklägers

  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 5 Ws 203/00

    Ergänzung der Urteilsformel, vergessene Kostenentscheidung zugunsten des

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