Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.02.1997

Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1997 - 4 StR 116/97   

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https://dejure.org/1997,2427
BGH, 15.04.1997 - 4 StR 116/97 (https://dejure.org/1997,2427)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1997 - 4 StR 116/97 (https://dejure.org/1997,2427)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1997 - 4 StR 116/97 (https://dejure.org/1997,2427)
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Spontaner Vergewaltigungsentschluß

§§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 25 Abs. 2 StGB, Grenzen der sukzessiven Mittäterschaft;

§§ 177, 13 StGB, Garantenstellung aus Ingerenz setzt voraus, daß das Vorverhalten die nahe Gefahr des Eintritts des tatbestandlichen Erfolgs herbeigeführt hat

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer sukzessiven Mittäterschaft - Voraussetzungen der gemeinschaftlichen Tatbegehung - Förderung einer Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223a, § 13, § 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 292
  • StV 1998, 127
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 640/85

    Voraussetzung für die Erstreckung des Schuldspruchs auf Mitangeklagte im

    Auszug aus BGH, 15.04.1997 - 4 StR 116/97
    Zwar ist es für gemeinschaftliche Tatbegehung nicht erforderlich, daß jeder der Mittäter eigenhändig an der Körperverletzungshandlung teilnimmt (BGH GA 1986, 229); auch kann ein dritter Mittäter abwesend sein, wenn zwei weitere Täter dem Opfer gegenüberstehen (Hirsch in LK StGB 10. Aufl. § 223 a Rdn. 18).

    Auch sukzessive Mittäterschaft kommt nicht in Betracht: Diese liegt nur vor, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGH StV 1984, 548; GA 1986, 229; vgl. auch BGH, Beschluß vom 31. Januar 1997 - 2 StR 620/96).

  • BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77

    Voraussetzungen für das Setzen der Beweiswürdigung des Angeklagten an die Stelle

    Auszug aus BGH, 15.04.1997 - 4 StR 116/97
    Der Fall liegt hier anders als in der Entscheidung BGHSt 27, 205, auf die der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 7. März 1997 Bezug genommen hat; dort hatte der Täter ein Bein des Opfers festgehalten, um seinen Mittätern den Geschlechtsverkehr zu ermöglichen.
  • BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91

    Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des

    Auszug aus BGH, 15.04.1997 - 4 StR 116/97
    Dies kann der Fall sein bei der Beteiligung an Mißhandlungen und der anschließenden Tötung des Opfers durch einen anderen Mittäter, wenn das vorausgegangene Verhalten eine Gefahrerhöhung für das Opfer dadurch bewirkte, daß der Täter in seinem zum Tode führenden Vorgehen bestärkt wurde (BGH NStZ 1985, 24; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7).
  • BGH, 31.01.1997 - 2 StR 620/96

    nachträgliches Eingreifen - § 224 StGB, sukzessiven Mittäterschaft, Umfang der

    Auszug aus BGH, 15.04.1997 - 4 StR 116/97
    Auch sukzessive Mittäterschaft kommt nicht in Betracht: Diese liegt nur vor, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGH StV 1984, 548; GA 1986, 229; vgl. auch BGH, Beschluß vom 31. Januar 1997 - 2 StR 620/96).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 15.04.1997 - 4 StR 116/97
    Da sich das Verfahren nur noch gegen einen erwachsenen Angeklagten richtet, verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (BGHSt 35, 267).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 174/16

    Fortwirkende Gewalt und räuberischer Erpressung (Unterlassung; Finalität;

    Aus der bloßen Ursächlichkeit eines Verhaltens für einen späteren Erfolgseintritt kann sich eine Garantenstellung aus vorangegangenem gefährdenden Tun nicht ergeben; erforderlich ist vielmehr, dass das Vorverhalten die nahe Gefahr des Eintritts gerade des tatbestandsmäßigen Erfolges herbeigeführt hat (BGH, Beschluss vom 15. April 1997 - 4 StR 116/97, NStZ-RR 1997, 292 f.).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11

    Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer

    Eine Garantenstellung aus vorangegangenem Tun, die hier nur in Betracht kommt, setzt voraus, dass das Vorverhalten die nahe Gefahr des Eintritts gerade des tatbestandsmäßigen Erfolges herbeigeführt hat (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 292; Fischer StGB 58. Aufl. § 13 Rdn. 27).

