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   BGH, 22.01.1997 - 3 StR 516/96   

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https://dejure.org/1997,4004
BGH, 22.01.1997 - 3 StR 516/96 (https://dejure.org/1997,4004)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1997 - 3 StR 516/96 (https://dejure.org/1997,4004)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 3 StR 516/96 (https://dejure.org/1997,4004)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer hohen Alkoholgewöhnung bei der Feststellung ob eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit vorliegt - Pflicht zur Darlegung von Berechnungsmethoden zur Bestimmung des Blutalkoholwertes in den Urteilsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 162
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.1996 - 3 ARs 17/96
    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 516/96
    Denn neben dem Blutalkoholwert sind in die tatrichterliche Würdigung auch weitere Umstände wie z.B. die bei dem Angeklagten vorliegende hohe Alkoholgewöhnung, sein intaktes Leistungsverhalten vor, während und nach der Tat, sein "überraschend genaues" Erinnerungsvermögen und das Fehlen von Orientierungsstörungen und selbst von leichten motorischen Störungen miteinzubeziehen (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1996 - 3 ARs 17/96 - jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    (3) Für die Beurteilung der Schuldfähigkeit maßgeblich ist demnach eine Gesamtschau aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (grundlegend Senatsentscheidung vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66 ff.; auch BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 114/00; BGH, Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 516/96).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Für die Beurteilung der Schuldfähigkeit maßgeblich ist eine Gesamtschau aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66 ff.; BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247, 252 Rn. 22, siehe auch BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 114/00, NStZ-RR 2000, 265; BGH, Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 516/96, NStZ-RR 1997, 162 aber auch BGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525 f.).
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98

    Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung

    Hinzu kommt die erhebliche Alkoholgewöhnung des Angeklagten, der wiederholt wegen Trunkenheitsfahrten vorbestraft ist und wegen Alkoholmißbrauchs nicht zum Wehrdienst eingezogen wurde; seine detailreiche, präzise, auch psychische Sachverhalte einschließende Einlassung belegt ferner ein vollständig intaktes Erinnerungsvermögen (zur Bedeutung dieser Kriterien für eine erhalten gebliebene Steuerungsfähigkeit vgl. BGHSt 43, 66, 69, 71; BGH NStZ 1997, 591, 592; NStZ-RR 1997, 162; 226, 227; 1998, 133, 134 und Maatz StV 1998, 279, 283, aber auch BGH NStZ 1998, 295, 296; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 5 StR 473/98).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97

    Vorsätzlicher Vollrausch - Ausschluß der Schuldfähigkeit bei einem Alkoholiker im

    Hierzu zählt - entgegen der Auffassung des Landgerichts - auch der Umstand, daß nach dem derzeitigen medizinischen Kenntnisstand dem Gesichtspunkt der Alkoholgewöhnung und der Alkoholtoleranz des Täters bei der vorzunehmenden Gesamtabwägung insoweit Bedeutung zukommt, als alkoholgewohnte Personen selbst bei sehr hohen Blutalkoholwerten in ihrer Leistungsfähigkeit in weitaus geringerem Maße von der Alkoholintoxikation beeinträchtigt werden als nicht trinkgewohnte Menschen (vgl. hierzu BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 17; Urteil vom 6. März 1997 - 1 StR 8/97; Kröber NStZ 1996, 569, 572/573).
  • BGH, 07.02.2001 - 3 StR 9/01

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Blutalkoholberechnung

    Eine Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) ist wegen der festgestellten aussagefähigen psychodiagnostischen Kriterien ausgeschlossen, zumal der errechneten maximalen Tatzeit-BAK wegen der langen Zeit der Rückrechnung und der Alkoholgewöhnung des Angeklagten keine große Indizwirkung zukommt (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 26; BGH NStZ 1997, 591 f.; BGH NStZ-RR 1997, 162).
  • BGH, 04.03.1998 - 2 StR 537/97

    Sexueller Missbrauch einer Widerstandsunfähigen - Voraussetzungen der

    Ebensowenig wie es zulässig ist, die Annahme von Schuldunfähigkeit allein auf die Einnahme einer bestimmten Menge alkoholischer Getränke, anderer Rauschmittel oder psychotroper Substanzen zu stützen, ohne die psychodiagnostischen Beurteilungskriterien zu beachten (vgl. BGH, Urt. v. 29. April 1997 - 1 StR 511/95 = BGHSt 43, 67 [BGH 29.04.1997 - 1 StR 511/95]; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 17), kann die Frage nach der Widerstandsunfähigkeit eines Menschen im Sinne von § 179 StGB ohne eine eingehende Auseinandersetzung mit diesen Beurteilungskriterien beantwortet werden.
  • KG, 25.01.2002 - 1 Ss 44/01
    Gleichwohl ist die Blutalkoholkonzentration eines von verschiedenen möglichen Beweisanzeichen, die für oder gegen eine erhebliche Beein­trächtigung der Steuerungsfähigkeit sprechen können (BGH NStZ­RR 1997, 162; vgl. ferner die Nachweise bei Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., § 20 Rdn. 9 j).
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