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OLG Nürnberg, 06.02.1997 - Ws 1538/96 BSch |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BinnSchVerfG § 2 Abs. 3; StGB § 324 Abs. 1; StGB § 324 Abs. 3; BinnSchPatentV § 1; BinnSchPatentV § 4 Abs. 1; BinnSchPatentV § 6 Abs. 2; BinnSchPatentV § 8 Abs. 5; BinnSchPatentV § 13
Zuständigkeit der Schiffahrtsgerichte bei Gewässerverunreinigung L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 271
- VersR 1998, 391
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.05.1973 - II ZR 66/71
Verantwortungsbereich des Schiffsführers - Lotse - Fehler des Lotsen
Auszug aus OLG Nürnberg, 06.02.1997 - Ws 1538/96
Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 21.5.1973 (abgedruckt in NJW 1973, S. 1327) kann nichts anderes abgeleitet werden, da der an Bord genommene Lotse in diesem Falle - wie sich aus dem beigezogenen zugrundeliegenden Urteil des OLG Nürnberg als Binnenschiffahrtsobergericht vom 13. Mai 1971 ergibt - nicht Schiffsführer (Zwangslotse), sondern lediglich dessen Berater war.
- OLG Hamm, 24.03.2020 - 4 (s) Sbd I-4/20
Zuständigkeit; Schifffahrtsgericht; Schifffahrtsobergericht; …
Diese Regelung beruht nämlich auf der gesetzgeberischen Erwägung, dass die Beurteilung von Strafsachen, die unter Verletzung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften begangen worden sind, eine besondere Sachkunde erfordert und deshalb Gerichten übertagen werden sollte, die hierfür über eine gesteigerte Kompetenz verfügen (vgl. hierzu Erster Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform zum Entwurf eines EGStGB, BT-Drucks. 7/1261 S. 46; ebenso Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 12.06.2017 - 4 Ws 1/17 - juris Rn. 7; OLG Celle, Beschl. v. 16.05.2016 - 2 Ss 199/15 - juris Rn. 11; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 271; BayObLG … - OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 5 Ss 52/99 Sie hat deshalb im Falle ihrer Anordnung bei der Strafzumessung als Strafmilderungsgrund außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 271 m.w.N.).
- OLG Celle, 16.03.2016 - 2 Ss 199/15
Zuständigkeit des Schifffahrtsgerichts für die Entscheidung über den Vorwurf …
Sie dient dazu, die Entscheidung in Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Benutzung von Binnengewässern Gerichten zu übertragen, die hierfür über eine gesteigerte Sachkunde verfügen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. Februar 1997 - Ws 1538/96 BSch = NStZ-RR 1997, 271).