    Vielmehr hätte sich das Landgericht insoweit damit auseinandersetzen müssen, ob ein Exzess eines Mittäters gegeben sein könnte, der nicht durch das Vorverhalten des Angeklagten bestärkt worden ist und wofür der Angeklagte deshalb nicht als Ingerent haftet (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 292; Schönke/Schröder/Stree/Bosch StGB 28. Aufl. § 13 Rdn. 35a).

  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99

    Garantenstellung aus vorangegangenem pflichtwidrigen Tun; Ingerenz; Kausalität

    Pflichtwidriges Vorverhalten begründet nur dann eine Garantenstellung, wenn es die nahe Gefahr des Eintritts des konkret untersuchten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht (vgl. u.a. BGH NStZ 1998, 83; BGH StV 1998, 127, 128; BGH NJW 1992, 1246, 1247; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3).
  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 94/10

    Urteil in Kölner Parteispendenaffäre aufgehoben

    Der Umstand, dass in Fällen der vorliegenden Art die sich aus einer Tatentdeckung nach dem Parteiengesetz ergebenden finanziellen Nachteile von den Handelnden nicht gewollt sind, steht auch im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal des Vermögensnachteils einem bedingten Tatvorsatz nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 1997 - 4 StR 116/97, StV 1998, 127, 128).
  • BGH, 14.10.1999 - 4 StR 312/99

    Landfriedensbruch (Besonders schwerer Fall); Strafzumessungsregel; Qualifikation;

    Für eine gemeinschaftliche Tatbegehung ist es nicht erforderlich, daß jeder der Mittäter eigenhändig an der Körperverletzungshandlung teilnimmt; auch kann ein dritter Mittäter abwesend sein, vorausgesetzt, daß zwei weitere Täter dem Opfer gegenüberstehen (BGH StV 1998, 127, 128; vgl. auch Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 223a Rdn. 11; Tröndle/Fischer aaO § 224 Rdn. 11) und die Täter die Tat als gemeinschaftliche wollen (BGHR StGB § 223a Abs. 1 gemeinschaftlich 1).
  • BGH, 26.02.2009 - 5 StR 572/08

    Versuchter Mord; Rücktritt vom Versuch (Aufgeben der weiteren Tatausführung;

    Beteiligen sich nämlich mehrere an noch nicht einmal lebensgefährlichen Misshandlungen eines Opfers und zielen die weiteren Tathandlungen eines Tatgenossen auf die Tötung des Opfers ab, so kann ein lediglich zuvor an den Gewalttätigkeiten Beteiligter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtlich als Garant mit der Folge der Verpflichtung zur Abwendung des drohenden Tötungserfolges anzusehen sein (BGH NStZ 1985, 24; NJW 1999, 69, 71 f.; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7), wenn durch sein Vorverhalten die nahe Gefahr des Eintritts des tatbestandsmäßigen Erfolges besteht (BGH NStZ 1998, 83, 84; 2004, 89, 91; NStZ-RR 1997, 292, 293).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Diese ist nur gegeben, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich - auch stillschweigend - mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGHSt 2, 344, 345; 6, 248, 251; BGH GA 1977, 144; NJW 1986, 77; NStZ 1985, 70, 71; 1997, 272; 1998, 565; StV 1998, 127, 128).
  • BGH, 29.11.2012 - 3 StR 293/12

    Versuch der Brandstiftung mit Todesfolge; besonders schwere Brandstiftung;

    Das ist bei der Beteiligung an Gewaltdelikten zwar im Hinblick auf weitere Gewalteinwirkungen bis hin zur Tötung durch andere Beteiligte häufig der Fall (vgl. BGH Beschluss vom 15. April 1997 - 4 StR 116/97, NStZ-RR 1997, 292 m.w.N.), bei anders gearteten Folgetaten jedoch nicht.
  • BGH, 23.05.2000 - 4 StR 157/00

    Garantenstellung aus Ingerenz (pflichtwidriges Vorverhalten; nahe Gefahr des

    Allerdings hat das Landgericht nicht - wie es erforderlich gewesen wäre - geprüft und erörtert, ob die Schläge des Angeklagten oder sein sonstiges der Tötung vorausgegangenes Verhalten eine Gefahrerhöhung für das Opfer dadurch bewirkten, daß die anderen in ihrem zum Tod führenden Vorgehen bestärkt wurden, und hierdurch eine Garantenstellung des Angeklagten begründet wurde (vgl. BGH NStZ 1992, 31 f.; StV 1998, 127, 128; Tröndle/ Fischer StGB 49. Aufl. § 13 Rdn. 11).
  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99

    Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst

    Diese ist nur gegeben, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich - auch stillschweigend - mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGHSt 2, 344, 345; 6, 248, 251; BGH GA 1977, 144; NJW 1986, 77; NStZ 1985, 70, 71; 1997, 272; 1998, 565; StV 1998, 127, 128).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 19/01

    Mord; Totschlag; Erschöpfende Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei inneren

  • BGH, 14.02.2008 - 4 StR 681/07

    Beschwer eines Angeklagten im Fall einer Verurteilung wegen einer Tat in

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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96   

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https://dejure.org/1997,3391
BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96 (https://dejure.org/1997,3391)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1997 - 4 StR 648/96 (https://dejure.org/1997,3391)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96 (https://dejure.org/1997,3391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Tatbestandes der vollendeten sexuellen Nötigung - Sexuelle Nötigung bei Gewaltanwendung nach Scheitern des Versuchs der Nötigungshandlung - Gewaltsames Entkleiden als sexuelle Handlung an dem Körper einer anderen Person

  • rechtsportal.de

    StGB § 178, 184c

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 292
  • StV 1997, 523
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.04.1990 - 3 StR 87/90

    Sexuelle Nötigung - Sexuelle Handlung - Niederwerfen des Opfers - Herunterreißen

    Auszug aus BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96
    Auch das gewaltsame Entfernen der Kleidung stellt für sich allein grundsätzlich noch keine sexuelle Handlung an dem Körper des Tatopfers dar (BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3; BGH NStZ 1992, 433; 1993, 78).

    Etwas anderes gilt, wenn das gewaltsame Entblößen seinerseits mit einer vom Tatopfer zu duldenden sexuellen Handlung verbunden ist (BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3; BGH NStZ 1993, 78) oder wenn sich der Täter nach vorausgegangener Gewaltanwendung durch ein mit körperlichen Drohungen verbundenes geduldetes Herunterreißen der Kleidung geschlechtliche Erregung verschaffen will (BGH NStZ 1993, 78, 79 m.N.).

  • BGH, 17.09.1992 - 4 StR 416/92

    Sexuelle Nötigung - Abwehrwille - Sexuelle Handlungen

    Auszug aus BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96
    Auch das gewaltsame Entfernen der Kleidung stellt für sich allein grundsätzlich noch keine sexuelle Handlung an dem Körper des Tatopfers dar (BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3; BGH NStZ 1992, 433; 1993, 78).

    Etwas anderes gilt, wenn das gewaltsame Entblößen seinerseits mit einer vom Tatopfer zu duldenden sexuellen Handlung verbunden ist (BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3; BGH NStZ 1993, 78) oder wenn sich der Täter nach vorausgegangener Gewaltanwendung durch ein mit körperlichen Drohungen verbundenes geduldetes Herunterreißen der Kleidung geschlechtliche Erregung verschaffen will (BGH NStZ 1993, 78, 79 m.N.).

  • BGH, 08.08.1989 - 1 StR 381/89

    Strafrechtliche Beurteilung einer Freiheitsberaubung als Mittel und Zweck zur

    Auszug aus BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96
    Diese stünde, wie das Landgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat, mit der gefährlichen Körperverletzung und der Freiheitsberaubung in Tateinheit, die hier nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt, weil sie wesentlich über das hinausgeht, was zur Verwirklichung der sexuellen Nötigung gehört (BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 4 m.w.N.).
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 346/88

    Sexuelle Handlung - Umarmung - Küssen - Entkleiden - Penis - Geöffnete Hose -

    Auszug aus BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96
    Zudem stellte der Versuch des Angeklagten M., die Zeugin "zu begrabschen", zwar eine grobe Zudringlichkeit dar, war aber selbst noch keine sexuelle Handlung (vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2 m.N.).
  • BGH, 24.09.1987 - 4 StR 419/87

    Strafbarkeit wegen Versuchs der sexuellen Nötigung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96
    Diese stünde, wie das Landgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat, mit der gefährlichen Körperverletzung und der Freiheitsberaubung in Tateinheit, die hier nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt, weil sie wesentlich über das hinausgeht, was zur Verwirklichung der sexuellen Nötigung gehört (BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 4 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92

    Nötigung - Duldung sexueller Handlungen - Körperliche Berührung - Einwirkung auf

    Auszug aus BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96
    Auch das gewaltsame Entfernen der Kleidung stellt für sich allein grundsätzlich noch keine sexuelle Handlung an dem Körper des Tatopfers dar (BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3; BGH NStZ 1992, 433; 1993, 78).
  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 511/15

    Misshandlung Schutzbefohlener (Begriff des Quälens; Begriff der rohen

    All dies reicht indes zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 StGB nicht aus, weil diese Handlungen nicht die sexuellen Handlungen waren, sondern lediglich Mittel zu deren Vornahme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 - 4 StR 354/06, NStZ 2007, 217, 218, insbesondere zum Festhalten und Drücken des Kopfes in Richtung Geschlechtsteil, und vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292, insbesondere zum gewaltsamen Entkleiden; ferner SSW-StGB/Wolters, 2. Aufl., § 177 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 10.03.2015 - 5 StR 521/14

    Vornahme sexueller Handlungen an widerstandsunfähiger Person (Entblößung des

    Da bei äußerlich eindeutigen Handlungen nach ständiger Rechtsprechung die subjektive Zielrichtung des Täters für die Einordnung als sexuelle Handlung keine Bedeutung hat (vgl. BGH, aaO), kommt es vorliegend auch nicht darauf an, ob die Entkleidung der Geschädigten dem Tatplan des Angeklagten entsprechend dazu diente, sich schon hierdurch geschlechtliche Erregung zu verschaffen (vgl. Laufhütte/Roggenbuck in LK, StGB, 12. Aufl., § 184g Rn. 5 f.; MüKo-StGB/Hörnle, 2. Aufl., § 184g Rn. 6 mwN; MüKo-StGB/Renzikowski, aaO, § 177 Rn. 55; offengelassen von BGH, Urteil vom 4. August 2004 - 5 StR 134/04, NStZ 2005, 90, 91; aA noch BGH, Beschluss vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292 mwN).
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 7/20

    Sexuelle Nötigung (Begriff der sexuellen Handlung; keine Verurteilung wegen

    Das ist hier bei dem mit einem Auseinanderdrücken der Beine verbundenen Herunterziehen der Hose der Fall (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ 2015, 457; MüKo-StGB/Hörnle, 3. Aufl., § 184h Rn. 6; aA noch BGH, Beschluss vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292 mwN).
  • BGH, 26.10.2006 - 4 StR 354/06

    Vollendete besonders schwere sexuelle Nötigung; Aufhebungsumfang bei

    Der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB erfasst nur sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten "am" Opfer bzw. solche, die das Opfer "am" Täter oder einem Dritten vornimmt, was jeweils einen unmittelbaren Körperkontakt voraussetzt (vgl. BGH NStZ 1992, 433 m.w.N.; NStZ 1996, 31, 32; NStZ-RR 1997, 292; BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 5; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 48 m.w.N.).
  • BGH, 19.06.2019 - 4 StR 185/19

    Rücktritt (Rücktritt vom beendetem Versuch)

    bb) Danach ist die Annahme eines beendeten Versuchs schon deshalb nicht belegt, weil die Urteilsgründe nicht erkennen lassen, welches Vorstellungsbild der Angeklagte nach dem von der Strafkammer noch nicht als sexuelle Handlung gewerteten Entkleiden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. November 2016 - 5 StR 431/16, Rn. 5; Beschluss vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292 mwN) der Nebenklägerin hatte.
  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02

    Aufklärungspflicht (Aufdrängen einer Vernehmung; Ablehnungsgründe; Aussage gegen

    a) Die sexuelle Nötigung gemäß § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist erst mit der Ausführung der durch Gewalt erzwungenen sexuellen Handlung vollendet; Gewalthandlungen, die nur ihrer Vorbereitung dienen, reichen zur Vollendung nicht aus (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 292).
  • BGH, 08.11.2016 - 5 StR 431/16

    Gewaltsames Entblößen der Kleidung für sich allein keine sexuelle Handlung am

    Etwas anderes gilt, wenn das gewaltsame Entblößen seinerseits mit einer vom Tatopfer zu duldenden sexuellen Handlung verbunden ist oder wenn sich der Täter nach vorausgegangener Gewaltanwendung durch ein mit körperlichen Berührungen verbundenes geduldetes Herunterreißen der Kleidung geschlechtliche Erregung verschaffen will (vgl. etwa, BGH, Beschlüsse vom 17. September 1992 - 4 StR 416/92; vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292 mwN).
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